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Supervisorin, Supervisor

Peter Schröder

veröffentlicht am 21.04.2022

Supervisorinnen und Supervisoren sind professionelle Begleiterinnen und Begleiter bei einer prozessorientierten Praxisreflexion, die sie moderieren und durch ihre Interventionen steuern.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Bedeutungsspektrum
  3. 3 Qualifizierung im deutschsprachigen Raum
  4. 4 Rolle im Supervisionsprozess
  5. 5 Arbeitsfelder
  6. 6 Ausblick
  7. 7 Quellenangaben
  8. 8 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Das alle Bedeutungsvarianten des Begriffs „Supervisorin, Supervisor“ übergreifende Tätigkeitsmerkmal ist die Sicherung der Qualität von Arbeit in verschiedenen Arbeitsbereichen. Voraussetzung der Ausübung dieser Tätigkeit ist jeweils eine fachspezifische Qualifikation.

Der Artikel beginnt mit einem Überblick über das Bedeutungsspektrum der Bezeichnung „Supervisorin, Supervisor“ und blickt dann auf die von Verbänden festgelegten Ausbildungsstandards. Weiter wird die Rolle von Supervisorinnen und Supervisoren im Beratungskontext reflektiert. Nach einer Beschreibung der klassischen Arbeitsfelder wird die Entwicklung im Bereich der Ausbildung diskutiert.

2 Bedeutungsspektrum

Das Cambridge Dictionary definiert „supervisor“ als „a person who is in charge of a group of people or an area of work and who makes sure that the work is done correctly and according to the rules“ (Cambridge Dictionary 2014). Im englischen Sprachgebrauch, vor allem im Kontext von Wirtschaftsunternehmen, bezeichnet „supervisor“ eine Vorgesetztenfunktion, zu deren Aufgaben es gehört, den Mitarbeitenden Aufgaben zuzuweisen und deren Ausführung zu überwachen. Ein „supervisor“ in diesem Sinn ist mit dem Arbeitsfeld vertraut und gehört meistens selbst der Organisation an. In der Unternehmenshierarchie ist diese Position eine der ersten Aufstiegsstufen.

Der Aufsichtsaspekt spielt historisch auch bei der Funktion der Supervisorin/des Supervisors im Bereich der Sozialen Arbeit eine Rolle. Nando Belardi verortet die Anfänge der Supervision im Kontext der amerikanischen Sozialarbeit, die durch Ehrenamtliche geleistet wurde: „Vor allem in den USA war Supervision damals im Wort-Sinne Aufsicht und Kontrolle der vielen schlecht oder nicht ausgebildeten Sozialarbeiterinnen. Deshalb sprach man auch von einer administrativen Phase der Supervision“ (Belardi 2020, S. 21). Dieser Bedeutungshorizont ist im gegenwärtigen Verständnis noch immer präsent, vor allem dann, wenn Supervisandinnen und Supervisanden eine Supervision von Leitungspersonen „verordnet“ bekommen.

Das Selbstverständnis von Supervisorinnen und Supervisoren hat sich mittlerweile deutlich vom Aufsichts- und Kontrollaspekt distanziert. Aufsicht und Kontrolle sind systeminterne Funktionen, Supervisoren und Supervisorinnen werden dagegen im Allgemeinen bewusst von außen akquiriert, damit sie nicht schon von Anfang an der Systemlogik folgen. Selbst systeminterne Supervision erfolgt sinnvollerweise aus einer Stabsfunktion und nicht aus der Linie heraus. Im gegenwärtigen Verständnis sind Supervisorinnen und Supervisoren professionelle Begleiterinnen und Begleiter bei einer prozessorientierten Praxisreflexion, in der bewusst non-direktiv gearbeitet wird.

Ein wesentlicher Schwerpunkt in der Ausbildung von Supervisorinnen und Supervisoren ist das Verständnis von Organisationen und ihren Dynamiken, die den Kontext der Arbeit der Supervisandinnen und Supervisanden darstellen. Hier berühren sich die Formate Supervision und Organisationsberatung bzw. -entwicklung. Ein eher kleinerer Prozentsatz von Supervisoren und Supervisorinnen arbeitet auch im Kontext von Wirtschaftsunternehmen, meistens im Format Leitungssupervision. Allerdings ist dort das Beratungsformat Coaching eher anschlussfähig. Die „Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv)“ formuliert in ihrem „Basiswissen“: „Wir verwenden die Begriffe Supervision und Coaching synonym“ (DGSv 2021).

