Victim Blaming
Prof. Dr. Tanja Wind
veröffentlicht am 19.06.2026
Victim Blaming bezeichnet die Zuschreibung einer Schuld oder Verantwortung bzw. einer Teilschuld oder Mitverantwortung einer Person für eine erfahrene Schädigung oder Benachteiligung, z.B. durch Gewaltausübung, Straftaten anderer oder Diskriminierung. Es handelt sich um Zuschreibungsprozesse, die zu einer Schuldverschiebung bis hin zur Schuldumkehr führen.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Victim Blaming in unterschiedlichen Kontexten
- 3 Geschlechterbilder und sexualisierte Gewalt
- 4 Formen von Victim Blaming
- 5 Erklärungsansätze
- 6 Wirkung auf Betroffene
- 7 Prävention, Intervention und gesellschaftliche Verantwortung
- 8 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Die Begrifflichkeit des Victim Blaming stammt aus dem englischsprachigen Raum und meint wörtlich „das Opfer beschuldigen“ (to blame the victim). Victim Blaming ist ein soziales Phänomen, bei dem Geschädigten von Straftaten die Schuld bzw. Mitschuld an der erfahrenen Viktimisierung zugeschrieben wird, während die Täter:innen von der Schuld entlastet werden. Ferner wird auch Betroffenen von gesellschaftlichen Benachteiligungen und sozialen Ungleichheiten die (Mit-)Verantwortung für ihre Lage zugesprochen, während gesellschaftliche und strukturelle Ursachen ausgeblendet werden. Besonders im Kontext sexualisierter Gewalt zeigt sich Victim Blaming in Verbindung mit traditionellen Geschlechterbildern und der Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen. Schuldzuweisungen bis hin zur Schuldumkehr führen bei den Betroffenen zu zusätzlicher Stigmatisierung, Scham und Sprachlosigkeit, was die Verarbeitung der Tat und der erfahrenen Ungleichbehandlung sowie die Inanspruchnahme von Hilfe erschwert. Prävention und Intervention sollten daher auf gesellschaftliche Sensibilisierung, den Abbau struktureller Ungleichheiten und die Stärkung der Betroffenen abzielen.
Anmerkung:
Der Begriff „Opfer“ wird im Rahmen dieses Beitrags weitestgehend vermieden, da er mitunter als stigmatisierend betrachtet wird, mit Zuschreibungen von Passivität und Hilflosigkeit verbunden sein kann und die betroffene Person auf ebendiese Rolle reduziert (Metzner 2018, S. 35–49). Stattdessen wird im Folgenden von „Betroffenen“ oder spezifischer von „Geschädigten (durch Straftaten)“ oder von „Benachteiligten (gesellschaftlicher Verhältnisse)“ gesprochen. Gleichwohl soll nicht unbeachtet bleiben, dass Geschädigte von Straftaten für sich selbst die Begrifflichkeit des „Opfers“ nicht in jedem Fall ablehnen, v.a. wenn beispielsweise infolge körperlicher oder sexualisierter Gewalt ebendiese Hilflosigkeit in der Situation empfunden wird (Berg 2013, S. 43–44).
2 Victim Blaming in unterschiedlichen Kontexten
Victim Blaming wird in unterschiedlichen Kontexten thematisiert: im Kontext von Straftaten, sozialen Ungleichheiten und gesellschaftlichen Benachteiligungen.
2.1 Victim Blaming im Kontext von Straftaten
Victim Blaming im Kontext von Straftaten wird als Teilgebiet der Viktimologie verstanden (De Heer 2019, S. 1061–1062; Lamnek und Vogl 2017, S. 236). Hier beschreibt Victim Blaming die Schuldumkehr auf Personen, die durch eine strafbare Handlung anderer Personen Schaden erlitten haben. Ihnen wird die Schuld, zumindest eine Teilschuld, an einer erlebten Schädigung zugeschrieben und sie werden für die erfahrene Viktimisierung (mit-)verantwortlich gemacht. Die Gründe hierfür werden im Verhalten der Geschädigten, in ihrem Charakter oder in ihrem Aussehen gesucht. Dadurch werden Täter:innen in ihrer Verantwortung entlastet und die Betroffenen zusätzlich stigmatisiert (De Heer 2019, S. 1061). Bisweilen spielen Täter:innen in den Bewertungen der Tat durch die Schuldumkehr keine Rolle mehr (Behrend et al. 2023, S. 5; Budde et al. 2022, S. 13).
