Sozialräumliche Fallarbeit
Prof. Dr. Stefan Godehardt-Bestmann
veröffentlicht am 09.05.2023
Sozialräumliche Fallarbeit fasst in einem ganzheitlich-integrierten Verständnis die einzelfallspezifische, die einzelfallübergreifende und die einzelfallunabhängige Handlungsdimension als eine wirksame Synthese, die ein auf das Individuum bezogenes Handeln mit dem auf die sozialräumlichen Verhältnisse bezogenen Agieren ermöglicht.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Grundverständnis Fall
- 3 Sozialräumliches Fallverständnis – theoretische Bezüge
- 4 Widersprüchliche Handlungsrahmungen
- 5 Sozialräumliche Fallarbeit
- 6 Kritische Einordnung
- 7 Quellenangaben
- 8 Literaturhinweise
- 9 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Im Bereich der Sozialen Arbeit wird in vielen Handlungsfeldern nach wie vor das Hauptaugenmerk auf die individual-persönlichen sowie die im Adressat:innensystem immanenten Faktoren gelegt. Durch einzelfallbezogene Hilfen wird versucht, eine wirksame und nachhaltige Unterstützung für eine Person bzw. Personensysteme anzubieten. Dieser Fokus kann durch eine sozialräumliche, sogenannte einzelfallunabhängige Arbeit erweitert werden und die außerhalb des Adressat:innensystems wirkenden und damit auf dieses maßgeblich Einfluss nehmenden Faktoren berücksichtigen.
Ausgehend von einem alltagsorientierten Setting in lebensweltlichen Bezügen der Menschen gilt es, die Soziale Arbeit durchaus im Sinne einer personenbezogenen Dienstleistung, als eine Profession zu verstehen, die im Spannungsfeld zwischen Individuum und Gesellschaft am Verhalten der Adressat:innen und zugleich an den Verhältnissen des Sozialen Raums arbeitet. Damit einher gehen entsprechende Handlungsmethoden.
2 Grundverständnis Fall
Die klassische Fallarbeit hat in der Regel auf eine oder mehrere Personen bezogene Anlässe, die durch professionelle Interventionen in eine Veränderungsarbeit gebracht werden, die dann zumeist als Fallarbeit beschrieben werden. Dabei hat sich die traditionelle Methode der Einzelfallhilfe zu einem Case Management mit verschiedenen Bearbeitungsphasen weiterentwickelt, das häufig als ein systemisches Vorgehen in komplexen Ausgangslagen betrachtet wird.
Im Kontext der Etablierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung hat sich ein spezifisches Fachverständnis entwickelt, das die klassischen Methoden der Sozialen Arbeit (Einzelfall, Gruppe, Gemeinwesen) nicht separiert versteht, sondern in einem ganzheitlichen Sinne als einen integralen Gleichklang fasst. Nur deren gleichzeitige Umsetzung ermöglicht erst die eigentliche Professionalität Sozialer Arbeit bspw. in Abgrenzung zu anderen Disziplinen bspw. der Psychologie oder der Pädagogik.
3 Sozialräumliches Fallverständnis – theoretische Bezüge
3.1 Sozialpsychologische Feldtheorie
Die sozialpsychologische Feldtheorie wurde durch den US-amerikanischen Psychologen Kurt Lewin bereits Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt. Lewins Vorstellung war, dass die Umwelt mit ihren verschiedenen Einflussfaktoren eine, wenngleich nicht exakt vorausberechenbare, Einwirkung auf das Verhalten von Menschen hat.
So entwickelte er eine quasi-mathematische Formel, in der das Verhalten (V) eines Menschen bzw. einer Person (P) immer eine Funktion (f) der Wechselwirkung der Person (P) mit der Umwelt (U) darstellt: V = f (P, U). Das ‚Komma‘ innerhalb der Klammer bedeutet, dass diese Wechselwirkung nicht berechenbar ist (beispielsweise durch ein mathematisches Zeichen P + U oder P x U). Somit wird die ergebnisbezogene Einwirkung nicht exakt bestimmbar. Gleichwohl besteht ein Einfluss sowohl der Umwelt auf die Person und damit ihr Verhalten als auch der Einfluss der Person auf ihre Umwelt (Lewin 2012).
