Hinweise für Autor:innen des Lexikons
Inhalt- Wie werde ich Autor:in?
- Welche Artikel kann ich zur Bearbeitung vorschlagen?
- Können wir auch zu zweit einen Lexikonartikel schreiben?
- Wie läuft der gesamte Publikationsprozess ab?
- Wie lange dauert es, bis ein Lexikonartikel veröffentlicht wird?
- Was sollen socialnet Lexikonbeiträge leisten?
- Gibt es einen Leitfaden zum Schreiben eines Lexikonbeitrags?
- Gibt es rechtliche Aspekte zu beachten?
- Welche Angaben über die Autor:innen sind vorgesehen?
- Kann ich auf meiner Homepage einen Link auf meine(n) Lexikonartikel setzen?
- Kann ich meine(n) Artikel noch woanders veröffentlichen?
- Wieso erscheinen meine Artikel auf anderen Webseiten oder in Printmedien?
- Kann ich Artikel auch bei der VG Wort melden?
- Wer ist meine Ansprechpartner:in für weitere Fragen?
- Das Wichtigste in Kürze
Wie werde ich Autor:in?
Bringen Sie Ihre Fachkenntnisse und Praxiserfahrung aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheitswesen und Nonprofit-Management in das socialnet Lexikon ein. Wir sind immer daran interessiert, weitere Autorinnen und Autoren zu gewinnen. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit der Redaktion des socialnet Lexikons auf. Nennen Sie uns Ihre Fachgebiete oder schlagen Sie gleich einen konkreten Begriff oder mehrere zusammengehörige Begriffe vor (siehe nächster Abschnitt).
Mit der Übernahme eines Lexikonartikels erklären Sie sich mit der Vereinbarung mit Autor:innen des socialnet Lexikons einverstanden, in denen die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der socialnet GmbH geregelt sind.
Gerne können Sie einen Begriff auch zu zweit oder ausnahmsweise zu dritt bearbeiten. Auf eine größere Zahl von Co-Autor:innen möchten wir verzichten, um die Kommunikation für die Erstellung und die regelmäßige Aktualisierung des Beitrags möglichst einfach zu gestalten.
Welche Artikel kann ich zur Bearbeitung vorschlagen?
Gerne können Sie Artikel aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheitswesen und Nonprofit-Management vorschlagen, für die Sie einen Lexikonbeitrag erstellen möchten. Sie sollten sicher sein, dass Sie über das notwendige Fachwissen zum aktuellen Stand der Erkenntnisse zu diesem Begriff verfügen. Wenn Sie andere kompetente Expert:innen zu diesem Begriff kennen, freuen wir uns, wenn Sie uns diese benennen.
Die Redaktion behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Vorschläge abzulehnen oder auf andere Autor:innen zurückzugreifen.
Bei Übernahme eines Lexikonbeitrags sichern Sie uns zu, dass Sie mit Ihrem Beitrag in keine Interessenskonflikte, z.B. Ihrem Arbeitgeber oder anderen Autor:innen, geraten.
Können wir auch zu zweit einen Lexikonartikel schreiben?
Ja. Dies ist bei einigen Artikeln eine Arbeitserleichterung, z.B. bei Artikeln, bei denen es sinnvoll ist, unterschiedliche Rollen einzubringen. Mehr als zwei Autor:innen sind nicht vorgesehen.
Wie läuft der gesamte Publikationsprozess ab?
Ein Lexikonbeitrag durchläuft im Wesentlichen folgende Stufen:
- Sie schlagen uns einen Artikel vor oder wir fragen bei Ihnen wegen eines Lexikonbeitrags an.
- Wir einigen uns auf einen oder mehrere Begriffe, die Sie bearbeiten werden, und Sie stimmen unserer Vereinbarung mit Autor:innen zu.
- Sie machen sich mit den Regeln für das Verfassen von Lexikonartikeln vertraut.