Victim Blaming ist im Kontext sekundärer Viktimisierung anzusiedeln, worunter die „formellen und/oder informellen Reaktionen auf das Opferwerden [Hervorh. i. O.]“ (Lamnek und Vogl 2017, S. 258) beschrieben werden. Sekundärer Viktimisierung geht eine primäre Viktimisierung voraus, verstanden als unmittelbare Folgen der (Straf-)Tat für die Betroffenen, wie körperliche, emotionale oder wirtschaftliche Schäden (Ahrens 2025, S. 72; Birkel et al. 2022, S. 123–124, 132–133; Lamnek und Vogl 2017, S. 257).
Durch Victim Blaming entsteht neben unmittelbaren Schädigungen eine zusätzliche Belastung durch Spekulationen über mögliches (Mit-)Verschulden aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und entsprechenden Ermittlungen von Polizei und Justiz (Schneider 2011 [1982], S. 25). So werden beispielsweise von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen durch Fragen nach ihrem Verhalten („Hast du Signale gesendet, die missverstanden wurden?“) oder gar zu ihrer körperlichen Erscheinung („Und was hattest du an?“) durch Misstrauen und Rückzug im Bekanntenkreis sozial isoliert und stigmatisiert. Bereits 1982 verwies Schneider (2011 [1982], S. 25) auf „seltsame Einstellungen gegenüber dem Opfer“ und beschrieb die soziale Isolierung und Stigmatisierung von Betroffenen durch ihr soziales Umfeld. „Es [das Opfer] muss eine Flüsterkampagne ertragen, die seine Schuldlosigkeit bezweifelt und seine Mitverantwortung betont“ (a.a.O., S. 26). Auch formelle Instanzen wie Gerichte oder die Polizeien können zu sekundärer Viktimisierung beitragen, etwa durch belastende polizeiliche Verhöre im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens oder durch das Strafverfahren selbst, beispielsweise „die Versuche der Verteidigung, die Frau als Mittäterin ‚zu enttarnen‘“ (Lamnek und Vogl 2017, S. 258, ähnlich auch Ahrens 2025).Victim Blaming kann sich auf verschiedene Deliktformen beziehen, wie beispielhaft (Cyber-)Mobbing (Weber et al. 2013; Zillich et al. 2019), häusliche Gewalt (Gracia 2014), Betrug (Werkmeister 2021, S. 303) oder Wirtschaftskriminalität (De Heer 2019, S. 1064–1065). Besonders häufig wird Victim Blaming in Zusammenhang mit Sexualdelikten thematisiert. Hierbei rücken vor allem Frauen in den Fokus, die häufiger von Sexualdelikten betroffen sind (Behrend et al. 2023, S. 8; Birkel et al. 2022, S. 34–41; De Heer 2019, S. 1063–1064; Lamnek und Vogl 2017, S. 258; Setty et al. 2022, S. 45; Vogelsang 2017, S. 88).
2.2 Victim Blaming im Kontext sozialer Ungleichheiten
Auch abseits von Delinquenz kann sich Victim Blaming entfalten, beispielsweise wenn wohnungslosen oder arbeitssuchenden Menschen eine Selbstschuld für deren Situation unterstellt wird oder eine ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern auf eine bessere respektive schlechtere Arbeitsleistung derer zurückgeführt wird.
Soziale Ungleichheiten und gesellschaftliche Missstände werden vernachlässigt oder gänzlich ausgeblendet. Stattdessen wird das Individuum in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt und die (Mit-)Schuld für die Benachteiligung oder Schlechterstellung in der benachteiligten Person selbst gesucht (De Heer 2019, S. 1061 f.).
Bereits 1971 zeigt William Ryan in seinem Werk „Blaming the victim“ auf, wie gesellschaftliche Probleme individualisiert werden, indem benachteiligte Bevölkerungsgruppen für ihre Lage (mit-)verantwortlich gemacht werden. Am Beispiel von Bildungsungleichheit wird etwa argumentiert, dass schlechtere schulische Leistungen afroamerikanischer Kinder auf Defizite im familiären oder kulturellen Umfeld zurückgeführt werden, anstatt strukturelle Faktoren wie soziale Ungleichheit und Rassismus in den USA der 1960er und 1970er Jahren zu berücksichtigen (Ryan 2010 [1971], S. 31 ff.).
