Tagespflege (Altenhilfe)
Johannes Steinle, Prof. Dr. rer.cur. Maik H.-J. Winter
veröffentlicht am 06.04.2022
Die Tagespflege in der Altenhilfe ist ein teilstationäres Pflegeangebot, welches eine der Versorgungslücken zwischen ambulanter und vollstationärer Pflege schließt. Tagespflegegäste werden stundenweise in Tagespflegeeinrichtungen betreut, mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu ergänzen und/oder zu stabilisieren. Dies gilt insbesondere dort, wo Angehörige die Pflege allein, d.h. ohne die Unterstützung durch beruflich Pflegende, erbringen.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Geschichte der Tagespflege
- 3 Angebot an Tagespflegeplätzen
- 4 Gesetzliche Grundlagen
- 5 Ziele der Tagespflege
- 6 Formen der Tagespflege
- 7 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Seit knapp 30 Jahren ist die Tagespflege fester Bestandteil der pflegerischen Versorgungslandschaft Deutschlands. Waren die ersten modellhaften Anfänge der Tagespflege in den frühen 1970er-Jahren noch von diversen Zugangs- und Finanzierungsbarrieren geprägt, so nimmt die Verbreitung von und die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen seit Einführung der Pflegestärkungsgesetze deutlich zu. Mittlerweile gehört die Tagespflege zu den wachstumsstärksten Pflegeangeboten. Diese teilstationäre Versorgungsform erleichtert es Pflegebedürftigen, länger in der eigenen Häuslichkeit versorgt zu werden, indem z.B. pflegende Angehörige entlastet werden, um beruflichen Verpflichtungen oder privaten Terminen nachzugehen. Meist ist die Tagespflege Teil eines sog. Pflege-Mixes z.B. in Kombination mit familialer und/oder professioneller ambulanter Pflege. Der Beitrag skizziert zunächst die historische Entwicklung der Tagespflege in Deutschland, wirft einen Blick auf die Statistik, beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen und stellt schließlich Ziele und Angebotsformen vor.
2 Geschichte der Tagespflege
Im Jahr 1973 wurde, inspiriert von ähnlichen Modellen in anderen Ländern, in Frankfurt am Main die erste Tagespflegeeinrichtung Deutschlands eröffnet (Büker und Niggemeier 2014, S. 11). Für die deutschlandweite Verbreitung dieser neuen Versorgungsform engagierte sich im weiteren Verlauf dann das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) u.a. mit fachlicher Beratung für die Etablierung von Tagespflegeangeboten. In der Anfangszeit standen dennoch viele Einrichtungen vor großen finanziellen Hürden; oftmals war der Betrieb nicht kostendeckend bzw. die Nachfrage zu gering (ebd.). Problematisch war z.B. die Tatsache, dass bei ohnehin geringer Gästezahl kurzfristige Schwankungen in der Nachfrage, bspw. durch Krankenhausaufenthalte, besonders stark ins Gewicht fielen (Kirchen-Peters und Stenger 1999, S. 17).
Zum 1. Januar 1995 wurde die Tagespflege im neu verabschiedeten Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) verankert. Dennoch blieb ihre flächendeckende Verbreitung zunächst weiter aus. Mögliche Gründe dafür waren u.a. ein zu geringer Bekanntheitsgrad, fehlende Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, generelle Imageprobleme der Altenhilfe (Büker und Niggemeier 2014) sowie die Kosten für Tagespflegegäste.
Mit Einführung des Pflegewohngelds (PWG) im Jahr 2008 erlebte die Tagespflege einen ersten deutlichen Aufschwung. Vor der Pflegereform standen bei der Kombination aus Tagespflege mit Pflegesachleistungen und -geld insgesamt 100 % der Leistungshöhe zur Verfügung. Mit dem neuen Gesetz erhöhte sich das Gesamtleistungsbudget auf insgesamt 150 % (Heiber 2019, S. 245). Zudem wurden auch die Leistungsbeträge in den drei genannten Bereichen angehoben.
