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Wohnungslosenhilfe und die Digitalisierung der Sozialverwaltung: Möglichkeiten und Herausforderungen im Kontext des Onlinezugangsgesetzes

Miriam Iller, Celine Overhoff, Hanna Weber, Prof. Dr. Jan Tietmeyer

veröffentlicht am 12.05.2025


https://doi.org/10.60049/ufxcocei

Wohnungslose Menschen sind insbesondere im Kontext der Sozialverwaltung von der Digitalisierung durch das Onlinezugangsgesetz betroffen. Die vorliegende praxisnahe Untersuchung in Bezug auf die Stadt Düsseldorf zeigt, dass große Herausforderungen aber auch Möglichkeiten bestehen. Handlungsempfehlungen von Fachkräften der Wohnungslosenhilfe bestehen vor allem in der Nutzung von KI (künstlicher Intelligenz), einer digitalen zentralen Akte und der höheren Bewertung einer bedarfsgerechten Digitalisierung in der Wohnungslosenhilfe.

Inhalt

  1. 1 Problematisierung der Digitalisierung im Kontext von Wohnungslosigkeit
  2. 2 Rahmung des Onlinezugangsgesetzes und Umsetzung der Stadt Düsseldorf
  3. 3 Methodisches Vorgehen
  4. 4 Ergebnisse
    1. 4.1 Bestandsaufnahme
    2. 4.2 Herausforderungen
    3. 4.3 Möglichkeiten
  5. 5 Handlungsempfehlungen
    1. 5.1 Nutzung von künstlicher Intelligenz
    2. 5.2 Einführung einer zentralen digitalen Akte
    3. 5.3 Aufbau einer digitalen Infrastruktur für soziale Dienste der Wohnungslosenhilfe
    4. 5.4 Medienkompetenzförderung
    5. 5.5 Digitales lebensweltorientiertes Arbeiten
  6. 6 Ausblick
  7. 7 Literatur

Zusammenfassung

Der Beitrag fokussiert die Digitalisierung der Sozialverwaltung im Bereich der Wohnungslosenhilfe. Ziel ist es, eine Bestandsaufnahme für die Stadt Düsseldorf zu erheben. Die Digitalisierung stellt insbesondere den Bereich der Wohnungslosenhilfe vor Herausforderungen. Neben den fehlenden Endgeräten prägen ebenso die teilweise fehlende Medienkompetenz sowie Verständigungsschwierigkeiten und Analphabetismus diesen Bereich der Sozialen Arbeit. Die digitale Teilhabe von wohnungslosen Menschen ist deshalb eingeschränkt. Weiterhin werden durch unzureichende finanzielle Mittel und fehlender Bedürfnisorientierung, die Herausforderungen umfangreicher und eine bedarfsgerechte Möglichkeit für die Arbeit mit den wohnungslosen Klient*innen verringert. Durch die qualitative Forschungsmethode der Fokusgruppe wurde die fachliche Diskussion mit Hilfe eines Diskussionsleitfadens geführt und versucht, einen Ist-Stand in der Stadt Düsseldorf durch Fachkräfte der Wohnungslosenhilfe zu erheben. Die im Vorfeld entstandenen Hypothesen konnten bestätigt werden, denn die Wohnungslosenhilfe könnte durch die Digitalisierung profitieren, wenn diese klientenzentrierter angeboten werden könnte und den Fachkräften die dafür nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden würden.

1 Problematisierung der Digitalisierung im Kontext von Wohnungslosigkeit

Diese Untersuchung befasst sich mit dem Thema Digitalisierung im Bereich der Wohnungslosenhilfe [1]. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die öffentliche Verwaltung und deren Digitalisierung vorantreiben. Es bleibt jedoch die Frage, wie Menschen in besonderen Lebenssituationen und ohne digitalen Zugang die Möglichkeit der Teilhabe an den sich stetig entwickelnden Systemen erhalten. Hierzu ist es sinnvoll, sich zunächst dem Begriff Digitalisierung in der Sozialen Arbeit anzunähern.

Der Begriff Digitalisierung bedeutet in seiner technischen Herkunft und entsprechend seinem technischen Auftrag die Umgestaltung von analogen Daten in digitale Formate (Kreidenweis, 2018, S. 11). Im Positionspapier Digitalisierung der Sozialwirtschaft (2017, S. 3) wird Digitalisierung als ein durch „technische Innovationen und Technik-Durchtriebener Wandel aller gesellschaftlicher Bereiche“ beschrieben. Die Umwandlung analoger Daten in digitale Formate wurde über Jahrzehnte mit Hilfe von verschiedenster, weiterentwickelter, Technologien durchgeführt und vereinfacht. Für einen langen Zeitraum wurde dieser technische Entwicklungsschritt vor allem auf dem sozialen Dienstleistungsmarkt nur als substituierte Weiterentwicklung in arbeitserleichternde digitale Hilfsmittel wie z.B. E-Mails oder digitale Akten betrachtet (Kreidenweis, 2018, S. 12).