Für Arbeitslosigkeit stellen Spreen et al. (2024) heraus, dass bisweilen „Arbeitslose [selbst] als Ursache von Arbeitslosigkeit“ (a.a.O., S. 50) von Außenstehenden angesehen werden. Deren Situation wird u.a. auf Eigenschaften des Individuums, wie „Faulheit“, zurückgeführt. „Etwaige Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt stehen im Rahmen dieser Argumentation nicht zur Debatte“ (ebd.), ebenso wenig wie die Berücksichtigung von unvorhersehbaren Lebensereignissen und Schicksalsschlägen.
3 Geschlechterbilder und sexualisierte Gewalt
Wie eingangs beschrieben, wird Victim Blaming besonders häufig im Kontext von sexualisierter Gewalt thematisiert (Behrend et al. 2023, S. 8; Birkel et al. 2022, S. 34–41; De Heer 2019, S. 1063 f.; Lamnek und Vogl 2017, S. 258; Setty et al. 2022, S. 45; Vogelsang 2017, S. 88). Geschlechtsbezogene Schuldzuweisungen an Betroffene hängen eng mit der Orientierung an traditionellen Geschlechterkonzepten zusammen (Budde et al. 2020; Burt 1980; Grubb und Turner 2012; Sims et al. 2007). Grubb und Turner (2012, S. 443) zeigen auf, dass „Frauen, die gegen traditionelle Geschlechterrollen verstoßen, […] mehr Schuld zugeschrieben [wird] als Frauen, die dies nicht tun“ (ebd.). Hajok verweist zudem auf eine Doppelmoral: Einerseits wird sexuell attraktives Auftreten erwartet, andererseits wird es sozial sanktioniert (Hajok 2019, S. 425).
Einen weiteren Einfluss auf Victim Blaming gegenüber Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, nimmt die Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen, also „gesellschaftlich konstruierte Fehlvorstellungen“ (eigene Übersetzung, Hayes et al. 2013, S. 207) rund um sexuelle Übergriffe. Zu den verbreiteten Vergewaltigungsmythen zählen beispielsweise die falsche Vorstellung, dass die Kleidung einer Frau einen entsprechenden Übergriff provoziere (Moor 2010), Betroffene selbst schuld seien, wenn der Tat freiwilliger Alkoholkonsum der Frau vorausging (Grubb und Turner 2012; Hayes-Smith und Levett 2010; Sims et al. 2007) oder Frauen häufig in Bezug auf Vergewaltigungen lügen (Edwards et al. 2011; Europäische Union 2016).
Für Formen digitaler sexualisierter Gewalt gilt ferner, dass wesentliche Merkmale sozialer Medien das Auftreten von Victim Blaming begünstigen, wie beispielsweise die relative Anonymität des Internets, die große Reichweite und hohe Geschwindigkeit sowie Sichtbarkeit digitaler Inhalte und eine fehlende zeitliche und räumliche Nähe zu den Betroffenen (Weber et al. 2013, S. 254). Durch die ausbleibende Konfrontation mit den Emotionen Betroffener als Reaktion auf eine Tat entsteht eine emotionale Distanz, die sich negativ auf die Empathiefähigkeit auswirken kann (Döring 2015, S. 32; Wind 2024, S. 244).
Beispielhaft für digitale sexualisierte Gewalt kann die unbefugte Weitergabe von Sexting-Dateien angeführt werden. Hier wird nicht selten eine (Mit-)Schuld der Betroffenen betont (Döring 2015, S. 23; Vogelsang 2017, S. 286 f.; Wind 2024, S. 221–230), da die abgebildete Person erotische Bilddateien von sich selbst aufgenommen und diese freiwillig an eine:n Austauschpartner:in im Rahmen von Sexting versendet hat. Es wird unterstellt, dass die abgebildete Person „leichtsinnig oder naiv“ (Wind 2024, S. 190) sei, „charakterschwach und unbedacht“ (Behrend et al. 2023, S. 5) gehandelt habe und demnach eigenverantwortlich für die erfahrene Viktimisierung sei.
4 Formen von Victim Blaming
Für Victim Blaming können „drei minimalkontrastierende Orientierungsmuster“ (Behrend et al. 2023, S. 7) herausgestellt werden: explizite, implizite und nicht-reflektierte Schuldzuweisungen an die Betroffenen. Behrend et al. (2023) beziehen ihre Schilderungen auf die non-konsensuale Weitergabe von Sexts im Schulkontext als Form sexualisierter digitaler Gewalt, wobei es sich bei „Sexts“ um Dateien handelt, die im Rahmen von Sexting zunächst einvernehmlich ausgetauscht wurden. Gleichwohl können die nachfolgend genannten Orientierungsmuster auch auf andere Formen von Victim Blaming übertragen werden.
