UNESCO
Manuel Peters, Judith Lippelt, Dr. Miriam Friz Trzeciak
veröffentlicht am 30.06.2021
Die UNESCO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (VN), die für die Förderung von Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation und Information zuständig ist.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Auftrag
- 3 Organisation
- 4 Finanzierung und Arbeitsweise
- 5 Tätigkeitsbereiche
- 6 Herausforderungen und Auseinandersetzungen
- 7 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Der Beitrag stellt die UNESCO in ihrer inhaltlichen Ausrichtung wie in ihrer Organisationsstruktur als Teil der Vereinten Nationen vor. Universeller Anspruch und nationalstaatliche Souveränität stehen dabei in einem Spannungsverhältnis, welches in dynamischen Entwicklungen und Machtverhältnissen innerhalb der UNESCO zum Ausdruck kommt. Zur Verdeutlichung wird exemplarisch auf das Beispiel des Welterbe-Bereichs der UNESCO Bezug genommen.
Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, ist eine von 15 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Ihre Aufgabe liegt – wie der Name bereits andeutet – in der Förderung von Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation und Information. Ähnlich wie die World Health Organisation (WHO), der Internationale Währungsfonds (IWF) oder die Weltbank arbeitet die UNESCO auf autonomer Basis mit den VN zusammen.
2 Auftrag
Die UNESCO ging aus dem Internationalen Institut für geistige Zusammenarbeit (International Committee on Intellectual Cooperation, ICIC) hervor. Das ICIC war als Beraterorganisation des Völkerbundes zwischen 1922 und 1946 aktiv. Es bestand vornehmlich aus westeuropäischen Intellektuellen und Wissenschaftler*innen (wie Thomas Mann, Marie Curie oder Albert Einstein; Brumann und Meskell 2015).
Die Verfassung der UNESCO wurde am 16. November 1945 in London von damals 37 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Nach den verheerenden Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zielte sie auf die Schaffung und Förderung intellektueller und moralischer Solidarität der Menschheit ab. Der verfassungsgegebene Zweck der UNESCO liegt in der Sicherung des Friedens und der Menschenrechte über die Förderung von Dialog und Bildung (UNESCO 1945). Um dieses Ziel voranzubringen, investiert die UNESCO über eine Vielzahl ihrer Aktivitäten und Programme in die Schaffung von Räumen der Annäherung, Verhandlung und Begegnung zwischen verschiedenen „Kulturen“ der Welt (Spivak 2017, S. 243). Dabei passt sie ihre Terminologie stetig dem jeweiligen Zeitgeist an. Entsprechend findet sich im Aktionsplan der UNESCO von 2013 nicht mehr wie zuvor eine Referenz auf die „Völker der Welt“ (UNESCO 1945), sondern es wird auf „Gesellschaften“ und eine „Kultur des Friedens“ verwiesen:
„Given its mandate and its experience, UNESCO has been designated by the United Nations General Assembly as lead agency for the implementation of all resolutions related to the ‚culture of peace‘, defined as consisting ‚of values, attitudes and behaviours that reflect and inspire social interaction and sharing based on the principles of freedom, justice and democracy, all human rights, tolerance and solidarity, that reject violence and endeavour to prevent conflicts by tackling their root causes to solve problems through dialogue and negotiation and that guarantee the full exercise of all rights and the means to participate fully in the development process of their society‘“ (UNESCO 2013 S. 6).
3 Organisation
Um die Prinzipien der Freiheit, Gerechtigkeit, Demokratie, Menschenrechte, Toleranz und Solidarität umzusetzen, arbeitet die UNESCO in den fünf miteinander verzahnten Bereichen: Bildung, Kultur, Naturwissenschaften, Sozial- und Humanwissenschaften sowie Kommunikation und Information. Mit 193 Mitgliedsstaaten und 11 assoziierten Mitgliedern ist die UNESCO eine sehr große und komplexe Organisation. Sie arbeitet darüber hinaus mit mehreren hundert assoziierten Nichtregierungsorganisationen zusammen.
Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben qua UNESCO-Verfassung das Recht auf Mitgliedschaft in der UNESCO. Treten VN-Mitgliedsstaaten aus der UNESCO aus, bleiben sie Teil der Vereinten Nationen. Im Umkehrschluss bedeutet aber ein Ausschluss aus den Vereinten Nationen automatisch den Ausschluss aus der UNESCO (Schemmann 2007). Die UNESCO kann darüber hinaus Staaten aufnehmen, die noch nicht Mitglied bei den Vereinten Nationen sind. Dies war auch nach dem Zweiten Weltkrieg der Fall, als die UNESCO als erste Organisation des Völkerrechts 1951 die Bundesrepublik Deutschland integrierte (Schemmann 2007).
