Verantwortungsgemeinschaft
Lexikonredaktion
veröffentlicht am 26.05.2021
Der Begriff „Verantwortungsgemeinschaft“ wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.
- Verantwortungsgemeinschaft (Kinderschutz)
- Bedarfsgemeinschaft insbesondere nach § 7 Abs. 3 Ziff. 3 Lit. c SGB II als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
Der Begriff steht allgemein für einen Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam für ein Anliegen Verantwortung übernehmen. Ferner propagiert die FDP eine „Verantwortungsgemeinschaft“ als alternatives Rechtsinstitut neben der Ehe.
Verfasst von
Lexikonredaktion
Website
Mailformular
Es gibt 143 Lexikonartikel von Lexikonredaktion.
Zitiervorschlag
Lexikonredaktion,
2021.
Verantwortungsgemeinschaft [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 26.05.2021 [Zugriff am: 03.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29251
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Verantwortungsgemeinschaft
Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.