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Verantwortliche Pflegefachperson

Monika Jansen

veröffentlicht am 07.08.2026

Abkürzung: vPFP

Synonyme: Verantwortliche Pflegefachkraft; leitende Pflegefachperson

Ähnliche Begriffe: Pflegedienstleitung; Pflegeleitung

Englisch: responsible nursing professional

Die verantwortliche Pflegefachperson trägt in einer Pflegeeinrichtung die fachliche, personelle und organisatorische Gesamtverantwortung für den Pflegebereich und wird in der Praxis meist als Pflegedienstleitung (PDL) bezeichnet. Der Begriff ist gesetzlich in § 71 SGB XI verankert. In ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen ist die Besetzung dieser Funktion verpflichtend.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Bezeichnungen
  3. 3 Berufsfelder und Tätigkeiten
  4. 4 Rechtliche Grundlagen
  5. 5 Zugangsvoraussetzungen
  6. 6 Ausbildungsinhalt und ‑ablauf
  7. 7 Abschlüsse
  8. 8 Berufsrecht
  9. 9 Einstufung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen
  10. 10 Arbeitsmarkt
  11. 11 Geschichtliche Entwicklung
  12. 12 Berufsverbände
  13. 13 Quellenangaben
  14. 14 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Die verantwortliche Pflegefachperson übernimmt in Pflegeeinrichtungen zentrale Leitungs‑ und Managementaufgaben: Sie ist zuständig für die Sicherstellung der Pflegequalität, die Personalführung sowie die organisatorische Koordination des Pflegebetriebs. Rechtlich ist die Funktion vor allem in § 71 SGB XI geregelt, der Qualifikationsanforderungen für ambulante und stationäre Einrichtungen festlegt; ergänzend sind die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität § 113 SGB XI, das Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie die Heimgesetze der Bundesländer maßgeblich.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind eine staatlich anerkannte dreijährige Pflegeausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren sowie eine Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachperson im Umfang von mindestens 460 Stunden. Alternativ kann ein Hochschulabschluss im Pflegemanagement anerkannt werden.

Die Funktion existiert unter verschiedenen Bezeichnungen: Neben der in der Praxis verbreiteten Bezeichnung Pflegedienstleitung (PDL) sind je nach Einrichtungstyp und Bundesland weitere Begriffe wie leitende Pflegefachperson oder Pflegeleitung gebräuchlich. Einsatzfelder sind stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegen, ambulante Pflegedienste, Tagespflegen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Pflegeanteil. Der Arbeitsmarkt ist durch hohe Nachfrage geprägt; die Funktion bietet Aufstiegsmöglichkeiten in Richtung Einrichtungsleitung oder Führungspositionen bei Trägern von Pflegeeinrichtungen, in Pflegeverbänden und Behörden.

2 Bezeichnungen

Seit 2025 wird der Begriff Pflegefachkraft ersetzt durch die Bezeichnung Pflegefachperson (ICN et al. 2025, S. 4). Ausschlaggebend für diese Umbenennung ist die Würdigung der Professionalisierung der Pflege.

Die verantwortliche Pflegefachperson wird abhängig von Einrichtung, Kontext und rechtlichem Rahmen unterschiedlich benannt. Besonders verbreitet ist die Bezeichnung Pflegedienstleitung (PDL), die vor allem in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Anwendung findet. Daneben sind Termini wie leitende Pflegefachperson, Pflegeleitung gebräuchlich, wobei letztere auch Bereichs‑ oder Stationsleitungen einschließen kann. Der rechtliche Terminus verantwortliche Pflegefachperson nach § 71 SGB XI wird im Sozialgesetzbuch XI Pflegeversicherung speziell für Pflegeeinrichtungen definiert.

In bestimmten Kontexten, beispielsweise im Qualitätsmanagement, begegnet man zudem der Bezeichnung einrichtungsbezogene Pflegeverantwortliche. In rechtlichen oder behördlichen Zusammenhängen wird häufig von der pflegeverantwortlichen Person gesprochen.

