Täter-Opfer-Ausgleich
Prof. Dr. Thomas Trenczek
veröffentlicht am 09.07.2019
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bezieht sich auf ein Angebot an Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat, mit Hilfe eines Vermittlers/ einer Vermittlerin eine von allen Beteiligten akzeptierte Regelung zu finden, die geeignet ist, Konflikte, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie verursacht wurden, insbesondere auch durch eine Wiedergutmachungsleistung beizulegen.
Der Begriff TOA ist aus mehreren Gründen umstritten. Vor allem im Hinblick auf die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention]) sollte man zumindest den Begriff „TäterIn“ nicht verwenden. Die der Wiedergutmachung dienenden Verfahren sollten mit Fokus auf das Unrecht bzw. auf die Tat besser und korrekt als „(außergerichtlicher) Tatausgleich“ (ATA) bezeichnet werden, wie dies in Österreich der Fall ist. Dies gilt umso mehr, als die Verfahren in Deutschland und Österreich nahezu ausschließlich vor einer gerichtlichen Verurteilung stattfinden (Diversion).
In der Praxis bezeichnet der Begriff einen am Strafrecht orientierten Reaktionsansatz. Zum einen umfasst dies die Konfliktberatung und Konfliktvermittlung sowie eine Vereinbarung über die Wiedergutmachungsleistungen. Zum anderen beinhaltet dies auf Seiten der Justiz die Berücksichtigung der Ausgleichbemühungen im Strafprozess. TOA und Mediation in strafrechtlichen Konflikten sind aber nach der Verwendung der Begriffe in den gesetzlichen Regelungen nicht deckungsgleich. Die strafrechtlichen Normen – insbesondere Strafgesetzbuch (StGB), Strafprozessordnung (StPO) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) – regeln unter dem Begriff TOA die Bewertung bzw. Anerkennung eines nicht zwingend über eine Mediation erzielten Ausgleichs bzw. der Wiedergutmachungsleistung im Rahmen der Verfahrensentscheidung bzw. Strafzumessung. Das 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz enthält für diese Entscheidung keine Regelungen, sondern befasst sich allein mit der verfahrensmäßigen Ausgestaltung und den fachlichen Standards der Konfliktvermittlung/Mediation im Sinne des § 1 MediationsG (Mediationsgesetz). An keiner Stelle nimmt das MediationsG bestimmte Anwendungsfelder von den Regelungen aus, sondern verwendet vielmehr einen funktionalen Mediations- bzw MediatorInnenbegriff. Mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen kann mit TOA deshalb nur noch die strafrechtliche Entscheidung, also die Rechtsfolge bzw. ein Kriterium der Strafzumessung, bezeichnet werden, während Mediation das Verfahren der Konfliktbearbeitung beschreibt.
Das Arbeitsfeld TOA, Restorative Justice und Mediation in strafrechtlichen Konflikten ist mithin von einem doppelten gesetzlichen Rahmen geprägt: Während die Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Entscheidungen nach den strafrechtlichen Regelungen StGB, StPO, JGG treffen, haben die Vermittlungs- und Ausgleichsstellen zusätzlich das MediationsG zu beachten, da sie zwischen den betroffenen Parteien zugunsten einer einvernehmlichen Konfliktregelung vermitteln, ohne selbst inhaltliche Entscheidungen zu treffen (§ 1 Abs. 2 MediationsG). Mitunter versuchen sich Teile der Praxis diesen Standards zu entziehen, z.T. mit dem Argument, das Mediationsgesetz sei in diesem Arbeitsfeld überhaupt nicht anwendbar, wobei insbesondere der funktionale Mediations- bzw. MediatorInnenbegriff ignoriert wird. Eine solche rechtswidrige Praxis unterläuft nicht nur die verbraucherschützenden Verfahrensstandards des Mediationsgesetzes, sondern widerspricht auch den verbindlichen Regelungen der EU-Opferschutzrichtlinie (Hartmann und Trenczek 2016).
Quellenangaben
Cornel, Heinz und Thomas Trenczek, 2019. Strafrecht und Soziale Arbeit. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-5574-5
Hartmann, Arthur und Thomas Trenczek, 2016. Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten – Fachliche Standards unter Berücksichtigung des Mediationsgesetzes und der EU-Opferschutzrichtlinie. In: Neue Justiz. 70(8), S. 325–333. ISSN 0028-3231
Trenczek, Thomas, 2014. Restorative Justice – (strafrechtliche) Konflikte und ihre Regelung. In: Arbeitskreis der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen Kriminologie/Straffälligenhilfe in der Sozialen Arbeit, Hrsg. Kriminologie und Soziale Arbeit. Weinheim: Beltz Juventa, S. 193 ff. ISBN 978-3-7799-2924-6 [Rezension bei socialnet]
Literaturhinweise
Trenczek, Thomas, 2017. Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten. In: Thomas Trenczek, Detlev Berning, Cristina Lenz, Hans-Dieter Will und Nadja Alexander, Hrsg. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 617–623. ISBN 978-3-8487-2948-7 [Rezension bei socialnet]
Trenczek, Thomas und Arthur Hartmann, 2018. Kriminalprävention durch Restorative Justice – Evidenz aus der empirischen Forschung. In: Maria Walsh, Benjamin Pniewski, Marcus Kober und Andreas Armborst, Hrsg. Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland: ein Leitfaden für Politik und Praxis. Wiesbaden: Springer VS, S. 859–886. ISBN 978-3-658-20505-8
Informationen im Internet
- Steinberg Institut für Mediation und Konfliktmanagement: Restorative Justice und Mediation
- Steinberg Institut für Mediation und Konfliktmanagment: Funktionaler Mediatorenbegriff
Verfasst von
Prof. Dr. Thomas Trenczek
M.A.
eingetragener Mediator (BMJ, Wien; NMAS); Lehrtrainer (BMWA), SIMK Hannover
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Es gibt 5 Lexikonartikel von Thomas Trenczek.
Zitiervorschlag
Trenczek, Thomas,
2019.
Täter-Opfer-Ausgleich [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 09.07.2019 [Zugriff am: 03.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/1173
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