Antiziganistische Grenzpolitik
Kritische Gesellschaftstheorie und widerständige Praxis in der Sozialen Arbeit
Dr. André Lohse
veröffentlicht am 12.11.2017
Zusammenfassung
Der vorliegende Aufsatz thematisiert die menschenrechtlich folgenschwere Problematik der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ und fokussiert im Verlaufe der Ausführungen die Situiertheit betroffener Roma. Das Augenmerk fällt einleitend auf das Phänomen regierungstechnischer Kunstgriffe als Wahrheitskonstruktion und beleuchtet die gegenwärtig ins mediale Abseits gedrängte Kritik der Einstufungen spezifischer Westbalkanstaaten. Die Überlegungen heben sodann ab auf eine machtanalytisch-gesellschaftstheoretische Betrachtung der zugrundeliegenden Entscheidungsprozesse, Regierungstechniken und Tiefenstrukturen europäischer Anti-Roma-Politik, ausblickend auf Perspektiven verändernder, widerständiger Praxis am Beispiel Kritischer Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession.
Die toten Sinti und Roma haben nun ihr Denkmal. Die lebenden
werden auch in Deutschland kaserniert und abgeschoben.
Während die Bundeskanzlerin der bis zu 500.000 Ermordeten
gedenkt, überlegt der Bundesinnenminister,
wie man sich die Enkel und Urenkel vom Leib hält.
(Heribert Prantl 2012)
Bereits mit Aufkommen der bloßen Idee, spezifische Länder, aus denen Menschen in die EU flüchten, per Gesetz als „sichere Herkunftsstaaten“ zu bestimmen, eröffnete sich ein kontroverser, angespannter Diskurs zwischen Rechtfertigungen und Infragestellungen, zwischen Kritik und Affirmation. Von besonderer Brisanz ist dabei die Frage, inwieweit angesichts der tatsächlichen Verhältnisse in jenen Ländern die Attribution „sicher“ überhaupt zur Kategorie avancieren konnte, und pointierter, inwieweit gerade darin, qua Definitionsmacht, sich die grenzpolitische Strategie zeigt, „Flüchtlingsströme“ zu reduzieren, so dass die Einschätzung „sicher“ einzig und allein diesem Zweck instrumentell verschrieben ist. Und in der Tat, spätestens mit der positiven Einschätzung Afghanistans seitens der Bundesregierung, scheint die Grenze des offensichtlich Irrationalen vollends erreicht. Nicht minder bedenklich allerdings, doch diskursiv schnell ins Abseits geraten, sind die Einstufungen jener Länder, die diese Debatte zuvor prägten: Allenfalls noch im Schatten der gegenwärtigen Diskussion bewegt sich der Streit um die Einstufung der Westbalkanstaaten und gleichsam die verdrängte Frage einer darin zum Ausdruck kommenden Anti-Roma-Politik. Was geradewegs also zur Fußnote wurde, Grenzpolitik, die als Bestandteil der allgegenwärtigen antiziganistischen Struktur der Gesellschaft ihren Ausdruck findet, sei in diesem Beitrag dezidiert aufgegriffen. Die nachfolgenden Überlegungen bewegen sich dabei entlang einer Intention, die, beginnend auf machtanalytisch-gesellschaftstheoretischer bzw. kritisch-theoretischer Ebene, sich gedanklich fortsetzt im Sinne dessen, was bei Max Horkheimer als das eigentliche Ziel der Kritik formuliert ist: „zu verhindern, dass die Menschen sich an jene Ideen und Verhaltensweisen verlieren, welche die Gesellschaft in ihrer jetzigen Organisation ihnen eingibt“ [1]. Ausblickend heben die Überlegungen daher auf Felder verändernder Praxis ab, von denen Kritische Soziale Arbeit als eines sich erweisen kann.
