Sucht
Prof. Dr. Marion Laging
veröffentlicht am 10.10.2018
Das Wort „Sucht“ (germ. suhti-, ahd. suht, suft, mhd. suht) geht etymologisch auf „siechen“ (ahd. siuchan, mhd. siechen) zurück, das Leiden an einer Krankheit. Diese Bedeutung spiegelt sich auch heute noch in vielen alten Krankheitsbezeichnungen, wie z.B. der Fettsucht, Gelbsucht, Schwindsucht oder Wassersucht, wieder. Mit dem Begriff „suchen“ hat das Wort Sucht hingegen nichts zu tun, obgleich eine Suchterkrankung häufig als eine vergebliche Suche nach besonderen Erlebniszuständen, nach Sinn oder nach extremen Erlebnissen charakterisiert wird (Laging 2018, S. 14).
Überblick
- 1 Bezeichnungen
- 2 Verbreitung (Epidemiologie)
- 3 Ursachen
- 4 Symptome und Diagnostik
- 5 Therapie und Prognose
- 6 Prävention
- 7 Quellenangaben
- 8 Literaturhinweise
- 9 Informationen im Internet
1 Bezeichnungen
Der Suchtbegriff hat im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch einen festen Platz erhalten. Neben der Abhängigkeit von psychotropen Substanzen wird oftmals auch ein als zwanghaft erlebtes Verhalten als „süchtig“ bezeichnet. „Süchtig nach Dir“, „Süchtig nach Schokolade“, „Jogging-Junkie“ oder ähnliche Redewendungen beschreiben ein schwer kontrollierbares und ausuferndes Sich-Hingezogen-Fühlen zu Gegenständen, Personen oder Verhaltensweisen.
Begriffe wie „Geltungssucht“ oder „Tobsucht“ beziehen hingegen sich eher auf Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale von Menschen. In ihnen klingt aber ebenso das Merkmal einer mangelnden Steuerungsfähigkeit oder eines Unwillens an, diese „übertriebenen“ Eigenheiten in gemäßigtere Bahnen zu führen.
In der Fachwelt wurde und wird der Begriff „Sucht“ vielfach kritisch diskutiert: Der Begriff „Sucht“ sei negativ besetzt und würde deswegen die Diskriminierung und Marginalisierung von Betroffenen vorantreiben und Stigmatisierungsprozesse verstärken. Vor diesem Hintergrund hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die das diagnostische Manual der International Classification of Diseases (ICD-10) (s.u. Diagnostik) herausgibt, im Jahr 1963 den Begriff „Sucht“ (addiction) durch den Begriff der „Abhängigkeit“ (dependence) bzw. durch das „Abhängigkeitssyndrom“ ersetzt.
Doch auch der Abhängigkeitsbegriff blieb nicht ohne Kritik: Er verallgemeinere zu stark und bagatellisiere die Erkrankung und ihre Folgen. Eine Abhängigkeitserkrankung sei beispielsweise mit der Abhängigkeit eines Kleinkindes von seinen Bezugspersonen nicht vergleichbar und diese Gleichsetzung könne dem Leid, das oftmals mit einer Abhängigkeitserkrankung verbunden ist, nicht gerecht werden. So hat sich auch in der Fachwelt der Abhängigkeitsbegriff nicht vollständig durchsetzen können: Eine bedeutsame deutsche Fachzeitschrift heißt „Sucht“, ebenso wie eine der renommiertesten internationalen Fachzeitschriften „Addiction“. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gibt jährlich einen „Sucht- und Drogenbericht“ heraus und die Beratung abhängigkeitskranker Menschen findet in „Suchtberatungsstellen“ statt.
Dementsprechend findet sich heute sowohl in fachwissenschaftlichen Diskursen als auch in der Alltagssprache ein meist synonymer Gebrauch der Begriffe „Sucht“ und „Abhängigkeit“. Darüber hinaus sind die Begriffe „Abhängigkeitserkrankungen“ und „Suchterkrankung“ geläufig.
2 Verbreitung (Epidemiologie)
Die Verbreitung von Suchterkrankungen in der Bevölkerung in Deutschland wird regelmäßig durch Bevölkerungssurveys erhoben und in der Fachzeitschrift „Sucht“, durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen im „Jahrbuch Sucht“ und im „Drogen- und Suchtbericht“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung veröffentlicht.
