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Viktimologie

Prof. Dr. Stefan Pohlmann

veröffentlicht am 07.11.2024

Etymologie: lat. victima Opfer; gr. logos Wort, Lehre

Englisch: victimology

Viktimologie bezieht sich auf ein Teilgebiet der Kriminologie, das die Opfer von Straftaten in den Mittelpunkt rückt und die Folgen krimineller Handlungen aus dieser Perspektive heraus untersucht. Zusätzlich geht es um verschiedene Praxisansätze und Initiativen, die die Folgen für die Opfer abzumildern versuchen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Forschungsansätze
  3. 3 Gewaltdelikte am Beispiel häuslicher Gewalt
  4. 4 Täter-Opfer-Ausgleich
  5. 5 Zivilverfahren
  6. 6 Psychosoziale Prozessbegleitung
  7. 7 Selbsthilfe
  8. 8 Quellenangaben
  9. 9 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Bei der gesellschaftlichen Diskussion über Kriminalität kommen neben Fragen der Sicherheit auch Aspekte von Sühne und Abschreckung ins Spiel. Damit wird der Blick vor allem auf Täterinnen und Täter gelenkt. In der medialen Berichterstattung erhalten ebenfalls vornehmlich die mutmaßlichen Schuldigen besondere Aufmerksamkeit. Zum Schutz der Privatsphäre und aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes finden die Opfer weit weniger Beachtung. Die Viktimologie versucht vor diesem Hintergrund, die Sichtweisen zu wechseln. Es geht hier allein darum, die Situation der Opfer zu beleuchten, ohne sie bloßzustellen. Opfer von Kriminalität sind nicht nur Zahlen in einschlägigen Statistiken. Vielmehr haben Straftaten oftmals schwere Schicksale für die Betroffenen zur Folge. Der angerichtete Schaden spielt zwar bei der Strafzumessung eine Rolle – doch die Strafverfolgung lässt die Opfer in der Regel nur über ihre Vertretungen zu Wort kommen und bietet keine fundierte Beurteilung der Langzeitfolgen von Straftaten, die nach einer bestimmten Frist nochmals zu überprüfen wären. Es zeigt sich, dass neben materiellen Schäden die psychosozialen Folgen vielfach erheblich sind. Selbst durch vermeintliche Bagatelldelikte können langfristige Verunsicherungen und Angstzustände ausgelöst werden. Diese und andere unterschätzte Opferkonsequenzen stehen im Mittelpunkt der Viktimologie. Hinzu kommen Fragen des Schutzes vor Kriminalität, Maßnahmen zur angemessenen Wiedergutmachung und konkrete Unterstützungsformen zur Abmilderung der Belastungen nach einer Straftat.

2 Forschungsansätze

Die sogenannte Viktimisierungsforschung hat in Deutschland bis in die späten 1980er-Jahre in erster Linie regionale Studien hervorgebracht. Die ersten repräsentativen, landesübergreifenden Opferbefragungen fanden ihren Anfang erst danach im International Crime Survey (Dijk et al. 1990), der bis 2010 regelmäßig aufgelegt wurde. Valide Rückschlüsse auf die deutsche Situation stehen allerdings erst seit den Arbeiten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zur Verfügung (Wetzels et al. 1995). Mit der Studie „Kriminalität im Leben alter Menschen“ fanden erstmals in Deutschland unterschiedliche Altersgruppenvergleiche Berücksichtigung. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzierte Studie konnte in einer zweiten Welle von 2004 bis 2008 fortgesetzt und in einer dritten Welle weiterverfolgt werden (Görgen et al. 2012). Die vorgelegten Befunde zeigten, dass faktische Bedrohungsannahmen nicht automatisch mit der subjektiven Einschätzung übereinstimmen. So waren ältere Menschen weit weniger von Kriminalität bedroht als landläufig angenommen. Daten zum Dunkelfeld der Opferwerdung älterer Menschen belegten zudem, dass sich ältere Personen – weitverbreiteten Vorstellungen zum Trotz – zwar vorsichtiger verhalten als jüngere, sich aber keineswegs als besonders furchtsam erweisen. Diese Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, gesellschaftliche Vorstellungen über Kriminalität auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.

