Anmerkungen über die Notwendigkeit einer vertieften Selbstreflexion in der Fallarbeit
Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Beushausen
veröffentlicht am 24.09.2021
Inhalt
- 1 Zusammenfassung
- 2 Einleitung
- 3 Professionsdefizite in der Urteilsbildung und Entscheidungsfindung
- 4 Die Bedeutung der Selbstreflexion
- 5 Prozessmodelle der Fallbearbeitung
- 6 Praxeologische Aspekte
- 7 Nützliche Reflexionsfragen
- 8 Selbstkompetenz
- 9 Literatur
1 Zusammenfassung
Für die Fallbearbeitung besteht der Anspruch einer ständigen Reflexion, diese findet jedoch in der Praxis häufig nicht statt. Professionelle Helfer*innen benötigen eine vertiefte Selbstreflexion. Nach einleitenden theoretischen Anmerkungen werden Fragen für die Selbstreflexion benannt.
2 Einleitung
Sozialarbeiter*innen und andere Fachkräfte müssen in ihren Institutionen im Kontext einer Fallbearbeitung [1] ständig Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen werden nach den Berichten vieler Praktiker*innen häufig nicht ausreichend reflektiert, obwohl die Selbstreflexion eine Schlüsselkategorie der Sozialen Arbeit ist [2]. Stattdessen sind sie geprägt von Zeitdruck und vielfältigen inneren und äußeren Motiven und Interessen.
Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist, dass Entscheidungsprozesse nach Ciompi (2019) in zirkulären Auswahlprozessen immer kognitionsfokussiert und emotionsbasiert sind. Um die Klient*innen möglichst effektiv zu unterstützen und um Fehler und Nebenwirkungen zu reduzieren, ist es bedeutsam, dass Sozialarbeiter*innen und Berater*innen sich oft selbst reflektieren. Dieses ist auch wichtig, obwohl in vielen Teams leider keine förderlichen Bedingungen zur Selbstreflexion bestehen [3]. Eine gelingende Selbstreflexion, so ist die Intention dieses Beitrags, kann dazu beitragen, Entscheidungsprozesse reflektierter vorzunehmen und Wirkungen und Nebenwirkungen des eigenen Verhaltens besser zu erkennen und zum Beispiel defensives Vermeidungsverhalten oder eine simplifizierende Komplexitätsreduktion vermeiden (Effinger 2021). Stattdessen sollten professionelle Helfer*innen ihre Expertise und ihre Machtquellen in konstruktiver Weise nutzen.
Professionelle Helfer*innen benötigen daher für die Fallbearbeitung eine pragmatische Übersicht über die Dimensionen der Selbstreflexion in der Fallberatung. Anregungen für solch eine vertiefte Selbstreflexion sollen in diesem Beitrag vorgestellt werden. Einführend soll kurz erläutert werden, dass im Kontext der allgemeinen Fallbearbeitung eine Selbstreflexion häufig zu kurz kommt, während die Bedeutung der Reflexion in der Fachliteratur allgemein hervorgehoben wird. Anschließend werden kurz einige Prozessmodelle der Fallbearbeitung benannt, in denen die Notwendigkeit einer Reflexion nicht benannt wird. Im Anschluss werden einige für diesen Kontext bedeutsame praxeologische Aspekte benannt, hierzu gehören u.a. Dimensionen und Elemente emotionaler Verunsicherung und Hinweise über problematische Bewältigungsformen in typischen professionellen Entscheidungsprozessen, auf die Effinger (2021) hinweist. Nach der Benennung dieser theoretischen Aspekte werden mögliche Reflexionsfragen zusammengefasst. Abschließend wird die Bedeutung der Selbstkompetenz zusammenfassend betont. Allerdings werden Fragen der Umsetzung hier nicht thematisiert.
3 Professionsdefizite in der Urteilsbildung und Entscheidungsfindung
Täglich treffen wir laufend und mehr oder weniger bewusst viele Entscheidungen. Zu beachten ist, dass man nicht nicht entscheiden kann, da Nicht-handeln ebenfalls eine Entscheidung ist. (Nach meinen Beobachtungen wird auch in Teams mit erfahrenen Fachkräften bei Fallentscheidungen zu wenig eine Metaebene eingenommen.) Für die Soziale Arbeit konstatieren Bastian und Schrödter (2019, S. 72 ff.) erhebliche Professionsdefizite in der Urteilsbildung und der Entscheidungsfindung. Oftmals würden sich Fachkräfte von ihren Gefühlen leiten lassen und nicht nach professionellen Maximen handeln, sondern eher nach alltagsweltlichen „Normalvorstellungen“. Zudem bestehe oftmals ein Partizipationsdefizit der Klient*innen. Zudem würde die in der Sozialen Arbeit als wichtig erachtete Balance zwischen Hilfe und Kontrolle insbesondere durch schlechter qualifizierte Fachkräfte einseitig hinsichtlich einer Kontrollorientierung aufgelöst, um sich (rechtlich) abzusichern. Die Autoren verweisen u.a. auf Studien von Enosh und Bayer-Topilsky (2014), die herausarbeiteten, dass vor allem bei mehrdeutigen Fällen sozioökonomische und ethnische Faktoren auf Seiten der Adressat*innen einen großen Einfluss auf das fachliche Urteil einer Kindesherausnahme nehmen.