Der Begriff Digitalisierung ist allerdings auch im Kontext eines sich stetig verändernden lebensweltorientierten Auftrages von Sozialer Arbeit an die Klient*innen zu betrachten, die sozialarbeiterische Tätigkeiten in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen müssen. Das Konzept einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit schließt vorhandene Lebensbereiche und entsprechende Settings der Klient*innen in ihrer Arbeit mit ein. Lebensweltorientierte Soziale Arbeit schafft Handlungsmöglichkeiten, welche Vertrauen und einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen und bietet dabei Zugänge, die helfen können, individuelle Hilfen zu kreieren (Thiersch et. al. 2012, S. 178–180).

Ebenfalls muss Digitalisierung in der Sozialen Arbeit auch entsprechend verändernde sozialwirtschaftliche Arbeitswelten betrachten (Cleppien & Hoffmann, 2020, S. 58–60). Vor allem nach der Einführung des neuen Steuerungsmodells in der öffentlichen Verwaltung und der damit eingeläuteten Ökonomisierung, von damals noch überwiegend pädagogisch-planungsorientierten Aufträgen Sozialer Arbeit zu pädagogisch-dienstleistungsorientierten Aufträgen Sozialer Arbeit (Tietmeyer, 2021, S. 6–8), hat der Begriff der Digitalisierung einen weitaus höheren Stellenwert erhalten, als nur eine Arbeitserleichterung darzustellen. In den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Sozialwirtschaft, in denen Soziale Arbeit fungiert und sich entfaltet, lassen sich laut dem Positionspapier Digitalisierung der Sozialwirtschaft (FINSOZ 2017, S. 3) mehrere zentrale Bereiche erkennen, welche als Auswirkung von Digitalisierungsprozessen auf dem sozialwirtschaftlichen Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten zu erkennen sind. Hier sind zum einen „Direkt buchbare Onlineservices, Internetgestützte Vermittlungsplattformen, Digitale Standardprodukte sowie Soziale Medien und Mobile Apps“ bei vermehrt fehlenden sozialwirtschaftlichen Unternehmensstrukturen, sich auf die „Digitale Welt“ anzupassen, zu benennen (ebd.). Digitalisierung in der Sozialen Arbeit beinhaltet für diese Untersuchung somit die Berücksichtigung sich verändernder Lebenswelten von Klient*innen, in einer sich ebenfalls verändernden aber noch nicht vollständig an die digitale Welt angepasste sozialwirtschaftliche Arbeitswelt.

Digitale Angebote werden zunehmend ausgebaut, somit aber auch die Exklusion von bestimmten Randgruppen gefördert, da diese häufig über keine digitalen Endgeräte verfügen. „Gerade sogenannte Randgruppen haben Schwierigkeiten, an allen technischen Transformationsprozessen dauerhaft zu partizipieren. Schon allein das zur Verfügung stehende, finanzielle Budget für Hardware und Internetzugang wirkt begrenzend, unter Umständen auch ausgrenzend.“ (Heinzelmann et al. 2021, S. 148)

An dieser Stelle ergibt sich eine sehr hohe Relevanz für die Problematisierung von Digitalisierung und Wohnungslosigkeit, weil insbesondere auch wohnungslose Menschen einen barrierefreien Zugang zur Sozialverwaltung benötigen. Dass an dieser Stelle Herausforderungen zu erwarten sind, ist bereits bei einer Betrachtung des stark limitierten finanziellen Budgets für Hardware und Internetzugängen deutlich (Heinzelmann et al. 2021, S. 148). Wohnungslose Menschen werden in unserer Gesellschaft ausgegrenzt, stigmatisiert und erfahren Gewalt. Sie leben dadurch häufiger isoliert. Rosenke (2023) bezeichnet diesen Zustand als einen „Teufelskreis“, da die gegebenen Dimensionen des vorgegebenen Hilfesystems die Exklusion befördern, in eine Wohnungsnot oder in die Wohnungslosigkeit zu gelangen.

Neben der allgemeinen digitalen Teilhabe wohnungsloser Menschen ist es somit unabdingbar, die teilweise schon bestehenden gesetzlichen Vorschriften für die Digitalisierung zu thematisieren. Das OZG ist ein Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung. Unterschiedliche Services der Verwaltung sollen vor allem durch die Kommunen in Zukunft digital angeboten werden.