3 Gewaltdelikte am Beispiel häuslicher Gewalt

Wie aus dem Lagebericht des Bundeskriminalamts (2023) hervorgeht, ist die Opferzahl häuslicher Gewalt im letzten Jahr trotz eines ohnehin hohen Ausgangsniveaus dramatisch weiter angestiegen. Von der wachsenden Gewalt sind mit über 70 Prozent Frauen betroffen. Gewalt bezieht sich in diesem Zusammenhang auf:

  • körperliche Misshandlung und
  • sexualisierte Gewalt wie auch auf
  • sexuelle Belästigung,
  • psychische Nötigung,
  • Vernachlässigung,
  • Erniedrigung oder Kontrolle,
  • Stalking sowie
  • strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt aber hierbei zusätzlich existenzielle Bedrohungen beinhaltet.

Die genannten Zahlen bilden nur das Hellfeld ab. Es ist aufgrund der weiterhin bestehenden Tabuisierung und der teilweise subtilen Gewaltformen neben den vorliegenden amtlichen Statistiken von deutlich höheren Zahlen in Deutschland auszugehen (Baer et al. 2023). Auf den regelmäßig stattfindenden Konferenzen der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK 2023) hat angesichts der alarmierenden Gewaltformen im privaten Bereich ein verbesserter Opferschutz ein deutliches Schwergewicht in der politischen Auseinandersetzung eingenommen.

Die Vereinten Nationen haben als Staatengemeinschaft die Erkenntnis eines weltweiten Gewaltphänomens gegenüber Frauen bereits 1979 erkannt. Jährlich berichtet seither eine Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Gewalt gegen Frauen und bildet damit die Grundlage für regelmäßige Resolutionen im Sicherheitsrat, der Generalversammlung, dem Menschenrechtsrat und der Frauenrechtskommission. Seit 2018 ist in Deutschland das vom Europarat verabschiedete Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Auf der Ebene der Europäischen Union ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ebenfalls ein zentrales Thema und beispielsweise im Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ verankert.

Die besorgniserregenden Entwicklungen, die bis hin zur Definition eines Femizids in der Strafverfolgung, Rechtsprechung und Gesetzgebung zu diskutieren sind, machen vor allem vorbeugende, bedarfsorientierte und wirksame Hilfestellungen unabdingbar (Habermann 2021). In der medialen Berichterstattung und im öffentlichen Diskurs lassen sich Verharmlosungstendenzen und einseitige oder fehlerhafte Zuschreibungen ausmachen, die zu einer Unterschätzung von Gewalt und einer Marginalisierung der Opfer bis hin zu einer Schuldumkehr beitragen (Melzer 2021). Auch aus diesem Grund braucht es wissenschaftlich begleitete Projekte, die mehr Aufmerksamkeit für die Situation von Gewaltbetroffenen schaffen.

4 Täter-Opfer-Ausgleich

Wollen beschuldigte Personen den durch ihre Tat verursachten Schaden glaubhaft wiedergutmachen, kann – sofern die geschädigten Personen einverstanden sind – ein Täter-Opfer-Ausgleich in Erwägung gezogen werden (Bemmann 2003). Es handelt sich dabei um eine Art der außergerichtlichen Konfliktbewältigung, die nach entsprechender Beurteilung der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mit sich bringen kann. Sie kann bei einem entsprechenden richterlichen Votum aber auch im Zuge einer Verurteilung zu einer Strafmilderung führen. Bei geringfügigeren Tatvorwürfen ist bei einem gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich zudem ein Absehen von einer Sanktionierung durch das Gericht denkbar.

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können die Geschädigten den entstandenen Schaden auf diesem Weg anders verarbeiten, weil sie eine höhere Anerkennung erhalten und an der Wiedergutmachung unmittelbar beteiligt sind. Es geht neben einer materiellen Schadenskompensation insbesondere um einen ideellen Ausgleich des erlittenen Unrechts. Damit kommt es oft zu einer symbolischen Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Aufseiten der Beschuldigten braucht es dazu die Bereitschaft zur Anerkennung des verübten Rechtsbruchs und die Akzeptanz eines persönlichen Schuldausgleichs auf beiden Seiten. Zwingend notwendig ist ferner eine Begleitung durch eine professionelle Mediation im Sinne eines geschulten Vermittlers. Auf diese Weise sollen Risiken von Folgeschäden für die Opfer minimiert werden.