- Wir verweisen Sie – soweit vorhanden – auf bereits veröffentliche Referenzartikel, die für Ihren Artikel hilfreich sein könnten.
- Sie schreiben Ihren Beitrag unter Beachtung der oben genannten Regeln und reichen ihn per E-Mail ein.
- Jeder eingereichte Beitrag wird von der Redaktion und ggf. Spezialist:innen unabhängig nach definierten Kriterien geprüft.
- Bei Hauptartikeln (länger als 2 Seiten) kann ein Peer-Review durchgeführt werden. Dies soll mittelfristig bei allen Hauptartikeln Standard werden.
- Wir bieten Ihnen nach erfolgter redaktioneller Bearbeitung online eine Vorschau auf den Lexikonartikel zur Korrektur.
- Nach Ablauf der Korrekturfrist, Einarbeitung Ihrer Korrekturen oder Ihrer Freigabe wird Ihr Lexikonbeitrag veröffentlicht.
- Wir sorgen für eine möglichst breite Leserschaft, u.a. durch Hinweise auf neue Lexikonbeiträge in unserem socialnet Newsletter.
- Nach der Veröffentlichung laden wir Sie jährlich, bei Bedarf auch eher, zur Überprüfung und Aktualisierung ein.
Um den Prozess für beide Seiten möglichst angenehm und effektiv zu gestalten, ist die Redaktion ausschließlich auf elektronische Kommunikation (E-Mail, Webformulare) eingestellt.
Wie lange dauert es, bis ein Lexikonartikel veröffentlicht wird?
Bei einem reibungslosen Ablauf kann ein Lexikonbeitrag innerhalb von ca. vier Wochen veröffentlicht werden. Unsere Redaktion reagiert in den meisten Fällen innerhalb von maximal drei Werktagen. Zu Verzögerungen kommt es u.a., wenn die Redaktion wg. vieler eingegangener Manuskripte zeitlich in Verzug kommt. In der Aufbauphase des Lexikons kann es zu längeren Vorlaufzeiten kommen.
Was sollen socialnet Lexikonbeiträge leisten?
Ziel des socialnet Lexikons ist es, den Nutzer:innen präzise und aktuelle Informationen zum jeweiligen Begriff bereitzustellen. Nach dem Lesen Ihres Textes sollen die Leser:innen eine Vorstellung haben,
- was unter dem jeweiligen Begriff verstanden wird,
- ggf. welche unterschiedlichen Positionen vertreten werden,
- welche weiterführenden Quellen für eine vertiefende Beschäftigung hilfreich sind.
Im jeweiligen Beitrag enthaltene Fachbegriffe sollten nicht im Beitrag selbst, sondern in verlinkten separaten Artikeln behandelt werden.
Als Leser:in stellen wir uns in erster Linie Mitarbeiter:innen der Sozialwirtschaft vor. Aber auch die Scientific Community sollte sich mit Gewinn über Entwicklungen in Theorie und Praxis orientieren können.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, haben wir als Vorschlag einige Regeln für das Verfassen von Lexikonbeiträgen entwickelt.
Gibt es einen Leitfaden zum Schreiben eines Lexikonbeitrags?
Artikel in einem Online-Lexikon unterscheiden sich deutlich von anderen Textsarten. Durch eine einheitliche, klar strukturierte Form sollen sie der Leserschaft eine schnelle Orientierung ermöglichen. Die Regeln für das Verfassen von Lexikonartikeln sollen Ihnen helfen, Ihren Beitrag bereits so zu verfassen, wie er später erscheinen wird. Uns ersparen Sie mit der Einhaltung der Regeln unnötige und oft aufwändige Nachbearbeitungen des Manuskripts.
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, dieses Regelwerk sorgfältig zu lesen. Für eine umfassende Berücksichtigung der Hinweise wären wir sehr dankbar!
Gibt es rechtliche Aspekte zu beachten?