Neusprech-Botschaften: „Heimat“, „Reise“, „Sicherheit“
Was im Gesamtdiskurs um Flüchtende oder Geflüchtete jedweder Herkunft längst schon zu üblicher Diktion wurde, sowohl medial, politisch und institutionell, als auch im Gewirr des privaten, in die Internetöffentlichkeit getragenen Geplappers, kann seine Falschheit vor dem Konkreten, das es meint, kaum noch verbergen. Die Rede ist vom Begriff der „Heimat“, einer in der Politik bis zur Ausländerbehörde jargonhaft favorisierten Schimäre, die in die Rede sich phrasenhaft einfügt, sobald es darum geht, beschwichtigend von solchen Regionen zu sprechen, in die geflüchtete, vertriebene, bedrohte Menschen zurückgeschickt werden – oder von denen aus sie ihre „Reise“ gar nicht erst antreten sollen in ein Land, das, wie eben das ‚unsere‘, sie zu schützen vermag. Die Bezeichnung der „Reise“ reiht sich dabei – gewissermaßen aus eigentlicher Flucht verbrämend umgeformt – in diese euphemistische Begriffslogik unauffällig ein. Es entsteht dabei ein allgemeiner Verbalzynismus, der durchaus noch Steigerungen bereithält, wenn es etwa um die „freiwillige Rückreise“ oder eben das sogenannte „sichere Herkunftsland“ geht. Solcherlei Sprachverwendung, die Widersprüche oder Falschheiten durch die verwendeten Begriffe gleichsam begründet und aufhebt, erinnert unweigerlich an Orwells »Neusprech«, an jene Technik also, „bewußte Lügen zu erzählen“ [2], ein »Zwiedenken«, das mehr ist als „gewöhnliche Heuchelei“ [3], da es sich um eine „offene Umkehrung der Tatsachen“ [4] handelt, die hier zum Ausdruck kommt. Deutlich wird dies, wenn etwa von Bedrohung als „Sicherheit“, Unfreiwilligkeit als „Freiwilligkeit“ oder Heimatlosigkeit als „Heimat“ die Rede ist. Jedenfalls scheinen, wenn es um Geflüchtete oder Flüchtende geht, Begriffsfindungen einen Diskurs zu formen, der nicht zu treffen vermag, worauf er vorgibt sich zu beziehen, der das Gemeinte allerdings dennoch trifft, sobald wir die Begriffe als das verstehen, was sie zu verdecken suchen – nämlich als ihre Rückseiten: Unsicherheit, Verlorenheit, Zwang, Gefahr. Zugespitzt schreibt Slavoj Zizek: „Um das xenophobe Argument der Verteidigung der eigenen Heimat gegen die fremde Bedrohung wirklich auszuhöhlen, sollte man die zugrunde liegende Prämisse, nach der jede ethnische Gruppe ihr eigenes »Nativia« hat, scharf zurückweisen.“ [5] Entschieden kritisiert wird auch hier jene Strategie, die für den europäischen Kontext weitgehend bestimmend ist: Es wird eine Gegenheimat zur ‚unsrigen‘ konstruiert, die faktisch nicht mehr existiert. Die Aufforderung der zuvor als ‚Last‘ oder als ‚Bedrohung‘ entwerteten Menschen („geht zurück in eure Heimat und lasst uns unsere“) basiert auf jenem Konstrukt, das gleichsam falsch als „sicherer Herkunftsstaat“ und falsch als „Heimat“ sich erweist: Es ist für die Flüchtenden weder das eine noch das andere, bzw. gerade weil es ein „sicherer Herkunftsstaat“ nicht ist, kann es auch eine „Heimat“ nicht sein und vice versa. Die Flüchtenden werden an einen Nicht-Ort verwiesen, der sich zu den aufkommenden, teils unbewusst mitschwingenden Assoziation um »Heimat« radikal konträr verhält: Es ist ein Ort gerade ohne Bergung, ohne Sicherheit, ohne Zugehörigkeit, ohne »zu Hause«. „Bleibt in eurer Heimat“ [6] lautet dessen ungeachtet De Maizières konsequente Neusprech-Botschaft an jene, die aus ihrer unmittelbaren Not, aus jenem gewordenen Nicht-Ort, der einst Heimat war, sich auf einen lebensgefährlichen Weg machen müssen. Er blendet damit freilich den Zustand der Not, zu dem die einstige Heimat faktisch wurde, a priori aus. Diese Paradoxie als erfundene Wahrheit, als regierungstechnischer Kunstgriff, der Bergung und Sicherheit schleichend-konnotativ qua Beibedeutung unterstellt und dabei die Gefahr kassiert, fällt auf, wo immer der Diskurs um die ‚Flüchtlingskrise‘ sich eröffnet – eine Logik übrigens, die in ihrer elementaren, instrumentell-technischen Beliebigkeit des Begriffes so weit geht, dass sogar bei der Abschiebung von in Deutschland geborenen Menschen, quasi in vollendeter Absurdität, von einer „Rückkehr in die Heimat“ gesprochen wird.
Bis hier allerdings ist die Betrachtung noch gewissermaßen eindimensional, da die mitklingende Furcht vor dem eigenen Heimatverlust, jenes an die Flüchtenden gerichtete „lasst uns unsere Heimat“, noch nicht kontextualisiert ist: Furcht nämlich als projektive Überfremdungs- und Bedrohungsphobie, die, zwar übersteuert aber doch einen kollektiv-xenophoben Nerv treffend, jüngst als „Heimat statt Multikulti“ von AfD Wahlplakaten in die Dörfer schrillte. Projektiv daran scheint die Phantasie eines durchs ‚sich ausbreitende Fremde‘ erlittenen heimatlos-gemacht-Werdens [7]: Heimatlosmachen aber, und darin nun findet sich konkret die Projektion, ist mitnichten das Geschäft der Flüchtenden oder unmittelbare Folge entfernter ethnischer Konflikte, sondern „hinter der Fassade ethnischer Kriege erkennen wir das Wirken des globalen Kapitalismus“ [8] resp. eines „ökonomischen Kolonialismus“ [9] westlicher Wirtschafts- und Militärmächte [10], die nun ihre Grenzen vor den durch sie selbst Entheimateten sichern zu müssen glauben.