Explizites Victim Blaming umschreibt offene und direkte Zuschreibungen von Schuld bzw. Mitschuld an Betroffene. Sie sind offensiv wertend und zeichnen sich durch klar formulierte Schuldzuweisungen aus, die eine „aktive Rechtfertigung“ (Behrend et al. 2023, S. 10) erfahren. Dadurch wird Täter:innenverhalten relativiert oder gänzlich entschuldigt.
Bei implizitem Victim Blaming wird Betroffenen vordergründig Verständnis für deren Situation entgegengebracht, es wird eine „vermeintlich verstehende Haltung“ (Behrend et al. 2023, S. 13) eingenommen. Argumentativ findet eine klare Distanzierung von Victim Blaming statt. Jedoch werden die Motive der Betroffenen oder ein spezifisches Verhalten im Vorfeld einer erfahrenen Schädigung oder Benachteiligung einer umfassenden Kritik unterworfen (a.a.O., S. 8 f., 11 f.).
Ein Beispiel kann in der Gewalt in Familie und Partnerschaft (häusliche Gewalt) gefunden werden, indem zwar Verständnis für die Situation der:des Geschädigten aufgebracht, jedoch gleichzeitig die Frage gestellt wird, warum diese:r trotz entsprechender Vorerfahrungen wiederholt zu ihrem:ihrer Partner:in zurückkehre (De Heer 2019, S. 1064).
Die Verantwortung für die negativen Folgen wird indirekt den Betroffenen zugeschrieben, indem ihre Motive abgewertet und als defizitär dargestellt werden oder auf ausbleibende Handlungen im Vorfeld verwiesen wird (Behrend et al. 2023, S. 11–12; De Heer 2019, S. 1064). Das eigentliche Fehlverhalten der Täter:innen tritt in den Hintergrund und wird nicht weiter beachtet (Budde et al. 2022, S. 13). Das tatsächliche Handeln und die impliziten Aussagen widersprechen somit der offen vertretenen Haltung. Damit wird Victim Blaming auf subtile Weise reproduziert, obwohl es nach außen hin abgelehnt wird (Behrend et al. 2023, S. 13).
Bisweilen zeigt sich implizites Victim Blaming auch in pädagogischen Kontexten und Medienkampagnen, wenn der Fokus auf die eigene Rolle beim individuellen Schutz gelegt oder spezifisches Abstinenzverhalten gefordert wird (Döring 2012, S. 22).
Im Gegensatz zu implizitem Victim Blaming charakterisiert sich nicht-reflektiertes Victim Blaming durch eine ausbleibende kommunikative Bearbeitung (Behrend et al. 2023, S. 9 ff.). Grenzverletzungen werden – im Gegensatz zu Themen aus dem Vorfeld der Grenzverletzung – nicht thematisiert und „auf diese Weise bagatellisiert“ (Behrend et al. 2023, S. 12).
5 Erklärungsansätze
Das Phänomen des Victim Blaming kann einerseits als Rechtfertigungsstrategie verstanden werden, die aus der Perspektive der Täter:innen dem Selbstschutz dient. Im Rahmen der Neutralisierungsthese nach Sykes und Matza (1957, S. 669) wird „denial of the victim“ als eine Form der Neutralisierung eigenen Fehlverhaltens genannt. Geschädigten Personen wird deren „Opferrolle“ genommen. Stattdessen werden sie als Personen dargestellt, die das Erlebte (angeblich) verdient haben (Sykes und Matza 1957, S. 668).
Besonders die physische Abwesenheit oder Unbekanntheit einer:eines Geschädigten oder Betroffenen kann das Bewusstsein für deren Existenz schwächen und so eine Rechtfertigung eigener oder fremder Taten begünstigen (ebd.). Dies gilt insbesondere für (vermeintlich) anonym begangene Handlungen im Netz. Die Neutralisierung schützt Täter:innen vor Scham‑ und Schuldgefühlen, indem eigenes Handeln durch eine Schuldumkehr (vermeintlich) gerechtfertigt wird.
Neben der Funktion der Täter:innenentlastung kommt Victim Blaming auch eine Entlastungsfunktion für die Gesellschaft zu, indem es Verdrängungsprozesse im Hinblick auf die Thematisierung sozialer Probleme, wie beispielsweise Rassismus oder Klassismus, verstärkt, was wiederum kollektiv entlastend wirkt.