Mit dem Einreichen Ihres Beitrags stimmen Sie der Vereinbarung mit Autor:innen des socialnet Lexikons zu. Diese Vereinbarung ist notwendig, damit wir Ihren Beitrag kostenlos auf unserer Website veröffentlichen können.
Dass Formulierungen nicht beleidigend sein dürfen und in den Beiträgen falsche Tatsachenbehauptungen zu vermeiden sind, sollte selbstverständlich sein. Lexikonartikel sind nicht der geeignete Ort, um wissenschaftliche Kontroversen auszutragen, sondern allenfalls übersichtlich und fair zu dokumentieren.
Interessenskonflikte
Wirtschaftliche oder persönliche Verbindungen zwischen Autor:innen und Organisationen können einen Interessenskonflikt zur Folge haben. Die Offenlegung solcher Verbindungen dient dazu, den Prozess der Publikation von Beiträgen auf unserem Internetportal sowie die Fachdiskussion darüber zu versachlichen. Um maximale Transparenz zu erreichen, werden mögliche Verbindungen aus den vergangenen 3 Jahren offengelegt.
Urheberrecht
Die Übernahme fremder Texte ist nur als gekennzeichnetes Zitat in entsprechend kurzen Auszügen zulässig. Plagiate stellen Urheberrechtsverletzungen dar.
- Sie benötigen schriftliche Abdruckgenehmigungen für Fotos, Zeichnungen, Tabellen, (Auszüge von) Internetseiten oder längere Texte, wenn Sie diese unverändert aus Werken Dritter übernehmen, ggf. auch von eigenen Werken, die Sie bei anderen Verlagen veröffentlicht haben.
- Sofern Sie Dritten ein entsprechendes Nutzungsrecht an Ihrem Artikel eingeräumt haben, prüfen Sie bitte, ob dieses Recht einer Veröffentlichung bei socialnet entgegensteht. Holen Sie ggf. eine Genehmigung bei Ihrem Vertragspartner ein. Wir bevorzugen es, wenn Sie Ihren Beitrag exklusiv für socialnet schreiben, weil damit rechtlichen Problemen vorgebeugt ist.
- Alle Abdruckgenehmigungen gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich nur für einen bestimmtes Artikel.
- Reichen Sie bitte die Abdruckgenehmigungen zusammen mit den vorgesehenen Abbildungen, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Publikation des lektorierten Beitrags, ein.
- Die Autorinnen und Autoren bestätigen und garantieren, dass sie uneingeschränkt über sämtliche Urheberrechte an ihrem Beitrag verfügen, und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt.
Welche Angaben über die Autor:innen sind vorgesehen?
Die Autor:innenangaben umfassen Abschlüsse, Funktionen, Tätigkeiten, gewünschte Kontaktmöglichkeiten (Mail/Homepage). Die Autor:innenangaben werden einheitlich für alle Beiträge bei socialnet gepflegt und aktualisiert. Wir bitten daher um Jahresangaben zu Abschlüssen, Funktionen und Tätigkeiten, damit diese in Bezug zum Veröffentlichungsdatum eines einzelnen Beitrags gesetzt werden können.
Kann ich auf meiner Homepage einen Link auf meine(n) Lexikonartikel setzen?
Gerne können Sie Ihre Artikel z.B. auf Ihrer Homepage, in Social Communities, Blogs, Foren oder von der Website Ihres Arbeitgebers verlinken.
Künftig werden wir auch anbieten, dass Sie alle von Ihnen verfassten Artikel über einen Link erreichen oder dynamisch einbinden können, so dass jeder weitere Artikel automatisch von Ihrer Homepage aus erreichbar ist. Informationen über diese und andere neue Möglichkeiten erfahren Sie über den socialnet Newsletter und ggf. in besonderen Mailings an aktive Autor:innen.
Kann ich meine(n) Artikel noch woanders veröffentlichen?