Im Jahr 2012 wurden gemäß DSM-IV (vgl. Diagnostik und Symptome) bei 3,1 % der Bevölkerung (Männer 4,7 %, Frauen 1,5 %) im Kontext von Alkohol eine Missbrauchsdiagnose und bei 3,4 % der Bevölkerung (Männer 4,8 %, Frauen 2,0 %) eine Abhängigkeitsdiagnose festgestellt. Mit einem Anteil von 6,0 % (Missbrauch) bzw. 6,4 % (Abhängigkeit) weisen die 18- bis 20-Jährigen am häufigsten alkoholbezogene Störungen auf.
Im Bereich der illegalen Drogen gaben insgesamt 4.5 % der Befragten an, dass sie in den letzten 12 Monaten vor der Befragung Cannabis konsumiert haben. „Mit Prävalenzwerten von unter 1 % war der Konsum aller anderen untersuchten illegalen Drogen weit weniger verbreitet. Kokain (0.8 %) und Amphetamine (0.7 %) stellen nach Cannabis die am häufigsten konsumierten illegalen Substanzen dar. Am seltensten wurde der Konsum von Heroin, Spice (jeweils 0.2 %) und Crack (0.1 %) berichtet.
Alle erfragten illegalen Drogen wurden häufiger von Männern als von Frauen konsumiert. […] Darüber hinaus finden sich Altersunterschiede im Konsum illegaler Substanzen in den letzten 12 Monaten.“ Unter den 18 bis 20-Jährigen zeigen sich die höchsten Prävalenzwerte beim Konsum von Cannabis mit 16,2 % und unter den 21- bis 24-Jährigen mit 13,7 %. „Der Konsum von Amphetaminen (2.4 %), Ecstasy (1.7 %) und LSD (1.3 %) wurde demgegenüber am häufigsten von den 25- bis 29-Jährigen berichtet. Andere Opiate (0.8 %) und Kokain (1.8 %) wurden am häufigsten von 30- bis 39-Jährigen konsumiert“ (Pabst et al. 2013).
Es erfüllten jeweils „0.5 % der Befragten die DSM-IV Kriterien für Cannabismissbrauch und -abhängigkeit. Insgesamt weisen 0.2 % der Befragten eine Kokainabhängigkeit auf. Einen Missbrauch von Amphetaminen zeigen 0.2 % der Befragten, weitere 0.1 % erfüllen die Kriterien für eine Abhängigkeit. Mit Ausnahme des Kokainmissbrauchs weisen Männer häufiger als Frauen substanzbezogene Störungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von illegalen Drogen auf. […]
Die mit Abstand am häufigsten eingenommenen Arzneimittel stellen Schmerzmittel dar. Mehr als die Hälfte der Befragten (61.9 %) hat ein entsprechendes Präparat in den letzten 12 Monaten vor der Befragung eingenommen“ (ebd.). Dies berichteten mehr Frauen als Männer sowie vermehrt Personen im mittleren Erwachsenenalter. „Deutlich seltener wurde die Einnahme von Schlafmitteln (5.5 %), Beruhigungsmitteln (5.4 %), Anregungsmitteln (0.9 %) und Appetitzüglern (0.4 %) angegeben. Anregungsmittel wurden tendenziell häufiger von Männern, alle anderen Medikamente häufiger von Frauen eingenommen. Während die Einnahme von Schlafmitteln mit dem Alter zunimmt, wurden Anregungsmittel mit zunehmendem Alter seltener eingenommen. Für Beruhigungsmittel finden sich die höchsten Gebrauchsprävalenzen unter 50- bis 59-Jährigen (7.7 %)“ (ebd.).
Es wird geschätzt, dass durch Langzeitanwendung in Deutschland etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen abhängig von Tranquilizern und Schlafmitteln sind – vor allem ältere Menschen und darunter vor allem Frauen, weitere etwa 300.000 bis 400.000 Menschen von anderen Arzneimitteln. Dies sind insgesamt rund 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen (Glaeske 2018).
3 Ursachen
Heute gilt es als allgemeiner Konsens, dass es sich bei einer Abhängigkeitsentwicklung um ein multifaktorielles Geschehen handelt und dass keine einzelnen, isolierten Faktoren für die Entstehung einer Sucht betrachtet werden können. Die beteiligten Faktoren einer Suchtgenese können der biologischen, der psychologischen oder der sozialen Dimensionen angehören, dementsprechend wird von einem biopsychosozialen Modell von Gesundheit und Krankheit auch für eine Suchtentwicklung ausgegangen.