Bastian (2019, S. 130) fasst zusammen: „Sozialpädagogische Fachkräfte sind mit äußerst schwierigen (Urteils-)Aufgaben konfrontiert. Es müssen komplexe Sachverhalte beurteilt und folgenreiche Entscheidungen getroffen werden. Die zu fällenden Urteile entsprechen nicht der Logik reiner, durch eindeutige Richtig-falsch-Maßstäbe vorgezeichneter, rationaler Handlungen. Gerade vor dem Hintergrund der Ungewissheiten und Herausforderungen professionell zu bearbeitender Probleme sind die Anforderungen, wie sie in den Gesetzen, in den Theorien, von der Umwelt oder von uns selbst zum Teil sehr explizit, zum Teil aber auch nur implizit formuliert werden, als komplexe Leistungen von Professionellen zu werten, bei denen zwischen verschiedenen, teilweise widersprüchlichen adressatenorientierten, staatlichen, fachlichen und organisatorischen Zielvorstellungen zu vermitteln ist.“
4 Die Bedeutung der Selbstreflexion
Zentral für das Handeln der Professionellen und die Aneignung eines professionellen Habitus ist die Reflexion. Diese wird verstanden, als theoriegeleitete Auseinandersetzung mit Problemen und gilt als Grundlage für erfolgreiches professionelles Handeln im Alltag. Ziel der professionellen Reflexion ist nach Ebert (2008, S. 9 f.), das „Wissen“ in „Können“ umzuwandeln. Heiner (2004, S. 44) nutzt den Begriff der „Reflexiven Professionalität“ um zu betonen, dass Reflexivität ein fundamentales Merkmal professionellen Handelns ist und den unverzichtbaren Kern der Handlungskompetenz bildet. Dabei wird diese zunächst in der Ausbildung erworben und im Berufsalltag kontinuierlich weiterentwickelt. Erst durch eine reflexive Kompetenz können das Wissen und die methodischen Prinzipien in der Praxis adäquat und zielgerichtet ausgewählt und eingesetzt werden. Heiner (a.a.O., S. 44) definiert Reflexivität als „Bereitschaft und Fähigkeit zur systematischen, methodisch kontrollierten und selbstkritischen Analyse des eigenen Tuns und der dazu gehörigen Rahmenbedingungen (der Institution, des Hilfesystems etc.).“
Hierbei ist nicht nur die Reflexion von Situationen, sondern auch die Reflexion persönlicher Faktoren bedeutsam. Dies beinhaltet biografisch angeeignete Erfahrungen und Norm- und Wertvorstellungen und verfestigte Verhaltensmuster. Auch die sozialen Beziehungen im beruflichen Handeln werden durch die Biografien der einzelnen Beteiligten geprägt (Ebert 2008, S. 43). Auch für Hochuli Freund und Stotz (2013 S. 59) ist die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen Emotionen und der eigenen Biografie unabdingbar, damit sich die Professionellen Helfer*innen im Handeln mit der Klientel als ganze Personen beteiligen. Von Spiegel (2011, S. 100) benennt zudem in ihrem Kompetenzmodell unter der Dimension des Könnens die Fähigkeit zum Einsatz der „Person als Werkzeug“. Die professionellen Helfer*innen müssen ständig wissen und begründen können, wie und aus welchen Gründen sie entsprechend handeln. Auch die Handlungsmotive und die emotionalen Anteile sollten stets reflektiert werden. Dies kann in der Praxis zusätzlich durch das Reflexionsinstrument der Supervision und/oder der Intervision gefördert werden.
5 Prozessmodelle der Fallbearbeitung
In der Literatur finden sich eine Reihe von prozesshaften Modellen für die Fallberatung bzw. für das methodische Handeln in der Beratung und verwandten Kontexten. Einige dieser Modelle sollen hier kurz benannt werden. So benennt Widulle (2012, S. 74) ein allgemeines Modell der Gesprächsphasen nach Benien (2003), in dem unterschieden wird: Anfangsphase, Informationsphrase, Argumentationsphase, Beschlussphase und Abschlussphase. Müller und Hochschuli Freund (2017) benennen für die multiperspektivische Fallarbeit die Phasen Anamnese, Diagnoseintervention und Evaluation. Von Spiegel (2011) unterscheidet hingegen die Auftrags- und Kontextklärung, Situations- und Problemanalyse, Aushandlung von Konsenszielen, Operationalisierung der Ziele und die Prozess- und Ergebnisevaluation. Auch ich habe in meinem Modell (Beushausen 2020a) auch nur unsystematisch allgemeine Fragen zur Selbstreflexion der Berater*innen aufgeführt. Gemeinsam ist diesen Modellen, dass Aspekte der Reflexion nicht exemplarisch benannt werden.
Schallberger (2017) hingegen benennt vier Phasen des Hilfeprozesses: Situationsanalyse – Anamnese – Diagnose, Zielbestimmung und Hilfeplanung, Hilfeleistung – „Intervention“ und als vierte Phase die Reflexion und Modifikation. Allerdings benennt auch Schallberger nicht explizit verschiedenste Dimensionen, er weist darauf hin, dass Professionelle spätestens im Nachhinein begründen können sollten, weshalb sie in der zur „Diskussion stehenden Handlungssituation so und nicht anders gehandelt haben; d.h. auf welche Überlegungen oder auf welche Intuition sie sich in ihrem Handeln stützten. Dies gilt nicht nur dann, wenn im Hilfeprozess etwas schief gelaufen ist.“ (a.a.O. S. 11). Er benennt vier Verpflichtungen, aus denen für professionelle Helfer*innen die Notwendigkeit besteht, das eigene Handeln einer kritischen Reflexion zu unterziehen. Dies sind die Verpflichtungen gegenüber den Klient*innen, gegenüber dem eigenen Professionsethos, gegenüber der Profession (Zum Beispiel welche Hilfepraktiken sind zielführend? Welche Potenziale und welche Gefahren sind mit einzelnen Praktiken verbunden?) und die Verpflichtung gegenüber den Finanzierern der erbrachten Hilfeleistungen.
Effinger (2021) fasst die Notwendigkeit einer umfangreichen Selbstreflexion mit dem Begriff der professionellen Selbstkompetenz. Selbstkompetenz beinhaltet für diesen Autor u.a. erstens eine Humorkompetenz, die eine Kompetenz zur Gelassenheit und zum Reframing beinhaltet, zweitens eine Risiko- und Entscheidungskompetenz, in der gelernt wird mit Ungewissheiten zu leben. Dies bedeutet, der Neugierde einen größeren Spielraum einzuräumen als der Angst, falsch zu entscheiden. Risikokompetenz ist die Fähigkeit situationsspezifisch auf Basis objektiver verfügbarer Daten und rationaler Risikoeinschätzung und auf Basis subjektiver, affektiver Handlungsimpulse Entscheidungen zu treffen. Drittens gehört zur Selbstkompetenz ein selbstbewusster, konstruktiver und vorausschauender Umgang mit Macht. Viertens benennt Effinger eine Reflexionskompetenz, die ein Zusammenspiel von Selbstkontrolle, Selbstbeobachtung und Selbstregulation beinhaltet.