Die genaue Terminologie hängt maßgeblich vom Einsatzort beziehungsweise vom pflegerischen Kontext ab:

  • In stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) sowie in Kurzzeitpflege‑ oder Tages-/​Nachtpflegeeinrichtungen lautet die offizielle Bezeichnung verantwortliche Pflegefachperson nach § 71 SGB XI. In der Praxis werden jedoch meist die Begriffe Pflegedienstleitung (PDL) oder leitende Pflegefachperson im stationären Bereich verwendet.
  • In ambulanten Pflegediensten wird ebenfalls von der verantwortlichen Pflegefachperson gesprochen, gebräuchlich sind aber auch hier Pflegedienstleitung (PDL) oder leitende Pflegefachperson im ambulanten Dienst.
  • Im Krankenhausbereich sind andere Begriffe üblich, da die Leitungsstruktur hierarchisch aufgebaut ist, hier spricht man in der Regel von: Stationsleitung, Bereichsleitung Pflege, Pflegedienstleitung (für größere Organisationseinheiten) und Pflegedirektion (obere Leitungsebene). Die Bezeichnung verantwortliche Pflegefachperson im Sinne des SGB XI gibt es hier in der Regel nicht.
  • In Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Eingliederungshilfe variieren die Begriffe, üblich sind etwa Fachkraft für Pflege und Betreuung, verantwortliche Pflegefachperson (bei Pflege nach SGB XI) oder Fachdienstleitung Pflege.
  • In Hospizen und Palliativeinrichtungen sind pflegefachliche Leitung, leitende Pflegefachperson oder Koordinator:in Pflege gebräuchlich.

3 Berufsfelder und Tätigkeiten

Verantwortliche Pflegefachkräfte übernehmen zentrale Leitungs‑ und Managementaufgaben. Sie sind für die Sicherstellung der Pflegequalität nach fachlichen, gesetzlichen und pflegewissenschaftlichen Standards verantwortlich. Dazu gehören die Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Pflegekonzepten, Pflegeprozessen und Dokumentationssystemen sowie die Vorbereitung und Begleitung externer Prüfungen.

Im personellen Bereich verantworten sie die Personalplanung, Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden, einschließlich Dienstplanung, Einarbeitung, Fortbildung und Mitarbeiter:innengesprächen.

Organisatorisch koordinieren sie den Pflegebetrieb, wirken am Qualitätsmanagement mit, übernehmen Schnittstellenfunktionen zu Ärztinnen und Ärzten, An‑ und Zugehörigen, Kostenträgern und Behörden und sind in betriebliche und strategische Prozesse eingebunden.

Die Einsatzorte sind vielfältig: Verantwortliche Pflegefachkräfte arbeiten in stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegen, Intensivpflegediensten, Kurzzeit‑ und Übergangspflegen, Seniorenwohngemeinschaften mit Pflege sowie in der Behindertenhilfe mit Pflegeanteil. Je nach Einrichtung tragen sie unterschiedliche Titel wie Pflegedienstleitung, Leitung Tagespflege, Pflegekoordinator oder Pflegeverantwortliche Person.

Abhängig vom Einrichtungstyp kommen strategisch-entwickelnde Aufgaben hinzu, wie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Pflegeeinrichtung, Mitarbeit an Audits und QM-Maßnahmen, Implementierung digitaler Dokumentationssysteme sowie das Belegungsmanagement und die Kundenakquise.

4 Rechtliche Grundlagen

Die Tätigkeit der verantwortlichen Pflegefachperson ist in Deutschland durch verschiedene rechtliche Grundlagen geregelt. Zentrale Bedeutung hat das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere § 71 SGB XI, der die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und die Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachperson sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich festlegt. Demnach muss jede Pflegeeinrichtung eine verantwortliche Pflegefachperson mit einer zusätzlichen Qualifikation zur Leitung einsetzen.

Darüber hinaus sind die Landesheimgesetze beziehungsweise die Pflege‑ und Wohnqualitätsgesetze der einzelnen Bundesländer maßgeblich. Seit der Föderalismusreform 2006 (BMBFSFJ 2020) liegt die Zuständigkeit für das Heimrecht bei den Ländern, weshalb jedes Bundesland eigene Regelungen hat, wie das Pflege‑ und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Bayern, das Wohn‑ und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen oder das Wohnteilhabegesetz (WTG) in Berlin. Diese Gesetze regeln unter anderem die Anforderungen an das Leitungspersonal, Personalquoten, Meldepflichten und Kontrollmechanismen durch die Heimaufsicht.