Roma: Blinder Fleck der Flüchtlingsdebatte
Die bisher betrachtete Umkehrung der Tatsachen betrifft überdies auch Menschen – und auf ihre Situation ist die nachfolgende Betrachtung nun gerichtet – die qua Diskriminierung, Anfeindung, Verfolgung und Vernichtung entlang eines geschichtlich ungebrochenen Kontinuums zu einem Inbegriff der Heimatlosen gemacht wurden, und hierin, offenbar ebenfalls einem geschichtlichen Kontinuum folgend [11], zur ‚Fußnote‘ der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte sich marginalisiert finden. D.h. der Blick fällt auf Menschen im permanenten Nicht-Diskurs, deren Geschichte über die Jahrhunderte von einer nachgerade zielhaften Programmatik oder Politik des Heimatlosmachens geprägt ist, so dass die ungenierte Selbstverständlichkeit, mit der nun auch hier jener Begriff „Heimat“ im Rückführungs- oder Abschiebungskontext zum Einsatz kommt, die bisherige Dissonanz seines allgemein ideologischen Gebrauchs noch verstärkt: Die Rede ist von Roma [12], denen in den Ländern, aus denen sie flüchten (und nicht nur in diesen) die Option einer Heimat seit jeher verwehrt ist. Das „sichere Herkunftsland“ kommt gerade hier dem »Nativia« erschreckend nahe – wodurch gleichsam das Irrationale solcher Konstruktion bloßgelegt ist und mithin die sie flankierende kollektive Indifferenz gegenüber der historisch beständigen Verfolgung, die im nationalsozialistischen Völkermord an Roma und Sinti kulminierte.
Es wird in den folgenden Überlegungen nicht darum gehen, die mannigfaltig einsehbaren Beweise, Gutachten und Berichte von Menschenrechts- resp. Nichtregierungsorganisationen oder Jurist*innen darzulegen, die die Entheimatung der Menschen und mit ihr die Bedrohungspermanenz der als sicher deklarierten Länder wie Serbien, Mazedonien, Kosovo, Albanien usw. unmissverständlich zeigen. Vielmehr ist die Frage auf psychohistorische, wie auch machtanalytische Hintergründe jener Techniken der Wahrheitskonstruktion gerichtet, die sich fortgesetzt finden in einem Komplex aus (hinreichend bekannter) kumulativer Diskriminierung und apriorischer Aberkennung des Flüchtlingsstatus verfolgter Roma. Wie etwa, so wäre in diesem Sinne zu fragen, kommt es zustande, dass, anstelle einer Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, eine negative Motivüberdeckung erfolgt – etwa im Sinne unterstellter ‚Einwanderung in soziale Sicherungssysteme‘? Und inwieweit spielen rassistische, spezifischer, antiziganistische Regierungslogiken eine Rolle in der ihnen gegenüber verwirklichten Grenz-, Asyl- und Aufenthaltspolitik?
Durchbrechen des Nicht-Diskurses
Kernpunkt kritischer Auseinandersetzungen seit der Festlegung von zunächst drei Balkanstaaten [13] (dann später um drei weitere ergänzt [14]) ist das der Einstufung zugrundeliegende „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“. Mit Beginn seiner Ankündigung und stets bezugnehmend auf die tatsächliche Situation von Roma in den betreffenden Ländern, regt sich seitens Roma- und Sintivertretungen, verschiedener Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsverbänden und Kirchenvertretungen ein weitgehend konsensualer, die Stille des Nicht-Diskurses durchbrechender Protest gegen die dem Gesetz immanente Unterminierung des Grundrechts auf Asyl. Worin die Kritikpunkte liegen, soll nachfolgend kurz umrissen werden:
Zunächst wird in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme des UNHCR [15] gerügt, dass angesichts umfänglich verfügbarer Analysen und Berichte über die Situation betroffener Roma in jenen Ländern selektiv vorgegangen werde [16]. Solcherlei Selektivität, so kann hier pointiert werden, ließe sich verstehen als effektiv hinwirkend auf eine vermeintlich empirische Bestätigung des Attributes „sicher“, und dabei – freilich infolge jener Selektivität – massive Vertreibung, Diskriminierung oder Gefährdung physischer Sicherheit realiter unterschlagend. In der Anwendung also des Art. 16 a Abs. 3 GG, wonach „durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf“ Staaten bestimmt werden können, „bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“, lassen sich bereits in jener selektiven Vorgehensweise Techniken der Definitionsmacht, der Konstruktion gesellschaftlicher Wirklichkeit, resp. einer manipulativ angewandten Deutungshoheit vermuten. Lassen sich, so wäre nun zu fragen, Indizien finden, die diese Vermutungen bekräftigen können? Die Befürchtung eines gezielten Hinwirkens auf ein spezifisch politisches Ziel jenseits des Wohls der Betroffenen gewinnt allein schon an Evidenz, wenn das Erkenntnisinteresse der als alleinige Grundlage der Einstufung gewählten Untersuchung – ein Bericht des European Asylum Support Office (EASO) – explizit auf den Versuch abzielt, so die Verfasser*innen selbst, „Maßnahmen zu identifizieren, die sich am wirksamsten erwiesen haben, um eine große Anzahl von Anträgen für internationalen Schutz behandeln zu können, von denen viele unbegründet sein könnten“ [17]. Wie Norman Paech nun folgerichtig schließt, ist hier offenkundig „der Fokus der Untersuchung […] also mehr auf die Asylprüfungsprobleme der Mitgliedstaaten als auf die Verfolgungsprobleme der Flüchtlinge in ihren Staaten gerichtet“ [18]. Paechs Analyse des EASO-Berichtes stößt dort schließlich auf eine Einschätzung, die die Kategorie „sicher“ zuletzt sogar explizit ausschließt, die durch den Gesetzgeber jedoch offenbar übergangen wurde, nämlich „dass nicht alle Asylanträge unbegründet sind, und in einigen Fällen kumulative Maßnahmen zu einer Verfolgung führen, die einen Grund für Schutz geben. Als Ergebnis erfordern alle [!] Asylanträge aus den Westbalkanstaaten eine individuelle Prüfung.