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Verantwortungsgemeinschaft

Lexikonredaktion

veröffentlicht am 26.05.2021

Der Begriff „Verantwortungsgemeinschaft“ wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.

Der Begriff steht allgemein für einen Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam für ein Anliegen Verantwortung übernehmen. Ferner propagiert die FDP eine „Verantwortungsgemeinschaft“ als alternatives Rechtsinstitut neben der Ehe.

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Zitiervorschlag
Lexikonredaktion, 2021. Verantwortungsgemeinschaft [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 26.05.2021 [Zugriff am: 03.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29251

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