2 Rahmung des Onlinezugangsgesetzes und Umsetzung der Stadt Düsseldorf

Das OZG ist die rechtliche Grundlage für das „bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung (…)“ (Bundesministerium des Innern und für Heimat; Das Onlinezugangsgesetz) in Deutschland. Sämtliche Beantragungen sollen in Zukunft über diese Veränderung digital möglich sein, womit der physische Weg zum Amt erspart werden kann. Hierbei soll festgehalten werden, dass es zunächst das Ziel gab, bis 2022 diverse Dienstleistungen digitalisiert zu haben. Dies konnte aufgrund „komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft“ (Bundesministerium des Innern und für Heimat; Das Onlinezugangsgesetz) nicht fristgerecht umgesetzt werden. Zu möglichen Hintergründen und Ursachen hierzu kann auf Tietmeyer & Seng (2024) verwiesen werden. Um den Aufbau und die Umsetzung des OZGs verstehen zu können, gilt es ebenso zu benennen, dass das Digitalisierungsprogramm des OZG in zwei Stufen unterteilt ist. Das Digitalisierungsprogramm Bund und das Digitalisierungsprogramm Föderal. Das zweite Programm bearbeitet die Digitalisierung auf Landesebene (Bundeministerium des Innern und für Heimat; Das Onlinezugangsgesetz). Mit dem Dashboard der digitalen Verwaltung lässt sich der jeweils aktuelle Stand der Umsetzung live und transparent verfolgen. Hier kann jedes Bundesland und jede Kommunalverwaltung separat betrachtet werden. Mit Blick auf die Stadt Düsseldorf lässt sich festhalten, dass sie das OZG unter anderem durch das Serviceportal Düsseldorf für die digitale Antragstellung oder die Bund-ID umsetzt. Bei allem Fortschritt der Umsetzung des OZG rückt jedoch ein gewichtiger Aspekt in den Hintergrund: Wie kann wohnungslosen Menschen ohne digitales Endgerät die Teilhabe an der Digitalisierung nachhaltig und langfristig ermöglicht werden? Hierzu wird zunächst die digitale Strategie der Stadt Düsseldorf vorgestellt.

Düsseldorf ist die Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens und hat im Jahr 2023 eine „umfassende Digitalisierungsoffensive“ begonnen (Digitalstrategie der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2024, S. 4–6). Ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative ist die „Neuausrichtung der Digitalstrategie“, welche in einem groß angelegten Planungsprozess alle städtischen Verwaltungsaufgaben und Aufgaben der Infrastruktur innerhalb Düsseldorfs digital transformierter abdecken sollen (ebd.). Aufgrund dieser Basis setzt sich die digitale Strategie aus vier Hauptprogrammen zusammen. Zum einen die „digitale Infrastruktur“, welche darauf ausgelegt ist, die digitale Vernetzung innerhalb der Stadt zu fördern (Digitalstrategie der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2024, S. 9–17). „Modernes Arbeiten in der Verwaltung“ beinhaltet im Zuge der Strategie als zweiten Programmpunkt eine zeitgemäße Anpassung von Arbeitsmethoden und Arbeitstechnologien (ebd.). Als drittes Hauptprogramm sollen die „Services im digitalen Amt“ zum Ausbau und der Verbesserung digitaler Verwaltungsdienstleistungen dienen (ebd.). Den letzten Hauptprogrammpunkt bildet der Begriff „Smartes Düsseldorf“. Mit einem smarten Düsseldorf soll durch das Integrieren von intelligenten Technologien, die Lebensqualität von Menschen, die in Düsseldorf arbeiten und wohnen, gesteigert werden (ebd.). Ziel ist es, die vier Hauptprogrammpunkte und deren Inhalte und Aufgaben zu unterschiedlichen Zeitpunkten aber bis spätestens 2030 in Düsseldorf etabliert und regelmäßig evaluiert zu haben (ebd.). Die angestrebte digitale Strategie soll auch beinhalten, dass digitale Ressourcen im Sinne der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung gestellt werden und dass alle Menschen in Düsseldorf einen niedrigschwelligen Zugang zu den digitalen Dienstleistungen ermöglicht wird (Digitalstrategie der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2024, S. 9–17).

Bzgl. der Digitalisierung im Zuge des OZGs aus der Sicht von Fachkräften der Wohnungslosenhilfe in Düsseldorf ist es daher wichtig, auch die digitale Strategie mit den vier Hauptprogrammpunkten in die Bestandsaufnahme einfließen zu lassen.

Unter Berücksichtigung der bereits beschriebenen Problematisierungen von Digitalisierung und Wohnungslosigkeit sowie der rechtlichen Herausforderungen durch das OZG wird in dieser Untersuchung der leitenden Frage „Welchen Möglichkeiten und Herausforderungen begegnen Fachkräfte der Wohnungslosenhilfe im Zuge des Onlinezugangsgesetzes?“ nachgegangen.

Es wird die Sichtweise der Fachkräfte auf die bestehende Problematik und eine Bestandsaufnahme im Raum Düsseldorf erhoben, da die Stadt Düsseldorf im Kontext der Sozialverwaltung bereits eine vergleichsweise große Umsetzung des OZGs erreicht hat. Hierfür wird ein Forschungsansatz mittels einer Fokusgruppenbefragung ausgewählt, bei dem Fachkräfte zu ihrem Erleben der digitalen Wandlung mit Hilfe von thematischen Impulsen befragt werden. Das Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, inwiefern das OZG die Arbeit der Fachkräfte im Bereich der Wohnungslosenhilfe beeinflusst.