5 Zivilverfahren

Zivilverfahren zielen darauf ab, Streitigkeiten aufzulösen, die nicht bereits über ein straf- oder verwaltungsrechtliches Verfahren adressiert werden. Zur Eröffnung eines solchen Verfahrens bedarf es einer Eigeninitiative der Opfer durch einen entsprechenden Antrag durch Einreichung einer Klageschrift. In der Zivilprozessordnung (ZPO) sind die gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf der Gerichtsverfahren tangieren, berücksichtigt. Hintergrund sind die Ermittlung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus privatrechtlichen Ansprüchen ergeben. Hierbei stehen sich Kläger und Beklagter als eigene Parteien gegenüber. Anders als etwa im Strafprozess haben die Opfer mehr Einfluss auf Ablauf und Gegenstand des Verfahrens. Das Gericht hat die Aufgabe, den Streit verbindlich zu klären, indem der zugrunde liegende Sachverhalt ordentlich aufgeklärt und rechtlich beurteilt wird. Sofern gerichtlich ein Anspruch eines Opfers festgestellt wird, folgt eine zwangsweise Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung. Im Vorfeld werden allerdings andere Schritte eingeleitet. Dazu gehören:

  • die außergerichtliche Streitschlichtung,
  • die Zustellung der Klage,
  • das schriftliche Vorverfahren und
  • der Gütetermin.

Erst danach folgen mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Endurteil und Vollstreckung. Die Zuständigkeit für Verfahren mit einem Streitwert in Höhe von bis zu 5.000 Euro sowie Mietstreitigkeiten liegen im Regelfall bei den örtlichen Amtsgerichten. Liegt ein höherer Streitwert zugrunde, folgt automatisch die Zuständigkeit eines Landesgerichts. Unterschieden wird ferner, ob die Beklagten eine natürliche oder eine juristische Person darstellen.

6 Psychosoziale Prozessbegleitung

Aufgrund der schwierigen Lebenslage, in die Opfer vielfach durch eine Straftat gebracht werden, ist der Bedarf einer psychosozialen Begleitung zur Bewältigung sehr häufig ganz wesentlich (BMJ 2022). Das gilt gerade für diejenigen, die aufgrund bestimmter Merkmale als ohnehin sehr verletzlich gelten müssen. Dazu zählen junge und alte Personen und jene, die sich aufgrund äußerer Umstände oder persönlicher Herausforderungen bereits in einer sensiblen Lebenslage befinden. Ein Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung besteht derzeit für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind. Grundsätzlich sind daneben Opfer von besonders schweren Straftaten wie auch ihre Angehörigen eine wichtige Zielgruppe für entsprechende Angebote.

Voraussetzung für die Zubilligung einer solchen Begleitung ist ein Antrag bei Gericht, das erst nach Prüfung zum Vorliegen der Voraussetzungen eine Prozessbegleitung anordnet. Zu vermeiden ist insbesondere ein erneutes und akutes Durchleben von Bedrohungen im Rahmen der Strafverfolgung. Damit die belastenden Folgen durch den Strafprozess für Opfer bzw. deren Angehörige so gering wie möglich ausfallen, braucht es neben einer unterstützenden Prozessbegleitung während eines Strafverfahrens aber in vielen Fällen auch eine psychotherapeutische Hilfestellung. Zur Behandlung von Traumata kommen eine Reihe von Verfahren in Betracht. Die Therapie richtet sich dabei nach Schwere und Art des Rechtsbruchs, den entstandenen Symptomen und daraus bereits zu erkennenden Beeinträchtigungen der Opfer von Kriminalität. Die Belastungen sollen einerseits möglichst gründlich und andererseits möglichst schonend bearbeitet werden. Vielfach fallen allerdings die Wartezeiten für psychotherapeutische Hilfen zu lange aus und auch die Finanzierung ist nicht immer zufriedenstellend geklärt (Strauß 2015).

