Informationspflicht des Staates und Gewalt gegen Frauen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland
Dr. Sabahat Gürbüz
veröffentlicht am 21.12.2014
Einleitung
Wenn man von Gewalt und Vergewaltigung spricht, ist auch heute noch in vielen Köpfen als typisches Täterbild der dem Opfer auflauernde Fremde verankert, der die Frau überfällt. Diesem Stereotyp widersprechen jedoch sämtliche Statistiken. Diese belegen vielmehr, dass entsprechende Taten überwiegend Beziehungstaten sind. Führt man sich die multikulturelle Zusammensetzung der Gesellschaft vor Augen, wirft dies die Frage auf, ob und wie sich kulturelle Unterschiede in diesem Zusammenhang auswirken. Lassen sich derartige Unterschiede feststellen, so bedeutet dies zugleich, dass zur Bekämpfung dieser Form der Gewalt keine allgemeingültigen Lösungen angewendet werden können, sondern individuelle Ansätze gefunden werden müssen, die der besonderen Situation der jeweils Betroffenen Rechnung tragen. Dies soll im Folgenden anhand einer typischen Fallgruppe dargestellt werden.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Gewalt gegen Frauen mit türkischem Migrationshintergrund in der besonderen Konstellation der Gewalt durch ehemalige Partner. Diese Fallgruppe erscheint interessant, da die Trennung der Frau vom Mann und dem in der Regel damit einhergehende Partnerwechsel in der türkischen Kultur oft strenger beurteilt werden.
Der Versuch, in dieser speziellen Situation passende Lösungen anzubieten, kann dabei von vornherein nur gelingen, wenn die Gewalt gegen Frauen mit Migrationshintergrund als das eingeordnet wird, was sie ist, nämlich eine nicht hinnehmbare Aggression gegen Frauen. Diese Einordnung ist scheinbar nicht selbstverständlich. Vielmehr wird die Gewalt gegen Frauen mit Migrationshintergrund gelegentlich als „normal“ angesehen, da diese in der „Kultur“ der Frauen verankert sei. So wurde im Jahre 2007 das sog. „Koranurteil“, eine Entscheidung einer Frankfurter Richterin, heftig diskutiert. Die Richterin hatte die Gewalt eines Marokkaners gegen seine Ehefrau damit gerechtfertigt, dass die Eheleute aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen, für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe (vgl. Spiegel-Online vom 21.03.2007 „Justiz-Skandal: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin“). Die Richterin wurde aufgrund des öffentlichen Drucks für befangen erklärt und das Verfahren auf eine andere Richterin übertragen (vgl. Pressemitteilung des Amtsgerichts Frankfurt vom 21.03.2007)
Es zeigt sich also die Gefahr, Missstände wie „Zwangsverheiratung“ und „Ehrenmorde“ und die Gewalterfahrungen der betroffenen Frauen vorschnell und zu Unrecht einfach in einen kulturellen Kontext einzuordnen, um diesen dann nicht etwa für die Findung spezieller Lösungen und Angebote zu nutzen, sondern um den gewaltausübenden Täter zu rehabilitieren und seine Tat gar zu rechtfertigen und damit zugleich die Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit der betroffenen Frauen zu akzeptieren.
Dass dieser Ansatz falsch ist und die Opfer ungeschützt lässt, bedarf keiner vertieften Erörterung. Es ist daher zunächst zu untersuchen, ob es Unterschiede in der Situation von gewaltbetroffenen Frauen mit türkischem Migrationshintergrund im Verhältnis zu anderen kulturellen Gruppen gibt, um anschließend nach den Gründen zu forschen, so dass schließlich daran anknüpfend Lösungsvorschläge entwickelt werden können.
Studien zum Thema Gewalt gegen Frauen
In den letzten Jahren haben sich verschiedene Studien allgemein mit dem Thema Gewalt gegen Frauen befasst. Sie untersuchten die Situationen weltweit, EU-weit und schließlich deutschlandweit, insbesondere im Zusammenhang mit Gewalt in Paarbeziehungen.
