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Zwang

Lexikonredaktion

veröffentlicht am 24.04.2019

Durch Zwang wird der Handlungsspielraum einer Person durch andere AkteurInnen erheblich und gegen ihren Willen eingeschränkt. Beispielsweise kann sich eine PatientIn aufgrund einer Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik nicht der Behandlung entziehen. Der Ausgangspunkt des Zwanges kann auch in der Person selber liegen, wenn willentlich nicht kontrollierbare Zwangshandlungen die Handlungsfreiheit beeinträchtigen.

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Zitiervorschlag
Lexikonredaktion, 2019. Zwang [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 24.04.2019 [Zugriff am: 12.09.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/8444

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