Ein weiterer wichtiger Rechtsrahmen ist das Pflegeberufegesetz (PflBG), das seit 2020 in Kraft ist. Es regelt die generalistische Pflegeausbildung und definiert die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Pflegefachperson, die Zuständigkeiten und Aufgaben im Pflegeprozess sowie die Befugnisse und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen.

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) des GKV-Spitzenverbands bilden die Grundlage für die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) (Medizinischer Dienst Bund 2026). Sie definieren die Verantwortung der verantwortlichen Pflegefachperson für die Pflegequalität und die Struktur der Einrichtung sowie Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Kommunikation.

Ergänzend sind weitere Rechtsquellen relevant, darunter das Arbeitsrecht (z.B. Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge), Hygiene‑ und Infektionsschutzgesetze (wie das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnungen der Länder), Datenschutzgesetze wie DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), Arbeitsschutzgesetze (Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung) sowie Regelungen zur Haftung und Aufsichtspflicht (z.B. § 823 BGB zur Schadensersatzpflicht).

5 Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die verantwortliche Pflegefachperson sind in Deutschland in § 71 SGB XI und in den Bundesrahmenempfehlungen (BRE) nach § 132a Abs. 1 SGB V geregelt (GKV-Spitzenverband 2023). Diese gelten sowohl für stationäre Pflegeeinrichtungen als auch für ambulante Dienste.

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • eine staatlich anerkannte Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz; alternativ werden auch die früheren Ausbildungen als Gesundheits‑ und Krankenpfleger:in, Gesundheits‑ und Kinderkrankenpfleger:in oder Altenpfleger:in anerkannt
  • mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung in einem Pflegeberuf innerhalb der letzten acht Jahre vor Aufnahme der Tätigkeit
  • eine abgeschlossene Leitungsweiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachperson, zur Pflegedienstleitung oder Leitungsfunktion in der Pflege.

Neben diesen rechtlichen Anforderungen erwarten viele Träger oder Einrichtungen zusätzliche Kompetenzen:

  • EDV-Kenntnisse, insbesondere in der Pflegedokumentation mit speziellen Softwareprogrammen
  • Führungskompetenz und Teamfähigkeit
  • Kenntnisse im Qualitätsmanagement (z.B. Expertenstandards, Prüfungen durch den Medizinischen Dienst)
  • Kommunikationsstärke im Umgang mit An‑ und Zugehörigen, Ärztinnen und Ärzten sowie Behörden
  • Zusatzqualifikationen wie Wundmanagement oder Palliative Care

6 Ausbildungsinhalt und ‑ablauf

Zusätzlich zur berufsständischen dreijährigen Ausbildung und der erforderlichen Berufspraxis muss die verantwortliche Pflegefachperson eine spezielle Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) absolvieren. Alternativ kann auch ein Studium im Pflegebereich, beispielsweise in Pflegemanagement, Pflegewissenschaft oder Pflegepädagogik, mit einem Bachelor‑ oder Masterabschluss die Weiterbildung ersetzen.

Je nach Bundesland und Anbieter umfasst die Weiterbildung etwa 460 Stunden (gesetzlicher Mindestrahmen § 71 Abs. 3 SGB XI) bis 720 Stunden und kann in Teilzeit (6–18 Monate) oder Vollzeit (3–6 Monate) absolviert werden. Basis, bzw. Vorlage für die jeweiligen Curricular bilden zum einen die gesetzlichen Grundlagen und zum anderen die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Weiterbildung „Leitung einer Station/​eines Bereiches“ (Deutsche Krankenhausgesellschaft 2024).

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als „Verantwortliche Pflegefachperson nach § 71 SGB XI“ und gegebenenfalls zusätzlich die Bezeichnung „Pflegedienstleitung (PDL)“.