Das wichtigste Entscheidungsorgan der UNESCO ist die Generalkonferenz mit Sitz in Paris, in der sich alle Mitgliedstaaten biennal versammeln und Haushalt, Strategien und Programme der Organisation festlegen. Die Generalkonferenz wählt den Exekutivrat, der als Aufsichtsorgan an der Schnittstelle zwischen der Generalkonferenz und dem Sekretariat (s.u.) arbeitet. Der Exekutivrat schlägt den*die Generaldirektor*in vor, welche*n die Generalkonferenz für die Dauer von vier Jahren ernennt. Der*die Generaldirektor*in leitet das UNESCO-Sekretariat, das seinen Sitz ebenfalls in Paris hat. Das Sekretariat stellt das exekutive Organ der UNESCO dar und ist für die Umsetzung der Programme, Konventionen und Empfehlungen der UNESCO verantwortlich.
Des Weiteren gibt es 65 sogenannte „field offices and institutes“. Diese sind als Arme des Sekretariats in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten für einzelne, teilweise regional definierte Aufgaben zuständig.
In jedem Mitgliedsstaat gibt es sogenannte Nationale Kommissionen. Diese sind durch die Regierungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten eingesetzt und vertreten das Interesse der von ihnen repräsentierten Staatsregierungen gegenüber der UNESCO. Sie beraten ihre nationalen Regierungen zur Umsetzung und Ausgestaltung von UNESCO-Konventionen, Empfehlungen oder Programmen. Die nationalen Kommissionen sind das wichtigste Bindeglied zwischen den Nationalstaaten und der UNESCO.
Darüber hinaus hat die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten eine permanente UNESCO-Delegation. Im Gegensatz zu den nationalen Kommissionen hat diese ihren Sitz in Paris und nimmt eine Art Botschafterfunktion zwischen dem Entsendeland und dem UNESCO-Sekretariat ein.
4 Finanzierung und Arbeitsweise
Die Mitgliedsstaaten sind die bedeutendsten Akteure der UNESCO. Sie stimmen in der Generalkonferenz über internationale rechtliche Instrumente ab (s.u.). Da die wichtigen Entscheidungen über Programme und Gremienzusammensetzungen der UNESCO in der Generalkonferenz gefällt werden, bestimmen somit letztlich die Mitgliedsstaaten die Strategie der UNESCO. Die Finanzierung der UNESCO wird über Mitgliedsbeiträge und Spenden gewährleistet. Bis zu ihrem Austritt im Jahre 2018 waren die USA die größte Geldgeberin (22 %), gefolgt von Japan (15 %), Deutschland (8 %) und Frankreich (6 %) (Seeger 2015, S. 270–271; UNESCO 2021). Das Budget beträgt für die Jahre 2020–2021 2,3 Milliarden US-Dollar, davon stammen 534 Millionen US-Dollar aus Mitgliedsbeiträgen, wobei Japan, gefolgt von China und Deutschland derzeit die größten Geldgebenden sind (Deutsche UNESCO-Kommission 2021).
Unabhängig von der Summe der finanziellen Zuwendung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme in der Generalkonferenz. Die im Rahmen der UNESCO getroffenen Vereinbarungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur in vielen Ländern. Auf Aufforderung einzelner Staaten wirkt die UNESCO beratend bei der Ausarbeitung und Implementierung nationaler Gesetze. Darüber hinaus hat die UNESCO auf internationaler Basis die Möglichkeit, selbst juristische Instrumente aufzusetzen. Diese können in Form von Konventionen, Empfehlungen oder Deklarationen verabschiedet werden, die sich in ihrer Rechtsverbindlichkeit unterscheiden. Empfehlungen und Deklarationen geben tendenziell Normen und Prinzipien vor, die auf der internationalen Ebene als Richtwerte dienen und in den nationalen Legislativen umgesetzt werden sollten. Hingegen sind Konventionen rechtsverbindlich, d.h. Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, ihren Regeln zu folgen. Während Empfehlungen und Deklarationen per Resolution mit einer einfachen Mehrheit verabschiedet werden, benötigen Konventionen eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Generalkonferenz und werden danach seitens der Staaten angenommen bzw. ratifiziert (UNESCO o.J.).