Deutlich wird: die Bedeutung der Selbstreflexion wird allgemein betont, jedoch erfolgt in der Fachliteratur zur Fallbearbeitung keine Beschreibung einer systematischen Selbstreflexion der Fachkräfte.
6 Praxeologische Aspekte
Zum Verständnis der im Weiteren benannten Dimensionen einer Selbstreflexion sollen im Folgenden einige ausgewählte praxeologische Aspekte benannt werden [4].
Von Spiegel (201, S. 109) beschreibt ein Kompetenzmodell, in der sie Dimensionen der beruflichen Haltung benennt. Sie geht davon aus, dass sich persönliche oder berufliche Haltungen im Handeln der professionellen Helfer*innen zeigen. Gleichzeitig geht sie auch davon aus, dass sich in jedem Handeln eine Haltung ausdrückt. Sie sieht die handelnde Person und fordert daher eine grundsätzliche reflexive Arbeit an der beruflichen Haltung. Sie beschreibt vier reflexive Fähigkeiten, welche von den Fachkräften beherrscht werden sollten:
- Die Reflexion individueller Berufswahlmotive, hier ist erforderlich, dass sich Professionelle der Sozialen Arbeit damit auseinandersetzen, wieso sie sich für diesen Beruf entschieden haben.
- Die Reflexion individueller Wertestandards steuern das Handeln von Professionellen unbewusst. Um professionelles Handeln zu gewährleisten ist die Auseinandersetzung darüber, dass die eigenen Ansichten nicht denjenigen der Klientel entsprechen müssen, von hoher Bedeutung. Abweichungen von den eigenen Wertmaßstäben sind zu tolerieren, solange sie die Professionellen nicht handlungsunfähig machen.
- Die Reflexion der Zuschreibung von Schuld und Verantwortung (ebd., S. 110) thematisiert, dass Professionelle reflexiv wahrnehmen, wo die Ursachen von Problemen anzusiedeln sind, um vorschnelle Schuldzuweisungen zu verhindern. Individuelle Problemlagen sind oft das Resultat von gesellschaftlichen Problemlagen und deren Wechselwirkungen, dessen sollten sich Fachkräfte stets bewusst sein.
- Einübung professioneller Distanz: Die Beziehungen zur Klientel und zu anderen Akteur*innen lösen Emotionen aus. Diese Emotionen können biografisch gefärbten Gefühlen und daraus resultierenden Handlungsmuster entsprechen und so die Zusammenarbeit mit Individuen erschweren. Die Reflexion der eigenen Emotionen befähigt Fachkräfte, eine professionelle Distanz zu entwickeln.
6.1 Ungewissheit und Verunsicherung – der Umgang mit Ambivalenzen
Effinger (2021) weist für die Soziale Arbeit auf die Bedeutung emotionaler Verunsicherung im Umgang mit immer auftretenden Ungewissheiten und Ambivalenzen hin. Er beschreibt die folgenden Dimensionen (siehe ausführlicher a.a.O., S. 21 ff.):
- Erkenntnistheoretische Dimension: Verunsicherung beruht auf einer prinzipiell mehrdeutigen äußeren und inneren Wirklichkeit und objektiv begrenzter Wahrnehmungs- und Erkenntnismöglichkeiten, sowie fehlenden Zugängen einer sicheren Wahrnehmung der Interaktionsparter*innen und den eigenen Handlungsimpulsen, Bedürfnissen oder Motiven.
- Wissensdimension: Die Verunsicherung erfolgt durch Nicht-Wissen oder eine Überfrachtung mit Informationen, die ich in ihren Bedeutungen nicht bewerten kann. Die Verunsicherung wird möglicherweise noch verstärkt, wenn ich nicht weiß, wie ich mir (rechtzeitig) die gewünschten Informationen, Einschätzungen oder Kompetenzen verschaffen kann.
- Zeitdimension: Verunsicherung erfolgt als Folge objektiv begrenzt verfügbarer Zeit und Ressourcen zur Exploration des erforderlichen Wissens und Verunsicherung durch überraschende Ereignisse und ein zu hohes Tempo.
- Kommunikationsdimension: Eine Verunsicherung entsteht durch Nicht-Verstehen, im Eindruck missverstanden zu werden und ich nicht weiß, wie ich mich verständlich machen kann. Unsicherheit kann, so Effinger, in der Kommunikation entstehen, wenn beim Transfer von Nachrichten, Selbstoffenbarungen, Appellen oder Botschaften zwischen einem Sender und einem Empfänger Übersetzungsfehler gemacht oder Fehldeutungen vorgenommen werden. Zudem entstehen Unsicherheiten, wenn Übertragungen und Projektionen nicht beachtet werden oder wenn während des Transfers wichtige Informationen verloren gehen, weil sie vergessen oder unterschlagen wurden.
- Beziehungs- und Anerkennungsdimension: Verunsicherung kann auf unsichere Bindungserfahrungen oder abwertendes Verhalten anderer Menschen beruhen.
- Machtdimension: Eine Verunsicherung kann durch asymmetrische Machtverteilung begünstigt werden, wenn in sozialen Beziehungen situative oder strukturell verfestigte Asymmetrien und Disparitäten der Machtverteilung auftreten. Dabei beruht eine asymmetrische Machtverteilung nicht nur auf objektivierbaren asymmetrischen Macht- und Herrschaftsstrukturen, sondern sie sind immer auch intersubjektiv vereinbarte Konstruktionen und ein relationales Phänomen.
- Selbstwirksamkeitsdimension: In dieser Dimension kann eine Verunsicherung auf einer ausbleibenden Anerkennung von außen oder durch Zweifel an der eigenen Selbstwirksamkeit beruhen, sodass Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit entstehen und das Selbstvertrauen massiv beeinträchtigt wird.