Die modular aufgebaute Weiterbildung deckt in der Regel verschiedene Themenbereiche ab:

  • pflegefachliches Wissen und der Pflegeprozess: pflegewissenschaftliche Grundlagen, Pflegeprozessplanung, Expertenstandards, Pflegedokumentation (auch digital), Pflegequalität und Evaluation sowie der Umgang mit herausforderndem Verhalten,
  • Personalführung und Teamleitung: Führungsstile, Kommunikation, Konfliktlösung, Motivation, Dienst‑ und Einsatzplanung, Einarbeitung und Anleitung von Mitarbeitenden sowie rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen (SGB XI, SGB V, SGB IX, das Pflegeberufegesetz, Arbeitsrecht, Datenschutz und Haftungsrecht)
  • Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagementsysteme, Pflegevisiten, interne Audits, Prüfungen durch den MDK und die Heimaufsicht sowie Risikomanagement und Hygienemanagement
  • betriebswirtschaftliche Grundlagen: Kosten‑ und Leistungsrechnung, Budget‑ und Finanzplanung, Pflegevergütung und Leistungsabrechnung mit Kostenträgern
  • Kommunikation, Beratung und Ethik in der Pflege
  • Projektarbeit oder Abschlussarbeit mit abschließender Präsentation oder Kolloquium

Typische Anbieter dieser Weiterbildung sind Bildungswerke der Wohlfahrtsverbände (z.B. Diakonie, Caritas), Volkshochschulen mit Pflegeakademien, private Bildungsträger wie TÜV, DAA, WBS oder DEKRA sowie Fernschulen wie ILS oder SGD, oft in Kombination mit Präsenzphasen.

7 Abschlüsse

In Deutschland gibt es verschiedene Wege, um die Qualifikation zur verantwortlichen Pflegefachperson zu erlangen. Die klassische Weiterbildung zur „verantwortlichen Pflegefachperson nach § 71 SGB XI“ ist bundesweit anerkannt und berechtigt zur Übernahme der PDL-Funktion in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat eines anerkannten Bildungsträgers ausgestellt, das als Grundlage für die Zulassung von Pflegeeinrichtungen bei den Pflege-/​Krankenkassen und weiteren Aufsichtsbehörden dient.

Alternativ oder ergänzend kann ein Hochschulabschluss im Bereich Pflegemanagement oder Gesundheitsmanagement erworben werden (Deutsches Pflegeportal 2025). Ein Bachelorstudium dauert in der Regel sechs bis acht Semester und kann sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend absolviert werden. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife, das Abitur oder eine berufliche Qualifikation. Ein solcher Abschluss qualifiziert ebenfalls zur Übernahme der PDL-Funktion und ersetzt in vielen Fällen die klassische Weiterbildung.

Ein Bachelor of Science in Pflegewissenschaft oder Clinical Nursing ist stärker forschungsorientiert bzw. klinisch ausgerichtet. Da der Fokus weniger auf Betriebsführung liegt, ist dieser Abschluss nur mit entsprechenden Zusatzmodulen als Qualifikation zur verantwortlichen Pflegefachperson anerkannt.

Zusätzlich gibt es spezialisierte Zusatzqualifikationen, die die Qualifikation als verantwortliche Pflegefachperson ergänzen, aber nicht verpflichtend sind (DKG 2026). Dazu zählen beispielsweise

  • Hygienebeauftragte:r
  • Qualitätsmanagement-Beauftragte:r
  • Praxisanleitung
  • Wundmanager:in
  • Palliativpflege/​Palliative Care

Diese Zusatzqualifikationen vertiefen das Fachwissen in bestimmten Bereichen und verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, werden aber meist trägerabhängig anerkannt.

8 Berufsrecht

Die verantwortliche Pflegefachperson ist im deutschen Pflegeberufsrecht und Sozialrecht fest verankert. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen – SGB XI, insbesondere § 71 SGB XI, Pflegeberufegesetz (PflBG), Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V sowie das Bundesheimrecht und die jeweiligen Landespflegegesetze – werden im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ ausführlich behandelt. In einigen Bundesländern kommt zudem die Heimpersonalverordnung (HeimPersV) zur Anwendung, die spezifische Personalvoraussetzungen festlegt.