3 Methodisches Vorgehen

Für die Beantwortung der Forschungsfrage wurde ein qualitativer Forschungsansatz mittels einer Fokusgruppe umgesetzt. Hierbei wurde ein Diskussionsleitfaden gebildet, der die Fachkräfte zu einer fachlichen Diskussion angeregt hat. Ziel war es, einen Einblick in die Erfahrungen und Perspektiven der Fachkräfte zu erlangen. Im bestehenden Diskussionsleitfaden wurden zum Abschluss der Fokusgruppe erneut die Aussagen, die Widersprüche oder Inkonsistenzen angeboten und aufgegriffen, um den interviewten Personen die Möglichkeit zu eröffnen, fehlende Aspekte hinzuzufügen. An der Fokusgruppe haben drei erfahrene Fachkräfte aus der Wohnungslosenhilfe in Düsseldorf teilgenommen.

Zur Planung der Fokusgruppe wurde gem. der vier zentralen Arbeitsphasen von Blank et al. vorgegangen (zitiert nach Döring, 2023, S. 376). Auf der Grundlage der theoretischen Vorüberlegungen und Analysen wurde ein Diskussionsleitfaden erstellt. Die Teilnehmer*innen haben eine schriftliche Einverständniserklärung zum Aufzeichnen der Fokusgruppe unterschrieben. Zuerst stellten sich die Teilnehmer*innen gegenseitig vor, anschließend wurden der Kontext und das Ziel der Studie von der Moderatorin vorgestellt. Mit Hilfe eines zweiminütigen Videos zum OZG wurde das Thema eröffnet. Anschließend wurde durch eine provokante Aussage zum Thema OZG und Wohnungslosigkeit ein Grundreiz gesetzt. Die Diskussion wurde ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aktiv moderiert. Wenn es dazu kam, dass die Fokusgruppenteilnehmer*innen sich vom Thema entfernten oder wenn die Wahrnehmung bestand, ein Thema sollte vertieft werden, griff die Moderatorin mit einem erneuten strukturellen Impuls ein. Hierfür wurden weitere Impulsmöglichkeiten durch Bilder oder provokante Aussagen ausgearbeitet. In der Phase für Nachfragen wurden Themenaspekte angesprochen, die noch nicht zur Sprache kamen. Gegen Ende wurden Widersprüche noch einmal aufgegriffen und die Mitglieder der Diskussion damit konfrontiert.

Die Transkription der Daten erfolgte mit Hilfe des Programmes Microsoft Teams und wurde anschließend manuell bearbeitet. Alle personenbezogenen Daten sind aufgrund der Datenschutzvorschriften anonymisiert und ein Einverständnis zur Aufzeichnung eingeholt worden. Bei der Transkription wurde nach den Regelungen von Dresing und Pehl gearbeitet. (2024, S. 21–23). Die Datenauswertung erfolgt anhand der qualitativen Datenanalyse nach Kuckartz & Rädiker (2022).

4 Ergebnisse

Die Auswertung der Daten erfolgte gem. des Codier-Prozesses nach Kuckartz und Rädiker (2022), in Form der inhaltlich strukturierenden Inhaltsanalyse. In diesem Zusammenhang wurde der verwendete Diskussionsleitfaden aktiv verwendet, um die gebildeten Fragen in Themenblöcke bzw. Kategorien zu unterteilen. „Das daraus entstehende Kategorie-System besteht häufig aus thematischen Kategorien, welche in ihrer Anordnung der Struktur des Interviewleitfadens folgen.“ (Kuckartz & Rädiker, 2022, S. 72).

Die im Rahmen dieses Prozesses zunächst herausgearbeiteten Hauptkategorien aus den Diskussionsleitfragen sind:

  1. Bestandsaufnahme
  2. Herausforderungen
  3. Möglichkeiten

Diesen Hauptkategorien werden im weiteren Verlauf des Auswertungsverfahrens jeweils Subkategorien hinzugefügt, indem diese induktiv aus den der jeweiligen Hauptkategorie zugeordneten Textteilen gebildet werden. Die jeweiligen Kategorien erhalten darüber hinaus eine Definition. Der Codierprozess wurde nach der Regelung des konsensuellen Codierens umgesetzt. Daher durchläuft das Material insgesamt zwei Codierprozesse pro Mitglied des Autor*innenkreises. Die anschließende Analyse wird durch das Gegenüberstellen des Materials nach der kategorienbasierten Auswertung durchgeführt.

Die zusammenfassende Ergebnisdarstellung kann in der folgenden Abbildung nachvollzogen und wird im Folgenden detaillierter erläutert.