Da die jeweiligen Mitgliedsstaaten die UNESCO-Richtlinien in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur jeweils in Institutionen auf der nationalstaatlichen Ebene koordinieren, ist die Umsetzung der einzelnen Programme häufig sehr unterschiedlich. Vor dem Hintergrund der relativen Unabhängigkeit der Mitgliedsstaaten kann die UNESCO über Empfehlungen, Weiterbildung, technische und in Ausnahmefällen finanzielle Unterstützung wirken. Die Organisation kann jedoch nicht in die internen Abläufe der Mitgliedstaaten eingreifen (Seeger 2015, S. 273–274).
5 Tätigkeitsbereiche
Im Bereich Bildung fördert die UNESCO spezifische Bildungsprogramme in einzelnen Ländern, vor allem im Globalen Süden. Die Agenda Bildung 2020 wird durch globale Bildungsreports jährlich evaluiert. Diese Aktivitäten stehen im Kontext des Beitrags der UNESCO zu den „Sustainable Development Goals“ der VN (2015), zu deren Umsetzung sich ihre Mitglieder verpflichtet haben. In der aktuellen „Medium Term Strategy 2014-2021“ der UNESCO (2014, S. 13) findet sich zudem eine Orientierung an den übergeordneten Zielen „Peace“, „Equitable and Sustainable Development“ sowie an den Prioritäten „Africa“ und „Gender Equality“. Diese Bereiche sind jeweils in einzelne Schwerpunktbereiche, in Deutschland etwa „Bildung“, „Kultur und Natur“ sowie „Wissen“, übersetzt. Im Bereich des Kulturerbes findet sich dieser Fokus in der Entwicklung und Verabschiedung des „Policy Document for the Integration of a Sustainable Development Perspective into the Processes of the World Heritage Convention“ (UNESCO 2015) wieder. Für 2021 steht die Verabschiedung einer neuen „Medium Term Strategy“ aus, in der sich wieder neue Antworten auf neue globale Herausforderungen und Debatten finden.
Obwohl die UNESCO ihren institutionellen Fokus auf Bildung legt, beschäftigen sich die bekanntesten Konventionen, Empfehlungen und Programme mit Kultur und kulturellem Erbe (Bruman und Meskell 2015). Dazu gehören die UNESCO Welterbekonvention von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt oder die UNESCO Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von 2003. Jede Konvention besitzt einen eigenen institutionellen Rahmen samt der dazugehörigen Beratungs-, Verwaltungs- und Entscheidungsorgane. Obwohl Konventionen rechtsverbindlich sind, müssen nicht alle UNESCO-Mitgliedsstaaten diese auch ratifiziert haben. Das bedeutet, dass über die weiteren Verläufe der Konventionen i.d.R. nicht die UNESCO Generalkonferenz entscheidet. Vielmehr treten die Staaten, die die jeweiligen Konventionen ratifiziert haben, in gesonderten Konferenzen zusammen und ernennen eigene Entscheidungskomitees. So wurde die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von 2003 beispielsweise bisher nur von 178 Staaten ratifiziert (Stand 11/2020), sodass auch nur jene Staaten in den entsprechenden Konferenzen zusammenkommen.
6 Herausforderungen und Auseinandersetzungen
Die UNESCO ist als Teil der VN und internationale Organisation, die auf Kultur, Bildung und Dialog ausgerichtet ist, mit vielfältigen Herausforderungen und Möglichkeiten konfrontiert.
Diese können exemplarisch an der Welterbekonvention von 1972 aufgezeigt werden. So soll die Welterbekonvention einerseits Kulturerbestätten schützen, die von universeller Gültigkeit sein sowie die kulturelle Diversität der Menschheit abbilden sollen. Andererseits schreibt die UNESCO in ihrer Organisationsstruktur die Bedeutung staatlicher Interessen und Souveränität fest (Francioni 2008, S. 5). Die politische Rolle der UNESCO Welterbekonvention kann somit auch als eine „soft power“ (Nye 1990) beschrieben werden. Als solche liegt ihre Einflussnahme außerhalb expliziterer politischer Felder (wie etwa militärischer oder ökonomischer Einflussnahme) und bezieht sich auf den kulturellen Bereich internationaler Organisationen (Nye 1990, S. 166–167). Ferner geht es bei den jährlich stattfindenden Sitzungen des Welterbekomitees, dem zentralen Entscheidungsorgan der UNESCO Welterbe, auch um die politisch-ökonomischen Interessen der teilnehmenden Staaten, beispielsweise, wenn darüber entschieden wird, ob eine Erbe-Stätte in die Welterbeliste eingeschrieben wird. Entsprechend nehmen die politisch-ökonomischen Interessen einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlverhalten im Welterbekomitee. Nicht selten werden die nationalen Delegationen der Welterbegeneralversammlung auch durch Diplomat*innen anstelle von Expert*innen im Bereich des Welterbes besetzt (Cameron und Rössler 2013). Insgesamt kann die Welterbezuschreibung als eine Art „currency“ betrachtet werden, um Allianzen zwischen den partizipierenden Staaten im Kontext der internationalen Beziehungen herzustellen oder zu bestärken (Meskell 2012; Cameron und Rössler 2013).