Der erste Vorschlag eines multifaktoriellen Modells der Suchtentstehung wurde im Jahr 1973 von Kielholz und Ladewig vorgelegt (Kielholz und Ladewig 1973, S. 23–36). Die grundlegende Idee lag darin, das damals bekannte Wissen über die Risiko- und Schutzfaktoren einer Suchtentwicklung in eine Systematik der drei Kategorien
- Droge
- Umwelt
- Person
einzuordnen. Das Modell fand außerordentlich große Resonanz in der Praxis und Forschung und wurde an vielen Stellen aufgegriffen und weiterentwickelt (z.B. Bühler und Bühringer 2016, S. 59).
Zu den wichtigen Einflussfaktoren, die der Kategorie „Droge“ zugeordnet werden können, zählen z.B. deren Wirkungsspektrum, Verfügbarkeit und Preis. In neueren Modellen wird die Kategorie „Umwelt“ in die Unterkategorien „Mikroebene“, „Mesoebene“ und „Makroebene“ gegliedert. Für den Bereich der Mikroebene liegen starke Evidenzen für den Einfluss des Erziehungsverhaltens und einer familiären Suchtbelastung vor. Auf der Mesoebene handelt es sich um Einflussfaktoren im Kontext von Organisationen wie Schule und Betrieb wie z.B. Schulversagen. Für die Makroebene werden Einflüsse auf der Ebene der Gesellschaft wie bspw. eine ambivalente Alkoholkultur beschrieben. Personeigenheiten wie z.B. eine schwach ausgeprägte Impulskontrolle oder ein schwach ausgeprägtes Selbstmanagement können ebenfalls zu einer Suchtentwicklung beitragen (Bühler und Bühringer 2016, S. 59).
Die verschiedenen Risiko- und Schutzfaktoren interagieren miteinander; über die komplexen Wechselwirkungsprozesse liegt jedoch bislang nur bruchstückhaftes Wissen vor. Das multifaktorielle bzw. biopsychosoziale Modell ist von daher als ein integratives Rahmenkonzept zu verstehen, dessen Stärke v.a. darin liegt, die bislang vorliegenden und neuen Wissensbestände zur Suchtgenese aufzunehmen und bündeln zu können. Psychologie, Soziologie, Medizin und die Wissenschaft Soziale Arbeit haben eine Vielzahl weiterer Erklärungsansätze bzw. Theorien vorgelegt, die Abhängigkeitsentwicklungen aus der jeweiligen disziplinären Perspektive beleuchten.
4 Symptome und Diagnostik
Suchterkrankungen werden entlang des biomedizinischen Modells in zwei verschiedenen, international anerkannten Klassifikationssystemen operationalisiert beschrieben: Die internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und findet vor allem im klinischen Bereich Anwendung (Dilling et al. 2015). Die ICD liegt aktuell in ihrer 10. Fassung vor (ICD-10). Das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen (DSM) wird durch die American Psychiatric Association (APA) herausgegeben und findet dem Schwerpunkt nach vor allem in der Forschung Anwendung (Falkai et al. 2015). Seit dem Jahr 2013 gilt die fünfte Revision, das DSM-5. Ebenfalls von der WHO wurde die „Internationale Klassifikation für Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) herausgegeben, die zunehmend an Bedeutsamkeit gewinnt (DIMDI 2005). Während die ICD-10 und das DSM-5 Krankheiten klassifizieren und auf dem biomedizinischen Modell beruhen, wird in der ICF der Zustand der „funktionalen Gesundheit“ als das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einer Person und ihren Kontextfaktoren aufgefasst.
4.1 ICD-10
Laut ICD-10 soll die Diagnose „Abhängigkeitssyndrom“ nur dann gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien zur gleichen Zeit vorhanden waren (Dilling et al. 2015, S. 115).
Diagnosekriterien „Abhängigkeitssyndrom“ nach ICD-10:
- Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
- Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
- Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome und durch die Aufnahme der gleichen oder einer nah verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
- Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich.
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
- Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen in Folge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen.
