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Vaterschaftsanfechtungsverfahren

Prof. Dr. Annegret Lorenz

veröffentlicht am 25.09.2023

Rechtlicher Disclaimer: Herausgeberin und Autor:innen haften nicht für die Richtigkeit der Angaben. Beiträge zu Rechtsfragen können aufgrund geänderter Rechtslage schnell veralten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinem Vater angegriffen wird (Vaterschaftsanfechtung). Ziel des Verfahrens ist es, eine unzutreffende Zuordnung des Kindes zu einem Mann zu korrigieren. Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist als sog. Abstammungssache (Abstammungsverfahren) in den §§ 169–185 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) geregelt.

Verfasst von
Prof. Dr. Annegret Lorenz
Professorin für Recht mit Schwerpunkt Familien-, Betreuungs- und Ausländerrecht am Fachbereich Gesundheits- und Sozialwesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

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