Diese unbestimmbare Wechselwirkung begründet sich einerseits dadurch, dass jede Person eine unterscheidbare Individualität hat. Andererseits bleibt die Umwelt nicht statisch, sondern zeigt sich stets wandelbar und ist zugleich im Wandel. Umweltfaktoren wirken nicht mechanistisch-kausal auf eine Person ein, sondern flexibel und dynamisch.
So hat sich Lewin gegen die entwicklungspsychologischen Modelle von zu durchlaufenden individualisierenden Stufen und Phasen verwehrt. Er fokussierte viel stärker auf die einflussnehmenden Umweltkräfte bei der Entwicklung. Auf dieser Grundlage entwickelte Bronfenbrenner eine Theorie der ökologischen Systeme. Systematisch differenziert erscheint die Umwelt „topologisch als eine ineinander geschachtelte Anordnung konzentrischer, ineinander gebetteter Strukturen […]. Diese Strukturen werden als Mikro-, Meso-, Exo-, Makro- und Chronosysteme bezeichnet“ (Bronfenbrenner 1990, S. 76).
3.2 Lebensweltorientierung
Das handlungstheoretische Konzept der Lebensweltorientierung hat die zuvor ausgeführten Diskurse aufgenommen und für die Soziale Arbeit weiterentwickelt. Die Lebenswelt kann als Überlappung oder auch Schnittstelle (Oelschlägel 2001, S. 40) zwischen Individuum und Gesellschaft verstanden werden. Der Mensch handelt innerhalb seiner Lebenswelt und wirkt damit als Individuum in der Gesellschaft. Zugleich wirkt die Gesellschaft auf die Lebenswelt jedes Individuums ein und verändert bzw. begrenzt diese (Habermas 1995).
Die Lebenswelt wird durch die Interpretation und das Handeln des Menschen stets subjektiv gebildet und zugleich von den gesellschaftlichen Normen und Bedingungen geprägt. „Die Lebenswelt ist also eine Wirklichkeit, die wir durch unsere Handlungen modifizieren und die andererseits unsere Handlungen modifiziert“ (Schütz und Luckmann 2003, S. 33).
Die von Habermas sogenannte „Kolonialisierung der Lebenswelt“ (1995, S. 522) bedeutet, dass das gesellschaftliche System zum einen die Lebenswelten über administrative und ökonomische Vorgaben steuert und zum anderen über sogenanntes Expert:innenwissen und damit verbundene Diskurse prägt, die wiederum auf die Lebenswelten der einzelnen Menschen Einfluss nehmen. In der Lebenswelt, dem alltäglichen Handeln, bildet sich somit der „Vermittlungsprozess zwischen Gesellschaft und Individuum“ (Oelschlägel 2001, S. 40) ab. Diesen aus Sicht des jeweiligen Lebensweltakteurs zu entschlüsseln ist Aufgabe Sozialer Arbeit.
Hierbei muss sich die Soziale Arbeit der im Prozess immanenten Kolonialisierungsoptionen selbstreflexiv gewahr sein. Im Konkreten bedeutet dies, bspw. auf die Jugendhilfe bezogen, dass sich Themen aus der Lebensweltperspektive anders entschlüsseln lassen als sie durch handlungsmethodische Spezialisierungen, normativ-juristische Vorgaben oder normierte diagnostische Konzepte beschreibbar werden. Diese separieren verbundene Aspekte der Lebenswelt und werden so möglicherweise strukturimmanent zu Verfahren der Kolonialisierung. Dadurch werden bestimmte Problem- bzw. Ausgangslagen durch sogenannte Fachexpert:innen in ein vorgegebenes, aus der individuellen Lebenswelt der in diesem Fall wahrlich Betroffenen herausgelöstes Deutungsraster gezwängt, bis die Ausgangslage auf die bereits vorhandene Deutungsform und die damit verbundene Methode sozialarbeiterischen Handelns angepasst werden kann.
In dieser Betrachtungsweise spiegelt sich vieles an Bezügen bspw. aus der kritischen Psychologie (Holzkamp 1983) sowie einer konstruktivistischen Erkenntnistheorie (Glasersfeld 2003; Watzlawick 1976) wider.