Im Jahr 2015 verbesserte das erste Pflegestärkungsgesetz die Situation für die Tagespflege nochmals wesentlich. Seither werden Zuschüsse für diese Form der pflegerischen Versorgung von der Pflegeversicherung zusätzlich zu sonstigen Leistungen gewährt, die bei Pflegebedürftigkeit bezogen werden. Dadurch wurde die finanzielle Eigenbeteiligung für die Inanspruchnahme von Tagespflege zumindest teilweise reduziert.
Das Pendant zur Tagespflege ist die Nachtpflege. Häufig wird bei beiden Angeboten auch synonym von teilstationärer Pflege gesprochen. Neben der Tagespflege für pflegebedürftige Menschen gibt es auch entsprechende Angebote für Kinder und für Menschen mit Behinderung.
3 Angebot an Tagespflegeplätzen
Mitte Dezember 2019 wurden in Deutschland 139 192 Menschen mit Pflegebedarf in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt (Destatis 2020, S. 36). Das Angebot an zugelassenen Tagespflegeplätzen hat im Vergleich zum Jahr 2017 um 24,3 % (16.200 Plätze) zugenommen (a.a.O., S. 17). Gegenüber 2017 wuchs zudem die Zahl der Menschen, welche Leistungen der Tagespflege in Anspruch nahmen, um 34,4 % (a.a.O., S. 36).
Am 15.12.2019 standen insgesamt 82.639 Tagespflegeplätze in Deutschland zur Verfügung, die zu 168,4 % ausgelastet waren. Zu erklären ist dies dadurch, dass viele Tagespflegegäste nicht an allen Wochentagen oder nur stundenweise in den Einrichtungen versorgt werden (a.a.O., S. 35).
4 Gesetzliche Grundlagen
4.1 Anspruch auf Tagespflege und Finanzierung
Anspruch auf Tagespflege haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von mindestens 2, „wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist“ (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Die Beförderungskosten der Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Einrichtung werden ebenfalls finanziert. Verpflegungs- und Unterkunftskosten müssen hingegen selbst bezahlt werden, können allerdings teilweise oder vollständig über den sog. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ausgeglichen werden. Die Pflegekasse übernimmt in Abhängigkeit vom Pflegegrad einen monatlichen Beitrag für die Aufwendungen der teilstationären Pflege (§ 41 Abs. 2 SGB XI), wobei diese Leistungen nicht auf Sach-, Kombileistungen oder Pflegegeldansprüche angerechnet werden (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, können den ihnen zugestandenen Entlastungsbetrag für die Kosten einer Betreuung in einer anerkannten Tagespflegeeinrichtung aufwenden, erhalten jedoch keine gesonderte finanzielle Unterstützung für den Besuch eines solchen teilstationären Angebotes.
4.2 Vertragsabschluss
Um Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Tagespflegevertrag zwischen der pflegebedürftigen Person (bzw. der gesetzlichen Betreuung) und der Einrichtung geschlossen werden. Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), welches initiiert wurde, um die Selbstbestimmungsrechte sowie die Hilfe zur Selbsthilfe gemäß der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verwirklichen (Winter 2017, S. 50). Das WBVG gilt als Verbraucherschutzgesetz. Im Sinne des § 3 Abs. 1 WBVG müssen vorvertraglich von Seiten des Unternehmens Informationen über das allgemeine Leistungsangebot sowie die für den Verbrauchenden infrage kommenden Leistungen bereitgestellt werden. Die dargelegten Informationen sind gemäß § 6 WBVG Bestandteil des Vertrages. Sollte der Informationspflicht nicht nachgekommen werden, kann der Tagespflegegast fristlos kündigen (§ 3 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 2 WBVG). Die Anwendbarkeit des WBVG für Tagespflegeeinrichtungen ergibt sich aus § 119 SGB XI.
4.3 Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung
War die Tagespflege in ihren Anfängen naturgemäß noch wenig gesetzlich normiert, wurden insbesondere in den letzten Jahren gesetzliche Grundlagen zu ihrem Betrieb verabschiedet oder aber bestehende Gesetze für vollstationäre Pflegeeinrichtungen an die Besonderheiten der Tagespflege angepasst (Winter 2017, S. 45). Für die Zulassung als Tagespflegeeinrichtung muss ein Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI) sowie eine Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern (§ 85 SGB XI) geschlossen werden. Beide Verträge basieren auf den föderal-geregelten Rahmenvereinbarungen zur Tagespflege (a.a.O., S. 46).