“ [19] Angesichts der Tatsache nun, dass zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs es sich hinsichtlich der Flüchtenden aus den betroffenen Balkanstaaten bei bis zu einundneunzig Prozent (Serbien) um Roma handelte [20], wird der Vorwurf etwa des European Roma and Travellers Forums, es handele sich um ein „Anti-Roma-Gesetz“ [21] zur naheliegendsten Konklusion. Die Flucht der Roma aus jenen Regionen, die sich durch eine Nichtfaktizität der Menschenrechte im Sinne jener Kumulation bedrohlicher Faktoren auszeichnet, ist nun zur politisch erwirkten Vergeblichkeit geworden, denn die Chance auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus ist für sie kategorisch verwehrt. Bereits vor Verabschiedung des Gesetzes beklagte Heiner Geißler: „Jetzt sollen nach einem Gesetzesentwurf des Innenministeriums diese Balkanstaaten zu sogenannten sicheren Drittstaaten erklärt werden. Nach offiziellen Berichten des Menschenrechtskommissars des Europarates, des US-Außenministeriums, der OSZE und zahlreicher Nichtregierungsorganisationen sind jedoch die dort lebenden Roma ohne Rechtsschutz massiven Repressalien ausgesetzt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat jüngst in einem Urteil diese Feststellungen bestätigt. Solange die dortigen Regierungen unfähig sind, die Menschenrechte der Roma zu schützen, darf der Deutsche Bundestag das geplante Gesetz nicht verabschieden. […] Roma sind in den meisten Balkanstaaten politisch verfolgt, weil das politische System die Benachteiligung toleriert, weil die Diskriminierung beabsichtigt ist.“ [22] Wie aber lassen sich die bisherigen Einschätzungen machtanalytisch bzw. gesellschaftstheoretisch deuten?
Annektierungspunkt Antiziganismus – gesellschaftliche Konstituiertheit und politische Programmatik
In seinen methodischen Vorkehrungen zur Frage der Machtwirkungen, ausgehend von der »Produktion von Wahrheitsdiskursen« [23], ausgehend mithin von einer Macht, „die nach [.] Wahrheit verlangt und sie benötigt“ [24] geht Foucault an einem spezifischen Punkt seiner Analytik einen ungewöhnlich erscheinenden Weg, der nicht zuerst die übergeordneten politischen Machtzentren in den Blick nimmt, nicht die Regierungen, die spezifische Ziele verfolgen. Foucault versucht stattdessen zunächst, Macht „an ihren äußeren Punkten […] dort wo sie kapillarisch wird, zu erfassen, […] in ihren regionalsten und lokalsten Formen“ [25], dort also, wo unmittelbare Wissensproduktion der Institutionen (wie etwa der Polizei) an ihrer „Außenseite“, in ihrem „Anwendungsfeld“ [26] erfolgt. Die Machtanalytik wendet sich der Wissensproduktion zu, die unmittelbar flankierend, unterfütternd an Praktiken gebunden ist, um ein institutionelles Funktionieren erst zu ermöglichen. Über dieses Institutionelle hinaus ist der Blick darauf gerichtet, wie sich die „Subjekte konstituiert haben“ [27]. In Ansehung einer solchen Konstituiertheit ist (aus Sicht des Verfassers) dann nicht nur das Subjekt als unterworfenes, sich den „Machtwirkungen“ fügendes von Bedeutung, sondern Konstituiertheit, die in ihrer Anpassung oder Vergesellschaftung eine psychische Struktur resp. »Charakterstruktur« [28] ausformt, durch die das Autoritäre, das Vorurteil, das Ressentiment in seiner gesellschaftlichen Bedingtheit und Kontinuität zum Ausdruck kommt.
Was aber „weiß“ das Subjekt über Roma und Sinti? Und was genau meint diese Konstituiertheit des Subjekts, wenn es um die Frage des Antiziganismus als gesellschaftliches Phänomen geht? Die Antwort auf die erste Frage ist unschwer in der allgegenwärtigen Zuschreibung ausgemacht: Es ist quasi das „Wissen“ der Gesellschaft als ein über die Jahrhunderte auf Roma und Sinti gerichteter Negativ-Blick, konturiert als projektive Zigeunerbilder, die eine skurrile Mischung aus faszinierender Andersheit, Romantik, Wildheit und gleichsam dem Schädlichen, Störenden, Verschlagenen, dem „Fremden, Freien und Faulen“ [29] in sich vereinen. Die zweite Frage ist jene nach der Herkunft dieser Imagines – nicht aber der Herkunft kursierender Information aus verschiedensten historischen Quellen und typischen Darstellungen, sondern, und darauf kommt es an, einer Herkunft, die innerpsychisch ist: So ist aus analytisch-Sozialpsychologischer resp. tiefendynamischer Perspektive diese Konstituiertheit direkt ins Seelenleben des Leistungssubjekts eingeschrieben. [30] Was für das Leistungssubjekt betäubt bleiben muss, daraus ist das antiziganistische Ressentiment gemacht: Freiheit von entfremdeter Arbeit, Selbstzwecklichkeit, Existenz um ihrer selbst willen, Leben, das nicht gebunden an eine Funktion ist, die seinen Wert in der Leistung erst ausmachen würde. [31] Mit Nietzsche ist es die „ewige Wiederkunft des Gleichen“ [32], dessen Grauen nicht darin besteht, dass Dinge immer wieder geschehen, sondern dass sie als das Ersehnte immer wieder nicht geschehen. Insofern ist jene ewige Wiederkehr bereits dem diesseitigen Leben des Leistungssubjekts immanent – einem Nichteintreten dessen, woraus das antiziganistische Ressentiment sich projektiv formt. Nicht aus Zufall, so lassen die Andeutungen Maciejewskis [33] erkennen, sind diese sehnsuchtsgeladenen Imagines zeitgleich aufgekommen mit den Anfängen der sich seinerzeit ausformenden Arbeitsgesellschaft, mit dem Beginn der Disziplinargesellschaft. Die gewordenen Projektionsinhalte des Verlorenen finden sich dann stets wieder, wo auf irgendeine Weise Zigeunerbilder auftauchen und als „Wissensgrundlage“ dienen hinsichtlich der Frage, wie mit Roma und Sinti umzugehen sei.