Die lebensweltliche Wirklichkeit ist also geprägt von der eigenen Sichtweise sowie durch die Einflüsse von außen. Der Mensch selbst kann aber zugleich Einfluss nehmen auf die Lebenswelt durch eigenes Handeln in seiner Lebenswelt und damit auf die sozialen „Mitwelten“. Oder, wie Schütz und Luckmann es formulieren: „Die Lebenswelt […] ist sowohl der Schauplatz als auch das Zielgebiet meines und unseres wechselseitigen Handelns. Um unsere Ziele zu verwirklichen, müssen wir ihre Gegebenheiten bewältigen und sie verändern“ (Schütz und Luckmann 2003, S. 32).
Soziale Arbeit, basierend auf der professionsethischen Leitmaxime einer „Ermöglichung eines selbstbestimmteren und gelingenderen Alltags“ (Thiersch 2003) hat dabei die Aufgabe, den Möglichkeitsraum des Handelns innerhalb der jeweiligen, individuell einzigartigen Lebenswelt zu erschließen. Aus diesem heraus und damit aus Sicht sowie der Selbstdeutung der Adressat:innen sind dann handlungsbezogene Ableitungen für eine Veränderung zu beschreiben und in einem weiteren Schritt auf deren Realisierbarkeit hin gemeinsam zu überprüfen.
3.3 Klassische Methodentrias Sozialer Arbeit
Die klassischen drei Methoden Sozialer Arbeit (Kreft und Müller 2010) benennen zur Strukturierung Sozialer Arbeit den Einzelfall, die Gruppe und das Gemeinwesen als Ansatzpunkte sozialarbeiterischen Handelns:
- Wir sind stets ein einzigartiges Subjekt bezogen auf alle Aspekte der bio-psycho-sozialen Ausstattung sowie der biografischen (Weiter-)Entwicklung. Die lebensbiografische Weiterentwicklung impliziert, dass wir als Subjekt in uns nicht abgeschlossen sind oder dass wir im Sinne eines linearen Prozesses „etwas erreichen“, sondern dass stets eine lebendige Veränderung möglich ist, die wiederum nicht determinierend vorhersehbar gestaltet sein kann.
- Als dieses einzigartige Subjekt, das es so in der Welt kein zweites Mal geben wird, sind wir zugleich stets in soziale Interaktionsbezüge eingebettet. Diese sozialen Bezüge (Relationalität) erleben wir wiederum stets subjektiv in einer wechselseitigen Resonanz. Dies bedeutet, dass wir Einfluss nehmen auf soziale Gruppen unseres Alltags und diese Gruppen wiederum uns in unserem Sein und unserer Entwicklung beeinflussen. Zudem gibt es je nach Lebenssituation zeitgleich unterschiedliche soziale Bezugssysteme (Familie, Arbeitsteam, Freundschaften, Freizeit etc.), die ebenfalls weder statisch noch abgeschlossen sind.
- Sowohl bezogen auf das individuelle Subjekt als auch auf das Subjekt in Resonanz mit einer sozialen Gruppe wirken wiederum die Lebenslagen (Kraus 2006). Lebenslagen sind objektivierbare, d.h. ontologisch feststellbare Ausstattungsmerkmale der jeweiligen Lebenssituation und damit auch des Gemeinwesens von etwa Nachverkehrsmobilität über Bildung, Kultur, Gesundheit und all das, was die je subjektive Lebensqualität (Bestmann 2019) bedingen kann. In der Sozialraumorientierten Sozialer Arbeit bildet der wechselwirkende Zusammenhang von Person, sozialer Gruppe und Gemeinwesen das grundlegende Selbstverständnis für das stets dreigliedrige Fallverständnis einer Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit.
Grundsätzlich geht es in der Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit (Hinte 2020) nicht darum, Menschen durch als Fachkräfte bezeichnete Expert:innen zielgerichtet in ihren Verhaltensweisen zu verändern. Sozialraumorientierte Soziale Arbeit schafft vielmehr Arrangements und gestaltet Verhältnisse, in denen sich Menschen in relationaler Eingebundenheit nach ihrem eigenen Lebensentwurf (weiter-) entwickeln.