Berufsrechtlich handelt es sich bei der verantwortlichen Pflegefachperson nicht um einen eigenständigen, gesetzlich geschützten Berufstitel wie etwa Ärzt:in oder Rechtsanwält:in, sondern um eine Funktion beziehungsweise ein Tätigkeitsprofil, das durch Qualifikation und Zulassung nach den entsprechenden rechtlichen Regelungen definiert ist. Die Ausübung dieser Funktion setzt eine abgeschlossene Pflegeausbildung und eine anerkannte Weiterbildung voraus. Die verantwortliche Pflegefachperson agiert im Rahmen der Gesamtverantwortung der Einrichtung, häufig in enger Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung.

9 Einstufung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet Bildungsabschlüsse und Qualifikationen nach Lernergebnissen ein und ist mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vergleichbar (BMBFSFJ und Kultusministerkonferenz 2026; Europäische Union 2026).

Die verantwortliche Pflegefachperson mit entsprechender Weiterbildung oder einem Bachelorabschluss wird auf DQR-Niveau 6 eingeordnet (Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen 2021). Dieses Niveau entspricht einem akademischen Bachelorabschluss, da neben pflegefachlichem Wissen auch Führungs-, Management‑ und Organisationskompetenzen vermittelt werden. Masterabschlüsse im Pflegemanagement sind auch im DQR-Level 7 angesiedelt, auf dem insbesondere wissenschaftliche und strategische Führungskompetenzen im Vordergrund stehen.

10 Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt für verantwortliche Pflegefachkräfte (PDL) in Deutschland ist geprägt von einer hohen Nachfrage, die vor allem auf den demografischen Wandel, den bestehenden Fachkräftemangel in der Pflege sowie die Ausweitung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zurückzuführen ist. Besonders in ländlichen Regionen und bei spezialisierten Pflegeformen, wie der Intensivpflege, werden erfahrene Pflegefachkräfte für Führungspositionen verstärkt gesucht. Die Position der verantwortlichen Pflegefachperson eröffnet Karrierewege in Richtung Einrichtungsleitung, Bereichsleitung oder zu Leitungsfunktionen in Pflegeverbänden, Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Behörden.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten‑ und Pflegeheimen, in ambulanten Pflegediensten und Tagespflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Kliniken mit Pflegeleitung, in Rehabilitationszentren sowie in Beratungsstellen und im Qualitätsmanagement von Pflegeverbänden. Auch die öffentliche Verwaltung, Gesundheitsämter sowie Kranken‑ und Pflegekassen oder auch Unternehmensberatungen bieten Einsatzmöglichkeiten.

Die Arbeitsverhältnisse sind überwiegend unbefristet, wobei sowohl Teilzeit‑ als auch Vollzeitmodelle möglich sind. Die Arbeitszeiten liegen meist tagsüber, gelegentlich ist jedoch auch Rufbereitschaft oder Wochenenddienst erforderlich.

Das durchschnittliche Bruttogehalt liegt je nach Region, Einrichtung, Erfahrung und Verantwortung zwischen etwa 4.500 € und 7.000 € pro Monat bei Pflegedienstleitungen bzw. Stationsleitungen (Bundesagentur für Arbeit 2025a und 2025b). In großen Pflegeketten oder Kliniken fällt die Vergütung in der Regel höher aus als in kleinen ambulanten Diensten. Zusätzlich werden häufig Zulagen für Wochenend‑ und Feiertagsdienste, betriebliche Altersvorsorge und Weiterbildungsangebote gewährt.

11 Geschichtliche Entwicklung

Bis ins 19. Jahrhundert war die Pflege in Deutschland überwiegend informell organisiert, meist durch Familien oder religiöse Orden. Erst im 19. Jahrhundert setzte eine Professionalisierung ein, maßgeblich beeinflusst durch Persönlichkeiten wie Florence Nightingale. In dieser Zeit entstanden die ersten Pflegeschulen, doch eigenständige Leitungsfunktionen für Pflegekräfte waren noch die Ausnahme (Bibliomed 2017).

