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Möglichkeiten und Barrieren bei der Implementierung von Schutzkonzepten in Sportvereinen

Welche Möglichkeiten und Barrieren nehmen die Sportvereine in der Region Erlangen bzgl. der Implementierung von Schutzkonzepten wahr?

Doris Schmidt, Prof. Dr. Jan Tietmeyer

veröffentlicht am 10.02.2026


https://doi.org/10.60049/iaqa2bps

Sportvereine sind essenziell für Kinder und Jugendliche, bergen aber auch Risiken. Diese Studie beleuchtet, wie Schutzkonzepte in der Praxis umgesetzt werden – am Beispiel von Vereinen in der Region Erlangen. Qualitative Interviews zeigen: Es gibt Herausforderungen (Ressourcen, Strukturen), aber auch Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verankerung von Kinderschutz. Es werden praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine sichere Sportumgebung entwickelt.

Inhalt

  1. 1 Schutzkonzepte in Sportvereinen
  2. 2 Stand der Forschung
  3. 3 Empirische Untersuchung
    1. 3.1 Methodischer Zugang
    2. 3.2 Ergebnisse
  4. 4 Diskussion und Handlungsempfehlungen
    1. 4.1 Bedeutung struktureller Rahmenbedingungen
    2. 4.2 Schutzkonzepte zwischen Überzeugung und Skepsis
    3. 4.3 Rolle der Vorstandschaft als Schlüsselfaktor
    4. 4.4 Vertrauenspersonen zwischen Anspruch und Realität
    5. 4.5 Herausforderungen der Umsetzung und Nachhaltigkeit
    6. 4.6 Akzeptanz und Widerstände im Vereinsalltag
    7. 4.7 Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Entwicklungsfeld
    8. 4.8 Funktionierende Maßnahmen und Good Practice
    9. 4.9 Implikationen für Praxis und Forschung
  5. 5 Fazit
  6. 6 Literatur

Zusammenfassung

Sportvereine nehmen eine zentrale Rolle im Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen ein und bilden mit über zehn Millionen unter 27-jährigen Mitgliedschaften die größte freie Trägerstruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien die hohe Prävalenz sexualisierter Gewalt, wobei jährlich etwa 18.000 Fälle erfasst werden und das Dunkelfeld deutlich höher liegt. Auch im organisierten Sport berichten junge Athlet:innen von emotionaler, körperlicher und sexueller Gewalt. Schutzkonzepte gelten daher als zentrales Präventionsinstrument, werden jedoch bislang nicht flächendeckend umgesetzt. Die vorliegende Studie untersucht, welche Möglichkeiten und Barrieren Sportvereine der Region Erlangen bei der Implementierung solcher Schutzkonzepte wahrnehmen. Grundlage bilden sieben leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews mit Vertreter:innen heterogener, überwiegend ehrenamtlich organisierter Sportvereine. Die Auswertung erfolgte mittels einer inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz. Die Ergebnisse zeigen sowohl strukturelle und ressourcenbezogene Herausforderungen als auch motivationale und organisatorische förderliche Faktoren. Darauf aufbauend werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen formuliert, die eine nachhaltige Verankerung von Schutzkonzepten im organisierten Sport unterstützen sollen.

1 Schutzkonzepte in Sportvereinen

Sport besitzt in Deutschland eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung und wird überwiegend im organisierten Rahmen ausgeübt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) beschreibt diesen als größte Bürger:innenbewegung des Landes, wobei das Ehrenamt eine zentrale Strukturressource darstellt. Gleichzeitig bestehen Herausforderungen in der Gewinnung und Bindung freiwilliger engagierter Personen (DOSB 2024: 13). Für Kinder und Jugendliche zählt Sport zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Mit 28,8 Millionen Mitgliedern erreicht die Deutsche Sportjugend (dsj) einen Rekordwert: Rund 10,27 Millionen unter 27-Jährige sind in Sportvereinen aktiv (DOSB 2024). Damit ist etwa jedes zweite Kind und jede bzw. jeder zweite Jugendliche vereinsgebunden, wodurch die dsj (Deutsche Sportjugend 2025) zugleich die größte freie Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe bildet (Breuer, Feiler 2015: 104; Gerlach, Herrmann 2015: 351; Züchner 2013: 89–137).