3.4 Selbstbestimmung und Partizipation
Neben den Theoriebezügen zum Feld bzw. Raum sowie zur Lebensweltdebatte sind die Aspekte der Subjektivität, der Selbstbestimmung sowie die daraus abzuleitenden Maxime einer aktiven Partizipation zentrale Fundierungen für eine Sozialraumorientierte Soziale Arbeit. Die zentrale sozialpädagogische Herausforderung, aus einer möglichen Abhängigkeit von Hilfe wieder eine Selbstbestimmung zu ermöglichen (Wolff 1990), fokussiert Hinte bereits in seinem Buch „Non-direktive Pädagogik“ (Hinte 1980) als Handlungsrahmen einer steten Reflexion des benannten Risikos einer „Kolonialisierung der Lebenswelten“ durch professionelle Expert:innen (Nuss 2022).
Dabei wird ein Erziehungsverständnis kritisiert, nach dem die zu erziehende Person an bestehende gesellschaftliche Zustände und auch Macht- und Herrschaftsverhältnisse angepasst werden muss, weshalb bspw. zwischen „Lernen“ und „Erziehung“ deutlich zu differenzieren sei (Hinte 1980, S. 87). Hier wird die Notwendigkeit zur Fassung des Subjektstatus der Adressat:innen als eigenkräftig handelnde Akteur:innen betont.
Die Rede von der Selbstbestimmung wird gleichwohl nicht als ein individualisierendes Konzept gefasst, sondern vielmehr im Sinne der „bezogenen Individuation“ (Stierlin, 1994; 2005) im Spannungsbogen der sozialen Eingebundenheit zwischen Autonomie und Beziehung. Menschen sind als soziale Wesen keine „von der Außenwelt abgeschnittenen Inseln, die in einem Meer von Einsamkeit treiben. Wir existieren in sozialen Zusammenhängen. Veränderung ist erst dann Veränderung, wenn sie in unserem Umfeld als solche erkannt und anerkannt wird“ (Shazer und Dolan 2008, S. 85).
Wenn bestimmte Lebenslagen die Menschen derart einschränken, dass eine Veränderung in die von ihnen gewünschte Richtung nicht ohne Einflussnahme auf Umweltfaktoren zu realisieren ist, „[…] haben wir einen Aspekt sozialen Engagements ganz unmittelbar angesprochen, den ich für die Sozialpädagogik und vielleicht für jegliche Bildung heute für immer wichtiger halte: wir müssen nämlich vielfach zunächst den Boden bereiten, auf dem Hilfe zu einer gedeihlichen Entwicklung, Hilfe zu Selbsthilfe oder auch fördernde Bildungsarbeit überhaupt erst möglich werden“ (Aigner 2006, S. 8). Die allein auf das Individuum bezogene Perspektive eines sozialarbeiterischen Handelns greift folglich nicht umfassend.
4 Widersprüchliche Handlungsrahmungen
Gleichwohl liegt neben diesen fachwissenschaftlich theoretischen Bezügen der traditionelle Arbeitsansatz in vielen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit in der auf den Einzelfall fokussierten Arbeit der maßgebliche Schwerpunkt. Im Rahmen des bundesdeutschen Systems sozialer Absicherungen bestehen in den Sozialgesetzbüchern begründete und ableitbare, zumeist als individuell bezogene Rechtsansprüche formulierte Ausgangspunkte. So weist bspw. Münder zwar daraufhin, dass durch die Änderung des Rechtsanspruchs mit Einführung des SGB VIII nicht mehr allein der erzieherische Bedarf allein aufgrund von defizitärer Erziehung innerhalb der Familie ausschlaggebend ist.
Erweiternd wird nunmehr die individualisierte Zuschreibung der Tatbestandsvoraussetzungen in Bezug gesetzt zu den Sozialisationsbedingungen der Heranwachsenden (Münder 2006, S. 394–395). Dies bedeutet, dass auch Bedingungen in der außerfamiliären Lebenswelt des Kindes bzw. der Jugendlichen eine Hilfe zur Erziehung notwendig erscheinen lassen können, wenn das Wohl der Heranwachsenden nach dem § 27 SGB VIII in seiner konkreten Lebenssituation durch Mangel oder soziale Benachteiligung nicht gewährleistet ist. Konkret bedeutet das, „wenn Mangel an Anregung, an Kommunikation, an pädagogischer Unterstützung, aber auch an Ausbildungsmöglichkeiten besteht, wenn Mangel an geeignetem Wohnraum besteht oder wenn die Möglichkeiten zur Freiheitsentfaltung im öffentlichen und politischen Raum eingeschränkt sind, wenn Benachteiligung im Bildungsbereich besteht etc.“ (Münder 2006, S. 395). So werden als Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung nicht rein familiär-individuelle Versäumnisse bzw. Defizite zugrunde gelegt.