Die soweit ersichtlich erste systematische weltweite Erhebung erfolgte durch die Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahr 2013 (vgl. http://www. who.int/mediacentre/news/releases/2013/ violence_against_women_20130620/en/). Danach werden etwa 35 Prozent aller Frauen Opfer von Prügel, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder anderen Gewalttaten. Von Gewalt innerhalb von Beziehungen sind weltweit 30 Prozent aller befragten Frauen betroffen (vgl. http:// www.who.int/mediacentre/news/releases/2013/violence_against_women_20130620/en/). Unter körperliche Gewaltanwendung fällt dabei eine Vielzahl von Angriffsformen wie etwa Ohrfeigen und massive Faustschläge, das Werfen von Gegenständen, Fußtritte, Würgen und Verbrennungen bis hin zur Bedrohung mit vorgehaltenen Schusswaffen. Sexuelle Gewalt erfasst neben erzwungenem Verkehr auch mittels Drohung oder Gewaltanwendung erreichte sexuelle Praktiken, die die betroffenen Frauen sonst nicht mitmachen würden (vgl. http://www. who.int/mediacentre /news/releases/2013/violence_against_women_20130620/en/).
In der EU wurden im Jahr 2012 in der ersten umfangreicheren Studie der Grundrechteagentur der Europäischen Union, die am 05.03.2014 in Brüssel offiziell übergeben wurde, 42.000 Frauen in allen 28 Mitgliedsstaaten Ländern der EU nach ihrer Rolle als Opfer von Gewalt befragt (vgl. http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten). Die Studie ergab, dass 33 Prozent der befragten Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr bereits einmal oder mehrmals Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind. Das sind 62 Millionen Frauen. 22 Prozent der befragten Frauen haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt. Acht Prozent gaben an, derartiges sei ihnen im Laufe der vergangenen zwölf Monate widerfahren. 43 Prozent der betroffenen Frauen waren entweder durch den aktuellen oder frühere/n Partner psychischer Gewalt ausgesetzt. 67 Prozent der betroffenen Frauen meldeten die schwerwiegendsten Gewaltvorfälle innerhalb einer Partnerschaft nicht der Polizei oder einer anderen Organisation (vgl. http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten). Die höchsten Gewaltraten gegen Frauen wurden in Dänemark (52 Prozent) und nachfolgend Finnland, Schweden und den Niederlanden gemessen, die niedrigsten in Polen (19 Prozent) und Kroatien. Deutschland liegt mit 35 Prozent etwa im EU-Durchschnitt (vgl. http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten).
Speziell mit der Situation in Deutschland befasst sich schließlich die Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“, die die Bundesregierung 2012 veröffentlichte.
Die Untersuchung basiert auf der 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) erstellten und repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“. Für die Studie waren mehr als 10.000 Frauen befragt worden.
Die Studie gelangt zu der Erkenntnis, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland kein Problem sozialer Brennpunkte ist, sondern in allen gesellschaftlichen Schichten stattfindet. Die Studie beleuchtet auch den Kontext von Gewalt gegen Frauen und untersucht, welche Faktoren das Risiko von Gewalt gegen Frauen erhöhen oder vermindern und welche Konsequenzen dies für die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen hat.
In diesem Zusammenhang erfolgt die Befassung mit der Gewalt gegen Frauen mit türkischem Migrationshintergrund im Kontext von Trennung und Scheidung (S. 188f: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/gewalt-paarbeziehung-langfassung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf).