3 Qualifizierung im deutschsprachigen Raum

Die Berufsbezeichnung „Supervisorin“, „Supervisor“ ist nicht geschützt, jede und jeder kann sich so nennen. Um möglichen Kunden und Kundinnen eine Orientierung in dem unübersichtlichen Feld zu geben, haben die meisten Institutionen – vor allem im Bereich der Sozialen Arbeit – festgelegt, nach welchen Standards Supervisorinnen und Supervisoren, die engagiert werden, ausgebildet sein müssen. In Deutschland sind es vor allem zwei Verbände, deren Qualitätsstandards breit anerkannt sind: zum einen die „Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv)“, zum anderen die „European Association for Supervision und Coaching (EASC)“.

Für eine Ausbildung nach den Standards der DGSv ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium ebenso erforderlich wie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Darüber hinaus müssen beratungsrelevante Fort- und Weiterbildungen im Umfang von wenigstens 300 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden sowie eigene Erfahrungen mit Supervision in unterschiedlichen Settings im Umfang von mindestens 30 Sitzungen. Es folgt dann eine meist dreijährige Weiterbildung, in deren Verlauf 500 Unterrichtsstunden in Anwesenheit von Lehrenden, weitere 50 Unterrichtsstunden Lehrsupervision im Einzel- und Gruppensetting und schließlich 90 Unterrichtsstunden eigene praktische Tätigkeit (Lernsupervision) absolviert werden müssen.

Die EASC fordert 400 Stunden an Fortbildungen sowie 30 Stunden eigene Supervisionserfahrung vor Beginn der Supervisionsweiterbildung. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst 624 Stunden, 3 absolvierte Lernsupervisionsprozesse, 35 Stunden (externe) Lehrsupervision, 40 Stunden (interne) Ausbildungssupervision, 60 Stunden Eigenanalyse und Reflexionen in der Peergroup.

Der österreichische Verband ÖVS hat differenzierte Zugangswege in die Ausbildung, je nach Vorbildung (ÖVS 2014). Ausbildungsteilnehmende müssen ein Mindestalter von 27 Jahren haben. Ein fehlender Studienabschluss kann durch ein „dokumentiertes Studienäquivalent“ ausgeglichen werden. Als einschlägige Berufserfahrung werden 5–10 Jahre gefordert, weiter 60 Stunden Selbsterfahrung und 60 Stunden Supervision. Die Ausbildung selbst dauert 2,5 Jahre mit 450 Unterrichtsstunden, 75 Stunden Lernsupervision, 50 Stunden Lehrsupervision sowie eine Abschlussarbeit und ein Kolloquium. In Österreich ist der Begriff „Supervisorin“, „Supervisor“ insofern geschützt und staatlich reguliert, als Supervision nur von „Lebens- und Sozialberater/​-innen“ mit einer Gewerbeberechtigung angeboten werden darf.

Als dritter deutschsprachiger Verband formuliert der Schweizer Verband BSO seine Standards: Zugangsvoraussetzung ist hier der sogenannte „Tertiärabschluss“ (Studium an Hochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen sowie höheren Fachschulen). Zum Erlangen der Qualifikation „Supervisor/-in mit eidgenössischem Diplom“ ist die „Höhere Fachprüfung (HFP)“ erforderlich. Für die Zulassung ist zusätzlich zum Tertiärabschluss eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung, 30 Stunden eigene Supervisionserfahrung als Supervisandin/​Supervisand, 15 Supervisionsprozesse im Umfang von mindestens 80 Stunden, 8 Intervisionssitzungen mit mindestens 20 Stunden sowie 10 Sitzungen mit mindestens 15 Stunden Lehrsupervision erforderlich.

Die Standards der deutschsprachigen Supervisionsverbände zeigen den hohen Qualitätsanspruch, der mit der Qualifikation als Supervisor und Supervisorin verbunden ist. Die Berufsfelder, von denen aus sich Menschen für eine Supervisionsausbildung auf den Weg machen, werden von der DGSv folgendermaßen angegeben: 42 % Sozialarbeit/​Sozialpädagogik, 23 % Pädagogik, 15 % Theologie, 15 % Psychologie und weitere 8 % Lehrerinnen/​Lehrer – ausnahmslos also Professionen, in deren Fokus die Arbeit mit und für Menschen steht (Belardi 2020, S. 175 f.). Supervision ist von professioneller Beziehungsarbeit geprägt.