Der sich aus den so beschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen abzuleitende erzieherische Bedarf muss jedoch stets am individuellen Einzelfall konkret beschreibbar werden, da es sich um einen individuell einklagbaren Rechtsanspruch handelt. Somit entsteht bei der Erbringung der Hilfeleistung ein individueller Fall aufgrund des individuellen erzieherischen Bedarfs im Einzelfall (§ 27 Abs. 2 SGB VIII). Dies impliziert jedoch, dass erst ein Fall im Verständnis einer Tatbestandsvoraussetzung mit einem erzieherischen Bedarf im Einzelfall konstruiert sein muss, um eine entsprechende Hilfe zu gewährleisten.
Somit bleibt auch im Bereich bspw. der Hilfen zur Erziehung der Einzelfall die zentrale Bezugsgröße, wenngleich dieser in der Betrachtung der Einflussfaktoren für die Entstehung der Tatbestandsvoraussetzungen und der daraus ableitbaren Hilfeangebote als sozialräumlich eingebettet angesehen wird. Da die sozialräumliche Arbeit rechtlich nicht gleichwertig gerahmt wird bspw. durch einen überindividuell einklagbaren Rechtsanspruch auf offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung etc. wird eine Fokussierung auf formal juristische Einzelfälle (und damit ein Wachstum an individuellen Einzelfalllagen trotz des Risikos einer negativen Etikettierung mit all ihren negativen Folgen) zur logischen Konsequenz.
5 Sozialräumliche Fallarbeit
Die zentrale Unterstützungsabfolge für die Veränderungs- und Beratungsarbeit in jedem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit folgt in der Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit dem grundsätzlichen Schema:
- Was will ich (Adressat:in) verändern?
- Was kann ich selbst dafür tun?
- Wie können mich Freund:innen, Familie, Nachbarschaft etc. unterstützen?
- Welche Unterstützung bietet die Gemeinde, das Quartier, die Region?
- Welche konkrete Hilfe brauche ich von spezialisierten Fachkräften?
- Was will ich selbst für andere tun?
Hieraus wird ableitbar, dass die Fachkraft stets auf den Dimensionen der individuellen Person, der sozialen Bezüge sowie des Gemeinwesens handeln muss.

5.1 Einzelfallspezifisches Handeln
Unter einzelfallspezifischem Handeln wird eine professionelle, handlungsmethodisch ausgerichtete Dimension der Fallarbeit verstanden, in der die unmittelbare Interaktion mit dem Beteiligtensystem im Vordergrund steht. Für ein sozialräumliches Arbeiten, das den zentralen Handlungsprinzipien des Fachkonzeptes der Sozialraumorientierung folgt (Hinte und Fürst 2020), sind gerade auch in dieser einzelfallspezifischen Dimension spezielle methodische Vorgehensweisen von ausschlaggebender Bedeutung, wobei bspw. das Ansetzen am Willen der Adressat:innen und die damit einhergehende Aktivierung von Eigeninitiative und Selbsthilfe den Kristallisationskern des Fachlichkeitsverständnisses ausmachen.
Hierbei werden im Sinne einer ressourcenmobilisierenden Fallarbeit bezogen auf einen konkreten Anlass die sozialen und infrastrukturellen Ressourcen eines Sozialraums herangezogen. Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachkräften aber auch lebensweltlichen Schlüsselpersonen aus dem Sozialraum der Menschen sind entsprechend wirksame und nachhaltige Strategien. Solche sozialräumlichen Ressourcen können sowohl in individuellen Einzelfall zusammenhängen als auch in einzelfallübergreifenden Kontexten zur Mobilisierung kommen.