Die Kriterien 1 und 2 weisen auf eine verminderte Kontrollfähigkeit oder einen Kontrollverlust hin, als eines der zentralen Merkmale, die der psychischen Seite einer Abhängigkeit zugeordnet werden können. Demgegenüber sind die Kriterien 3 und 4 Ausdruck einer körperlich manifesten Abhängigkeit. Kriterium 5 drückt eine „Interessenszentrierung“ aus, während das 6. Kriterium auf die Schäden durch Substanzkonsum zielt und dabei vor allem psychische und körperliche Schäden in den Blick nimmt. Eine Substanzabhängigkeit kann dementsprechend auch ohne eine körperlich manifeste Abhängigkeit diagnostiziert werden. Negative soziale Folgen wie z.B. eine Inhaftierung oder Eheprobleme im Kontext eines Substanzkonsums sind für die ICD-10 nicht diagnoserelevant.
Die ICD-10 benennt Substanzen bzw. Substanzgruppen, deren Konsum süchtig entgleisen kann: Alkohol, Opioide, Cannabinoide, Sedativa oder Hypnotika, Kokain, andere Stimulanzien einschließlich Koffein, Halluzinogene, Tabak, flüchtige Lösungsmittel. Im ICD-10 ist die Entwicklung einer Abhängigkeit immer zwingend mit einem Substanzkonsum verbunden.
In Deutschland ist eine Diagnose nach ICD-10 eine Voraussetzung für Behandlungsansprüche gegenüber den zuständigen Kostenträgern.
4.2 DSM-5
Im DSM-5 wurde in der aktuellen Version der neue Oberbegriff „Sucht und zugehörige Störungen“ gegenüber den vorausgegangenen „Störungen durch psychotrope Substanzen“ eingeführt. Zudem wurde die Trennlinie zwischen Missbrauch (als eine Vorform der Sucht) und Substanzabhängigkeit aufgegeben. Stattdessen wird nun von „Substanzgebrauchsstörungen“ (substance use disorders) gesprochen und diese wurden um das neue Kriterium des „Craving“ (starkes Verlangen nach einer Substanz) erweitert. Die nun gültigen Kriterien stellen eine Kombination der vorausgegangenen Missbrauchs- und Abhängigkeitskriterien dar. Die Substanzgebrauchsstörungen umfassen 11 Kriterien (s.u.). Für die Diagnose einer Substanzgebrauchsstörung müssen hiervon mindestens 2 erfüllt sein – im Gegensatz zur vorausgegangenen Abhängigkeitskategorie, deren Diagnose mindestens 3 vorliegende Kriterien erforderte. Eine Substanzgebrauchsstörung lässt sich nun in Abhängigkeit von der Anzahl der vorliegenden Kriterien zwischen moderat und schwer einordnen und kann damit einen schleichenden Verlauf abbilden.
Diagnosekriterien „Substanzgebrauchsstörungen“ nach DSM-5
- wiederholter Konsum, sodass wichtige Verpflichtungen in der Arbeit, in der Schule oder zu Hause vernachlässigt werden;
- wiederholter Konsum in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann;
- wiederholter Konsum trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme;
- Toleranzentwicklung, gekennzeichnet durch Dosissteigerung oder verminderte Wirkung;
- Entzugssymptome oder Substanzkonsum, um Entzugssymptome zu vermeiden;
- ängerer Konsum oder in größerer Menge als geplant (Kontrollverlust);
- anhaltender Kontrollwunsch oder erfolglose Versuche der Kontrolle;
- hoher Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von der Wirkung des Konsums zu erholen;
- Aufgabe oder Reduzierung von Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums;
- fortgesetzter Gebrauch, obwohl körperliche oder psychische Probleme bekannt sind;
- starkes Verlangen oder Drang, die Substanz zu konsumieren (Craving).
Das DSM-5 hat erstmalig auch eine Verhaltenssucht in den Katalog der Süchte aufgenommen: Pathologisches bzw. gestörtes Glücksspielverhalten (gambling disorder) ist nun den Suchterkrankungen zugeordnet. Darüber hinaus finden sich Hinweise auf weitere (Verhaltens)-süchte, z.B. Internetsucht, Koffeingebrauchsstörung, die weiterer Forschung bedürfen um dann ggf. als formale Diagnosen berücksichtigt werden zu können.
4.3 ICF
Die ICF beschreibt den Zustand der „funktionalen Gesundheit“, die als das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einer Person und ihren Kontextfaktoren aufgefasst wird (DIMDI 2005, S. 14). Der in der englischen Originalversion eingesetzte Begriff des „functioning“ wurde in der deutschen Übersetzung als „funktionale Gesundheit“ übersetzt in Ermangelung eines deutschen Begriffes, der die umfassenderen, komplexeren und weniger technischen Bedeutungsebenen des englischen „functioning“ angemessen wiedergibt.