4.4 Aufsicht
Tagespflegeeinrichtungen werden jährlich durch den Medizinischen Dienst hinsichtlich der Qualität in der Pflege und Betreuung überprüft. Neben der jährlichen Regelprüfung können zusätzlich bei Hinweisen auf schwerwiegende Mängel anlassbezogene Prüfungen durchgeführt werden. Sollten im Rahmen der Prüfungen Mängel festgestellt werden, wird in sog. Wiederholungsprüfungen kontrolliert, ob diese beseitigt wurden.
Die Prüfkriterien sind in der Qualitätsprüfungsrichtlinie für die Tagespflege (QPR Tagespflege) festgeschrieben. Die letzte Änderung der QPR Tagespflege wurde im Oktober 2020 durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und trat zum 01.01.2022 in Kraft. Erstmals liegen mit der Überarbeitung nun Prüfungskriterien vor, die speziell auf die Tagespflege fokussieren (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. und GKV-Spitzenverband 2021).
Mit der Föderalismusreform im August 2006 wurde auch die Regelung des Heimrechts auf die Bundesländer übertragen. Mit der Reform einher gingen Umbenennungen der Heimgesetze, sodass in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetzesbezeichnungen vorzufinden sind. Zudem wird nunmehr bundesweit uneinheitlich geregelt, ob die Tagespflege dem Heimgesetz und damit der Heimaufsicht unterliegt oder nicht (Winter 2017, S. 46 f.). Sofern im jeweiligen Bundesland die Heimaufsicht für Tagespflegeeinrichtungen zuständig ist, führt sie als Kontrollbehörde jährliche Begehungen zur Überprüfung der Umsetzung der Gesetze und Vorschriften durch.
5 Ziele der Tagespflege
Der GKV-Spitzenverband formuliert für Tagespflegeeinrichtungen nach § 41 SGB XI folgende Ziele:
- „die Tagespflegegäste unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht
- im Einzelfall fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gewährleisten
- die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Tagespflegegäste erhalten, fördern oder wiedergewinnen
- durch Information und Austausch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen
- eine Vertrauensbasis zwischen Tagespflegegästen und Leistungserbringern schaffen
- flexibel auf die individuellen Bedarfe der Tagespflegegäste und der An- und Zugehörigen reagieren
- ein an Lebensqualität und Zufriedenheit orientiertes Leben unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der Biografie der Tagespflegegäste fördern
- die pflegenden An- und Zugehörigen durch die Leistungen der Tagespflege unterstützen und entlasten
- die Tagesstrukturierung an den persönlichen Präferenzen und Bedarfen der Tagespflegegäste ausrichten und dabei die sozialen, emotionalen, kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Tagespflegegäste berücksichtigen“ (GKV-Spitzenverband 2020, S. 2).
Mit Blick auf den internationalen Forschungsstand ist festzustellen, dass es bislang an belastbaren Studien zu den tatsächlichen Outcomes der Tagespflege mangelt; es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Versorgung in der Tagespflege u.a. zu einer besseren Lebensqualität, einem höher eingeschätzten subjektiven Gesundheitszustand und einer besseren psychophysischen Gesundheit beiträgt (Lunt et al. 2019). Ferner fördert die Tagespflege soziale Kontakte (Orellana et al. 2020), indem durch das Beschäftigungsangebot Möglichkeiten des sozialen Miteinanders geschaffen werden. Durch die Tagespflege kann es zudem für pflegende Angehörige zu Erleichterungen bei der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familialer Pflege kommen. Da die Konzepte für Tagespflege sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene teils deutlich variieren, ist es grundsätzlich schwierig, Studienergebnisse zu verallgemeinern.