5.2 Einzelfallübergreifendes Handeln
Der einzelfallübergreifende Arbeitsansatz stellt ein für Praktiker:innen seit langem bewährtes Instrument in der Hilfeleistung dar. Es werden aus individuellen, einzellfallspezifischen Kontexten übergreifende Zusammenhänge bzgl. der Einflussgrößen hergestellt. Zumeist bedeutet dies, dass individuelle Einzelfälle mit ähnlicher Ausgangslage oder auch Fragestellung zu einer sogenannten Gruppenarbeit zusammengeführt werden können. Hierbei können zugleich erst die benannten Einflussgrößen aus den sozialräumlichen Lebenslagen, bspw. ein sozialstruktureller Mangel, systematisch erfasst und damit bearbeitbar werden.
Die verbindende Kategorie der beiden beschriebenen Handlungsdimensionen in der sozialräumlichen Fallarbeit beziehen sich stets auf einen realexistierenden, gegenwärtigen formal juristischen Einzelfall.
5.3 Einzelfallunabhängiges Handeln
Einzelfallunabhängige Arbeit kann hingegen beschrieben werden als die Aneignung von Wissen über potenzielle Ressourcen im Sozialraum mit dem Zweck, diese Ressourcen für mögliche spätere Einzelfälle zu mobilisieren. Einzelfallunabhängige Arbeit umfasst folglich diejenige Arbeit, in der die sozialräumlichen Ressourcen nicht konkret in der einzelfallspezifischen Arbeit eingesetzt, sondern zunächst entdeckt, kontaktiert, gefördert bzw. aufgebaut werden.
Nach Hinte erschließt sich die Fachkraft bei einzelfallunabhängiger Arbeit „Kenntnisse in einem sozialen Raum, ohne schon zu wissen, ob sie diese Ressourcen für einen zukünftigen Fall benötigen wird“ (Hinte und Treeß 2014, S. 118). Hierbei ist sowohl ein Wissen um die sozialräumlichen Ressourcen als auch ein gelingender Zugang zu diesen Ressourcen erforderlich. Einzelfallunabhängige Arbeit ist demzufolge eine sozialräumlich orientierte Netzwerk- und Strukturarbeit, die wiederum Rückwirkungen auf die in einem Sozialraum lebenden und agierenden Menschen hat und damit entweder die einzelfallspezifische Arbeit unterstützt oder gar grundsätzlich präventiv wirkt, d.h. der Notwendigkeit einer professionellen, individuell-einzelfallspezifischen Arbeit vorbeugt.
In diesem Sinne soll die einzelfallunabhängige Arbeit in ihrer zweiten Zielstellung gleichsam die Entstehung von formalisierten Einzelfällen vermeiden helfen. Anders formuliert: Einzelfallunabhängige Arbeit in einem solch vertieft sozialräumlichen Verständnis kann dazu beitragen, die lebensweltlichen Strukturen und Bezüge in einem Lebensraum zum Ziele einer selbstbestimmten Lebensführung der Familien verbessern (Dörner 2012).
Dabei ist das Wissen um die Themen und sozialräumlichen Bedarfs- und Mangellagen der Familien in einem Gemeinwesen eine zentrale Basis, das häufig aus der einzelfallspezifischen Arbeit sichtbar wird. Das Wissen, wie der Stadtteil oder die Gemeinde ‚tickt’, was das Alltagsleben dort ausmacht und insbesondere wie die Bewohner:innen dieses wahrnehmen, führt zu relevanten Themen, die den Lebensalltag der Menschen beeinflussen und mitbestimmen.
Die professionelle Sicht erweitert sich von der Intervention im isoliert betrachteten Einzelfall hin zur einzelfallunabhängigen Infrastrukturarbeit im Feld des Sozialraums (Hinte und et al. 1999; Meinhold 1998). Die einzelfallunabhängige Arbeit lässt sich folglich als eine unumgängliche Dimension professioneller Fallarbeit betrachten. Sie wird damit als ein integrierter Bestandteil der sozialräumlichen Fallarbeit verstanden und nicht als Zusatz- oder gar Extra-Arbeit ausgeführt.