Zurückkommend auf Foucaults Überlegungen lässt sich hier, im kollektiv-innerpsychisch verorteten Ressentiment, nun die „Konstitution der Subjekte“ aufspüren, die regierungstechnisch annektiert [34] und in die gesetzliche Programmatik als „öffentliches Interesse“ integriert werden kann: Der Annektierungspunkt ist jene innere Sphäre des antiziganistischen Subjekts als Kategorie dessen, was Fromm »Gesellschaftscharakter« [35] nennt. Mithin, in diese Verkettung aus projektivem Vorurteil der Massen, der Wahrheitskonstruktion der Institutionen und schließlich der Annektierung durch die Regierungsmacht, scheint auch die Festlegung der sicheren Herkunftsstaaten eingelassen: Roma flüchten nicht vor Verfolgung und Repression, sie kommen als Armutstouristen, sie betteln nicht aus Not, sie streifen in betrügerischen Bettlerbanden umher, sie suchen keine Arbeit, sie wandern als „Fremde, Faule und Freie“ ein in die sozialen Sicherungssysteme. Wir wissen um den Betrug, der ihrer Fluchtabsicht a priori immanent ist, da wir ihr Wesen kennen (das die unbewusste Spiegelung unseres Eigenen ist). Die Gesetzgebung fand mit der Ernennung jener Balkanstaaten einen gewissermaßen endgültigen, konsequenten Weg, aufs Ressentiment zu reagieren. „Wir sind nicht das Sozialamt für den Balkan“ [36] ließ Horst Seehofer verlauten, etwas grobschlächtiger pointiert und nahe am Petryschen Schießbefehl klingt die damit verknüpfte Verteidigungslogik mit seiner Entschlossenheit, sich „bis zur letzten Patrone“ [37] gegen solche Einwanderung zu wehren. Kaum lässt sich deutlicher zum Ausdruck bringen, was bei Foucault sich wiederfindet, wenn vom Rassismus die Rede ist, der eingesetzt wird »in Verteidigung der Gesellschaft«, so wie die Politik des Antiziganismus über die Jahrhunderte stets zum Ausdruck kam als manifeste Biopolitik: „Wir müssen die Gesellschaft gegen alle biologischen Gefahren dieser anderen Rasse, dieser Unter-Rasse, dieser gegen-Rasse verteidigen […] Die rassistische Thematik […] dient als globale Strategie sozialer Konservativismen.“ [38] Gesellschaft wird in der Imagination jener Verteidiger „von gewissen heterogenen Elementen bedroht […]. Es ist die Vorstellung von Fremden, die sich einschleichen, und von Abweichlern, die Nebenprodukte der Gesellschaft sind.“ [39] Ihre Fernhaltung zunächst ist Bestandteil des biopolitischen Prinzips. In Anbetracht allerdings der unerbittlichen Konsequenzen solcher ‚Verteidigungen‘ gegen die Flüchtenden wird unschwer erkennbar, wie Biopolitik ihre thanatopolitische [40] Quintessenz offenbart – spätestens, sobald sie qua Regierungstechnik ihrer Option sich bedient, „in den Tod zu stoßen“ [41]. Diese Möglichkeit ist nun festgeschrieben in Anlage II des AsylG und verlangt auf rechtlicher Ebene die Feststellung des „offensichtlich unbegründeten“ Asylantrages für jene, die aus den genannten Ländern flüchten. Roma flüchten „offensichtlich unbegründet“, obwohl sich dort einer buchstäblich existenziellen Bedrohung keine staatliche Macht ernsthaft entgegenstellt, da die staatliche Macht Teil der Bedrohung ist. Foucault bemerkt, und dies sei hier hinsichtlich der keineswegs dramatisierenden Wortwahl hervorgehoben: „Selbstverständlich verstehe ich unter Tötung nicht den direkten Mord, sondern auch alle Formen des indirekten Mordes: jemanden der Gefahr des Todes ausliefern, für bestimmte Leute das Todesrisiko oder ganz einfach den politischen Tod, die Vertreibung, Abschiebung usw. erhöhen.“ [42] Die Abschiebewellen nach Mitrovica (Kosovo) in ein hoch bleikontaminiertes Flüchtlingslager verdeutlichen nach wie vor die tatsächliche thanatopolitische Dimension, die allerdings in einem Nicht-Diskurs zu verschwinden droht – Nicht-Diskurs, der gleichsam ihre Voraussetzung ist. [43] Antiziganistische Grenzpolitik als Erscheinungsform des europäischen Antiziganismus beinhaltet Muster des Rassismus, die zu pointieren vermögen, worin ihr tiefergelegenes Prinzip zu bestehen scheint: Die unleugbaren thanatopolitischen Elemente exhibieren was Foucault als jene „Zäsur“ [44] bezeichnet, die der Rassismus letztendlich sei: „Die Zäsur zwischen dem was leben, und dem, was sterben muß.“ [45] Zur Verteidigung des eigenen Territoriums vor jenen Fremden, die einzudringen drohen, entspricht die Logik der Grenze dem Prinzip der Bio-Macht: „je mehr du sterben läßt, um so mehr wirst du eben deswegen leben.“ [46]
Ausblick: Soziale Arbeit als Feld widerständiger Praxis