Unsere Vereinbarung mit Autor:innen sieht vor, dass Sie uns ein nichtexklusives Nutzungsrecht einräumen. Allerdings bitten wir darum, von Zweitveröffentlichungen im Internet abzusehen. socialnet steckt in den Aufbau des Lexikons viel Zeit und Geld. Damit der Betrieb auf Dauer gewährleistet werden kann, sind wir auf Einnahmen durch Sponsoren und Werbung angewiesen. Diese können wir eher erzielen, wenn wir über exklusive Inhalte verfügen. Auch kann die Zweitveröffentlichung im Netz zu einer Abwertung der Seite bei Suchmaschinen (duplicate content) führen.
Wieso erscheinen meine Artikel auf anderen Webseiten oder in Printmedien?
socialnet betreibt eine ganze Reihe von Fachportalen, die mit thematisch passenden Inhalten bei socialnet verlinken oder diese in Auszügen wiedergeben. So nutzt z.B. unser Portal ErzieherIn.de auch Links aus dem Branchenbuch. Wir werden auf unseren Portalen gezielt auf thematische passende Artikel im socialnet Lexikon verlinken und ggf. Begriffsdefinitionen aufführen.
Bisher haben wir nur in wenigen Fällen den Abdruck von Inhalten in Zeitschriften und Büchern genehmigt. Sie sollten dort immer einen Hinweis auf das socialnet Lexikon als Quelle finden. Wir versprechen uns davon, dass Ihr Beitrag eine noch größere Leserschaft erreicht und dass das socialnet Lexikon bekannter wird.
Mit weiteren Betreibern von Webseiten haben wir vereinbart, dass sie auf Inhalte bei socialnet verweisen. Dabei werden keine vollständigen Texte übernommen, sondern nur thematisch geordnete Hinweise gegeben. Sollten Sie auf Artikel stoßen, die nicht auf Seiten von socialnet veröffentlicht werden, informieren Sie uns bitte.
Kann ich Artikel auch bei der VG Wort melden?
Ja, grundsätzlich können auch Online-Veröffentlichungen bei der VG Wort gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie u.a. bei der VG Wort und bei Wikipedia. Wir nehmen derzeit als Verlag selber keine Anmeldungen bei der VG Wort vor. Sie können dies jedoch als Autor:in selbst tun und uns den erforderlichen Code mit einem Zählpixel zukommen lassen, den wir für Sie in Ihren Text einfügen. Die Verantwortung für die Meldung bei der VG Wort liegt bei Ihnen. Auf Grund der geringen Ausschüttungen und des uns entstehenden Verwaltungsaufwands raten wir von der Meldung bei VG Wort jedoch ab.
Wer ist meine Ansprechpartner:in für weitere Fragen?
Sie haben die Seite durchgesehen und Ihre Frage ist immer noch unbeantwortet? Dann wenden Sie sich an die Redaktion des socialnet Lexikons.
Das Wichtigste in Kürze
Vor lauter Hinweisen ist jetzt vielleicht das Wesentliche kaum noch zu erkennen: Das socialnet Lexikon bietet die Chance, einem breiten Fachpublikum das aktuelle Fachwissen gut aufbereitet und prägnant bereitzustellen. Ihre fachliche Expertise kann auf diesem Weg besonders effektiv die Fachwelt erreichen. Die Regeln für das Verfassen von Lexikonartikeln helfen Ihnen und uns, mit möglichst wenig Aufwand qualitativ hochwertige Beiträge zu erstellen.
Versetzen Sie sich beim Schreiben Ihrer Beiträge am besten in Fachkräfte, die im beruflichen Alltag am Bildschirm rasch und unkompliziert Informationen benötigen, um ihre Arbeit angemessen leisten zu können. Was sollten diese Fachkräfte über den von Ihnen übernommenen Begriff wissen? Welches sind die zentralen Bausteine? Welche Quellen versprechen eine rasche Vertiefung? Sie schreiben also nicht in erster Linie für die Fachkolleg:innen selbst, sondern für die Personen, die den Begriff gerade noch nicht kennen oder vollständig erfasst haben.