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein organisiertes Pflegesystem mit klaren Berufsbildern aufgebaut. In den 1960er‑ und 1970er-Jahren folgten die ersten gesetzlichen Regelungen zur Pflegeausbildung, und die Funktion der Pflegeleitung etablierte sich als eigenständige Rolle in Krankenhäusern und Heimen. Pflegedienstleitungen übernahmen zunehmend administrative und organisatorische Aufgaben zusätzlich zur eigentlichen Pflege.

In den 1980er‑ und 1990er-Jahren setzte sich die Professionalisierung der Pflegeleitung fort. Es wurden spezielle Weiterbildungen für Pflegedienstleitungen eingeführt, wie etwa „Leitung im Gesundheits‑ und Sozialwesen“. Die Unterscheidung zwischen Pflegefachperson und Führungskraft wurde deutlicher, und erstmals gab es gesetzliche Vorgaben zur Personalstruktur und Qualifikation in Pflegeeinrichtungen.

Mit den 2000er-Jahren kam es zu einer gesetzlichen Verankerung der Funktion, insbesondere durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und dessen Änderungen, vor allem § 71 SGB IX. Verbindliche Weiterbildungsstandards wurden eingeführt, und der Fokus verlagerte sich auf Qualitätsmanagement, Pflegedokumentation und gesetzliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; seit 2020 Medizinischer Dienst [MD]). Die verantwortliche Pflegefachperson gewann als Schnittstelle zwischen Pflege, Management und Kostenträgern an Bedeutung.

Seit den 2010er-Jahren ist eine zunehmende Akademisierung und Digitalisierung zu beobachten. Es entstanden akademische Studiengänge im Pflegemanagement, in der Pflegewissenschaft und im Gesundheitsmanagement. Auch die Digitalisierung in Pflege und Verwaltung schreitet voran, etwa durch die Einführung elektronischer Pflegedokumentation. Die verantwortliche Pflegefachperson übernimmt heute zunehmend strategische und unternehmerische Aufgaben und ist eine zentrale Führungskraft im Pflegebereich.

12 Berufsverbände

In Deutschland gibt es mehrere bedeutende Berufsverbände, die sich speziell an verantwortliche Pflegefachkräfte richten und vielfältige Unterstützung bieten. Der mitgliederstärkste Verband ist der Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der die Interessen von Pflegekräften aller Fachrichtungen und Funktionen vertritt. Zu den Angeboten zählen berufspolitische Vertretung, Fachinformationen, Fortbildungen und Tarifpolitik.

Speziell an Pflege‑ und Gesundheitsmanager:innen sowie Pflegedienstleitungen richtet sich der Bundesverband Pflegemanagement e.V. (BVPM). Hier stehen Führungskompetenzen, Managementthemen und die Vernetzung im Fokus. Der Verband organisiert regelmäßig Kongresse, Fachveranstaltungen und Weiterbildungen.

Für verantwortliche Pflegefachkräfte, die sich mit evidenzbasierter Praxis und Qualitätsentwicklung beschäftigen, ist die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) relevant. Sie fördert den wissenschaftlichen Austausch, Publikationen und Forschung im Bereich Pflegewissenschaft.

Leitende Pflegefachkräfte an Universitätskliniken finden im Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) einen spezialisierten Ansprechpartner. Der Schwerpunkt liegt hier auf Krankenhauspflege, Führung, Wissenschaft und Politik.

Auch die großen Trägerverbände der Freien Wohlfahrtspflege wie z.B. der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk oder auch die Verbände der privaten Anbieter wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und der Verband Deutscher Alten‑ und Behindertenhilfe bieten mit ihren Fachabteilungen und Netzwerken praxisnahe Fortbildungen, Beratung und Unterstützung für Pflegeführungskräfte, insbesondere in kirchlich getragenen Einrichtungen.