Die in diesem Aufsatz in verdichteter Kürze dargestellten Zusammenhänge können freilich nicht über einen bescheidenen Beitrag zu jenem o.g. kritischen Begehren hinausgehen, den Nicht-Diskurs um die Situiertheit flüchtender Roma aus den Balkanstaaten immer wieder zu durchbrechenden und repressiv-rassistische Machtprozesse bloßzulegen. Was in einem Komplex aus sprachpolitischer Begriffsfindung, selektiver Wahrheitsproduktion sowie der psychohistorischen Tiefendynamik des antiziganistischen Ressentiments »in Verteidigung der Gesellschaft« als kritisches Wissen sich entwickelt, droht jedoch Gefahr zu laufen, so könnte man meinen, sich alsbald wieder zu verlieren, sprich: Was wir versuchen zu ergründen, wird qua selbigen Prozess theoretischer Analyse absorbiert, rotiert lediglich um sich selbst, wenn es nicht unmittelbar in eine verändernde, befreiende Praxis übertragen wird. Ähnlich jedenfalls lautet oft die allgegenwärtige Kritik der Kritik. Hingegen aber ist die gesellschaftstheoretische Dechiffrierung repressiver Machtprozesse wesentlicher Bestandteil des kritischen Diskurses, der ganz im Sinne der Kritischen Theorie unermüdlich das Negative (hier: den Antiziganismus) in seiner Alltäglichkeit, gesellschaftlichen und politischen Ausformung, Absurdität und Kontinuität zu benennen und offensiv störend in den Diskurs hineinzutragen hat, um konsensualisierte Ideologien zu destruieren. Gerade im Versuch solcher Dechiffrierungen – und das droht in allzu praxisorientierter Eindimensionalität aus dem Blick zu geraten – kann schrittweise deutlich werden, inwiefern kritische Gesellschaftstheorie zu einer übergreifenden antiideologischen Strategie beizutragen vermag, die bereits stattfindende Widerständigkeiten beistehend flankiert resp. jedwedem Aufkeimen kritisch-progressiver, reflektierter Unruhe ein mögliches Fundament bietet. Ein Feld solcher Widerständigkeit kann Soziale Arbeit sein, sofern sie sich als »kritische Handlungswissenschaft« [47], als »Menschenrechtsprofession« (Staub-Bernasconi) versteht. Soziale Arbeit sieht sich im Migrations- resp. Fluchtkontext unmittelbar konfrontiert mit jener antiziganistischen Strategie, die als programmatischer Bestandteil sich einfügt in eine insgesamt nationalistischer und repressiver werdende Asyl- und Grenzpolitik, deren Annektierungspunkte zwischen autoritärer Konstituiertheit der Subjekte einer enthemmten Mitte einerseits – und der Asylpolitik, die die rechte Flanke schließen will, andererseits, sich ausweiten. Unmittelbar und in vielerlei Hinsicht ist dieser Zustand, der in seiner weiteren Entwicklung prognostisch eher finster stimmt, eine ernste Herausforderung für Soziale Arbeit. Mit der Pointierung kritischer Potenziale theoretischer Betrachtungen tritt nun die Bedeutsamkeit der Theorie hervor als Reflexionsgrundlage sozialarbeiterischen Handelns im Kontext repressiver Asylpolitik. Diese Reflexionsebene kann folgenreich sein im Sinne etwa spezifischer Formen des Ungehorsams, wie Erich Fromm [48] ihn etwa herausstellt als notwendige Folge des humanistischen, autonomen Gewissens, das dem autoritären Gewissen widerspricht. Die Kritik des Eingelassenseins Sozialer Arbeit in restriktive Migrationspolitik (etwa qua Asylsozialberatung, die eine Rückführungsberatung ist) findet so ihren normativ-ethischen Bezugspunkt, der gleichsam ein auf Veränderung des Bestehenden hinarbeitendes Überschreiten der Kritik ermöglicht. Mit anderen Worten: Durch solcherlei ethische Setzungen formt sich aus, was Wolfram Stender [49] in Anknüpfung an Hans Thiersch „emanzipatorischen Eigensinn“ Sozialer Arbeit nennt – emanzipatorischer Eigensinn, worin, so ließe sich anfügen, die tendenzielle oder potenzielle Transformation des Theoretischen ins Handeln in Erscheinung tritt. Eine derart als kritisch sich verstehende Praxis ist als Begrenzungsmacht [50] ausgerichtet auf Kontrolle und Eingrenzung staatlich-institutioneller Behinderungsmacht [51] sowie auf selbstreflexive Kontrolle und solidarische Beratung. Theorie wird damit also nicht unpraktisch, sondern fordert Praxis heraus, sie spricht das Negative aus: das Negative der Praxis sowie das Negative der Gesellschaft, in das sie eingelassen ist. Der Widerstand aus solch reflektierter Unruhe kann sich auch gegen die Sabotage bereits bestehender Werte richten. Dies scheint gerade hinsichtlich einer Gesellschaft Not-wendig, die ihre ‚menschenrechtlichen Errungenschaften‘ durch ihre höchsteigenen Regierungstechniken gleichsam taktisch zu unterlaufen imstande ist. [52] So lässt sich mit Adorno schließen: „Tatsächlich ist es keineswegs stets möglich, der Kritik die unmittelbare praktische Empfehlung des Besseren beizugeben, obwohl vielfach Kritik derart verfahren kann, indem sie Wirklichkeiten mit den Normen konfrontiert, auf welche jene Wirklichkeiten sich berufen: die Normen zu befolgen, wäre schon das Bessere.“ [53]
Literatur
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Žižek, Slavoj (2016): Der neue Klassenkampf. Die wahren Gründe für Flucht und Terror. Berlin.