- Handlungsdimension: In dieser Dimension erfolgt die Verunsicherung durch innere Widerstände oder kognitive Dissonanz.
6.2 Defensives Vermeidungsverhalten
Effinger (2021, S. 169 ff.) weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines defensiven Vermeidungsverhalten als unproduktive Reaktion auf Widersprüche und Risiken im Handlungsfeld hin. Auch hierzu werden im Folgenden Ausführungen des Autors zusammengefasst. Unter einem defensiven Vermeidungsverhalten versteht Effinger die mehr oder weniger bewusste erste Reaktion auf Sinneswahrnehmungen, in denen die Situation ohne nähere Analyse mit Unannehmlichkeiten, Bedrohungs- und Ohnmachtsgefühlen, Unsicherheit oder Angst vor unkalkulierbaren Risiken, Belastungen oder Anstrengungen erlebt werden. Dieses Verhalten hat einerseits eine schützende Funktion, andererseits verhindert es neue Lernerfahrungen und eine Kompetenzentwicklung. Häufig treten diese Reaktionen im Kontext besonders belastender Arbeitsbedingungen oder Anforderungen auf. Das gilt besonders bei der Bewältigung widersprüchlicher und ungewisser Situationen, bei der Bewältigung externer Kontexte mit komplexen Strukturen und einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure und bei der Bewältigung komplexer biografischer Prägungen. Ein solches Verhalten, so Effinger, wird, systemisch betrachtet, oftmals von anderen Akteuren eher belohnt als bestraft. Unproduktiv ist dieses Bewältigungsverhalten insbesondere dann, wenn diese Mechanismen einer (selbst)reflexiven Betrachtung entzogen bleiben und die Lösung anstehender Aufgaben nicht erfolgt.
Effinger unterscheidet in diesem Kontext verschiedene Formen der Komplexitätsreduktionen: So führt oftmals eine pragmatisch-simplifizierende Reduktion zu typischen Verhaltensweisen wie das Vermeiden von Risiken und Experimenten. Neue Herausforderungen werden nicht angenommen, stattdessen bleibt es bei Bewährtem bzw. Bekanntem. Ausgeblendet werden subjektiv unangenehme, und widersprüchliche Realitäten. Typisch sind auch ein einseitiges Solidarisieren und Priorisieren normativer Haltungen, die auf moralisch oder politisch begründeten dualistischen Weltbildern und einer scharfen Gegenüberstellung von Guten und Bösen oder Schwachen und Starken, Tätern und Opfern beruhen. Eine emotional-simplifizierenden Reduktion beruht auf dem Hintergrund biografischer Muster, in denen weitgehend unbewusst, spontan und reflexartig auf bedrohlich wahrgenommene Signale des internen Kontextes reagiert wird. Dies kann zu einer ausgeprägten Ängstlichkeit, einem Ausweichen in konfliktbehafteten Situationen, überempathischem, übergriffigem und distanzlosem Intervenieren und Agieren führen.
Weitere Faktoren für das Auftreten defensiven Vermeidungsverhaltens sind unklare Aufträge, wenn nicht deutlich ist, was erlaubt und erforderlich ist, wenn Perfektionserwartungen existieren, keine Fehlerfreundlichkeit im Team und in der Institution vorhanden ist oder wenn analytisch-diagnostische Kompetenzen und methodisches Wissen fehlen und unklar ist, wie man beginnen soll und welche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Folgen sind sehr vielfältig, beispielsweise sei hier auf einen Verzicht auf eine Konfrontation, eine Konfliktvermeidung verwiesen. Zu diesen Folgen gehört auch, dass Machtfragen oft personalisiert werden, statt Macht angemessen anzunehmen und einzusetzen. Einseitig parteiliche und moralisierende Haltungen können, so Effinger (a.a.O., S. 181), von eigenen Wissenslücken und mangelnder Handlungskompetenz ablenken.
Effinger betont (a.a.O., S. 176), dass die beschriebenen Verhaltensmuster nicht nur auf der Ebene des individuellen Verhaltens der Mitarbeiter*innen zu konstatieren sind, sie sind oft Teil der gesamten Organisationskultur und können sich wechselseitig verstärken. Eine Vereinfachung zeigt sich auch in einem mechanistischen Denken und im Glauben an die richtige Technik bzw. Methodik, verbunden mit der Annahme, man könne alles perfekt machen. In der Folge wird die Aufmerksamkeit auf die Einhaltung des Planes gerichtet und die widersprüchlichen Bedürfnisse, Motive der Adressat*innen nicht beachtet. Vorhandene Spieleräume für ein gründliches Assessment und einer entsprechenden Hilfeplanung werden von den professionellen Helfer*innen nicht ausgeschöpft, da sie entweder den Ärger ihres Arbeitgebers, des Kostenträgers oder aber ihres Adressaten befürchten.
6.3 Entscheidungsverläufe und Entscheidertypen
Effinger (2021, S. 82 ff.) stellt zudem differenziert verschiedene Entscheidungsverläufe und Entscheidertypen vor, die hier ebenfalls zusammenfassend benannt werden. Der Autor verweist darauf, dass in überschaubaren Situationen, in denen genügend Informationen zur Einschätzung der Situation vorliegen, mögliche Zweifel eher gering, die Vor- und Nachteile der Entscheidung und der Handlungen überschaubar sind. Wenn wir nicht intuitiv auf unsere Routinen zurückgreifen, uns weder Zeit noch ausreichendes Wissen zur Situationseinschätzung zur Verfügung stehen, wachsen die Zweifel über eine angemessene Entscheidung. Erscheint uns die Situation als irgendwie bedrohlich und steht keine Zeit für langes Nachdenken zur Verfügung, verhalten wir uns reflexartig und überlassen unserem Unbewussten bzw. dem autonomen Nervensystem eine Reaktion. Dann steuern archaische Reflexe, wir fliehen, erstarren oder greifen an.
