Vereinte Nationen
Prof Dr. Norman Weiß
veröffentlicht am 07.02.2023
Die Vereinten Nationen sind eine internationale Organisation, die allen Staaten der Welt offensteht, um sich gemeinsam Problemen zu widmen, die sie alle betreffen. Hierzu zählen Frieden und Sicherheit, aber auch internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art sowie die Achtung der Menschenrechte für alle Menschen ohne Diskriminierung.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Vorgeschichte und Gründung der Vereinten Nationen
- 3 Aufgaben und Ziele der Vereinten Nationen
- 4 Struktur und Organe der Vereinten Nationen
- 5 Wachstum und Entwicklung der Vereinten Nationen
- 6 Quellenangaben
- 7 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Die ursprünglichen Mitgliedstaaten haben mit der Gründung der Vereinten Nationen auf den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust reagiert, außerdem haben sie eine Nachkriegsordnung entworfen, in der dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und damit auch der Dekolonisierung sowie der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und menschlichen Entwicklung ein wichtiger Stellenwert zukommt (siehe auch Entwicklungspolitik). Das institutionelle Design der Organisation stellt einerseits eine Reaktion auf Defizite der Vorgängerorganisation (Völkerbund) dar und soll andererseits eine dauerhafte Mitwirkung der Großmächte in den Vereinten Nationen sicherstellen. Im Laufe der Jahrzehnte ist es zu einer Ausweitung der Tätigkeitsfelder gekommen. Heute sind fast alle Staaten der Erde Mitglied der Vereinten Nationen.
2 Vorgeschichte und Gründung der Vereinten Nationen
Bereits vor dem Kriegseintritt der USA im Dezember 1941 konkretisierten sich die Pläne für eine neue Weltordnung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. In deren Zentrum sollte eine neue internationale Organisation stehen, die den Völkerbund ablösen sollte, der den Zeitgenossen als gescheitert galt. In der Atlantik-Charta vom 14. August 1941 verständigten sich die USA und das Vereinigte Königreich über einige grundlegende Prinzipien der Nachkriegsordnung:
- territoriale Unversehrtheit der Staaten und keine gewaltsamen Grenzverschiebungen
- Selbstbestimmungsrecht der Völker
- freier Welthandel und Chance auf Wohlstand für alle Völker
- Achtung vor den Menschenrechten
Weitere im Kampf gegen die Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan alliierte Mächte schlossen sich der Atlantik-Charta wenige Wochen später an. Nach dem offiziellen Kriegseintritt der USA trafen sich Vertreter von 26 Staaten am 1. Januar 1942 in Washington und unterzeichneten die „Declaration by United Nations“ und verpflichteten sich, den vollständigen Sieg über die Achsenmächte herbeizuführen. Im weiteren Verlauf des Krieges traten noch 21 Staaten dem Bündnis bei. Der Name „United Nations“ oder „Vereinte Nationen“ ging später auf die Organisation über, die diese Staaten gründeten.
Die Pläne hierzu wurden ab 1943 im Wesentlichen von den USA ausgearbeitet, nachdem sich die Briten mit ihrem teilweise abweichenden Konzept für die Nachkriegsordnung nicht hatten durchsetzen können und die UdSSR zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Vorstellungen besaß. Die damaligen Vorschläge bezogen sich vor allem auf das institutionelle Design der Organisation, ein System kollektiver Sicherheit und den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit auf allen anderen Feldern (Volger 2008, S. 9 ff.).
Auf dieser Grundlage fanden vom 21. August bis zum 9. Oktober 1944 die Beratungen der Vier Mächte – USA, UdSSR, Vereinigtes Königreich und China – im amerikanischen Dumbarton Oaks statt. Als Ergebnis dieser Konferenz wurde ein Entwurf zur Errichtung einer internationalen Organisation vorgelegt, der mit geringfügigen Überarbeitungen am Ende der Konferenz von San Francisco am 26. Juni 1945 als Charta der Vereinten Nationen von 50 Staaten angenommen wurde (Polen schloss sich im Oktober 1945 an).
Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Dieses Datum wird als Gründungstag der Vereinten Nationen gefeiert.
3 Aufgaben und Ziele der Vereinten Nationen
In erster Linie handelt es sich bei den Vereinten Nationen nach Art. 1 UN-Charta um eine Organisation zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Dies soll durch Mittel der friedlichen Streitbeilegung oder gegebenenfalls durch Maßnahmen der kollektiven Sicherheit (bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt) geschehen.
Außerdem wollen die Vereinten Nationen freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen herbeiführen, um den Weltfrieden zu festigen. Weiterhin soll die internationale Zusammenarbeit zur Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art dienen. Schließlich sollen die Vereinten Nationen als „Mittelpunkt“ dienen, in dem die Staaten ihre Bemühungen zur Verwirklichung dieser Ziele abstimmen (Weiß 2009, S. 133 ff.).