Zeitungen und Zeitschriftenartikel (online)
Focus Online (2016): „Bleibt in eurer Heimat“: De Maizière hat klare Botschaft an Afghanen. Zugriff am 02.11.2017. Verfügbar unter: http://www.focus.de/politik/videos/bei-besuch-in-masar-i-scharif-bleibt-in-eurer-heimat-de-maiziere-erteilt-afghanischen-fluechtlingen-absage_id_5256849.html
Frankfurter Rundschau (2015): „Warum De Maizière Flüchtlinge beleidigt“. Zugriff am 02.11.2017. Verfügbar unter: http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/zdf-interview-warum-de-maiziere-fluechtlinge-beleidigt-a-425485
Spiegel (2006): Kosovo-Abschiebungen. Wenn morgens um 5 Uhr die Polizei anrückt. Zugriff am 02.11.2017. Verfügbar unter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/kosovo-abschiebungen-wenn-morgens-um-5-uhr-die-polizei-anrueckt-a-442325.html
Zeit Online (2011): „Seehofer: bis zur letzten Patrone gegen Zuwanderung“. Zugriff am 02.11.2017. Verfügbar unter: http://blog.zeit.de/joerglau/2011/03/10/seehofer-bis-zur-letzten-patrone-gegen-zuwanderung_4714
Zeit Online (2015): Ein Drittel der Balkan-Flüchtlinge sind Roma. Zugriff am 02.11.2017. Verfügbar unter: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/asylbewerber-roma-balkan-fluechtlinge-diskriminierung
TV-Sendungen
NTV: „Das Duell“ vom 07. September 2015. Zugriff am 02.11.2017. Verfügbar unter: http://www.n-tv.de/politik/Geissler-Roma-muessen-Asyl-bekommen-article15882541.html
[1] Horkheimer 1985 (1970), 401
[2] Orwell 1972 (1949): 223
[3] ebd. 226
[4] ebd. 224
[5] Zizek (2016, S. 64 f.) bezieht sich hier auf ein satirisch-fiktives Gespräch im Daily Currant zwischen Steve Doocey (Fox News) und der US-Politikerin Sarah Palin u.a. über ‚Natives‘, von denen Palin sich wünscht, sie mögen, wie all jene, die „in diesem Land […] verdammt zu viele seien“, doch wieder „zurück nach Nativia gehen“. Diese Satire, so Zizek, treffe ins Schwarze. Auf humoristische Weise decke sie das Hirngespinst auf, aus dem sich die Weltsicht der Einwanderungsgegner speise, und zwar, „dass es in der heutigen globalisierten Welt ein Nativia gäbe, wo die Menschen, die uns lästig sind, ordnungsgemäß hingehören.“ (ebd.)
[6] Focus Online 2016
[7] Freilich finden wir darin eine stets wiederkehrende Imagination, etwa auch 2010 nicht minder agitatorisch und dabei betont pseudo-empirisch bzw. biorassistisch von Thilo Sarrazin ausgesät als ‚Deutschland schafft sich ab‘. Analytisch-sozialpsychologisch jedoch verbirgt sich hier ein historisch weiter zurückreichendes, tiefendynamisches Phänomen, das Erich Fromm im kollektivpathologischen Komplex der »inzestuösen Bindung an Blut und Boden« ausführlich veranschaulicht hat. (Vgl. Fromm 1955a: 31 ff.)
[8] Zizek 2016: 40. Weiter führt Zizek aus: „Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die meisten Flüchtlinge aus »gescheiterten Staaten« kommen, in denen die Hoheitsgewalt zumindest in weiten Teilen mehr oder weniger außer Kraft gesetzt ist (Syrien, Libanon, Irak, Libyen, Somalia, Kongo, Eritrea). Der Zusammenbruch der dortigen Staatsgewalt ist kein lokales Phänomen, sondern die Folge der internationalen Politik und Wirtschaft […].“ (Ebd. 41)
[9] ebd.
[10] Näheres hierzu ebd. 37 – 46
[11] So ist die Verfolgung und Vernichtung der Roma und Sinti auch hinsichtlich der Thematisierung und Aufarbeitung der NS-Verbrechen allenfalls als Fußnote in die Geschichtsbücher und Diskurse eingegangen.