Innerhalb der Sozialraumorientierten Sozialen Arbeit fungiert der einzelfallunabhängige Zugang in der komplettierten Dreigliederung des Arbeitsauftrags (einzelfallspezifisch, einzelfallübergreifend und einzelfallunabhängig) als diejenige Dimension, die erst eine Synthese des auf das Individuum bezogenen Handelns mit dem auf die sozialräumlichen Verhältnisse bezogenen Handeln ermöglicht. Auf diese Weise wird durch die einzelfallunabhängige Arbeit das sozialräumliche Konzept Sozialer Arbeit in die Handlungspraxis übersetzt und wirksam. (Bestmann 2013)
5.4 Wechselwirkung der drei Handlungsdimensionen
Das Zusammenspiel zwischen der einzelfallspezifischen, der einzelfallbezogenen Ressourcenmobilisierung sowie der einzelfallübergreifenden und der einzelfallunabhängigen Tätigkeit in der sozialräumlichen Fallarbeit ist eher kreisförmig: Aus den auf einen Einzelfall bezogenen mobilisierten Ressourcen können einzelfallunabhängige Ressourcen werden, wenn sie in einer Ressourcenkartei dokumentiert werden, sodass sie sich auch für andere Hilfegestaltungen nutzen lassen (Bestmann 2013, S. 189). Für die Bedarfe ähnlich gelagerter Fälle werden entsprechende einzelfallübergreifende Angebote konzipiert, in die sich auch einzelfallunabhängige Ressourcen einflechten lassen (Bestmann 2013, S. 164). Auf diese Projekte kann wiederum in der partizipativ-kollegialen Beratung als „Rohstoff“ für die Entwicklung von Lösungsoptionen zurückgegriffen werden (Bestmann/​Noack 2014).
6 Kritische Einordnung
Das angesprochene „praktische Handeln“ entlang der sozialräumlichen Fallarbeit kann in der konkreten Umsetzungspraxis für die einzelne Fachkraft durchaus als eine überfrachtende, normative Last erlebt werden, wenn die Mitarbeitenden sich im Zusammenspiel von Organisationsaufbau, Arbeitsprozessen, Finanzierungssystemen und Steuerungslogiken des Qualitätsmanagement nicht adäquat gerahmt bzw. getragen fühlen.
Damit die Handlungsprinzipien im konkreten Arbeitsalltag wirksam werden können, bedarf es daher anspruchsvoller Umsetzungsbedingungen auf eben diesen Bedingungsebenen. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung setzt folglich nicht allein fachlich-methodische Kompetenzen, „handwerklich“ verfahrenstechnische Fertigkeiten sowie die entsprechenden professionsethischen Haltungen der jeweilig tätigen Akteure voraus. Vielmehr müssen auch die Verfahrensabläufe innerhalb einer Organisation entsprechend angepasst werden: die Organisation muss am Raum bezogen aufgestellt sein, das Berichts- und Dokumentationswesen muss die Handlungsweisen der Fachkräfte unterstützen und interne sowie externe Kooperationsformen durch ein raumbezogenes und bereichsübergreifendes Organigramm befördert werden.
Die Steuerungsprozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie den Trägerorganisationen müssen so aufgestellt werden, dass die fachlichen Leitprinzipien im Arbeitsalltag realisierbar sind, um sich „als anschlussfähig an die ins Auge genommene Lebenswelt“ (Hinte 2008, S. 14) zu erweisen. Zudem wird all dies durch eine Finanzierungslogik fundiert, die ebenfalls den fachlichen Qualitätszielen folgt (Groppe und Noack, 2019; Groppe und Litges, 2007; Krammer und Punkenhofer 2014). Die Anreizsysteme sowie die damit einhergehende Finanzierungssystematik befördern eine Entwicklung, um weg von einer homogenisierend-standardisierten Versorgungsqualität hin zu einer subjektiv-partizipativen Lebensqualität zu gelangen. (Bestmann 2020)
Je nach Handlungskontext und Rechtskreisbezug sind die jeweiligen Organisationen und Träger der finanzierungslogischen Systematik mal mehr und mal weniger mitgestaltend „unterworfen“ (siehe 4 Widersprüchliche Handlungsrahmungen). Die Steuerung über ein raumbezogenes (eben nicht mehr allein einzelfallbezogenes), fachzieldienliches und systemisch-flexibles Finanzierungsmanagement entlang der fachlichen Wirksamkeitsindikatoren erweist sich als zentral (Bestmann, 2015; Groppe und Noack 2014).