Neben der Friedenssicherung haben sich vor allem die Bereiche Menschenrechtsschutz und nachhaltige Entwicklung als Aufgabenschwerpunkte herausgebildet.
4 Struktur und Organe der Vereinten Nationen
Die Organisation verfügt nach Art. 7 UN-Charta über sechs Hauptorgane:
- Generalversammlung (Art. 9 ff. UN-Charta)
- Sicherheitsrat (Art. 23 ff. UN-Charta)
- Wirtschafts- und Sozialrat (Art. 61 ff. UN-Charta)
- Treuhandrat (Art. 86 ff. UN-Charta)
- Generalsekretär (Art. 97 ff. UN-Charta)
- Internationaler Gerichtshof (Art. 92 ff. UN-Charta)
Zusätzlich können von den jeweiligen Organen Unter- und Nebenorgane eingesetzt werden. Das Sekretariat, also die Verwaltung der Organisation, unterhält neben dem Hauptquartier in New York Außenstellen an drei weiteren Standorten, nämlich sogenannte Büros in Genf, Wien und Nairobi. Neben der eigentlichen Organisation gibt es eine Reihe von Programmen (z.B. Welternährungsprogramm und Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) und Fonds (z.B. Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen). Gemeinsam bilden sie das UN-System. Hinzu kommen sogenannte Sonderorganisationen wie die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) oder die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die dann zusammen mit den Vereinten Nationen die sogenannte UN-Familie bilden.
4.1 Generalversammlung
In der Generalversammlung, dem allgemeinen Mitgliederorgan der Vereinten Nationen, ist jeder Mitgliedstaat mit einer Stimme vertreten. Empfehlungen der Generalversammlung ergehen als Resolutionen; diese sind nicht rechtsverbindlich.
Die Generalversammlung kann nach Art. 10 UN-Charta grundsätzlich über alle Themen beraten, die in den Rahmen der Charta fallen. Hierzu zählen auch Fragen im Zusammenhang mit der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (Art. 11 UN-Charta), solange nicht der Sicherheitsrat mit einer Angelegenheit konkret befasst ist (Art. 12 UN-Charta). Seit der „Uniting for Peace“-Resolution vom 3. November 1950 kann die Generalversammlung im Falle einer Blockade des Sicherheitsrates in Form einer sogenannten Notstandssondertagung tätig werden. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 wurde auf dieser Grundlage die insgesamt 11. Notstandssondertagung einberufen, nachdem die Russische Föderation im Sicherheitsrat ihr Veto gegen eine Resolution zum Überfall auf die Ukraine verhindert hatte.
Die Generalversammlung wird jährlich neu einberufen (Grundsatz der Diskontinuität) und wählt eine/n Präsidentin/Präsidenten, die/der die Sitzungen leitet.
4.2 Sicherheitsrat
Seit 1965 hat der Sicherheitsrat als sogenanntes beschränktes Mitgliederorgan 15 Mitglieder, darunter sind die ständigen Mitglieder USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich, China und Russland. Die übrigen zehn Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dabei wird auf die regionale Verteilung geachtet.
Das Prinzip der angemessenen regionalen Vertretung gilt für alle Gremien mit einer beschränkten Mitgliedschaft. Die zu vergebenden Sitze werden auf die fünf Regionalgruppen der Vereinten Nationen verteilt.
- die Gruppe Afrikanischer Staaten
- die Gruppe Asiatischer Staaten
- die Gruppe Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten
- die Gruppe Osteuropäischer Staaten
- die Gruppe Westeuropäischer und anderer Staaten
Diese Einteilung resultiert aus der Zeit des Kalten Krieges und hat sich überlebt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind beispielsweise in drei Gruppen vertreten, neben West- und Osteuropa durch Zypern auch in der Gruppe Asiatischer Staaten. Der Vorsitz im Sicherheitsrat rotiert unter den Mitgliedern; das Amt wird jeweils für einen Monat ausgeübt.
Der Sicherheitsrat trifft seine Entscheidung mit Mehrheit, wofür gemäß Art. 27 Abs. 3 UN-Charta neun Ja-Stimmen erforderlich sind, unter denen alle ständigen Mitglieder sein müssen (Veto-Recht der fünf ständigen Mitglieder). Beschlüsse des Sicherheitsrates sind gemäß Art. 27 UN-Charta für die Mitgliedstaaten verbindlich.
Nach Art. 24 UN-Charta trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.
