Stakeholder
Prof. Dr. Harald Christa
veröffentlicht am 25.05.2023
Mit dem Begriff „Stakeholder“ werden Interessen- bzw. Anspruchsgruppen sozialer Organisationen bezeichnet.
Stakeholder weisen das gemeinsame Merkmal auf, einen direkten oder indirekten Einfluss auf den Erfolg eines Sozialunternehmens ausüben zu können. Im Gegensatz zum auf die Eigentümer konzentrierten sog. „Shareholder-Ansatz“ des strategischen Managements geht der Stakeholder-Ansatz davon aus, dass die Interessen aller oder zumindest vieler Anspruchsgruppen vom Unternehmen zu berücksichtigen sind. Im Sozialmanagement herrscht die Ansicht vor, dass soziale Organisationen aufgrund ihrer Einbindung in typischerweise mehrdimensionale Umwelten auf die Zufriedenheit diverser Gruppen von Stakeholdern angewiesen sind.
Unterschieden werden kann in interne und externe Stakeholder. Zur erstgenannten Gruppe zählen bspw. Mitarbeitende und Ehrenamtliche, Träger- und Mitarbeitervertretungen sowie Vereinsmitglieder. Im Kontext von Projektmanagement können des Weiteren auch Projektmitarbeitende und interne Fachabteilungen Stakeholder sein. Die Gruppe der externen Stakeholder kann u.a. Kostenträger, Spendende, Komplementärorganisationen, Medien, Interessenverbände, Lieferanten, Kreditgeber, ggf. auch Anwohner:innen einer Einrichtung und weitere Mitglieder einer Gemeinde umfassen.
Verfasst von
Prof. Dr. Harald Christa
Professor für Sozialmanagement an der Evangelischen Hochschule Dresden mit Schwerpunkt Sozio-Marketing, Strategisches Management, Qualitätsmanagement/ fachliches Controlling.
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Zitiervorschlag
Christa, Harald,
2023.
Stakeholder [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 25.05.2023 [Zugriff am: 08.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3148
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Stakeholder
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