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) versteht den Kinderschutz als öffentliche Aufgabe (BZgA o.J.). Politisch rückt insbesondere die Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) zunehmend in den Fokus. Mit der Beauftragung des BIÖG besteht erstmals eine bundesbehördliche Zuständigkeit für die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs, insbesondere durch Sensibilisierung und Qualifizierung (Brzank et al. 2024, S. 7). Sexualisierte Gewalt bezeichnet die instrumentelle Nutzung von Sexualität zur Machtausübung (Deutscher-Verein 2022, S. 776) und tritt in familiären, sozialen sowie institutionellen Kontexten auf, darunter auch im Sport. Jährlich werden in Deutschland etwa 18.000 Fälle registriert, wobei das Dunkelfeld deutlich größer ist (BMFSFJ 2025). Eine jüngere Dunkelfeldstudie zeigt zudem einen hohen Anteil digital vermittelter Gewalt (Dreßing et al. 2025). Der vierte Deutsche Kinder- und Jugendsportbericht belegt, dass Kinder und Jugendliche im Sport emotionaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sein können. Besonders auffällig ist der Befund, dass 37 % der Leistungssportler:innen sexualisierte Gewalt erfahren haben (Breuer et al. 2020, S. 9). Schutzkonzepte gelten als zentrale Präventionsmaßnahme, werden jedoch von vielen Verbänden und Vereinen noch unzureichend implementiert (ebd., S. 15–16).

Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie den aktuellen Stand der Implementierung von Schutzkonzepten in Sportvereinen. Die Untersuchung fokussiert eine homogene bayerische Großstadtregion. Die leitende Forschungsfrage lautet: „Welche Möglichkeiten und Barrieren nehmen Sportvereine in der Region Erlangen bzgl. der Implementierung von Schutzkonzepten wahr?“ Zur Beantwortung werden leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews geführt, auf deren Auswertung aufbauend Handlungsempfehlungen entwickelt werden.

2 Stand der Forschung

Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt werden in Politik, Rechtsprechung und Fachliteratur unterschiedlich bezeichnet; gebräuchlich sind unter anderem die Begriffe „sexuelle Gewalt“, „sexuelle Belästigung“, „sexueller Übergriff“ und „sexuelle Ausbeutung“ (BMJ, BMFSFJ, BMBF 2012). Dabei wird sexualisierte Gewalt fachlich durch spezifische Merkmale beschrieben: eine sexuelle Handlung, eine Grenzverletzung, ein Abhängigkeitsverhältnis, Macht- und Bedürfnisbefriedigung der Täterperson, Geheimhaltungsdruck sowie die emotionale Ambivalenz betroffener Kinder (Richter-Appelt 1995, S. 40; BMJ, BMFSFJ, BMBF 2012).

Der Schutz vor sexueller Ausbeutung ist in Art. 34 der UN-Kinderrechtskonvention verankert (Kinderrechtskonvention, o.J.). Mit dem Antimissbrauchsbeauftragten-Gesetz von 2025 wurden bundesweit verbindliche Strukturen zur Prävention, Aufarbeitung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt geschaffen. Zuständig ist die neu eingerichtete Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM 2025). Damit unterstreicht Deutschland den hohen Stellenwert des Jugendschutzes. Sexualisierte Gewalt tritt zwar überwiegend im familiären Umfeld auf, ist jedoch in allen Kontexten möglich, in denen Kinder und Erwachsene aufeinandertreffen – auch in Institutionen wie Sportvereinen (BMJ, BMFSFJ, BMBF 2012, S. 5). Eine zentrale Herausforderung besteht darin, eine professionelle Balance zwischen Nähe und Distanz zu gewährleisten, ohne pädagogische Fachkräfte pauschal zu verdächtigen. Aus den bisherigen Erkenntnissen leiten sich vier zentrale Anforderungen ab: umfassende Präventionsarbeit, klare Interventionsstrategien bei Verdachtsfällen, niedrigschwellige Hilfsangebote für Betroffene sowie eine konsequente strafrechtliche Verfolgung (BMJ, BMFSFJ, BMBF 2012).

Schutzkonzepte verfolgen das Ziel, Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen (UBSKM 2025). Sie beruhen auf den vier Handlungsfeldern Analyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung (Wazlawik et al. 2020, S. 16). Zentral sind eine fundierte Gefährdungsanalyse, strukturelle Veränderungsbereitschaft, verbindliche Regelungen sowie eine organisationsweite Haltung zum Kinderschutz (UBSKM 2025). Zu den grundlegenden Elementen zählt die Verankerung des Kinderschutzes in Leitbild, Ethikrichtlinie oder Satzung. Verhaltenskodizes bzw. Selbstverpflichtungserklärungen dienen als präventive Orientierungsrahmen für Mitarbeitende, indem sie angemessenes Verhalten definieren und Grenzachtung sichern (Schierer et al. 2022, S. 119). Voraussetzung hierfür ist die kontinuierliche Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, um Verdachtsmomente erkennen und adäquat handeln zu können (UBSKM 2025). Ergänzend umfasst die Personalverantwortung kinderschutzsensible Auswahlverfahren, einschließlich der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse und der Abfrage relevanter Vorbelastungen.