Abbildung 1
Abbildung 1: Ergebnisdarstellung

4.1 Bestandsaufnahme

Zum Code Bestandsaufnahme: Menschen in Wohnungslosigkeit verfügen häufig über keine Unterlagen, da ihnen ein sicherer Aufbewahrungsort fehlt. Ebenso besitzen sie selten digitale Endgeräte wie Tablets oder Laptops mit oder ohne Internetzugang. Während Digital Natives (mit digitalen Medien aufgewachsene Menschen) weniger Berührungsängste im Umgang mit Technik haben, empfinden Digital Immigrants (nicht mit digitalen Medien aufgewachsene Menschen) Stress und Unsicherheit. Dies erschwert nicht nur den Zugang zu digitalen Angeboten, sondern auch das Arbeiten im Homeoffice für Fachkräfte, da Klient*innen oft nicht über die nötige Infrastruktur verfügen. Zusammenfassend zeigt sich, dass wohnungslose Menschen durch fehlende Endgeräte und unzureichende Medienkompetenz von digitaler Teilhabe ausgeschlossen bleiben. Ihre Lebensrealität erschwert das sichere Aufbewahren von Dokumenten was sowohl analoge, als auch digitale Verwaltungsprozesse betrifft.

Die Medienkompetenz von Klient*innen variiert stark. Ältere Menschen (Digital Immigrants) haben oft Berührungsängste mit digitalen Technologien, während jüngere Menschen (Digital Natives) tendenziell sicherer im Umgang sind. Klient*innen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) haben zusätzlich erschwerte Zugänge, z.B. durch Sprachbarrieren oder Analphabetismus. Zusammenfassung: Alters- und herkunftsbedingte Unterschiede beeinflussen den Zugang zu digitalen Ressourcen. Fachkräfte müssen diese Unterschiede in ihrer Arbeit berücksichtigen.

4.2 Herausforderungen

Zum Code Herausforderungen: Wohnungslose Menschen benötigen für digitale Verwaltungsprozesse Zugangsdaten, (elektronische) Ausweise, Handys und einen Internetzugang. Herausforderungen ergeben sich häufig durch den Verlust von Ausweisdokumenten, langen Bearbeitungszeiträumen, Sprachbarrieren und Analphabetismus. Zudem erschweren psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen die Verwaltung von Passwörtern und notwendigen Unterlagen. Die Abhängigkeit von Fachkräften, die die Zugangsdaten speichern, kann zu problematischen Abhängigkeitsverhältnissen führen. Trotz Digitalisierung bleibt ein analoger Dienstweg notwendig, da viele Klient*innen nicht über die erforderlichen digitalen Ressourcen verfügen. Bürokratische Hürden, wie z.B. bei der Beantragung von Ausweisen, erschweren zusätzlich einen digitalen Zugang. Die Lebensrealität der Klient*innen muss bei digitalen Angeboten berücksichtigt werden. Analoge Verfahren bleiben unverzichtbar, um weitere Ausgrenzung zu verhindern. An Klient*innen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen Endgeräte besitzen, Passwörter verwalten und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Fachkräfte hingegen müssen sich mit den verschiedenen Anforderungen der Behörden auskennen und Klient*innen bei den digitalen Prozessen aktiv unterstützen, was wiederum Abhängigkeiten verstärken kann. Wesentlich ist, dass grundlegende Bedürfnisse wie Wohnraum und Gesundheitsversorgung vor digitalen Maßnahmen priorisiert werden. Die Fachkräfte betonen die Bedeutung des analogen Dienstwegs, um zusätzliche Ausgrenzung zu vermeiden.

4.3 Möglichkeiten

Zum Code Möglichkeiten: Trotz der Herausforderungen bieten sich Chancen und Ressourcen durch den gezielten Einsatz von Technologien wie Künstliche Intelligenz zum Abbau von Sprachbarrieren. Zentral gespeicherte Daten könnten den Verlust von Dokumenten kompensieren. Gesichtsscans könnten eine alternative Identifikationsmethode bieten, hierzu sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, um wohnungslosen Menschen digitale Zugänge zu erleichtern. Weitere Möglichkeiten sind der Ausbau von Wireless Local Area Network (WLAN) in Notschlafstellen sowie die Bereitstellung von Endgeräten in Tageseinrichtungen. Die teilnehmenden Fachkräfte der Fokusgruppe fordern eine einheitliche, benutzerfreundliche Internetseiten für Behörden. Wichtig ist, dass digitale Angebote alltagstauglich gestaltet werden, z.B. durch Videogespräche mit Behörden direkt in den Notschlafstellen. Die Digitalisierung kann sowohl Hürden als auch Chancen für wohnungslose Menschen mit sich bringen. Während technologische Lösungen wie KI, zentrale Datenspeicherung und Gesichtsscans den Zugang erleichtern könnten, bleibt der analoge Weg für viele weiterhin essenziell. Fachkräfte sehen es als ihre Aufgabe, digitale Kompetenzen zu fördern und gleichzeitig Abhängigkeiten zu vermeiden. Zentrale Forderung ist die Anpassung von Digitalisierungsprozessen an die Lebensrealitäten der Klient*innen.