4.3 Wirtschafts- und Sozialrat
Im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sind 54 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vertreten; jedes Jahr werden 18 Mitglieder von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren neu gewählt. Der Rat tagt jedes Jahr vier Wochen am Stück und berät dabei satzungsgemäß über internationale Angelegenheiten auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit und auf verwandten Gebieten. Im Rahmen dieser Zuständigkeit kann er Untersuchungen und Berichte in Auftrag geben oder selbst durchführen und abfassen. Durch die zahlreichen Ausschüsse, Fach- und Regionalkommissionen ist der ECOSOC mit allen Fragen jenseits der Sicherheitspolitik befasst.
Der ECOSOC koordiniert die Beziehungen der Vereinten Nationen einerseits zu mittlerweile mehr als 5.000 Nichtregierungsorganisationen, andererseits zu den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und zu Regionalorganisationen.
4.4 Treuhandrat
Der Treuhandrat hatte die Aufgabe, diejenigen Kolonialgebiete, die die Mittelmächte des Ersten Weltkriegs (Deutsches Reich, Osmanisches Reich) – zwischenzeitlich die sogenannten Mandatsgebiete des Völkerbunds, z.B. Palästina – und die Achsenmächte des Zweiten Weltkriegs (Japan, Italien) verloren hatten, zu verwalten und auf die staatliche Unabhängigkeit vorzubereiten. Eine Einbeziehung der 1945 noch bestehenden Kolonien in das Treuhandsystem, wie sie die USA vorgeschlagen hatte, scheiterte am Widerstand Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, aber auch der anderen Kolonialmächte.
Das Treuhandsystem blieb also auf die ehemaligen überseeischen Kolonien derjenigen Länder beschränkt, die den Ersten und den Zweiten Weltkrieg verloren hatten. Unter Aufsicht der Vereinten Nationen wurden diese Gebiete jeweils von einer Treuhandmacht verwaltet. Als erstes Treuhandgebiet wurde Palästina in die Unabhängigkeit entlassen (1948), als letztes schließlich Palau (1994).
Seither übt der Treuhandrat keine Funktion mehr aus und besteht nur noch formal fort. Nach Maßgabe der UN-Charta gehören ihm nur noch die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates an.
4.5 Generalsekretär
Der Generalsekretär steht an der Spitze der Bediensteten der Vereinten Nationen, des sogenannten Sekretariats. Er hat zahlreiche administrative Funktionen, ist aber auch in die politische Tätigkeit der Organe eingebunden und repräsentiert die Organisation als Ganze nach außen. Abhängig von der Person und der weltpolitischen Lage kann der Amtsinhaber (bis 2022: neun Männer) mehr General oder mehr Sekretär sein.
Immer wieder haben sich Generalsekretäre als Vermittler in Krisen und bewaffneten Konflikten angeboten, Gespräche geführt, Verhandlungen initiiert und Friedenspläne erarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist es, die Arbeitsweise der Organisation zu verbessern und zu reformieren.
4.6 Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof (IGH) mit Sitz in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind zugleich Vertragsparteien des IGH-Statuts, das zusammen mit der Charta Grundlage für die Arbeit des Gerichtshofs ist. Es ist aber auch möglich, dass Staaten, die (noch) nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind, sich an den IGH wenden können. So hatte die Schweiz dessen Gerichtsbarkeit bereits 1948 anerkannt, trat den Vereinten Nationen aber erst im Jahr 2002 bei.
Der Gerichtshof kann Streitigkeiten zwischen Staaten entscheiden, wenn beide Seiten die Zuständigkeit des IGH (grundsätzlich oder im Einzelfall) anerkannt haben. Daneben können der Sicherheitsrat und die Generalversammlung Rechtsgutachten beim IGH in Auftrag geben. Außerdem kann der Gerichtshof auch um vorläufigen Rechtsschutz ersucht werden, beispielsweise um eine drohende Vollstreckung der Todesstrafe zu verhindern.
Als Rechtsgrundlage für seine Entscheidungen und Gutachten dienen dem IGH völkerrechtliche Verträge und das Völkergewohnheitsrecht, das nicht schriftlich fixiert ist.
Dem Gerichtshof gehören 15 Richterinnen und Richter an, die für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden; Wiederwahl ist möglich. Sie müssen unterschiedlicher Nationalität sein und neben den fünf Weltregionen auch die wichtigen Rechtssysteme repräsentieren.
5 Wachstum und Entwicklung der Vereinten Nationen
In der Phase nach der Gründung standen technische Fragen wie Wahlen und die Konstituierung von Organen im Mittelpunkt der Diskussion, die aber bereits von einem Ost-West-Gegensatz gekennzeichnet waren und oft eine Kompromissfindung erschwerten.
Zum Sitz der Vereinten Nationen wurde New York bestimmt. Genf, vormals Sitz des Völkerbundes, wurde von Beginn an zu einem wichtigen Standort der Vereinten Nationen. Später kamen noch Standorte in Wien, Nairobi und Bonn dazu.