Partizipation wirkt machtmindernd und stärkt die Position Minderjähriger. Präventionsangebote vermitteln altersgerecht Rechte, Risiken und Hilfesysteme; zudem können Peer-to-Peer-Ansätze die Lebensweltorientierung erhöhen (Rulofs et al. 2016, S. 23). Eltern und Bezugspersonen benötigen ebenfalls Informations- und Beratungsangebote (UBSKM 2025). Beschwerdeverfahren müssen niedrigschwellig und transparent gestaltet sein; interne wie externe Ansprechpersonen sind zu benennen. Ergänzend ist ein schriftlicher Notfallplan erforderlich, der Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und Rehabilitationsregelungen im Falle unbegründeter Verdachtsmomente definiert sowie die verpflichtende Aufarbeitung bestätigter Fälle einschließt (UBSKM 2025).

Eine enge Kooperation mit Fachkräften und spezialisierten Beratungsstellen ist unverzichtbar, um Verdachtsfälle fachlich einschätzen und Fehlentscheidungen vermeiden zu können. Im Sportkontext übernehmen Vertrauenspersonen diese Rolle; für die Konzeptentwicklung empfiehlt sich zudem eine frühzeitige Vernetzung mit lokalen Fachstellen (UBSKM 2025). Ein zentrales Problem besteht darin, dass in vielen Organisationen eine koordinierende Stelle fehlt, wodurch Schutzmaßnahmen häufig nur fragmentarisch umgesetzt werden. Schutzkonzepte werden selten als kohärentes Gesamtsystem verstanden (Wazlawik et al. 2020, S. 15). Notwendig ist daher die Entwicklung einer gemeinschaftlich getragenen, schützenden Organisationskultur auf Basis partizipativer Organisationsentwicklung, die alle Akteursgruppen einbindet (Wenger 1998, 1999, S. 16–17). In Sportvereinen erfordert dies ein multiprofessionelles Team, das die vielfältigen Aufgaben des Kinderschutzes gemeinsam verantwortet.

Relevante Studien analysieren die Schnittstelle von sexualisierter Gewalt und Strukturen im organisierten Sport. Die Fallstudie der Unabhängigen Kommission untersucht u.a. vulnerable Lebenssituationen, gewaltbegünstigende Organisationsstrukturen, Täterstrategien sowie Folgen von Gewalterfahrungen (Rulofs et al. 2022). Die höchsten Fallzahlen treten im Turnen auf, gefolgt von Fußball. An dritter Stelle folgen Schwimmen, Reiten und Judo (Abb. 1).

Abbildung 1
Abbildung 1: Sportart bei sexualisierter Gewalterfahrung (n=72). Anm.: Mehrfachnennungen waren möglich. Quelle: Rulofs et al. 2022, S. 41

Gewalterfahrungen erfolgen sowohl im privaten Umfeld als auch in Sportstätten (Abb. 2). Betroffene fordern Sensibilisierung aller Akteursgruppen, Wissen über Täterstrategien, situative Präventionsmaßnahmen und transparente Vereinsstrukturen sowie unabhängige Ansprechstellen (Rulofs et al. 2022, S. 13–14, 39–41).

abbildung 2
Abbildung 2: Ort der sexualisierten Gewalterfahrung (n=49). Anm.: Mehrfachnennungen waren möglich. Quelle: Rulofs et al. 2022, S. 39

Die deutschlandweite Studie „Sexualisierte Gewalt im Sport“ (Rulofs et al. 2019) dokumentiert Prävalenz und Prävention im organisierten Sport. 37 % der befragten Kaderathlet:innen berichteten von mindestens einer Gewalterfahrung: 16 % ohne Körperkontakt, 18 % Grenzverletzungen und 3 % körperliche Gewalt (Rulofs et al. 2019, S. 74–82). Betroffen sind besonders weibliche Athletinnen, Personen mit nicht-heterosexueller Orientierung oder Behinderung. Die Tatpersonen sind überwiegend männliche Betreuungspersonen, die Übergriffe finden häufig außerhalb des Vereins, im privaten Bereich statt (Rulofs et al. 2019, S. 84). Nationale und europäische Studien zeigen eine vergleichbare Prävalenz, wobei der Sport nicht risikoreicher ist als andere Lebensbereiche (Allroggen et al. 2016, S. 107–113, Krahè et al. 2014, S. 545–558). Sexualisierte Gewalt wird durch Abhängigkeits- und Machtgefälle ermöglicht, weshalb Präventionskonzepte über die Sportstätte hinaus wirken müssen. Gewalt ohne Körperkontakt und Grenzverletzungen tritt verstärkt in Gruppen und im öffentlichen Sportumfeld auf; die Mehrheit der Betroffenen ist minderjährig (Craven et al. 2006, Rulofs et al. 2019).