4 Rolle im Supervisionsprozess

Grundlegend für die Rolle des Supervisors/der Supervisorin ist der Blick von außen, weshalb eine systeminterne Supervision ein besonders begründungsbedürftiger Sonderfall ist. Eine Supervisorin/ein Supervisor ist also nicht Teil des supervidierten Systems, bildet aber mit den Supervisandinnen und Supervisanden ein neues System, dessen professionelle Gestaltung in ihrer/​seiner Verantwortung liegt. Dabei ist es eine bleibende Aufgabe, einerseits empathisch bei den Supervisanden und Supervisandinnen zu bleiben und andererseits in einer distanzierten Beobachtungsposition zu sein, um nicht selbst in die Systemdynamik verwickelt zu werden. Die Einladungen dazu kommen, vor allem in Teamsupervisionen, möglicherweise von zwei Seiten. Zum einen werden Supervisorinnen und Supervisoren meistens von Leitungspersonen engagiert, was sie zu einem Teil der Leitungsfunktion im System macht. Das erfordert Transparenz im Arbeiten und klare Dreiecksverträge zwischen Supervisor/​Supervisorin, Leitungsperson und Supervisandinnen/​Supervisanden. Heidi Möller beschreibt unter der Überschrift „Der Supervisor als Leiter“ vier Aspekte supervisorischen Handelns: Zum einen schafft die Supervisorin/der Supervisor angesichts von Personalwechseln einen Teil von Kontinuität, die ein stabilisierendes Element darstellt. Zum anderen wird ein Teil der Fachaufsicht, die eine zentrale Leitungsaufgabe ist, an Supervisoren und Supervisorinnen delegiert. Einen weiteren Aspekt nennt Möller „Ersatzmanagement auf Zeit“. Schließlich haben Supervisorinnen und Supervisoren nicht nur teil an der Kontrollfunktion, sondern auch an der Fürsorgepflicht der Leitung, sodass Supervision auch zur Burn-out-Prophylaxe dient (Möller 2001, S. 58 ff.).

Im Supervisionssetting hat der Supervisor/die Supervisorin die Aufgabe, den Reflexionsprozess zu moderieren und durch ihre/seine Interventionen zu steuern: „Ich lenke und leite als Supervisor massiv, schon durch die Wahl meiner Interventionsebene.“ (Möller 2001, S. 55) Gleichzeitig muss er/sie vor dem Hintergrund der systemischen Wahrheit arbeiten, dass man ein System nicht gezielt beeinflussen kann, weder ein personales noch ein soziales. Beide agieren autonom und selbstorganisierend. Unter dem Buchtitel „Vom Navigieren beim Driften“ raten Fritz B. Simon und Gunthard Weber zu einer „systemischen Bescheidenheit“ in der Therapie (Simon und Weber 2012, S. 30). Für Supervisorinnen und Supervisoren gilt derselbe Rat.

5 Arbeitsfelder

Belardi (2020, S. 197 ff.) beschreibt klassische und neuere Felder supervisorischer Arbeit, die hier nur summarisch genannt werden können: Schule, Pflege, freiberufliche, kleine und mittlere Unternehmen, Industrie, Öffentlicher Dienst, Gerichte, Kirche, Katastrophenhilfe, Polizei, Feuerwehr, Ehrenamtliche in verschiedenen Arbeitsfeldern, Telefonseelsorge, Hospiz, Selbsthilfegruppen und weitere. Angesichts dieses Spektrums drängt sich die Frage auf, welche Feldkompetenz Supervisoren und Supervisorinnen in den jeweiligen Arbeitsbereichen haben sollten. Das Thema wird in der Literatur immer wieder diskutiert. Um nur einige Äußerungen zu nennen: Belardi (2020, S. 55 ff) unterscheidet zwischen Feld- und Beratungskompetenz. Unter Feldkompetenz versteht er die Fähigkeit, systemtypische Dynamiken wahrzunehmen und bearbeiten zu können. Es kann hilfreich sein, über eigene Erfahrungen im Arbeitsfeld zu verfügen. Ebenso kann es aber auch hinderlich sein, wenn das Feldwissen nicht reflektiert ist. Beratungskompetenz bedeutet, aufgrund des eigenen Wissens um Theorien und Konzepte und des eigenen Könnens im Sinn von Interventionsstrategien und Methoden zu arbeiten. Ferdinand Buer (1999, S. 201) schreibt: „Der Supervisor kann nicht in allen Feldern, in denen er tätig wird, über umfassende Feldkompetenzen verfügen.“ Das bedeutet, dass Supervisorinnen und Supervisoren auch in Feldern arbeiten, in denen sie über keine eigenen Erfahrungen verfügen. In dem Fall ist es wichtig, die Kenntnisse der Supervisandinnen und Supervisanden sowie die eigene „Felderfassungskompetenz“ zu nutzen.