Im Großen und Ganzen zeigt sich das Grundkonzept der Welterbekonvention von Beginn an durch spezifische Machtkonstellationen gekennzeichnet, die sich insbesondere an eurozentristischen Definitionen von Kultur und kulturellem Erbe orientieren. So mündet die Annahme einer universellen Gültigkeit von Welterbe in einer Logik, die alte, prestigeträchtige, monumentale und von Expert*innen genehmigte Stätten und Monumente privilegiert. Dieser „Authorized Heritage Discourse“(Smith 2006), der sich u.a. in der Kategorie des „Outstanding Universal Value“ widerspiegelt, unterstützt westliche Erzählungen von Nation, Klasse und Wissenschaft. Indem dieser hegemoniale Diskurs eine bestimmte Reihe eurozentrisch-westlich elitärer kultureller Werte als universell anwendbar fördert, untergräbt er alternative und subalterne Vorstellungen von Kulturerbe. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Stätten und Monumente auf Basis der Idee als schützenswert deklariert werden, dass sie soziale Werte besäßen, die zeitlich und kulturell nicht wandelbar seien und die darüber hinaus von allen sozialen Gruppen der Welt in gleicher Weise für bedeutsam erachtet werden könnten. Zudem führt die nationalstaatliche Orientierung der VN zu einem Verständnis von kultureller Diversität, welches vornehmlich nationale Kulturen fokussiert und kulturelle Diversität jenseits eines nationalstaatlichen Container-Modells nur schwer adressieren kann.
Diese Problematiken sind im Diskurs der UNESCO präsent. Beispielsweise wurde das in der Welterbekonvention (1972) festgeschriebene Verständnis von kulturellem Erbe Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen. Schon in den 1980er Jahren kamen erste Zweifel über die globale Repräsentationsfähigkeit der Welterbeliste auf. Die Bemühungen um ausgeglichenere und inklusivere Praktiken der Repräsentation zeigen sich u.a. in der 1994 erfolgten Ausarbeitung der „Global Strategy for a Representative, Balanced and Credible World Heritage List“ (Labadi 2018). Entsprechend können die Verhandlungen im Rahmen der UNESCO auch als „contact zone“ oder „interactive encounters“ (ebd., S. 18–19) beschrieben werden, die vor dem Hintergrund aktueller globaler Machtverhältnisse vornehmlich westliche Verständnisse von Kultur, Wissen und Bildung mit mehr und andere mit weniger Legitimität ausstatten. Länder aus dem Globalen Süden sind im Kontext postkolonialer Beziehungen gegenüber den Ländern aus dem Globalen Norden weiterhin Prozessen der Peripherisierung/​Marginalisierung ausgesetzt, was die Teilhabe an den Praktiken der Definition, Vergabe und Verwaltung von Kulturerbe angeht (Labadi 2013, S. 18–19; Hall 1992). Gleichzeitig gewinnen Machtzentren, sogenannte „emerging countries“, wie der Großteil der sogenannten BRICS-Staaten Russland, Indien, China und Südafrika zunehmend an Einfluss in Bezug auf Entscheidungsprozesse innerhalb des UNESCO-Welterbekommitees (Bertracchini, Liuzza und Meskell 2017).
Vor dem Hintergrund der sich wandelnden globalen Machtverhältnisse kann die UNESCO als dynamische Organisation beschrieben werden. Aufgrund des Anspruchs auf Universalität und Friedenssicherung einerseits und der praktischen Existenz vielfältiger und partikularer Definitionen und Praktiken andererseits, die für Prozesse des Ausschlusses im Bereich Welterbe oder Bildung sorgen, ist die Organisation kontinuierlich mit verschiedensten Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die globalen Machtverhältnisse und Dynamiken beeinflussen die internationalen Auseinandersetzungen der UNESCO um Konzepte wie „Bildung“, „Kultur“, „Erbe“, „Wissen“ und/oder „Solidarität“.