Ferner lässt sich die Entstehung von Victim Blaming auch aus der Perspektive potenziell selbst Betroffener verstehen. In diesem Zusammenhang wird es als eine Form des Selbstschutzes gedeutet: Es beruht auf der Annahme, durch ein „richtiges“ Verhalten ließe sich das eigene Risiko verringern, ebenfalls Betroffene:r einer schädigenden Handlung oder gesellschaftlicher Benachteiligung zu werden.
Diese Ansicht lässt die Welt als sicheren, vorhersehbaren Ort erscheinen (Hayes et al. 2013, S. 203). Zugrunde liegt der Glaube an eine gerechte Welt (Just World Theory nach Lerner 1980), also der Wunsch, „die Welt als einen fairen […] Ort zu sehen, an dem Menschen das bekommen, was sie verdienen, und das verdienen, was sie bekommen“ (Aronson et al. 2023, S. 522). Entsteht eine kognitive Dissonanz (Festinger 2001 [1957]), wenn also die Überzeugungen über eine Person und der Glaube an eine gerechte Welt nicht in Einklang zu bringen sind, wird versucht, Geschehenes umzudeuten und in das gerechte Weltbild zu integrieren (Hayes et al. 2013, S. 206). „Intuitiv bemühen sich Menschen darum, ihren Glauben an eine gerechte Welt zu schützen, um ihr Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit aufrechtzuerhalten“ (eigene Übersetzung, Hayes et al. 2013, S. 203).
Ferner wirkt eine ausbleibende eigene Viktimisierungserfahrung oder Ungleichbehandlung verstärkend (Aronson et al. 2023, S. 522). Zwar wird Sympathie für Betroffene gezeigt, „echtes Einfühlungsvermögen“ (ebd.) bleibt jedoch aufgrund fehlender eigener Anknüpfungspunkte aus.
Bisweilen wird auch der Fundamentale Attributionsfehler als Erklärungsansatz für Victim Blaming angeführt. Verstanden wird hierunter die Neigung, das Verhalten anderer Menschen auf „internale und dispositionsbezogene Faktoren“ (Aronson et al. 2023, S. 159) zurückzuführen, welche in der Person der:des Betroffenen zu suchen sind. Die Bedeutung der Situation wird unterschätzt, was unter anderem damit zusammenhängt, dass sich die ganze Aufmerksamkeit auf die Betroffenen richtet und zu wenig Information über die Situation zur Verfügung steht (Deutsch und Roth 2023, S. 122). So wird beispielsweise Erwerbslosigkeit auf „Faulheit“ zurückgeführt (Spreen et al. 2024, S. 50–53), während situative Faktoren, wie Schicksalsschläge oder emotionale Belastungen, unberücksichtigt bleiben.
6 Wirkung auf Betroffene
Victim Blaming kann zu sozialer Stigmatisierung und Folgeschädigungen physischer, emotionaler und psychischer Art bei den Betroffenen führen (De Heer 2019, S. 1063). Unzutreffende Annahmen über eine Person können zudem dazu führen, dass sich diese in einer Weise verhält, die die ursprünglichen Erwartungen scheinbar bestätigt (self-fulfilling prophecy/sich selbst erfüllende Prophezeiung) (Aronson et al. 2023, S. 95; Parkinson 2023, S. 79). Im Sinne einer tertiären Viktimisierung besteht dabei die Gefahr, dass solche Fremdzuschreibungen in das eigene Selbstkonzept übernommen werden, indem sich die Wahrnehmung als „(Mit-)Schuldige:r“ durch wiederholte entsprechende Erfahrungen verfestigt (Lamnek und Vogl 2017, S. 259).