6 Formen der Tagespflege
Tagespflege wird in unterschiedlichen Formen angeboten. Zuweilen spezialisieren sich Tagespflegeeinrichtungen auf besondere Bedarfe und Bedürfnisse einzelner Personengruppen (z.B. gerontopsychiatrische Ausrichtung für dementiell veränderte Menschen). Prinzipiell müssen Einrichtungen, die Tagespflege anbieten, neben barrierefreien Zugängen, direkten Fahrzeugzufahrten, bedarfsgerechter Ausstattung und Bewegungsmöglichkeiten im Freien auch bedürfnisorientierte Ruhe- und Gemeinschaftsräume vorhalten (GKV-Spitzenverband 2020, S. 7).
6.1 Solitäre und angegliederte Tagespflege
Die solitäre Tagespflege ist eine eigenständige Versorgungseinheit, in der ausschließlich (solitär) Tagespflege erbracht wird. Bei der angegliederten Tagespflege handelt es sich um eine Versorgungseinheit, die an einen ambulanten Pflegedienst oder eine langzeitstationäre Einrichtung angegliedert ist. Die Tagespflege muss dabei sowohl räumlich als auch organisatorisch getrennt vom anderen Leistungsangebot erbracht werden (Cramer und Schönberg o.J., S. 2). Solitäre Tagespflege gilt als die verbreitetste Angebotsform.
6.2 Integrierte bzw. eingestreute Tagespflege
Bei der integrierten bzw. eingestreuten Tagespflege verbringen die Gäste die vereinbarte Zeit im Wohn- bzw. Gruppenbereich langzeitstationärer Einrichtungen gemeinsam mit Pflegeheimbewohner*innen. Dadurch können die externen Tagespflegegäste die bestehenden Betreuungsangebote der Bewohner*innen mitnutzen (Cramer und Schönberg o.J., S. 2).
In Deutschland zeigt die Verbreitung des Angebotes integrierter Tagespflege große regionale Unterschiede und kann nicht als flächendeckend bezeichnet werden. Dabei gilt sie jedoch als gut kombinierbar mit Ansätzen zur sektorenübergreifenden Versorgung wie lokale Gesundheitszentren (Hämel und Röhnsch 2019, S. 148 f.). In der Zeit von 2017 bis 2019 konnte ein Modellprojekt realisiert werden, in welchem drei ausgewählte Pflegeheime konzeptuell zu Gesundheitszentren weiterentwickelt wurden inklusive einer weiteren Öffnung ins Wohnquartier hinein (Cramer und Schönberg 2020, S. 230). Ein Baustein dieser lokalen Gesundheitszentren war die Entwicklung und Erprobung einer integrierten Tagespflege.
Die Projektevaluation zeigt u.a., dass die Diversität von Heimbewohner:innen und Tagesgästen zu Herausforderungen bei der Gestaltung von Gruppenangeboten führen können und möglicherweise auch eine Rivalität zwischen Bewohner:innen und Tagesgästen entsteht hinsichtlich der Frage, ob die Bedarfe und Bedürfnisse beider Zielgruppen adäquate Berücksichtigung finden (Hämel und Röhnsch 2019, S. 153). Ein Mehrwehrt der integrierten Tagespflege liegt aus Perspektive der Gäste und ihrer Angehörigen darin, dass das vollstationäre Setting mit der 24-h-Betreuung es eher ermöglicht, die Nutzungsoptionen individuell und flexibel zu gestalten. Vielfach wird überdies der Wunsch geäußert, die Öffnungszeiten der Tagespflege auf das Wochenende und auf Tagesrandzeiten zu erweitern (ebd.). Im Vergleich zur solitären scheint die integrierte Tagespflege insbesondere sektorenübergreifende Vorteile nutzen zu können, wenn z.B. Tagespflegegäste bei steigendem Pflegebedarf leichter in die dann bereits gut vertraute langzeitstationäre Versorgung übergehen können (Cramer und Schönberg 2020, S. 240). Insgesamt gibt es noch keine ausreichend belastbare Evidenz zu diesem Konzept der integrierten Tagespflege, da es sich bislang um ein Pilotprojekt mit kleinen Stichproben in den drei beteiligten Heimen handelt (ebd.).