6 Ausblick

Das Berufsbild von Supervisorinnen und Supervisoren ist mittlerweile verlässlich beschrieben und definiert, nicht zuletzt durch die Standards der großen Supervisionsverbände. Institutionen, die ihren Mitarbeitenden Supervision anbieten, wissen im Allgemeinen, wo sie diese Leistung „einkaufen“ können und was ein qualitatives Angebot ist. Dennoch ist das Berufsfeld nicht von Stillstand geprägt: Eine professionelle Beratungsleistung strebt nach mehr Professionalität. Nicht zuletzt deshalb nimmt die Zahl der Hochschulausbildungen für Supervisorinnen und Supervisoren zu. Diese Akademisierung ist Chance und Gefahr zugleich. Die Chance liegt in der wissenschaftlichen Fundierung des Beratungsformats, das in weiten Teilen davon geprägt ist, dass Praktikerinnen und Praktiker ihresgleichen unterrichten. Das tut dem Fach gut, wie die Publikationen zum Thema deutlich zeigen. Die Gefahr besteht darin, dass die wissenschaftlichen Theorien und Konzepte in den Vordergrund geraten und die Praxis in den Hintergrund tritt. Dann entsteht wieder eine Übersetzungsaufgabe: Die wissenschaftlichen Ergebnisse müssen ihre Relevanz und Handhabbarkeit für die supervisorische Arbeit erweisen.

Zum wissenschaftlichen Spektrum gehört auch die Wirksamkeitsforschung, wie sie z.B. an der Donau-Universität in Krems betrieben wird. Solche Forschungen enden oft in der Feststellung, dass sich die Wirkungen von Supervision wissenschaftlich nicht nachweisen lassen. Das ist gewiss irritierend für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, weniger allerdings für Supervisorinnen und Supervisoren. Denn sie kennen aus ihrer Beratungspraxis eben dieses Phänomen, dass Interventionen, vor allem hypnotherapeutischer Art, wirksam sind, ohne dass man eine eindeutige Kausalität erkennen kann. Wie Ludwig Wittgenstein im „Tractatus“ schreibt: „Die Lösung des Problems des Lebens merkt man am Verschwinden dieses Problems. Ist nicht dies der Grund, warum Menschen, denen der Sinn des Lebens nach langen Zweifeln klar wurde, warum diese dann nicht sagen konnten, worin dieser Sinn bestand“ (Tractatus 6.521). Und: „Die Ereignisse der Zukunft können wir nicht aus den gegenwärtigen erschließen. Der Glaube an den Kausalnexus ist der Aberglaube(Tractatus 5.1361).

Die Ausbildung von Supervisorinnen und Supervisoren wird sich also sinnvollerweise an einer wissenschaftlich reflektierten lebensweltlichen Perspektive orientieren. Dafür ist der Hochschulkontext ebenso geeignet wie der freier Ausbildungsinstitute. Beide sind an der Erarbeitung und Fortentwicklung professioneller Standards beteiligt, die in die Ausbildungsrichtlinien der relevanten Supervisionsverbände einfließen. Auf diese Weise wird die Professionalität von Supervisoren und Supervisorinnen auch jenseits staatlicher Regulierungen sichergestellt.

7 Quellenangaben

Belardi, Nando, 2020. Supervision und Coaching für soziale Arbeit, für Pflege, für Schule. Freiburg: Lambertus. ISBN 978-3-7841-3103-0 [Rezension bei socialnet]

Buer, Ferdinand, 1999. Lehrbuch der Supervision. Münster: Votum. ISBN 978-3-933158-25-3 [Rezension bei socialnet]

Cambridge Dictionary, 2014. Supervisor [online]. Cambridge: Cambridge University Press [Zugriff am: 21.07.2021]. Verfügbar unter: https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/​englisch/​supervisor

Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv), 2021. Basiswissen [online]. Köln: DGSv [Zugriff am: 25.07.2021]. Verfügbar unter: https://www.dgsv.de/services/​praktische-hinweise/​basiswissen/

Fritz B. Simon und Gunthard Weber, 2012. Vom Navigieren beim Driften: „Post aus der Werkstatt“ der systemischen Therapie. Heidelberg: Carl-Auer. ISBN 978-3-89670-878-6

Möller, Heidi, 2001. Was ist gute Supervision? Grundlagen – Merkmal – Methoden. Stuttgart: Klett-Cotta. ISBN 978-3-608-94007-7 [Rezension bei socialnet]

Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS), 2014. Övs-Standard: Zulassungsvoraussetzungen zur Supervisorinnenausbildung [online]. Oktober 2014. Wien: ÖVS [Zugriff am: 16.11.2021]. Verfügbar unter: https://www.oevs.or.at/fileadmin/​oevs_website/​user_upload/​OeVS-Zulassung_Stand-Oktober2014.pdf

Wittgenstein, Ludwig, 1977. Tractatus logico-philosophicus. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-10012-7

8 Informationen im Internet

Verfasst von
Peter Schröder
Pfarrer i.R.
(Lehr-)Supervisor, Coach (DGSv)
Seniorcoach (DGfC) Systemischer Berater (SySt®)
Heilpraktiker für Psychotherapie (VFP)
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Zitiervorschlag
Schröder, Peter, 2022. Supervisorin, Supervisor [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 21.04.2022 [Zugriff am: 14.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29002

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Supervisorin-Supervisor

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