Die Studie führt zu Gewalt gegen Frauen türkischer Herkunft aus:
„Generell haben Frauen türkischer Herkunft geringfügig seltener körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch frühere Beziehungspartner erlitten als andere Befragungsgruppen (14 % vs. 16 %). Dies liegt darin begründet, dass sie sich seltener aus Paarbeziehungen gelöst und somit seltener einen früheren Beziehungspartner gehabt haben. Wird nur auf Frauen prozentuiert, die schon einmal in einer früheren Paarbeziehung gelebt haben, dann haben Frauen türkischer Herkunft und Frauen aus Ländern der ehemaligen SU etwas häufiger Gewalt durch frühere Partner erlebt (31-32 %) als Frauen deutscher Herkunft (27 %). Dabei gaben Frauen türkischer Herkunft etwa doppelt so häufig auch sexuelle Gewalt durch frühere Partner an (14 %) als Frauen der anderen Untersuchungsgruppen (7-8 %). Zudem waren beide Migrantinnengruppen häufiger von sehr schweren körperlichen Gewalthandlungen durch frühere Beziehungspartner betroffen. So haben etwa die Hälfte der von körperlicher Gewalt durch frühere Partner betroffenen Frauen mit Migrationshintergrund sehr schwere körperliche Gewalthandlungen erlebt im Vergleich zu etwa einem Drittel der gewaltbetroffenen Frauen deutscher Herkunft. Doppelt so häufig wie andere von körperlicher Gewalt durch frühere Partner betroffene Frauen sind Frauen türkischer Herkunft außerdem mit Waffengewalt konfrontiert worden (25 % vs. 9-11 % der Betroffenen körperlicher Gewalt durch frühere Partner anderer Gruppen). Hier deuten sich besondere Gefährdungssituationen von Frauen mit (türkischem) Migrationshintergrund im Kontext von Trennung und Scheidung an, die auch in anderen Befragungsteilen sichtbar wurden. (…) Es zeigte sich, dass Frauen türkischer Herkunft, die sich aus einer Paarbeziehung gelöst hatten, häufiger Drohungen und Gewalt gegen sie selbst, die Kinder oder Eigentum erlebt haben als andere Befragungsgruppen und vor allem häufiger mit direkter körperlicher Gewalt konfrontiert wurden. Auch wurde den Frauen mit türkischem Migrationshintergrund häufiger Gewalt, Mord und Kindesentführung durch ehemalige Beziehungspartner angedroht“ (vgl.a.a.O., S. 188).
Die Untersuchungsdaten zeigen, dass Frauen mit türkischem Migrationshintergrund nach einer Trennung und Scheidung gefährdeter waren, Opfer von Gewalt durch den Partner zu werden, als Frauen ohne diesen Migrationshintergrund, (vgl. a.a.O., S. 189). Etwa ein Drittel der Frauen türkischer Herkunft (33 %), aber nur jede zehnte Frau deutscher Herkunft (10 %) berichteten über Drohungen, Entführungsversuche und körperliche Angriffe bzw. Morddrohungen des ehemaligen Partners im Kontext der Trennung vom Partner.
Praktische Gründe für die stärkere Betroffenheit türkischstämmiger Frauen
An dieser Stelle kann und soll nicht auf alle denkbaren Gründe des dargestellten Ergebnisses eingegangen werden. Das Augenmerk soll vielmehr auf einen eher praktischen und vielleicht deshalb besonders hilfreichen Gesichtspunkt gelenkt werden Dass Frauen mit türkischem Migrationshintergrund dreimal häufiger Opfer von Gewalt durch den Partner werden, folgt nach dem Bericht des BMFSJ u.a. daraus, dass sie über Unterstützungsangebote schlicht weniger informiert waren als Frauen deutscher Herkunft, die in mittlerer und hoher sozialer Einbindung leben (46 % vs. 70 %). (vgl. a.a.O., S. 192). Dabei waren wiederum Migrantinnen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen deutlich seltener Unterstützungsangebote bekannt als Migrantinnen mit guten deutschen Sprachkenntnissen (39 % vs. 68 %) (vgl. a.a.O., S. 193). Hinzu komme, so der Bericht des BMFSJ, dass Frauen türkischer Herkunft, hinsichtlich der Aufgabenteilung überwiegend in traditionelleren Paarbeziehungen mit strengeren Verhaltensnormen lebten.
Effektive Opferhilfe
Die Statistik zeigt, dass Gewalt gegen Frauen im Zusammenhang mit früheren Partnerschaften nicht von vorneherein ein kulturelles Problem türkischer Frauen ist, da sie, wenn auch in geringerer Intensität, auch in anderen Gruppen, etwa bei Frauen deutscher Herkunft, stattfindet. Bei der Suche nach Lösungsansätzen kann und muss demgegenüber unterschieden werden. Angebote zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen türkischer Herkunft müssen, damit sie überhaupt greifen können, verstärkt in der Öffentlichkeitsarbeit angeboten werden, um insbesondere Frauen, die nicht in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und die über keine oder geringe Sprachkenntnisse verfügen, intensiver in den Informationsprozess einzubinden. Es müssen insbesondere Wege gefunden werden, um diese Frauen, die stärker sozial isoliert und damit von Informationen und Hilfsangeboten faktisch abgeschnitten, zugleich aber, wie die Statistik zeigt, besonders gefährdet und damit hilfsbedürftig sind, überhaupt erreicht und dann unterstützt werden können (vgl., a.a.O., S. 193).