5 Handlungsempfehlungen

5.1 Nutzung von künstlicher Intelligenz

Als ein erstes Ergebnis in Bezug auf die Herausforderungen wurden Sprach- und Dokumentenbarrieren bei den wohnungslosen Klient*innen herausgearbeitet. Dies stellt die Fachkräfte in der gemeinsamen Arbeit vor große Herausforderungen, da häufig keine Dokumente und Ausweise bei den Klient*innen vorhanden sind. Zum anderen bestehen Verständigungsschwierigkeiten durch unterschiedliche Sprachen und Analphabetismus bei den Klient*innen. Aufgrund der fehlenden Dokumente und Ausweisdokumente und der Sprachbarrieren können Anträge überhaupt nicht oder nur verzögert gestellt werden. Als eine wichtige Möglichkeit von Digitalisierung in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen, um z.B. die vorhandenen Sprachbarrieren zu überwinden, wurde der Einsatz von KI genannt. Sprach- und Dokumentenbarrieren im Alltag der wohnungslosen Klient*innen fördern Ausgrenzung und verhindern die Teilhabe am gesellschaftlichen. Dies könnte somit durch die Nutzung von KI deutlich verbessert werden.

5.2 Einführung einer zentralen digitalen Akte

Als ein weiterer Bereich wurde die hochschwellige Digitalisierung von Behördengängen herausgearbeitet. Hier wurde als Herausforderung für wohnungslose Menschen der bürokratische Aufwand bei der Identitätsbestätigung von den an der Fokusgruppe teilnehmenden Fachkräften kritisiert. Die wohnungslosen Menschen haben prekäre Lebenssituationen auf der Straße, die häufig auch mit Armut und/oder psychischen Problemen z.B. durch Suchterkrankungen einhergehen. Diese Lebenslagen machen es den Klient*innen nicht möglich, die Anforderungen von Digitalisierungsprozessen umzusetzen, da erst einmal primäre Grundbedürfnisse versorgt werden müssen.

Dies steht vor allem konträr zu dem Ziel, die digitalen Angebote der Stadt Düsseldorf für alle Bürger*innen niedrigschwellig zur Verfügung zu stellen. Es wird deutlich, dass die Bedürfnisse von wohnungslosen Menschen in Düsseldorf eine komplexe Herausforderung darstellen. Die Grundbedürfnisse wie z.B. schnell an Geld zu kommen, um sich im Alltag versorgen zu können und bestehende psychische Erkrankungen und Suchtdynamiken verhindern eine digitale Partizipation. In der digitalen Strategie der Stadt Düsseldorf wird nicht deutlich, inwieweit dafür gesorgt wird, dass wohnungslose Menschen mit psychischen Erkrankungen niedrigschwellige Zugänge zu Services des digitalen Amtes erhalten können. Hierzu kann als eine Lösungsmöglichkeit auf die zentrale Digitale Akte für kommunale Behörden verwiesen werden. Der Stand des OZG und der Bund-Identifikation (Bund-ID) als Identifizierung sieht aktuell keine Plattform vor, bei der alle Kommunen Zugriff auf eine einheitliche Akte einer Bürger*in haben. Es können lediglich alle Anträge für unterschiedliche Behörden digital eingereicht werden. Auch bei der digitalen Strategie der Stadt Düsseldorf ist dies nicht ersichtlich. Eine wichtige Behörde für die wohnungslosen Menschen ist zudem das Jobcenter, da diese von ihr Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Selbst im Prozess der Digitalisierung durch das OZG sind die Jobcentren nicht einheitlich digitalisiert und strukturiert.

5.3 Aufbau einer digitalen Infrastruktur für soziale Dienste der Wohnungslosenhilfe

Aufbauend auf das vorherige Ergebnis wurde die Handlungsempfehlung des Aufbaus digitaler Infrastrukturen für Notschlafstellen und Fachkräfte der Sozialen Arbeit erarbeitet. Viele wohnungslose Menschen haben keinen Internetzugang oder digitale Endgeräte. Daher sind sie auf eine öffentliche und zugängliche Infrastruktur angewiesen. Die Stadt Düsseldorf bezieht sich in ihrer digitalen Strategie auf eine ressourcenorientierte und wirtschaftliche Umsetzung der Digitalisierungsziele. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit Gelder für eine digitale Ausstattung von Notschlafstellen im Rahmen der digitalen Strategie für wohnungslose Menschen in Düsseldorf bereitgestellt werden.

5.4 Medienkompetenzförderung

Eine weitere Handlungsempfehlung ist die Medienkompetenzförderung von wohnungslosen Menschen. Die fehlenden Medienkompetenzen insbesondere von älteren Wohnungslosen ist hier eine zusätzliche Barriere, die den Fachkräften im Alltag begegnet. Die Fachkräfte benennen auch, dass es Unterschiede im Zugang zu Medien gibt und so unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sind, wie eine Medienkompetenz der Betroffenen gefördert werden kann. Ohne Endgeräte ist keine wirkliche Unterstützung in diesem Bereich möglich.

Es gibt auch deutliche Erfahrungsunterschiede im Umgang mit der Digitalisierung, so berichten die Fachkräfte von Digital Immigrants als Personen, die keine oder wenig Berührungspunkte mit Digitalität hatten. Es besteht möglicherweise bei der Veränderung der Generationen auf der Straße das Potential, dass jüngere wohnungslose Menschen später mehr Erfahrungen zur Digitalität aufweisen.