Beeinflusst wird die subjektive Entscheidungsfindung und deren Umsetzung in entsprechende Handlungen durch die Motive und Intentionen, die Kompetenzen, die man auf dem Weg zu diesen Zielen nutzen kann, den vorhandenen zur Verfügung stehenden Ressourcen (Werkzeuge und Methoden), mit denen man seine Entscheidung umsetzen kann, persönlichen Präferenzen bei der Auswahl und der Priorisierung von Bedürfnissen, Zielen, Wegen und Risiken.
6.4 Partizipation
Auf diese Dimension soll abschließend eingegangen werden, da diese in der Regel im Prozess der Fallbearbeitung nicht thematisiert wird (siehe ausführlicher Beushausen und Schäfer 2021). Allgemein proklamiert die Gesundheitsförderung das Ziel einer möglichst umfassenden Partizipation der Klient*innen an der Planung, Steuerung, Auswertung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen. Im Kontext der Fallbearbeitung und der psychosozialen Beratung wird dies jedoch nur wenig thematisiert und umgesetzt. Eine partizipative Ausrichtung der Beratung basiert auf einer Reihe von Haltungen und Konzepten, die hier nur kurz benannt werden. Neben dem Empowermentkonzept ermutigt das Modell, des „Nichtwissens“ (Kleve 2014, S. 217) professionelle Helfer*innen entgegen dem vorherrschenden Modell einer professionellen Beziehung, in dem die Expert*innen über Wissen und Können verfügt und die Laien, also die Klient*innen, den Anweisungen zu folgen habe, einzunehmen. Hintergrund für die partizipative Haltung ist die Einsicht, dass Menschen nicht mechanistisch oder trivial handeln, denn sie lassen sich nicht zielgerichtet beeinflussen und von außen steuern, sondern nur anstoßen. Kleve plädiert dafür, Nichtwissen nicht nur als erfahrbare Realität zu akzeptieren, sondern als entscheidende Ressource umzudeuten. Professionelle Helfer*innen können Klient*innen nur dann nachhaltig stärken, wenn sie akzeptieren, dass sie nicht wissen, was das Beste für die Klient*innen ist.
Da die Menschen und die Situationen sehr unterschiedlich sind, so werden auch Klient*innen im Kontext der Fallbearbeitung einen unterschiedlichen Grad der Partizipation und des Empowerment wünschen. Bei der Umsetzung einer vermehrten Partizipation sind zudem mögliche Probleme und Nebenwirkungen auf Seiten der Adressat*innen und der Helfer*innen im Kontext ihrer Institution zu bedenken. Das Ausmaß des Wunsches nach vermehrter Partizipation ist auch von den bisherigen Erfahrungen der Betroffenen abhängig. Im Einzelfall ist somit mit jedem einzelnen Adressaten in seiner spezifischen Situation abzusprechen, welche Stufe einer Partizipation angemessen ist. In der Regel bedeutet dies, dass die Stufe der Partizipation sich im Unterstützungsprozess verändert, wenn z.B. ein depressiver Klient zunächst nur eingeschränkt mitbestimmen kann. Entscheidend ist, dass die Klient*innen die Wahlmöglichkeit haben, welche Stufe der Partizipation sie erreichen wollen.
7 Nützliche Reflexionsfragen
Grundsätzlich ist es hilfreich während des gesamten Prozesses der Fallbearbeitung die eigenen Emotionen, Gedanken, Assoziationen, Impulse und Interessen ebenso zu reflektieren wie die äußeren einflussnehmenden Faktoren. Im Folgenden werden diese grob zwischen inneren und äußeren Dimensionen und Kriterien, die sich auf den Prozess der Fallberatung beziehen, in Frageformen gegliedert. Letztlich beeinflussen jedoch die einflussnehmenden Faktoren zirkulär. Festzuhalten ist, dass sich viele Aspekte nicht eindeutig bestimmten Überschriften zuordnen lassen, der Unterschied zwischen den inneren und äußeren Bedingungen ist lediglich ein teilweise nützliches Konstrukt. Gleichzeitig kann solch eine Übersicht nicht allumfassend sein, einzelne Aspekte wurden zusammengefasst, zudem musste zum Verständnis bei einzelnen Aspekten auf die Fachliteratur verwiesen werden. Begonnen wird mit einer Vorstellung der Reflexionsfragen, bei der der Schwerpunkt auf der Person der Fallbearbeiter*innen liegt.
7.1 Reflexionsfragen zur Person der Fallbearbeiter*innen – ihren Vorerfahrungen, und beruflichen Haltungen
- Welche Bedeutung hat die Berufsmotivation für die heutige Berufspraxis?
- Welchen Theorien oder Konzepten, z.B. analytischen, verhaltenstherapeutischen, systemischen Modelle fühle ich mich verbunden oder möglicherweise verpflichtet?
- Kenne ich meine Vorlieben bei der Fallbearbeitung?
- Welche Wirkungen halte ich für allgemein – auf welchem theoretischen Hintergrund für bedeutsam und im konkreten Fall für nützlich? Beispiel: Vertraue ich angemessen auf eine Selbstwirksamkeit und ein autonomes Wachstumsprinzip?
- Welche Bedeutung hat meine Herkunftskultur heute für meine Tätigkeit in der Beratung?
- Welchen Kontakt habe ich zu einem eher intuitiven Wissen, dem Erfahrungswissen? Reduziere ich die Komplexität, z.B. indem ich im Wesentlichen auf der sozialen, der körperlichen oder der psychischen Ebene interveniere?
- Habe ich Kontakt zu meinen somatischen Markern, meinem Körpergefühl, meinem emotionalen Erfahrungsgedächtnis? Beachte ich meine körperlichen/​leiblichen Empfindungen? Nehme ich Mitgefühl, Ärger, Ängstlichkeit, Freude, Unbehagen und andere Gefühle reflektiert war? Nehme ich atmosphärische Störung angemessen wahr?