Schuldzuweisungen durch andere Personen oder durch sich selbst gehen einher mit Unsicherheiten, Scham und Schuldgefühlen sowie hieraus resultierender Angst, sich anzuvertrauen. Die Folge ist häufig Sprachlosigkeit, die dazu führt, dass sich Betroffene Unterstützung verwehren, sowohl aus deren sozialem Umfeld als auch Hilfsangeboten professioneller Art (Birkel et al. 2022, S. 124–130). Dies kann dazu führen, dass die erfahrene Viktimisierung oder Ungleichbehandlung nicht angemessen verarbeitet werden kann (Hayes et al. 2013, S. 205). Außerdem wird von geschädigten Personen häufig keine polizeiliche Strafanzeige erstattet (Birkel et al. 2022, S. 78–82). Neben der Angst vor Erniedrigung und der Befürchtung, von Vertreter:innen des Justizsystems und der Polizei nicht ernst genommen zu werden (Grubb und Turner 2012, S. 444; Wind 2024, S. 202–209), ist auch die Sorge vor dem Gerichtsverfahren von Bedeutung (Birkel et al. 2022, S. 92). Jene Dynamiken zu erkennen, ist ein wesentlicher Ansatzpunkt, um die Aufarbeitung von Straftaten und den Umgang mit Betroffenen zu verbessern. Ein Ansatz zur Konfliktregelung bzw. ‑vermittlung ist das Restorative Justice Konzept. Dieses zielt darauf ab, unter Einbeziehung der Forderungen von Betroffenen und jenseits individualisierender Schuldzuschreibungen das entstandene Unrecht wiedergutzumachen und die soziale Ordnung wiederherzustellen.
7 Prävention, Intervention und gesellschaftliche Verantwortung
Ein wirksamer Umgang mit Victim Blaming beginnt bei der gesellschaftlichen Sensibilisierung und dem Wissen um die Wirkung von Schuldverschiebung bis hin zur Schuldumkehr. Die gesellschaftliche Debatte muss sich verstärkt mit den Ursachen, Funktionen und Folgen von Victim Blaming auseinandersetzen und Strategien entwickeln, um Schuldzuweisungen gegenüber Betroffenen zu vermeiden. Dies ist insbesondere für Fachkräfte angezeigt, die regelmäßig mit Betroffenen in Kontakt stehen, wie beispielsweise Vertreter:innen der Justiz, der Polizeien oder Sozialarbeitende (Gebhard 2018, S. 74). Ebenso müssen Fachkräfte, die in Kontakt mit benachteiligten Personen oder Gruppen stehen, nicht nur explizite, sondern auch implizite Formen von Victim Blaming erkennen und reflektieren. Eine wertschätzende Haltung gegenüber benachteiligten Personen und Gruppen sowie eine anwaltschaftliche Vertretung der Interessen der Adressat:innen sind ebenso zentral wie die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Vorurteilen und Zuschreibungen. Bestehende und künftige Präventionsangebote sind gezielt auf versteckte Schuldzuweisungen zu prüfen (implizites Victim Blaming, Behrend et al. 2023, S. 5). Prävention und Intervention müssen darauf abzielen, die gesellschaftlichen und strukturellen Ursachen von Benachteiligung sichtbar zu machen und Betroffene zu stärken, anstatt sie für ihre Situation indirekt oder direkt verantwortlich zu machen. Ferner müssen politische und rechtliche Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass sie Betroffenen Schutz und Unterstützung bieten. Für Victim Blaming im Kontext von Straftaten sind beispielsweise die Rape Shield Statutes (Gesetze zum Schutz von „Vergewaltigungsopfern“) in Amerika zu nennen, die Betroffene davor schützen, dass beispielsweise ihre sexuelle Vergangenheit in Gerichtsverfahren gegen sie verwendet wird. Sie sind ein wichtiger Schritt, um die Schuldzuweisung an Geschädigte als juristisches Argument zu verhindern und die gesellschaftliche Haltung zu verändern (De Heer 2019, S. 1064).
Zwar existieren in Deutschland keine spezifischen Gesetze zum Schutz von Personen, die eine Vergewaltigung erfahren haben, aber das deutsche Strafprozessrecht enthält verschiedene Schutzmechanismen, um Victim Blaming vorzubeugen (hierzu Ahrens 2025). Gleichwohl besteht noch Anpassungsbedarf. Ahrens (2025, S. 81) führt dies u.a. auf „Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen [Hervorh. i. O.]“ (ebd.) zurück, die eine Prüfung der Glaubhaftigkeit der Betroffenen als Zeug:in unverzichtbar machen, und verweist auf Mehrfachvernehmungen vor Gericht.
Politische, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen sind auch für Victim Blaming im Kontext sozialer Ungleichheiten und gesellschaftlicher Benachteiligungen unverzichtbar. Gesellschaftliche Verantwortung bedeutet, über die individuelle Unterstützung hinaus Rahmenbedingungen zu schaffen, die strukturelle Ungleichheiten abbauen und gesellschaftliche Benachteiligungen reduzieren.
8 Quellenangaben
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Verfasst von
Prof. Dr. Tanja Wind
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim
Professorin im Studiengang Kinder- und Jugendhilfe
Fakultät Sozialwesen
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