Die ICF bezeichnet jede Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit als Behinderung. Der Begriff der Behinderung ist im Kontext von Abhängigkeitserkrankungen insofern relevant, da eine Suchterkrankung als eine „seelische Behinderung“ im Sinne des SGB IX gilt. „Behinderung“ ist im Sinne der ICF keine ausschließliche Eigenschaft einer Person, sondern Behinderung ist auch abhängig von den Kontexten, in denen ein Mensch lebt. Im Gegensatz zum ICD-10 und DSM-5 werden nicht Merkmale der Person klassifiziert, sondern deren individuelle Situation (ebd.).
Gemäß dem Konzept der funktionalen Gesundheit gilt eine Person dann als funktional gesund, wenn
- vor ihrem gesamten Lebenshintergrund ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen Bereichs) und ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und -strukturen),
- sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsprobleme (ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten),
- sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und in dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen der Körperfunktionen oder Körperstrukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).
Auf alle drei genannten Dimensionen der funktionalen Gesundheit können Faktoren, die in der Person und/oder in der Umwelt liegen, einwirken, sodass es zu einer Einschränkung der Gesundheit oder einer Behinderung kommen kann (DIMDI 2005, S. 23).
Die ICF gilt nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern kann auf alle Menschen bezogen werden. Es ist Anspruch der ICF sowohl den Gesundheitszustand als auch die mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände in Verbindung mit jedem Gesundheitsproblem beschreiben zu können (DIMDI 2005, S. 12).
Damit erhebt die ICF den Anspruch, das biomedizinische Modell von Krankheit – so wie es sich z.B. im ICD-10 und DSM-5 ausdrückt – mit dem sozialen Modell von Behinderung zu verbinden und schlägt als Synthese ein biopsychosoziales Modell der Diagnostik vor, um damit eine kohärente Sicht der verschiedenen Perspektiven von Gesundheit und Krankheit auf biologischer, individueller und sozialer Ebene zu bieten.
5 Therapie und Prognose
Die Therapie von Abhängigkeitserkrankungen vollzieht sich in Deutschland im gut ausgebauten System der medizinischen und sozialen Sicherung in der Suchthilfe. Dieses hält Angebote für Menschen in allen Stadien einer Suchtentwicklung bereit. Die Angebote der Suchthilfe lassen sich darüber hinaus gliedern in „abstinenzorientierte“ Angebote und in „schadensminimierende“ Angebote. Abstinenzorientierte Hilfen werden erbracht in Abhängigkeit von Abstinenz bzw. einer Abstinenzmotivation. Schadensminimierende Hilfen zielen demgegenüber auf die mit dem Substanzkonsum verbundenen gesundheitlichen und sozialen Risiken wie bspw. einer drohenden HIV-Erkrankung oder drohender Wohnungslosigkeit.
Oftmals wird in politischen und in fachwissenschaftlichen Diskursen die Therapie und Genesung von einer Suchterkrankung mit einer vollständigen Enthaltung von psychoaktiven Substanzen gekoppelt. Diese Ausrichtung aller therapeutischen Bemühungen auf Abstinenz wird als „Abstinenzparadigma“ bezeichnet. Damit verbunden ist oftmals die Vorstellung, dass „Abstinenz“ auch immer „lebenslange Abstinenz“ bedeutet.
In der Konsequenz bedeutet diese Auffassung zum einen, dass jeder Rückfall immer als ein Therapieversagen zu deuten ist. Dies geht insofern an der Realität vorbei, als dass Rückfälle im Prozess der Krankheitsbewältigung empirisch eher die Regel als die Ausnahme sind und Rückfälle von daher als ein Symptom der Erkrankung zu bewerten sind. Zum anderen hat sich in der Realität gezeigt, dass Abstinenz aus unterschiedlichen Gründen kein realistisches Ziel für viele suchtkranke Menschen ist. Vielmehr geht es oftmals darum, das Überleben zu sichern und die Lebensqualität zu verbessern. Dies kann mit der Modifikation des Konsums einhergehen, muss es aber nicht.
Vor diesem Hintergrund bleiben abstinenzorientierte Hilfen zwar ein Kernstück in der Therapie von Suchterkrankungen. Sie sind aber als eine Option im breiten Spektrum der erforderlichen Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen zu betrachten.