7 Quellenangaben
Bertacchini, Enrico, Claudia Liuzza und Lynn Meskell, 2017. Shifting the balanceof power in the UNESCO World Heritage Committee: an empirical assessment. In: International Journal of Cultural Policy [online]. 23(3), S. 331–351 [Zugriff am: 20.06.2021]. ISSN 1477-2833. Verfügbar unter: doi:10.1080/10286632.2015.1048243
Brumann, Christoph und Lynn Meskell, 2015. UNESCO and New World Orders. In: Lynn Meskell, Hrsg. Global Heritage: A Reader. Chichester, Wiley: Blackwell, S. 22–42. ISBN 978-1-118-76854-9
Cameron, Cameron und Mechthild Rössler, 2013. Many Voices, One Vision: The Early Years of the World Heritage Convention. Farnham, Surrey: Ashgate. ISBN 978-1-4094-3765-9
Deutsche UNESCO-Kommission, 2021. Über die UNESCO. Finanzierung [online]. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. [Zugriff am: 18.06.2021]. Verfügbar unter: https://www.unesco.de/ueber-uns/​ueber-die-unesco/​finanzierung
Francioni, Francesco, 2008. The 1972 World Heritage Convention: A Commentary. Oxford: Oxford University Press. ISBN 978-0-19-929169-4
Hall, Stuart, 1992. The West and the Rest: Discourse and Power. In: Stuart Hall, Hrsg. The Formations of Modernity. Polity Press: Cambridge, S. 275–332. ISBN 978-0-7456-0959-1
Labadi, Sophia, 2013. UNESCO, Cultural Heritage, and Outstanding Universal Value: Value-based Analyses of the World Heritage and Intangible Cultural Heritage Conventions. Plymouth: Rowman & Littlefield. ISBN 978-0-7591-2256-7
Labadi, Sophia, 2018. UNESCO World Heritage Convention, 1972. In: Claire Smith, Hrsg. Encyclopedia of Global Archaeology. New York: Springer. ISBN 978-1-4419-0466-9
Meskell, Lynn, 2012. The Rush to Inscribe: Reflections on the 35th Session of the World Heritage Committee, UNESCO Paris, 2011. In: Journal of Field Archaeology 37(2), S. 145–151. ISSN 0093-4690
Nye, Joseph S., 1990. Soft Power. In: Foreign Policy 80, S. 153–171. ISSN 0015-7228
Schemmann, Michael, 2007. Internationale Weiterbildungspolitik und Globalisierung: Orientierungen und Aktivitäten von OECD, EU, UNESCO und Weltbank. (Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung). Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag. ISBN 978-3-7639-1941-3 [Rezension bei socialnet]
Seeger, Anthony, 2015. Understanding UNESCO: A Complex Organization with Many Parts and Many Actors. In: Journal of Folklore Research. 52 (2-3), S. 269–280. ISSN 0737-7037
Smith, Laurajane, 2006. Uses of Heritage. London: Routledge. ISBN 978-0-415-31831-0
Spivak, Dimitri, 2017. Dialogue and Heritage in the Cultural Strategy of UNESCO. In: Culture and Dialogue. 5(2), S. 242–252. ISSN 2222-3282
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UNESCO, 2013. UNESCO’s Program of Action. Culture of Peace and Non-Violence. A Vision in Action. Paris: UNESCO
UNESCO, 2014. 37 C/4 2014–2021 Medium Term Strategy [online]. Paris: UNESCO [Zugriff am: 18.06.2021]. Verfügbar unter: http://www.unesco.org/new/en/bureau-of-strategic-planning/​resources/​medium-term-strategy-c4/
UNESCO, 2015. Policy Document for the Integration of a Sustainable Development Perspective into the Processes of the World Heritage Convention, as adopted by the General Assembly of States Parties to the World Heritage Convention at its 20th session [online]. Paris: UNESCO [Zugriff am: 18.06.2021]. Verfügbar unter: https://whc.unesco.org/en/sustainabledevelopment
UNESCO, 2021. Financial Accountability [online]. Paris: UNESCO [Zugriff am: 18.06.2021]. Verfügbar unter: https://en.unesco.org/about-us/​financial-accountability
UNESCO [ohne Jahr]. General Introduction to the Standard-Setting Instruments of UNESCO [online]. PAris: UNESCO [Zugriff am: 18.06.2021]. Verfügbar unter: http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=23772&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html
Verfasst von
Manuel Peters
Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl Interkulturalität / UNESCO Chair in Heritage Studies BTU Cottbus-Senftenberg
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Judith Lippelt
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Dr. Miriam Friz Trzeciak
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