7 Quellenangaben
Aigner, Josef. C., 2005. Psychoanalyse und soziales Engagement. Vortrag anlässlich der Antrittsvorlesung am 22. November 2006 [PowerPoint-Präsentation]. Innsbruck: Universität Innsbruck
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Bestmann, Stefan, 2015. Alles hat seinen Preis. Zur Finanzierung Sozialer Dienstleistungen. In: Ethikjournal: Zeitschrift für Ethik und Soziale Praxis. 3(1), S. 1–20. ISSN 2196-2480
Bestmann, Stefan, 2019. Lebensqualität statt Versorgungsqualität – zur Relevanz sozialer Alltagsbezüge. In: Si:So Siegen Sozial. 24(1), S. 20–25. ISSN 0949-5673
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Bestmann, Stefan und Michael Noack, 2014. Personaltrainings zur Entwicklung fachlicher Kompetenzen für die Kombination lebensweltlicher und hilfesystemischer Ressourcen in der Hilfegestaltung. In: neue praxis. 44(3), S. 305–322. ISSN 0342-9857
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Groppe, Johannes und Gerhard Litges, 2007. Sozialräumliche Finanzierungsformen. Grundlagen und Praxiserfahrungen. In: Uwe Hellwig, Jörg Rainer Hoppe und Jürgen Termath, Hrsg. Sozialraumorientierung – ein ganzheitlicher Ansatz: Werkbuch für Studium und Praxis. Berlin: Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V, S. 117–126. ISBN 978-3-7841-1782-9 [Rezension bei socialnet]
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Hinte, Wolfgang 2020. Original oder Karaoke – was kennzeichnet das Fachkonzept Sozialraumorientierung. In: Roland Fürst und Wolfgang Hinte, Hrsg. Sozialraumorientierung 4.0. Das Fachkonzept: Prinzipien, Prozesse & Perspektiven. Wien: Utb Verlag, S. 11–29. ISBN 978-3-8252-5515-2 [Rezension bei socialnet]
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Holzkamp, Klaus, 1983. Grundlegung der Psychologie. Frankfurt am Main: Campus Verlag. ISBN 978-3-593-33572-8
Krammer, Ingrid und Sonja Punkenhofer, 2014, Sozialräumliche Finanzierung in der Grazer Kinder- und Jugendhilfe. In: Roland Fürst und Wolfgang Hinte, Hrsg. Sozialraumorientierung: Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten. Wien: Facultas, S. 244–253. ISBN 978-3-8252-5095-9 [Rezension bei socialnet]
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Rosa, Hartmut, 2016. Resonanz: Eine Soziologie der Weltbeziehung. Berlin: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-29872-5
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Hinte, Wolfgang und Helga Treeß, 2014. Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe – Theoretische Grundlagen, Handlungsprinzipien und Praxisbeispiele einer kooperativ-integrativen Pädagogik. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-2687-0 [Rezension bei socialnet]
Noack, Michael, 2015. Kompendium Sozialraumorientierung: Geschichte, theoretische Grundlagen, Methoden und kritische Positionen. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3245-1 [Rezension bei socialnet]
9 Informationen im Internet
Verfasst von
Prof. Dr. Stefan Godehardt-Bestmann
Professor für Soziale Arbeit im Fernstudium an der IU Internationale Hochschule und Studiengangleiter sowie seit 2000 in freier Praxis als Sozialarbeitsforscher, Praxisberater und Trainer tätig [www.eins-berlin.de].
Schwerpunkte: Sozialraumorientierte Soziale Arbeit, Inklusion, Partizipation, Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen, Lösungsfokussierter Beratungsansatz, Inklusion, Partizipation, Organisationsentwicklung, Personalentwicklungsmaßnahmen in Organisationen Sozialer Arbeit, Gestaltung von Qualitätsmanagementprozessen, partizipative Praxisforschungen und Evaluationen.
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Es gibt 2 Lexikonartikel von Stefan Godehardt-Bestmann.
Zitiervorschlag
Godehardt-Bestmann, Stefan,
2023.
Sozialräumliche Fallarbeit [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 09.05.2023 [Zugriff am: 03.12.2023].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29595
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Sozialraeumliche-Fallarbeit
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