In der Suchtherapie werden folgende Bausteine unterschieden:
- Kontakt- und Motivation
- Entgiftung/Entzug
- Entwöhnung/Rehabilitation
- Nachsorge/Selbsthilfe
Idealtypisch werden diese Bausteine auch als Phasen verstanden, die ein suchtkranker Mensch während des Genesungsprozesses durchläuft. Ein Wechsel zwischen den Bausteinen und wiederholte Inanspruchnahmen von z.B. Rehabilitationsmaßnahmen sind hingegen aber oftmals Realität.
In der Kontakt- und Motivationsphase geht es – wie der Name sagt – darum, eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen und an einer Veränderungsmotivation zu arbeiten. Dies ist insofern bei Menschen mit Suchterkrankungen von besonderer Relevanz, da Bagatellisierungs- und Verleugnungstendenzen oftmals beobachtbar sind und Menschen mit Suchterkrankungen bei Bekanntwerden der Erkrankung Stigmatisierung und Ausgrenzung fürchten. Zentrale Aufgaben kommen hier den kommunalen Suchtberatungsstellen zu, aber auch Haus- und Fachärzte können eine bedeutsame Rolle spielen. Veränderungsmotivation wird u.a. dann wahrscheinlich, wenn Menschen im Kontext ihres Substanzkonsums an diesbezügliche Grenzen stoßen, z.B. unter Alkoholeinfluss verunfallen oder Arbeitslosigkeit droht bzw. erfahrbar wird. Besondere Bedeutung hat von daher die Entwicklung entsprechender Schnittstellenangebote erlangt, z.B. Konsiliardienste der Suchtberatungsstellen in Krankenhäusern, bei Arbeitsämtern, im Justizvollzug. Weiterer wichtiger Baustein in dieser Phase ist die partizipative, zieloffene Planung und Vorbereitung des weiteren Vorgehens, ggf. Behandlung. Für die Gesprächsführung hat sich die motivierende Gesprächsführung in dieser Phase als besonders hilfreich erwiesen (Miller und Rollnick 2015).
In der Entgiftungsphase wird die körperliche Abhängigkeit bearbeitet. Dies muss nicht zwingend in einem Krankenhaus geschehen, sondern kann in manchen Fällen auch ambulant, mit Unterstützung des Hausarztes und/oder der Suchtberatungsstellen oder ganz ohne professionelle Hilfe erfolgen. Im Wesentlichen hängt es von der konsumierten Substanz und dem Ausmaß der körperlichen Abhängigkeit ab, wie sich das Entzugssyndrom einstellen wird und welche Hilfen erforderlich werden. In Hinblick auf eine stationäre Behandlung können 2 Typen unterschieden werden: In der einfachen, nicht-qualifizierten Entzugsbehandlung wird das Entzugssyndrom symptomatisch, d.h. medikamentös behandelt. Die qualifizierte Entzugsbehandlung wird auf spezialisierten Entzugsstationen durchgeführt und bietet neben der medizinischen Behandlung eine Vielzahl weiterer Angebote (z.B. Ergotherapie, Sporttherapie, Psychoedukation), die eine Auseinandersetzung mit der Suchterkrankung fördern sollen. Darüber hinaus werden Angebote vorgehalten, die ggf. die sozialen Lasten in Angriff nehmen (z.B. Schulden, Gerichtsdruck, Wohnungslosigkeit) (Wendt 2017, S. 23–30).
In der Entwöhnungsphase erfolgt die Auseinandersetzung mit der psychischen Abhängigkeit und die Bearbeitung der Suchtfolgen. In manchen Fällen – z.B. wenn ein stabilisierendes soziales Umfeld vorhanden ist – kann die Entwöhnung ambulant erfolgen, oftmals wird die Entwöhnungstherapie in spezialisierten Fachkliniken stationär durchgeführt. Die Angebote haben sich hier sehr ausdifferenziert: Neben der „klassischen“ vollstationären Therapie gibt es die Möglichkeit einer teilstationären Behandlung (Tagesklinik), einer Kombitherapie (Wechsel von ambulant, stationär und teil-stationär), einer Kurzzeittherapie und weiterer Therapieformen. Die Behandlungszeiten können stark variieren, von 4 Wochen bis zu einem halben Jahr (Wendt 2017, S. 31–39). Neben der psychotherapeutischen Aufarbeitung und Stabilisierung gewinnt zunehmend die Bearbeitung lebensweltlicher Probleme (z.B. Arbeit, Qualifizierung, Freizeitgestaltung) an Bedeutsamkeit im Rahmen von Entwöhnungsbehandlungen.