- Welche „Glaubenssätze“ (z.B. Veränderung ist mühsam, Veränderung braucht Konfrontation) habe ich verinnerlicht und wie wirken diese sich auf meine berufliche Tätigkeit aus?
- Wird die Bedeutung der eigenen kulturellen Identität ausreichend reflektiert?
- Mit welchen Klient*innen bzw. Klient*innengruppen arbeite ich gerne?
- Gegenüber welchen Klient*innengruppen habe ich Vorbehalte und Vorurteile? Welchen Kulturen fühlen Sie sich nahe, mit welchen möchten oder können Sie nicht arbeiten (z.B. mit Tätern, politisch extrem eingestellten Personen)?
- Mit welchen Klient*innengruppen, in welchem Arbeitssetting sollte ich besser nicht arbeiten?
- Was verstehe ich im Kontext der Sozialen Arbeit unter einer Beziehungsprofession? Wird der Beziehungsbegriff tiefgreifender reflektiert? Ist zum Beispiel regelhaft eine „nahe“ Beziehung oder auch eine objekthafte Beziehung hilfreich?
- Welche ethische Kriterien sind mir in der Fallbearbeitung wichtig – z.B. möglichst wenig eingreifen?
- Habe ich ein passendes Nähe- und Distanzverhältnis zu den Themen des Falls und zu den jeweiligen Akteur*innen?
- Was sind meine Lieblingsmethoden und Techniken? Werden diese zu regelhaft eingesetzt? Arbeite ich lieber unterstützend oder konfrontierend? Sehe ich Verknüpfungen in der Auswahl meiner eigenen Lösungsideen und in denjenigen, die ich Klient*innen oftmals vorschlage?
- Welche methodischen Stärken und Defizite habe ich?
- Kann ich angemessen meine Rollen wahrnehmen und gegebenenfalls wechseln (z.B. Rolle als Fachmann/​Fachfrau, Repräsentant des Trägers, Geschlechterrolle, professionelle Identität, Vertreter einer Institution, Repräsentant eines gesellschaftlich legitimen Moralsystems)?
- Nehme ich zu Beginn eines Kontaktes meinen initialen Impuls (Beushausen 2020a) wahr?
- Beachte ich meine typischen Bewältigungsmuster in konflikthaften Situationen?
- Welche Bedeutung haben meine individuellen Haltungen, z.B. im Umgang mit Konflikten, ein Wunsch nach Harmonie oder Anpassung bzw. Auflehnung? Ist mein Umgang unter konflikthaften, stressbehaften Bedingungen eher defensiv? Wie wichtig sind mir die Meinungen und Reaktionen der Klient*innen, der Kolleg*innen und der Dienstvorgesetzten? Wie autonom bin ich in diesem Kontext?
- Nehme ich meine „Macht“ zur Gestaltung war? Welches Verhältnis habe ich zum Thema der Macht?
- Welche Rolle spielt mein Hedonismus (kurzfristiger Genuss, Freude, Lust)?
- Wie groß ist mein Sicherheitsbestreben? Neige ich zu Lösungen, die der eigenen Angstbewältigung und Unsicherheitsreduzierung dienen?
- Wie weit ist mein berufliches Handeln an Wirkungen ausgerichtet?
- Beachte ich ausreichend mögliche Risiken und Nebenwirkungen (siehe Beushausen 2020a)? Welche der nicht-intendierten Nebeneffekte sind als positiv, welche als negativ einzustufen? Gibt es Nebenwirkungen für Angehörige oder andere Person? Welche Nebenwirkungen und Risiken entstehen aufgrund der Missachtung ethischer Grundlagen (z.B. Verantwortung, Würde, Selbstbestimmung des Klienten)? Welche Nebenwirkungen und Risiken sind auf eine unprofessionelle Berufsausübung seitens der Helfer*innen zurückzuführen?
- Welche Bedeutung für die Fallarbeit hat meine professionelle Identität?
- Reflektiere ich, wann Parteilichkeit und wann Neutralität bzw. Allparteilichkeit angemessen ist?
- Gehe ich insgesamt gerne zur Arbeit, bearbeite ich gerne diesen speziellen Fall?
- Fühle ich mich überlastet? Kann ich mich entlasten um Unterstützung bitten?
- Kann ich angemessen mit eigenen Fehlern und Misserfolgen umgehen?
- Bevorzuge ich Routinelösungen oder stereotype Entscheidungen, gehe ich angemessen Risiken ein?
- Kann ich Ungewissheiten, Ambivalenzen und Unsicherheiten aushalten?
- Wird die Bedeutung von Übertragung und Gegenübertragungen wahrgenommen und kann ich hiermit angemessen umgehen? Reflektiere ich, an wen mich eine Situation oder ein Adressat erinnert?
- Wird reflektiert, welche Partizipationsstufe in der Einzelfallbearbeitung vom Klienten gewünscht und im konkreten Fall angemessen ist? Werden mögliche Hindernisse (in der Person des Klienten, meine eigenen und die der Institution) reflektiert?
- Welcher Entscheidungstyp bin ich im beruflichen Alltag und in krisenhaften Situationen?
7.2 Reflexionsfragen zu den prozesshaften Phasen der Fallbearbeitung:
- Werden Krisen als existenzielle Bedrohung wahrgenommen, gibt es einen angemessenen Umgang hiermit? Greife ich öfters zu spät oder zu früh oder massiv ein?
- Wird die Vorgeschichte des Klienten im Kontakt zu professionellen Helfer*innen reflektiert? Wie beeinflussen mich diese vorliegenden Informationen?
- Welche offenen und verdeckten Ziele verfolgt die Institution? Sind die Ziele angemessen? Sind diese mit dem Klienten ausreichend abgesprochen?
- Besteht eine ausreichende Motivation beim Klienten? Wird diese angemessen gefördert?
- Ist der Leidensdruck beim Klienten groß genug? Wird die Bedeutung eines Leidensdrucks reflektiert?
- Besteht eine hinreichende Passung zum Beispiel zwischen dem Helfer und dem Klienten (Beushausen 2020a)? Sind sich diese ähnlich genug oder zu ähnlich?