Im Zuge der Dekolonisierung nahm die Zahl neuer Mitgliedstaaten zu. Gab es 1950 60 Mitgliedstaaten, so waren es zehn Jahre später bereits 99, 1970 dann schon 127 Mitgliedstaaten. Im Jahr 1973 traten die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik sowie Bahamas den Vereinten Nationen bei. Zu einem neuerlichen Mitgliederschub kam es nach dem Ende der UdSSR und dem Zerfall Jugoslawiens, 1993 gab es 184 Mitgliedstaaten. Seit 2011 haben die Vereinten Nationen 193 Mitgliedstaaten (UN o.J.).
Von Anfang an musste sich die Organisation mit militärischen Konflikten und Fragen der Sicherheitspolitik befassen. Ob im Iran oder in Griechenland, wo es 1946 um die fortdauernde Präsenz alliierter Truppen ging, oder beim Palästina-Konflikt, der seit 1947 auf der Tagesordnung steht, stets sah sich die Organisation ungeahnten Herausforderungen gegenüber. Dabei musste sie oftmals Verfahren anwenden und Lösungen finden, die von der Charta so nicht vorgesehen waren.
Doch nicht nur die Zahl der Mitgliedstaaten hat zugenommen, es wurden auch kontinuierlich neue Nebenorgane eingesetzt und Abteilungen gegründet. So wurde etwa im Jahr 1992 das Department of Peacekeeping Operations (DPKO) eingerichtet, das mittlerweile im Department of Peace Operations (DPO) aufgegangen ist. Im Jahr 2005 wurde die Peacebuilding Commission eingerichtet, ein Jahr später der Menschenrechtsrat (Human Rights Council). Die zunehmende Komplexität der Organisation hat ihre Effizienz nicht unbedingt gesteigert.
Die Arbeit der Vereinten Nationen wird durch ihre unzureichende Finanzausstattung seitens der Mitgliedstaaten erschwert, die ihre Beiträge oft verspätet oder unter Vorbehalt zahlen bzw. bestimmen, wofür konkret das Geld verwendet werden darf, und damit die Handlungsspielräume der Vereinten Nationen deutlich einschränken (DGVN o.J.).
Außerdem dient das Handeln vieler Mitgliedstaaten in erster Linie ihren eigenen geostrategischen und wirtschaftspolitischen Interessen, die in Gegensatz zu einem friedenspolitischen und entwicklungsorientierten Multilateralismus gestellt werden. Das in den Medien oft beklagte „Versagen der Vereinten Nationen“ liegt in der Regel daran, dass Mitgliedstaaten, vor allem die Vetomächte des Sicherheitsrates, eine Lösung blockieren.
6 Quellenangaben
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN),[ohne Jahr]. Weiterführende Informationen zur Finanzierung der Vereinten Nationen [online], Berlin: DGNV [letzter Zugriff: 19.12.2022]. Verfügbar unter: https://dgvn.de/finanzierung-der-un/​weiterfuehrende-informationen
United Nations, [ohne Jahr]. Growth in United Nations membership [online]. New York: UN [letzter Zugriff: 19.12.2022]. Verfügbar unter: https://www.un.org/en/about-us/​growth-in-un-membership
Volger, Helmut, 2008. Geschichte der Vereinten Nationen. 2. Auflage. München: R. Oldenbourg. ISBN 978-3-486-58230-7
Weiß, Norman, 2009. Kompetenzlehre internationaler Organisationen. Dordrecht: Springer. ISBN 978-3-642-03378-0
7 Literaturhinweise
Hüfner, Klaus, 2019. Financing the United Nations – an Introduction. Berlin: Timme. ISBN 978-3-7329-0599-7
Scheuermann, Manuela, 2021. Die Vereinten Nationen: Eine Einführung. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-32580-0
Schorlemer, Sabine von, Hrsg., 2003. Praxishandbuch UNO: Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen. Berlin u.a.: Springer. ISBN 978-3-540-43907-3
Volger, Helmut, Hrsg., 2007. Grundlagen und Strukturen der Vereinten Nationen. München: R. Oldenbourg. ISBN 978-3-486-58202-4
Volger, Helmut und Norman Weiß, Hrsg., 2011. Die Vereinten Nationen vor globalen Herausforderungen: Referate der Potsdamer UNO-Konferenzen 2000–2008. Potsdam: Universitätsverlag. ISBN 978-3-86956-139-4
Verfasst von
Prof Dr. Norman Weiß
MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Norman Weiß.
Zitiervorschlag
Weiß, Norman,
2023.
Vereinte Nationen [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 07.02.2023 [Zugriff am: 25.01.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3329
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