7 Selbsthilfe

Der wohl bekannteste Verein für eine ehrenamtliche Opferhilfe vor Ort stellt der Weiße Ring dar. Dieser wurde 1976 mit prominenten Unterstützern wie dem Moderator der bekannten TV-Serie „Aktenzeichen XY ungelöst“, Eduard Zimmermann, als gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten gegründet. Zu seinen Mitgliedern werden heute rund 40.000 Personen gerechnet. Deutschlandweit besteht ein Netz von circa 3.000 ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfern in mehr als 400 Außenstellen. Eine enge Kooperation besteht mit wichtigen Schutzinstanzen wie Polizei, Ordnungsbehörden und Verbraucherschutzeinrichtungen. Hinzu kommt eine Zusammenarbeit mit Justiz, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Medien in allen Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes. Wichtige Ziele sind u.a. eine rechtlich verankerte Informationspflicht zu Opferrechten und -ansprüchen, staatlich finanzierte Opferanwältin oder -anwalt sowie ein ausreichender Verfahrensopferschutz für besonders vulnerable Opfer.

8 Quellenangaben

Baer, Judit, Anja Kruber, Konrad Weller, Wiebke Seedorf, Gustav-Wilhelm Bathke und Heinz-Jürgen Voß, Hrsg., 2023. Viktimisierungsstudie Sachsen (VisSa) – Studie zur Betroffenheit von Frauen durch sexualisierte Gewalt, häusliche/​partnerschaftliche Gewalt und Stalking [online]. Merseburg: Hochschule Merseburg [Zugriff am: 31.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.hs-merseburg.de/fileadmin/​Allgemein/​Aktuelles/2023/VisSa_Bericht_kurz__1_.pdf

Bemmann, Günter, 2003. Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht. In: Juristische Rundschau [online]. 79(6), S. 226–231 [Zugriff am: 31.10.2024]. ISSN 1612-7064. Verfügbar unter: https://doi.org/10.1515/juru.2003.094

BMJ – Bundesministerium der Justiz, 2022. Psychosoziale Prozessbegleitung. Berlin: BMJ

Bundeskriminalamt, 2023. Häusliche Gewalt – Lagebild zum Berichtsjahr 2022. Wiesbaden: BKA

Dijk, Jan van, Pat Mayhew und Martin Killias, 1990. Experiences of crime across the world: Key findings from the 1989 International Crime Survey. Deventer: Kluwer Law and Taxation. ISBN 978-90-6544-463-9

GFMK – Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder, 2023. Beschlüsse und Entschließungen der 33. Konferenz. Brandenburg

Görgen, Thomas, Sandra Herbst, Sandra Kotlenga, Barbara Nägele und Susann Rabold, 2012. Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen: Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse einer Studie zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen [online]. Berlin: BMFSFJ [Zugriff am: 31.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94188/​26fade4c1250f7888ef17b68f2437673/​kriminalitaets-und-gewalterfahrungen-aelterer-data.pdf

Habermann, Julia, 2021. Möglichkeiten der Sanktionierung von Femiziden im Deutschen Strafrecht – Ist ein Femizid-Straftatbestand notwendig?”. In: Neue Kriminalpolitik. 33(2), S. 189–208. ISSN 0934-9200

Meltzer, Christine E., 2021. Tragische Einzelfälle? Wie Medien über Gewalt gegen Frauen berichten. In: OBS-Arbeitspapier Nr. 47. ISSN 2365-1962

Strauß, Bernhard, 2015. Chancenungleichheit auf der Suche nach einem Therapieplatz. In: Psychotherapeut [online]. 60(5), S. 389–396 [Zugriff am: 31.10.2024]. Verfügbar unter: http://dx.doi.org/10.1007/s00278-015-0044-5

Wetzels, Peter, 1995. Kriminalität im Leben alter Menschen. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-014216-9

9 Literaturhinweise

UN Women, 2019. What will it take? Promoting cultural change to end sexual harassment [online]. New York: UN Women [Zugriff am: 31.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.unwomen.org/en/digital-library/​publications/2019/09/discussion-paper-what-will-it-take-promoting-cultural-change-to-end-sexual-harassment

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2022. Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) [online]. Berlin: BMFSFJ [Zugriff am: 31.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/122280/​cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/​gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf

Verfasst von
Prof. Dr. Stefan Pohlmann
Professor für Gerontologie an der Hochschule München (HM); Dekan der Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften; Wissenschaftlicher Leiter des HM-Forschungsinstituts Soziales, Gesundheit und Bildung
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Es gibt 4 Lexikonartikel von Stefan Pohlmann.

Zitiervorschlag
Pohlmann, Stefan, 2024. Viktimologie [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 07.11.2024 [Zugriff am: 05.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/6752

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