[12] Da die vorliegenden Ausführungen vornehmlich Menschen aus den als sicher erklärten Balkanstaaten betreffen, und es sich hier eher um Roma, nicht um Sinti handelt, wird nachfolgend, sofern es um die Problematik der ‚sicheren Herkunftsländer‘ geht, die Bezeichnung Roma verwendet.
[13] Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien
[14] Albanien, Montenegro und Kosovo
[15] UNHCR 2014
[16] So lautet der Vorwurf des ERTF: „Die Anhörung im Bundestag am 23. Juni 2014 bot eine nur unzureichende und selektive Auseinandersetzung mit den verfügbaren Länderinformationen. Bei den vier Sachverständigen der Regierungsfraktion fehlten entweder jegliche Länderkenntnisse oder sie waren Vertreter der Exekutive und deshalb nicht unabhängig. Bei einer sorgfältigen Prüfung aller international verfügbaren Informationen über die drei Länder hätten sie niemals als ‚sichere Herkunftsstaaten‘ eingeordnet werden dürfen.“ (2014)
[17] EASO 2013, zit. nach Paech 2014: 61
[18] Paech 2014: 62
[19] EASO 2013, zit. nach Paech 2014: 62
[20] Zeit Online 2015
[21] ERTF 2014
[22] TV-Sendung „Das Duell“, NTV, vom 07. September 2015
[23] Foucault 2005 [1976]: 108
[24] ebd.
[25] ebd., 112
[26] ebd., 113
[27] ebd.
[28] Vgl. u.a. Fromm 1999 (1936a): 168 ff.
[29] Hund 2000: 7
[30] Vgl. hierzu ausführlich Lohse 2016
[31] Siehe Näheres hierzu bei Hund (1996 und 2000) und bei Maciejewski (1994 und 1996)
[32] Nietzsches (1999 [1887]) „grösste[s] Schwergewicht“ lässt sich deuten als das Leben des Leistungssubjekts jenseits selbstzwecklicher Existenz, die zur (Selbst-)Erkenntnis kommt, „wie, wenn dir eines Tages oder Nachts, ein Dämon in deine einsamste Einsamkeit nachschliche und dir sagte: ‚Dieses Leben, wie du es jetzt lebst und gelebt hast, wirst du noch einmal und noch unzählige Male leben müssen; und es wird nichts Neues daran sein, sondern jeder Schmerz und jede Lust und jeder Gedanke und Seufzer und alles unsäglich Kleine und Grosse deines Lebens muss dir wiederkommen, und Alles in der selben Reihe und Folge […].‘“ (570)
[33] Maciejewski 1996: 12
[34] Vgl. Foucault 2005 (1976): 115
[35] Vgl. u.a. Fromm 1999 (1941a): 379 ff.
[36] Frankfurter Rundschau 2015
[37] Zeit Online 2011
[38] Foucault 2001 (1976): 81
[39] ebd., 101
[40] Ausführlich hierzu: Agamben 2002 (1995): 127 ff.
[41] Foucault 2008 (1976): 1133
[42] Foucault 2001 (1976): 303
[43] 2006 berichtete der SPIEGEL auf Grundlage diverser Berichte unterschiedlicher Menschenrechtsorganisationen: „Die ‚Gesellschaft für bedrohte Völker‘ hatte Ende 2005 aufgedeckt, dass 560 Roma und Ashkali, darunter zahlreiche Zwangsrückkehrer aus Deutschland, in mit giftigen Schwermetallen verseuchten Lagern am Rande einer Abraumhalde des Bergwerks Trepca untergebracht waren. Die Uno streitet zwar ihre Verantwortung für die Gründung dieser Lager nach Kriegsende ab, räumt jedoch ein, zu spät auf warnende Hinweise reagiert zu haben. Eine in US-Labors vorgenommene Analyse von 66 Haar- und Blutproben hatte die höchste jemals in menschlichen Haaren nachgewiesene Bleibelastung ergeben. Cesmin Lug im serbischen Nordteil der Stadt Mitrovica ist eines der verseuchten Lager. Offiziell wurde es mittlerweile aufgelöst, die Familien wurden in geschützte Regionen umgesiedelt. Tatsächlich betonierte man nur eine kaum 100 Meter entfernte, bis vor kurzem von französischen Kfor-Soldaten benutzte Kaserne und funktionierte sie zum neuen Flüchtlingsasyl umfunktioniert.“ (Spiegel 2006; vgl. auch Gesellschaft für Bedrohte Völker 2005)
[44] Foucault 2001 (1976): 301
[45] ebd.
[46] ebd.
[47] Vgl. Stender 2013
[48] Vgl. Fromm 1999 (1963d): 367 ff.
[49] 2013, 95.
[50] Vgl. Staub-Bernasconi (2005): S. 533
[51] Ebd.
[52] Wie dies in den Ausführungen von Norman Paech verdeutlicht wurde.
[53] Adorno 2003 (1977): 792 f.
Verfasst von
Dr. André Lohse
Vertretungsprofessor an der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
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Zitiervorschlag
Lohse, André, 2017.
Antiziganistische Grenzpolitik [online]. socialnet Materialien.
Bonn: socialnet, 12.11.2017 [Zugriff am: 13.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/materialien/27927.php
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