5.5 Digitales lebensweltorientiertes Arbeiten

Abschließend für die im letzten Punkt beschriebenen Handlungsempfehlungen dieser Arbeit wird hier übergreifend die Fachlichkeit der Wohnungslosenhilfe angesprochen. Hier geht es um den Ansatz eines digitalen lebensweltorientierten Arbeitens von Fachkräften in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen. Ein digitales lebensweltorientiertes Arbeiten für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stellt trotz Digitalisierung eine Herausforderung dar, da sie sensibel agieren müssen, um die Menschen und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse adäquat unterstützen zu können. Außerdem muss die Lebensrealität der wohnungslosen Menschen im Vordergrund stehen. Viele wohnungslose Menschen haben keine Möglichkeiten, ihre Wertgegenstände ausreichend vor Diebstahl zu schützen, verlieren teilweise aufgrund der vorliegenden Erkrankungen ihre Gegenstände und Unterlagen oder können sich keine Zugangsdaten für notwendige Accounts merken. Ebenfalls sollten auch die Sozialgesetzbücher, welche zum Beispiel zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, auf die digitalen Bedürfnisse ihrer Leistungsberechtigten angepasst werden. Es könnte bspw. die Möglichkeit genutzt werden, Gesichtsscans vor Ort in einem Terminal durchzuführen, sodass mit Hilfe der Identifizierung des Passbildes der Ablauf der Antragstellung schneller umgesetzt werden kann. Inwiefern dies datenschutzkonform wäre und wie lange das biometrische Bild auf dem Gerät gespeichert werden dürfte, davon soll an dieser Stelle allerdings abstrahiert werden.

Zur Veranschaulichung der teilweise oben genannten Punkte wurde ein praxisnahes Projekt in der Stadt Nürnberg herangezogen. Dieses Projekt zielte auf eine schnelle Versorgung von wohnungslosen Betroffenen ab und umfasste z.B. den Prototypen „die schlaue Lise“. Dies ist ein noch nicht implementierter Navigationsbot mit verschiedenen wählbaren Funktionen (Sowa et al. 2023, S. 125–126). „Auf dem Startbildschirm sind die Kategorien Schlafen, Ämter, Spenden, Gesundheit, Rechte, Essen, Hygiene, Tiere, Aktivität und Favoriten in Kachelform aufgelistet“ (Sowa et al. 2023, S. 125). Die App soll die Komplexität des Hilfesystems verringern, den Bedürfnissen der Nutzenden entsprechen, und die Autonomie wohnungsloser Menschen fördern (Sowa et al. 2023, S. 127). Es zeigte sich, dass weniger Beratungen oder Vermittlungen gefragt waren, sondern vor allem Hilfe bei akuten Bedürfnissen wie der Schlafplatzsuche. Der Praxistransfer scheitert jedoch „bisher an den geschätzten weiteren Entwicklungskosten von 300.000 bis 500.000 EUR.“ (Sowa et al. 2023, S. 128).

6 Ausblick

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Digitalisierungsprozesse der Stadt Düsseldorf im Zuge des OZG einige Möglichkeiten für die Lebenswelten der wohnungslosen Menschen bieten können. Der aktuelle Stand jedoch verhindert einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang, zum Beispiel für Geldleistungen, die wohnungslose Menschen in ihren prekären Lebenssituationen benötigen. Es bleibt weiter zu erforschen, inwieweit die Beantragung und das Erhalten von Sozialleistungen für wohnungslose Menschen auf Bundes-, kommunaler- und sozialarbeiterischer Ebene in einer niedrigschwelligen und lebensweltorientierten Art und Weise umgesetzt werden kann. Für zukünftige Forschung ist festzustellen, dass eine größere Stichprobe gezogen werden muss und die Bestandsaufnahme an mehreren Standorten, zum Beispiel in NRW stattfinden sollte.

7 Literatur

Bundesministerium des Innern und für Heimat (o.J.): Das Onlinezugangsgesetz (OZG); Verfügbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/​moderne-verwaltung/​verwaltungsmodernisierung/​onlinezugangsgesetz/​onlinezugangsgesetz-node.html

Cleppien, G.; Hofmann, J. (2020): Ein sozialpädagogisches Remmidemmi mit Digitalisierung? In: Kutscher, N.; Ley, T.; Seelmeyer, U.; Siller, F.; Tillmann, A.; Zorn, I. (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit und Digitalisierung; Weinheim, Basel: Beltz Juventa Verlag

Digitalstrategie der Landeshauptstadt Düsseldorf (2024): Düsseldorf. Nähe trifft Freiheit, digital Strategie herausgegeben vom Dezernat für Digitalisierung, Personal und Organisation

Döring, N. (2023): Forschungsmethoden und Evaluation in den Sozial- und Humanwissenschaften; 6. vollständig überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Auflage; Berlin: Springer Verlag GmbH, DOI: 10.1007/978-3-662-64762-2

Dresing, T.; Pehl, T. (2024): Praxisbuch Interview, Transkription & Analyse-Anleitungen und Regelsysteme für qualitativ Forschende; 9. Auflage; 2024, Marburg: Eigenverlag. Verfügbar unter: www.audiotranskription.de/praxisbuch

FINSOZ e.V. (2017): Positionspapier Digitalisierung der Sozialwirtschaft; 2. Auflage; Berlin: FINSOZ e.V.