Nach einer Entwöhnung schließt sich oftmals eine Nachsorge an, insbesondere im Bereich der Alkoholabhängigkeit. Stabilisierung des erreichten Zustandes und Rückfallprophylaxe sind entscheidende Aufgaben, die hier zu bewältigen sind. Nachsorge kann stattfinden in Gruppen oder auch im Einzelsetting. Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und Adaptationseinrichtungen der Nachsorge (Wendt 2017, S. 39–41).
Vor dem Hintergrund dessen, dass es sich bei einer Suchterkrankung um eine chronische Erkrankung handelt, zu dessen Krankheitsbild auch Rückfälle zählen müssen (s.o.), ist es schwer, einen Maßstab für den Erfolg von rehabilitativen Maßnahmen im Bereich Sucht zu definieren. Abstinenz als einziger Indikator gerät zunehmend in die Kritik – in Ermangelung anderer, verbindlicher und vergleichbarer Indikatoren wird jedoch immer wieder darauf zurückgegriffen.
Erschwerend kommt hinzu, dass für die Berechnung der Abstinenzquoten unterschiedliche Formeln vorliegen, die sich insbesondere dadurch unterscheiden, wie Unterkategorien wie „unbekannt verzogen“, „verweigert“, „nicht geantwortet“, „verstorben“ und „unfähig zur Beantwortung“ in die Berechnung eingehen. Je nach Berechnungsformel ergeben sich für die Menschen mit Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit nach einem Jahr Behandlungsende Abstinenzquoten von 39,2 bis 77,55 % (Bachmeier et al. 2018) und für Menschen mit Drogenabhängigkeit von 23,3 bis 74,4 % (Fischer et al. 2018).
6 Prävention
Seit Anfang der 1970er Jahre wurde in Deutschland ein professionell getragenes System der Suchtprävention aufgebaut. Die Suchtprävention zeigt sich heute als ein eigenständiges Arbeitsfeld mit einer eigenen, spezifischen Expertise auf einem fachlich hohen Niveau – auch im internationalen Vergleich. Sie findet in vielen Bereichen und auf vielen unterschiedlichen Ebenen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens statt.
Heute herrscht Einigkeit darüber, dass es sich bei der Sucht um multifaktorielles Geschehen handelt, das sich innerhalb der drei Dimensionen „Bio“, „Psycho“ und „Sozial“ abspielt (s.o.). Dieses Modell hat sich als eine zentrale theoretische Begründungsfigur für die Suchtprävention erwiesen. Es liefert insofern Ansatzpunkte für eine theoriegeleitete Begründung der Prävention als dass Präventionsmaßnahmen so konzipiert werden sollten, dass ersichtlich wird, welche relevanten Risiko- und Schutzfaktoren adressiert werden.
In Hinblick auf die Vielzahl und die komplexen Wirkmechanismen der bislang bekannten Risiko- und Schutzfaktoren kann es „die eine hinreichende Präventionsmaßnahme“ nicht geben. Die Komplexität der Ursachenzusammenhänge erfordert dementsprechend vielschichtige und vielfältige Ansatzpunkte für die Suchtprävention.
Suchtprävention wird somit heute allgemein verstanden als die Beeinflussung der Risiko- und Schutzfaktoren, die die Lebenswelten der Menschen und sie selber kennzeichnen und prägen. Die Lebenswelten der Menschen entsprechen den Handlungsfeldern der Prävention (s.u.) und werden oftmals als Setting bezeichnet.
Wichtige Handlungsfelder der Suchtprävention sind
- Schule,
- Jugendhilfe und Jugendarbeit,
- Freizeit/Sport,
- Internet,
- Betriebe,
- Gemeinde/Kommune,
- ambulante und stationäre Altenhilfe,
- Familie,
- allgemeine Öffentlichkeit,
- Politik/Gesetzgebung.