- Kann ich die im Einzelfall nützlichen Wirkfaktoren erkennen und anbieten (z.B. emotionale Annahme, Hilfen bei der praktischen Lebensbewältigung, präventive Elemente, Förderung kommunikativer Kompetenz, Förderung von Lernmöglichkeiten, Gestaltung sozialer Netzwerke, Ermöglichung von Solidaritätserfahrungen)?
- Inwieweit werden Hypothesen und Diagnostik als Konstruktionen verstanden? Werden in diagnostischen Prozess ausreichend körperliche/​leibliche, soziale und psychologische Faktoren berücksichtigt? Werden ausreichend Ressourcen, Residenzen und Potenziale analysiert? Auf welches Wissen und auf welche Theorien wird zurückgegriffen? Wird berücksichtigt, dass Diagnosen Ausdruck von Definitionsmacht im Hinblick auf Normalität sind und Diagnosen Etikettierungen bedingen? Wird die Bedeutung der Lebenslage reflektiert? Welches Ziel ist mit der Diagnosenerstellung verbunden? Für wen ist die Diagnose wichtig? Unter welchen Umständen sollte die Diagnose aufgegeben bzw. verändert werden? Werden den Klient*innen angemessen und respektvoll die diagnostischen Erkenntnisse mitgeteilt?
- Werden Komorbitäten und ihre Bedeutung erkannt? Werden die verschiedenen Bewältigungsmöglichkeiten nach Traumata analysiert?
- Wer bestimmt in der Fallberatung die Ziele und ihre Angemessenheit?
- Erfolgt eine angemessene Anamneseerhebung, ist diese komplex genug, sodass vielfältige Hypothesen gebildet werden können?
- Werden die oftmals widersprüchlichen Aufträge der Klient*innen, der Angehörigen, anderer Helfer*innen und der Institution reflektiert?
- Werden Placeboeffekte genutzt und möglichst Noceboeffekte vermieden (Beushausen 2020b)?
- Werden neben den Defiziten und Schwächen des Klienten auch die Ressourcen und Stärken gewürdigt und genutzt?
- Wie geschieht die Auswahl der Klient*innen? Werden zum Beispiel Klient*innen mit Doppeldiagnosen betreut?
- Wird angemessen eine Motivation für eine Veränderung beim Klienten berücksichtigt?
- Wie werden die sogenannten Widerstände des Klienten verstanden? Wird der „Sinn“ des „widerständigen Verhaltens“ analysiert? Wird ein kreativer Umgang mit Widerständen angestrebt?
- Wird erörtert, wann Parteilichkeit, Allparteilichkeit oder Neutralität angemessen ist?
- Werden Ambivalenzen als Persönlichkeitsanteile im Prozess der Beratung wahrgenommen, gewürdigt und ein angemessener Umgang hiermit versucht (siehe Beushausen 2020a)?
- Wird berücksichtigt, dass Veränderungen prozesshaften Phasen unterliegen?
- Werden Methoden angemessen gewählt? Wird unterschieden, wann stabilisierende oder zum Beispiel aufdeckende Methoden oder eine Vermittlung angemessen ist?
- Wird der Hintergrund eines Abbruchs einer Fallbearbeitung ausreichend reflektiert?
7.3 Externe Einflüsse und Dimensionen
- Wird eine Fallbearbeitung und werden Fallbesprechungen bzw. Intervisionen systematisch und reflektiert durchgeführt? Werden hierfür passende methodische Hilfsmittel genutzt?
- Gibt es ausreichende Ressourcen für Intervention, Fortbildung und Supervision? Sind diese Maßnahmen hilfreich und effektiv?
- Stehen betriebswirtschaftlich günstige Lösungen im Mittelpunkt? Werden schnelle oder eher nachhaltige Lösungen gesucht? Werden Ressourcen ausreichend genutzt?
- Welche Nebenwirkungen und Risiken sind bedingt durch institutionelle Vorgaben und die Rahmenbedingungen? Tragen beispielsweise Interventionen zu einer Chronifizierung bei (Beushausen 2020a)?
- Werden ausreichend Krisen und krisenhafte Situationen proaktiv vermindert, gibt es einen Kriseninterventionsplan?
- Werden Abbrüche der Fallbearbeitung, Misserfolge und Fehler regelhaft reflektiert?
- Erfolgt die Messung der Wirkungen oder der Erfolge über sinnvolle oder unzureichende Kriterien?
- Bestehen gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Hilfen?
- Welche Bedeutung hat die Atmosphäre im Team? Wie ist der Umgang mit Konkurrenzen und Konflikten? Wie unterstützend oder reglementierend verhält sich die Leitung?
- Existiert in der Organisation eine Kultur einer Fehlerfreundlichkeit?
- Wie verlaufen im Team und in der Institution typischerweise die Entscheidungsprozesse? Welche Rolle spielen Ungewissheit und Zweifel bei der Entscheidungsfindung? Inwieweit sind Entscheidungen an Normalitätskriterien (was ist die übliche Lösung) oder an Nützlichkeitskriterien ausgerichtet (für wen)? Inwieweit erfolgt eine Orientierung an Spezialwissen?
- Wird die Komplexität einer Fallbearbeitung im Sinne einer Vereinfachung mit einem Negieren von Ambivalenzen reduziert?
- Ist die gesetzliche Lage ein ausschließliches Kriterium für Entscheidungen? Wie wird mit „Grauzonen“ umgegangen?
- Existiert ein unterstützendes Netzwerk?
- Wie erfolgt die Überprüfung der Wirksamkeit und der Effizienz der Maßnahmen? Werden mit der untersuchten Praxis die seitens des Gesetzgebers oder seitens der Finanzierer gesetzten Ziele tatsächlich erreicht? Werden diese Ziele effizient – also mittels eines möglichst geringen Kostenaufwands erreicht? Stehen in der untersuchten Praxis Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis zueinander? Braucht es sie überhaupt?