Heinzelmann, F.; Holzmeyer, T.; Proschek, K.; Sowa, F. (2021): Digitalisierung als Projektionsfläche für Sehnsüchte und Ängste in Narrativen von wohnungslosen Menschen. In: Wunder, M. (Hrsg.): Digitalisierung und Soziale Arbeit. Transformationen und Herausforderungen, S. 143–156, Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt Verlag; DOI: 10.35468/5909-10

Kreidenweis, H. (2018): Sozialwirtschaft im digitalen Wandel. In: Kreidenweis, H. (Hrsg.): Digitaler Wandel in der Sozialwirtschaft. Grundlagen-Strategien-Praxis; Baden-Baden: Nomos Verlag

Kuckartz, U.; Rädiker, S. (2022): Qualitative Inhaltsanalyse – Methoden, Praxis, Computerunterstützung – Grundlagentexte Methoden. 5. Auflage; Weinheim, Basel: Beltz Juventa Verlag

Malyssek, J.; Störch, K. (2009): Wohnungslose Menschen – Ausgrenzung und Stigmatisierung; Freiburg im Breisgau: Lambertus Verlag

Rosenke, V. (2023): Die Entwicklung der Hilfen im Wohnungsnotfall und die Bedarfe wohnungsloser Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen. In: Daßler, H. (Hrsg.): Wohnungslos und psychisch erkrankt, S. 50–70, Köln: Psychiatrie Verlag GmbH

Sowa, F.; Heinrich, M.; Freier, C. (2023): Smart Inklusion für wohnungslose Menschen; Zeitschrift wohnungslos; 65.Jahrgang; Nr. 4; S. 125–129, Berlin: BAG Wohnungslosenhilfe e.V. Verlag

Thiersch, H.; Grundwald, K.; Köneter, S. (2012): Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. In: Thole, W. (Hrsg.): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch; 4. Auflage; Wiesbaden: VS Verlag

Tietmeyer, J.; Seng, A. (2024): Change Management in der öffentlichen Verwaltung: empirische Befunde aus einem Reallabor zu agilen Arbeitsweisen. In: Verwaltung & Management: Zeitschrift für moderne Verwaltung, Jg. 2024, Nr. 2, S. 76–84, Baden-Baden: Nomos, DOI: 10.5771/0947-9856-2024-2

Tietmeyer, J.; Nienaber, A.; Seng, A. (2024): Digitalisierung in Sozialer Arbeit und Sozialwirtschaft. In: Fichtner-Rossada, S.; Heupel, T.; Hohoff, C.; Heuwing-Eckerland, J. (Hrsg.): Kompetenzen für die Arbeitswelten der Zukunft, S. 49–62, Wiesbaden: Springer Gabler; DOI: 10.1007/978-3-658-44959-9_4

Tietmeyer, J. (2021): Marktversagen im Neuen Steuerungsmodell – eine wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung des Ambulant Betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in NRW. In: Richenhagen, G.; Schat, H.-D.; Seng, A. (Hrsg.): ifpm Schriftenreihe der FOM Band 2; Essen: MA Verlag


[1] Unter Wohnungslosigkeit werden in diesem Kontext zur Vereinfachung obdachlose und wohnungslose Menschen verstanden, nicht jedoch von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Genauere Abgrenzungen der Begriffe können bei Malyssek & Störch (2009) nachgelesen werden.

Verfasst von
Miriam Iller
Fachberatung Kindertagespflege
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Celine Overhoff
Theatertherapeutin
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Hanna Weber
Sozialpädagogin, Dozentin bei der LWL KS Sucht
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Prof. Dr. Jan Tietmeyer
Professor für Innovationen in der Sozialen Arbeit Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda und der FOM Hochschule
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ORCID: https://orcid.org/0009-0002-1238-4390

Es gibt 1 Materialie von Miriam Iller.
Es gibt 1 Materialie von Celine Overhoff.
Es gibt 1 Materialie von Hanna Weber.
Es gibt 4 Materialien von Jan Tietmeyer.

Zitiervorschlag
Iller, Miriam, Celine Overhoff, Hanna Weber und Jan Tietmeyer, 2025. Wohnungslosenhilfe und die Digitalisierung der Sozialverwaltung: Möglichkeiten und Herausforderungen im Kontext des Onlinezugangsgesetzes [online]. socialnet Materialien. Bonn: socialnet, 12.05.2025 [Zugriff am: 20.06.2025]. https://doi.org/10.60049/ufxcocei

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