7 Quellenangaben
Büker, Christa und Maria Niggemeier, 2014. Tagespflege für ältere Menschen: Ein Praxisbuch. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-023454-3
Cramer, Henning und Frauke Schönberg, [ohne Jahr]. Integrierte Tagespflege. Konzept, Umsetzung und Evaluation eines Modellangebots in drei stationären Pflegeeinrichtungen in NRW [online]. Dortmund: Alters-Institut [Zugriff am: 28.02.2022]. Verfügbar unter: https://alters-institut.de/wp-content/​uploads/2020/03/Ergebnisbericht-Eval-ITP.pdf
Destatis – Statistisches Bundesamt, 2020. Pflegestatistik. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 15.12.2020 [Zugriff am: 15.02.2022]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Pflege/​Publikationen/​Downloads-Pflege/​pflege-deutschlandergebnisse-5224001199004.html
GKV-Spitzenverband, 2020. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020 [online]. Berlin: GKV-Spitzenverband [Zugriff am: 28.02.2022]. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/​dokumente/​pflegeversicherung/​richtlinien__vereinbarungen__formulare/​richtlinien_und_grundsaetze_zur_qualitaetssicherung/​2020-06-01_Pflege_Massstabe_u_Grundsatze_teilstationar_Tagespflege.pdf
Hämel, Kerstin und Gundula Röhnsch, 2019. Möglichkeiten und Grenzen integrierter Tagespflege in Pflegeheimen. Sichtweisen von ExpertInnen. In: Zeitschrift für Gerontologie & Geriatrie [online]. 52(2), S. 148–156 [Zugriff am: 16.03.2022]. ISSN 0948-6704. Verfügbar unter: doi:10.1007/s00391-018-01489-w
Heiber, Andreas, 2019. Das SGB XI – Beratungshandbuch 2020/21. Gut beraten – die Leistungen richtig erklären. Hannover. Vincentz Network GmbH & Co. KG. ISBN 978-3-7486-0296-5
Kirchen-Peters, Sabine und jürgen Stenger, 1999. Die Tagespflege – Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer Vielfalt. Ein Handlungskonzept basierend auf der Evaluation von Tagespflegen im BMG-Modellprogramm „Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen“ [online]. Saarbrücken: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V [Zugriff am: 28.02.2022]. Verfügbar unter: http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-201209106023
Lunt, Catherine, Christopher Dowrick und Mari Lloyd-Williams, 2019. What is the impact of day care on older people with long-term conditions: A systematic review. In: Health and Social Care in the community [online]. 29, S. 1201–1221 [Zugriff am: 16.03.2022]. Wiley Online Library. ISSN 0966-0410. Verfügbar unter: doi:10.1111/hsc.13245
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. und GKV-Spitzenverband, 2021. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI. Tagespflege [online]. Essen und Berlin: MDS und GKV-Spitzenverband [Zugriff am: 21.03.2022]. Verfügbar unter: https://md-bund.de/fileadmin/​dokumente/​Publikationen/SPV/PV_Qualitaetspruefung/​220222_QPR_Tagespflege.pdf
Orellana, Katharine, Jill Manthorpe und Anthea Tinker, 2020. Day centres for older people: a systematically conducted scoping review of literature about their benefits, purposes and how they are perceived. In: Ageing & Society [online]. 40(1), S. 73–104 [Zugriff am: 16.03.2022]. Camebridge University Press. ISSN 0144-686X. Verfügbar unter: doi:10.1017/s0144686x18000843
Winter, Udo, 2017. Tagespflege betreiben: Neuausrichtung nach PSG II. Hannover: Vincentz Network. ISBN 978-3-86630-087-3
Verfasst von
Johannes Steinle
M.A. Angewandte Gesundheitswissenschaft
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Prof. Dr. rer.cur. Maik H.-J. Winter
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Zitiervorschlag
Steinle, Johannes und Maik H.-J. Winter,
2022.
Tagespflege (Altenhilfe) [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 06.04.2022 [Zugriff am: 23.01.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3217
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