7 Quellenangaben
Bachmeier, Rudolf, Stefanie Bick-Dresen, Imke Dreckmann, Dietmar Kemmann, Stephan Kersting und Anna Kreutler, 2018. Effektivität der stationären Suchtrehabilitation: FVS-Katamnese des Entlassjahrgangs 2015 von Fachkliniken für Alkohol- und Medikamentenabhängige. In: SuchtAktuell. 25(1), S. 49–65. ISSN 143-1650
Bühler, Anneke und Gerhard Bühringer, 2016. Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Konzeption, Stand der Forschung und Empfehlungen. In: Ulla Walter und Uwe Koch, Hrsg. Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland: Konzepte, Strategien und Interventionsansätze der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Forschung und Praxis in der Gesundheitsförderung, Sonderheft 1. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, S. 55–67. ISBN 978-3-942816-60-1
DHS, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Hrsg., 2018. DHS Jahrbuch Sucht. Lengerich: Pabst Science Publishers. ISSN 2569-4782
DIMDI, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, 2005. ICF: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit [online]. Köln: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information [Zugriff am: 05.10.2018]. PDF e-Book. Verfügbar unter: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/downloads/?dir=icf
Dilling, Horst, Werner Mombour und Martin H. Schmidt, Hrsg., 2015. Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F), klinisch-diagnostische Leitlinien. Bern: Hogrefe Verlag. ISBN 978-3-456-85560-8
Falkai, Peter, Hans-Ulrich Wittchen und Manfred Döpfner, Hrsg., 2015. Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-5. Göttingen: Hogrefe. ISBN 978-3-8017-2599-0
Fischer, Martina, Dietmar Kemmann, Julia Domma-Reichert, Jana Heinrich, Yvonne Post und Manuela Schulze, 2018. Effektivität der stationären abstinenzorientierten Drogenrehabilitation – FVS Katamnese des Entlassungsjahrgangs 2015 von Fachkliniken für Drogenrehabilitation. In: SuchtAktuell. 25(1), S. 77–86. ISSN 143-1650
Glaeske, Gerd, 2018. Medikamente 2016 - Psychotrope und andere Arzneimittel mit Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. In: DHS, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Hrsg. DHS Jahrbuch Sucht. Lengerich: Pabst Science Publishers, 85–104. ISSN 2569-4782
Kielholz, Paul und Dieter Ladewig, 1973. Die Abhängigkeit von Drogen. München: Deutscher Taschenbuch-Verl. ISBN 978-3-423-04134-8
Laging, Marion, 2018. Soziale Arbeit in der Suchthilfe. Grundlagen – Konzepte – Methoden. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-031707-9 [Rezension bei socialnet]
Miller, William R. und Stephen Rollnick, 2015. Motivierende Gesprächsführung: Motivational Interviewing. 3. Auflage des Standardwerks in Deutsch. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-2545-9 [Rezension bei socialnet]
Pabst, Alexander; Ludwig Kraus, Elena Gomes de Matos und Daniela Piontek, 2013. Substanzkonsum und substanzbezogene Störungen in Deutschland im Jahr 2012. In: SUCHT [online].59(6), S. 321–331 [Zugriff am 05.10.2018]. Verfügbar unter DOI: 10.1024/0939-5911.a000275.
Wendt, Kai, 2017. Suchthilfe und Suchttherapie. Leitfaden für die Praxis. Stuttgart: Schattauer. ISBN 978-3-7945-3262-9 [Rezension bei socialnet]
8 Literaturhinweise
DHS, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Hrsg., 2018. DHS Jahrbuch Sucht. Lengerich: Pabst Science Publishers. ISSN 2569-4782
Dilling, Horst, Werner Mombour und Martin H. Schmidt, Hrsg., 2015. Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F), klinisch-diagnostische Leitlinien. Bern: Hogrefe Verlag. ISBN 978-3-456-85560-8
Laging, Marion, 2018. Soziale Arbeit in der Suchthilfe. Grundlagen – Konzepte – Methoden. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-031707-9 [Rezension bei socialnet]
Miller, William R. und Stephen Rollnick, 2015. Motivierende Gesprächsführung: Motivational Interviewing. 3. Auflage des Standardwerks in Deutsch. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-2545-9 [Rezension bei socialnet]
9 Informationen im Internet
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
- Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung
- Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht)
Verfasst von
Prof. Dr. Marion Laging
Professorin für Theorien und Konzepte der Sozialen Arbeit mit psychisch kranken Menschen und mit Menschen mit riskantem/schädlichem Drogenkonsum
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Es gibt 2 Lexikonartikel von Marion Laging.
Zitiervorschlag
Laging, Marion,
2018.
Sucht [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 10.10.2018 [Zugriff am: 19.02.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/1046
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Sucht
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