Empfehlungen zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
veröffentlicht am 06.10.2023
https://doi.org/10.60049/kcfos10y9
ISBN (PDF): 978-3-7841-2674-6
socialnet Materialien. Reihe 8: Verlag des Deutschen Vereins
Zusammenfassung
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des physischen Existenzminimums, das stets gedeckt sein muss. Der Bundesgesetzgeber hat im SGB II und SGB XII geregelt, dass diese Bedarfe in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Er hat nicht geregelt, wie der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit auszufüllen ist. Dies bleibt den kreisfreien Städten und Kreisen überlassen. Die kommunalen Kostenträger bestimmen in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet als angemessen anerkannt werden.
Die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit erweist sich in der Praxis als schwierig. Viele Widersprüche und Klagen haben die Kosten für Unterkunft und Heizung zum Gegenstand. Der Deutsche Verein erläutert in seinen Empfehlungen das mehrstufige Verfahren zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten unter Berücksichtigung der vom Bundessozialgericht entwickelten Standards zum schlüssigen Konzept. Die Empfehlungen umfassen darüber hinaus folgende Themen: Bestimmung angemessener Heizkosten, Aufwendungen für Schönheitsreparaturen, Umgang mit Nebenkostenabrechnungen, Besonderheiten bei selbstgenutztem Wohneigentum, Kostensenkungsobliegenheit bei unangemessen teurem Wohnen, Umzüge während des Leistungsbezugs. Den Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Angemessenheitsbestimmung mittels kommunaler Satzung ist ebenfalls ein Kapitel gewidmet.
Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ erarbeitet, im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und schließlich am 12. März 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet. Sie bündeln die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und bieten den kommunalen Leistungsträgern eine Hilfestellung, um unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten wie auch der Besonderheiten des Einzelfalls die Angemessenheit von Wohnkosten praxisgerecht bestimmen zu können.
Verfasst von
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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Zitiervorschlag
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2023.
Empfehlungen zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII [online]. socialnet Materialien.
Bonn: socialnet, 06.10.2023 [Zugriff am: 03.12.2023].
https://doi.org/10.60049/kcfos10y9
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