13 Quellenangaben

Bibliomed, 2017. Pflege wird ein Beruf [online]. Melsungen: Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH, 26.01.2017 [Zugriff am: 07.08.2026]. Verfügbar unter: https://www.bibliomed-pflege.de/sp/artikel/​30323-pflege-wird-ein-beruf

BMBFSFJ, 2020. Mehr Schutz durch Wohn‑ und Betreuungsvertragsgesetz und Heimrecht der Länder [online]. Berlin: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 03.11.2020 [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/​themen/​aeltere-menschen/​hilfe-und-pflege/​mehr-schutz-durch-wbvg-und-heimrecht

BMBFSFJ und Kultusministerkonferenz, 2026. Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen [online]. Berlin: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.dqr.de/dqr/de/home/home_node.html

Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, Hrsg., 2021. Liste der zugeordneten Qualifikationen (Stand 01.08.2021) [online]. Berlin: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.08.2021 [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/​downloads/​media/​content/​2021_dqr_liste_der_zugeordneten_qualifikationen_01082021.pdf

Bundesagentur für Arbeit, 2025a. Entgelt für den Beruf: Stationsleiter/in – Kranken-/​Alten-/​Kinderkrankenpflege [online]. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, 18.06.2026 [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/​beruf/8797

Bundesagentur für Arbeit, 2025b. Entgelt für den Beruf: Pflegedienstleiter/in [online]. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, 18.06.2026 [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/​beruf/8790

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 2024. DKG-Empfehlung für die Weiterbildung „Leitung einer Station/​eines Bereiches“ vom 10.09.2024 [online]. Berlin: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.dkgev.de/fileadmin/​Mediapool/​2_Themen/2.5._Personal_und_Weiterbildung/2.5.11._Aus-_und_Weiterbildung_von_Pflegeberufen/​Leitung_einer_Station_eines_Bereichs/​Downloads_ab_01.10.2024/DKG-Empfehlung_Weiterbildung_Leitung_einer_Station.pdf

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 2026. Aus‑ und Weiterbildung von Pflegeberufen [online]. Berlin: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. [Zugriff am: 07.08.2026]. Verfügbar unter: https://www.dkgev.de/themen/​personal-weiterbildung/​aus-und-weiterbildung-von-pflegeberufen/

Deutsches Pflegeportal, 2025. Fort‑ und Weiterbildungen in der Pflege [online]. Leimen: Deutsches Pflegeportal DPP GmbH [Zugriff am: 07.08.2026]. Verfügbar unter: https://www.deutsches-pflegeportal.de/fortbildung-weiterbildung/​pflege

Europäische Union, 2026. Europäischer Qualifikationsrahmen [online]. Brüssel: Europäische Union [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://europass.europa.eu/de/european-qualifications-framework-eqf

GKV-Spitzenverband, 2023. Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i.d.F. vom 18.12.2023 [online]. Berlin: GKV-Spitzenverband, 18.12.2023 [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/​dokumente/​krankenversicherung_1/​ambulante_leistungen/​haeusliche_krankenpflege/​20231218_Rahmenempfehlungen_132a_Abs. 1_SGB_V_zur_Versorgung_mit_haeuslicher_Krankenpflege.pdf

ICN (International Council of Nurses), DBfK (Deutscher Berufs verband für Pflegeberufe), ÖGKV (Österreichischer Gesundheits und Krankenpflegeverband) und SBKASI (Schweizer Berufsverband der Pflegefach frauen und Pflegefachmänner), Hrsg., 2025. DIE NEUDEFINITION VON PFLEGE UND PFLEGEFACHPERSON [online]. Berlin: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V. [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/​publikationen/​Broschuere_ICN-Paper_Pflegedefinition_10-2025_WEB.pdf

Medizinischer Dienst Bund, 2026. Qualitätsprüfungen [online]. Essen: Medizinischer Dienst Bund [Zugriff am: 30.07.2026]. Verfügbar unter: https://md-bund.de/richtlinien-publikationen/​richtlinien/​grundlagen-fuer-begutachtungen-und-qualitaetspruefungen/​qualitaetspruefungen.html

14 Informationen im Internet

Verfasst von
Monika Jansen
Erziehungswissenschaftlerin (M.A.) und Master of Organizational Management (MoM), ist tätig als Referentin für ambulante Dienste, Bereich Wirtschaft und Statistik eines großen Wohlfahrtsverbandes. Langjährige Berufserfahrung in Führungspositionen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Altenhilfe. Herausgeberin der beiden Werke „Pflege & Management“ und Pflegehandbuch des DUZ-Verlages.
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Granger E. Westberg: Gute Trauer. Verlag C.H. Beck (München) 2011.
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