Genau dies fordert im Übrigen Artikel 19 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.05.2011 (sog. „Istanbul Konvention“). Er regelt unter der Überschrift „Informationen:
„Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Opfer angemessen und rechtzeitig über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden.“
In den Erläuterungen zu der Konvention heißt es zu Artikel 19 überzeugend:
„Opfer, die gerade einen Übergriff erlitten haben, sind nicht immer in der Verfassung, um in Kenntnis der Sachlage Entscheidungen zu treffen, und vielen von ihnen fehlt ein unterstützendes Umfeld. Mit dieser Bestimmung wird nachdrücklich auf die Notwendigkeit eingegangen, die Opfer über die verschiedenen Hilfsdienste und juristischen Mittel, die ihnen offen stehen, zu informieren. Es geht darum, Informationen weiterzugeben, denen das Opfer entnehmen kann, wo es welche Art von Hilfe bekommen kann, die ggf. in einer anderen als den Landessprachen angeboten wird, und dies zu einem angemessen Zeitpunkt, d.h. dann, wenn die Opfer sie benötigen. Damit werden die Vertragsparteien des Übereinkommens nicht dazu verpflichtet, Informationen in jeder Sprache anzubieten; sie sollen sich vielmehr auf die am häufigsten in ihrem Land gesprochenen Sprachen konzentrieren, und dies in einer gut zugänglichen Weise. Der Begriff „angemessene Informationen“ bezeichnet Informationen, die befriedigende Antworten auf die Fragen geben, welche das Opfer stellt. Dies kann z.B einschließen, nicht nur den Namen einer Organisation zu nennen, die Hilfsdienste anbietet, sondern ein Faltblatt mit Kontaktdaten, Öffnungszeiten und genauen Angaben zu den angebotenen Diensten auszuhändigen.“
Die schwierigeren sozialen Bedingungen vieler Frauen mit Migrationshintergrund, ein neues, gewaltfreies eigenes Leben unabhängig vom Partner aufzubauen, dürfen daher nicht daran scheitern, dass die Opfer über keine oder nur unzureichende Informationen hinsichtlich der angebotene Hilfe verfügen. Diese Informationen müssen nicht unbedingt gewaltbezogen sein. So kann es schon ausreichen, wenn gemeinsam mit dem Opfer die möglicherweise von diesem schon als unüberwindbare Hürde empfundene Situation mit Ämtern, Versicherungen, Sozialleistungen und Ausbildungs-, sowie Arbeitsmöglichkeiten geklärt und so ein Schritt hin zur Selbständigkeit getan wird. Es gilt, den betroffenen Frauen das Gefühl der Ohnmacht zu nehmen und sie aus der bloßen Opferrolle zu befreien. Schutz- und Unterstützungsprogramme sind vorhanden. Sie müssen die Opfer erreichen. Dies ist zwingende Voraussetzung, damit die gut gemeinten Programme überhaupt greifen können. Deren bloße Existenz reicht nicht. Es überrascht daher nicht, dass auch die Studie des BMFSJ u.a. zu dem Ergebnis gelangt:
“Soziale Arbeit muss daher aktive Formen der Öffentlichkeitsarbeit entwickeln und ausbauen, die sich an diesen Zielgruppen – auch sprachlich und inhaltlich sowie in den Medien und der Art der Vermittlung und Ansprache – orientieren“ (vgl. a.a.O., S. 193).
Damit ist die zentrale Aufgabe formuliert.
Verfasst von
Dr. Sabahat Gürbüz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Es gibt 5 Materialien von Sabahat Gürbüz.
Zitiervorschlag
Gürbüz, Sabahat, 2014.
Informationspflicht des Staates und Gewalt gegen Frauen mit türkischem
Migrationshintergrund in Deutschland [online]. socialnet Materialien.
Bonn: socialnet, 21.12.2014 [Zugriff am: 24.03.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/materialien/207.php
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