Die Unterbringung begleiteter Kinder mit Fluchtgeschichte in Gemeinschaftsunterkünften und die UN-Kinderrechtskonvention
socialnet Materialien. Reihe 2: Akademische Abschlussarbeiten
Zusammenfassung
Obwohl Deutschland stolz auf seine Menschenrechte ist, und die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 2010 vollständig ratifiziert hat, kommt es noch immer zu Missständen bei der Unterbringung von Kindern mit Fluchtgeschichte und ihren Familien. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die UN-Kinderrechtskonvention in deutschen Sammelunterkünften für Menschen mit Fluchtgeschichte eingehalten wird. Mittels einer Literatur- und Studienrecherche zeigte sich, dass bereits auf dem Fluchtweg zahlreiche Gefahren für die Kinder herrschen und die EU alles tut, um sich gegen schutzsuchende Menschen abzuschirmen. Die Arbeit hat außerdem bestätigt, was auch andere Studien, die sich mit einzelnen Kinderrechten oder der allgemeinen Situation von geflüchteten Kindern beschäftigten, gezeigt haben: dass Kinderrechte in Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen vielfach nicht eingehalten werden. Durch die drohenden Asylrechtsverschärfungen, und die damit verbundene Inhaftierung von Kindern an den EU- Außengrenzen, ist zu erwarten, dass in noch größerem Umfang als bisher gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird. Sowohl gegen die geplanten Asylrechtsverschärfungen als auch gegen die bestehenden Kinderrechtsverstöße in deutschen Sammelunterkünften sollten sich Sozialarbeitende aktiv einsetzen. Dies ist möglich durch individuelle Unterstützung, ebenso wie durch politischen Einsatz. Der Bezug auf das Tripelmandat der Sozialen Arbeit kann hierbei einen hilfreichen und unterstützenden Rahmen bieten.
Verfasst von
Elena Wonneberger
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Zitiervorschlag
Wonneberger, Elena, 2024.
Die Unterbringung begleiteter Kinder mit Fluchtgeschichte in Gemeinschaftsunterkünften und die UN-Kinderrechtskonvention [online]. socialnet Materialien.
Bonn: socialnet, 13.03.2024 [Zugriff am: 18.04.2025].
https://doi.org/10.60049/1051qtiyn
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