8 Selbstkompetenz
In diesen Beitrag wurde für die Etablierung einer regelhaften reflexiven professionellen Selbst- und Handlungskompetenz plädiert. Effinger (2021, S. 236) nutzt für diese Prozesse den Begriff der Selbstkompetenz, der m.E. gut diese Zusammenhänge zusammenfasst:
„Selbstkompetenz bedeutet, die eigene Handlungskompetenz durch Selbsterfahrung und Selbstwahrnehmung, Selbstkontrolle, Selbstreflexion und Selbstregulation kontinuierlich zu erweitern. Komplexitätsreduktionen reduzieren nur die wahrgenommene Realität, nicht die Realität als solche. Blinde Flecken der Wahrnehmung lassen sich nur durch unterschiedliche Perspektiven und Selbstreflexion im Rahmen von Selbsterfahrungsseminaren, Supervision in Ausbildung und Praxis, kollegialer Beratung, Methodentrainings oder Seminare zum Fallverstehen begrenzen. In der Reflexion praktischen Handelns geht es darum, in der Praxis wahrgenommene Irritationen und Blockaden zu verstehen, um so typische Entscheidungsmuster und persönlichen Alltags- und Handlungsstrategien zu hinterfragen.“
Zu diesen Selbstkompetenzen gehört zudem eine angemessene professionelle Risikokompetenz, denn Handeln ist immer riskant. Gefordert sind ein differenziertes Umgehen mit Unsicherheiten, Ambivalenzen, Ungewissheiten und Risiken und eine Haltung, in der sich die professionelle Fachkraft und die entsprechende Institution in der Fallbearbeitung als „Teil der Problematik“ begreift.
9 Literatur
Bastian, Pascal, Schrödter, Mark (2014): Professionelle Urteilsbildung in der Sozialen Arbeit. December 2014, Soziale Passagen 6(2):275-297, https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs12592-014-0175-5, abgerufen am 26.08.2021.
Bastian, Pascal (2019): Sozialpädagogische Entscheidungen. Professionelle Urteilsbildung in der Sozialen Arbeit. Verlag Barbara Budrich, Opladen & Toronto.
Beushausen, Jürgen (2020a): Beratung lernen – Grundlagen psychosozialer Beratung und Sozialtherapie für Studium und Praxis. Barbara Budrich/UTB, Opladen und Toronto, 2016, 2. erweiterte Ausgabe.
Beushausen, Jürgen (2020b): Nocebo-Effekte in der Sozialen Arbeit. Veröffentlicht am 26.02.2020 in socialnet Materialien unter https://www.socialnet.de/materialien/​28993.php, abgerufen am 28.08.2821.
Beushausen, Jürgen/Schäfer, Andreas (2021): Traumaberatung in psychosozialen Arbeitsfeldern. Barbara Budrich/UTB, Opladen & Toronto.
Ciompi, Luc (2019): Affektlogik. Über die Struktur der Psyche und ihre Entwicklung. Carl Auer Verlag, Heidelberg
Ebert, Jürgen (2008): Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Reflexion als Schlüsselkategorie professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit. Georg Olms, Hildesheim.
Effinger, Herbert (2021): Soziale Arbeit im Ungewissen. Mit Selbstkompetenz aus Eindeutigkeitsfallen. Beltz Juventa, Weinheim und Basel.
Heiner, Maja (2004): Professionalität in der Sozialen Arbeit. Kohlhammer, Stuttgart.
Hochuli Freund, Ursula/​Stotz, Walter (2013): Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit. Ein methodenintegratives Lehrbuch. 2. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart.
Kleve, Heiko (2014): Empowerment durch Nichtwissen. Haltungsbildung in der Sozialen Arbeit. In: Soziale Arbeit 6.2014, S. 226 – 227.
Müller, Burkhard/​Hochuli Freund, Ursula (2017): Sozialpädagogisches können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage, Lambertus, Freiburg.
Schallberger, Peter (2017): Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit – Ein Orientierungsraster. Lehrveranstaltungsskript im Modul A1. https://www.peterschallberger.ch/resources/​Lehrunterlagen-FHS/​A1_meth_Handeln_2017.pdf, abgerufen am 20.08.2021.
Von Spiegel, Hiltrud (2011): Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit. Grundlagen und Arbeitshilfen für die Praxis. 4. Auflage. Ernst Reinhardt Verlag, München.
Widulle, Wolfgang (2012): Gesprächsführung in der Sozialen Arbeit. Grundlagen und Gestaltungshilfen. 2., durchgesehene Auflage. Springer, Wiesbaden.
[1] Die Begriffe Fallarbeit und Fallbearbeitung werden üblicherweise in der Literatur und der professionellen Praxis genutzt, daher werden diese auch hier verwendet, obwohl diese Begriffe eine problematische Objektivierung beinhalten.
[2] Diese Beobachtungen wären jedoch noch empirisch zu belegen.
[3] Auch dieser Hinweis wäre noch zu betätigen, Erfahrungen zeigen, dass in vielen Institutionen Fallbesprechungen oftmals wenig standardisiert und unter Zeitdruck erfolgen und z.B. Deputate für Supervisionen gekürzt werden oder z.B. in Schulen oder Kitas Supervisionen nicht zum Standard gehören.
[4] In diesem Beitrag kann aus Platzgründen nur auf wenige Dimension eingegangen werden. Auch, um die Bedeutung des Buches von Herbert Effinger (2021) zu betonen, wird im Folgenden insbesondere auf Aspekte eingegangen, die dieser Autor benennt.
Verfasst von
Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Beushausen
studierte Soziale Arbeit und Erziehungswissenschaft und absolvierte Ausbildungen als Familientherapeut und Traumatherapeut und arbeitet ab 2021 als Studiendekan im Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung in Sozialer Arbeit“ an der DIPLOMA Hochschule
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Es gibt 3 Materialien von Jürgen Beushausen.
Zitiervorschlag
Beushausen, Jürgen, 2021.
Anmerkungen über die Notwendigkeit einer vertieften Selbstreflexion in der Fallarbeit [online]. socialnet Materialien.
Bonn: socialnet, 24.09.2021 [Zugriff am: 11.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/materialien/29350.php
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