Das Forschungsprojekt „SicherImSport“ (Rulofs & Allroggen 2023) identifiziert Unterstützungsbedarfe der Verbände in Prävention und Intervention, insbesondere beim Umgang mit Verdachtsfällen, Risikoanalysen, Interventionsplänen und Schutzkonzepten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit übergeordneter Fachstellen zur Unterstützung der Sportorganisationen (Rulofs & Allroggen 2023, S. 8).

3 Empirische Untersuchung

3.1 Methodischer Zugang

Für die Untersuchung ist eine Primärerhebung als notwendig erachtet worden. Der Fokus der konkreten Implementierung, also die Frage nach dem „wie“, in Bezug auf die Implementierung von Schutzkonzepten in Sportvereinen stellt bisher eine Forschungslücke dar. Datenerhebungen haben in diesem Kontext noch nicht stattgefunden. Die Untersuchung folgt dem erklärenden Anspruch empirischer Sozialforschung, ursächliche soziale Zusammenhänge aufzudecken (Gläser & Laudel 2010, S. 28). In Anlehnung an Garfinkel erfolgt die wissenschaftliche Beschreibung gegenstandsnah aus der Perspektive der Personen in ihrer Alltagssituation (Garfinkel 1962, S. 189). Qualitative Forschung zielt darauf, Lebenswelten aus der Sicht der Handelnden zu erfassen (Flick et al. 2004, S. 14). Mollenhauer versteht Lebenswelt dabei als interaktiv konstruiertes Gefüge (Mollenhauer 1972b, S. 35). Zentrale Merkmale qualitativer Forschung sind: Methoden- und Theorieangemessenheit, die Berücksichtigung multipler Perspektiven – etwa der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im Sportverein – sowie die reflektierte Einbettung des Forschungsprozesses durch die Forschenden selbst (Flick 2007, S. 26).

Auf ihrer theoretischen Basis folgt die Arbeit einer strikten Gegenstandsorientierung: Schutzkonzepte werden als präventive Verfahren verstanden, die spezifisch auf den Untersuchungsgegenstand zugeschnitten sein müssen und nicht durch übernommene Standardinstrumente ersetzt werden können (ebd.). Der leitfadengestützte Interviewansatz ermöglicht eine systematische und methodologisch kontrollierte Datenerhebung (Helfferich 2022, S. 875).

Die Stichprobenziehung fokussiert eine konkrete Region, um so keine differenzierten regionalen Einflüsse auf die Ergebnisse wirken zu lassen. Der konkrete regionale Bezug ist die Region Erlangen. Zunächst wird der Erlanger Sportverband als Dachorganisation von 63 Vereinen kontaktiert (Sportverband-Erlangen 2025). Da hieraus kein Rücklauf entstand, erfolgte ein weiteres Anschreiben, das an elf ausgewählte Sportvereine in der Region Erlangen versendet worden ist. Zudem wurde das Forschungsvorhaben bei Netzwerktreffen zur „Prävention sexualisierter Gewalt“ des Stadtjugendrings Erlangen (SJR) vorgestellt. Die Auswahl spiegelt sowohl eine häufige Struktur des organisierten Sports in Deutschland wider als auch den Anspruch, verschiedene Sportarten und Vereinsgrößen abzubilden. Zusätzlich wird das Projekt bei einer Verbandsversammlung 2025 durch eine hochrangige Vereinsvertretung thematisiert, wobei 65 Vereine direkt oder indirekt erreicht werden. Insgesamt haben sieben Vereine sich zur Teilnahme an der Studie bereit erklärt (Rücklaufquote: 10,77 %). Dieser Prozess der Stichprobenziehung verdeutlicht, dass die Stichprobe ausschließlich aus Vereinen besteht, die sich bereits intensive mit der Implementierung von Schutzkonzepten befasst haben. Dies entspricht dem Ziel dieser Studie, denn es soll der konkrete Prozess der Implementierung untersucht werden und insbesondere nicht der Prozess der Willensbildung in Sportvereinen, sich mit der Thematik zu befassen.

Die leitfadengestützten Interviewfragen orientieren sich direkt an der Forschungsfrage. Sie basieren auf Ergebnissen früherer Studien, insbesondere der „Safe Sport“-Studie (Rulofs et al. 2019, S. 85) sowie der Fallstudie zu „Sexualisierte Gewalt im Sport“ (Rulofs et al. 2022, S. 13–14). Die Leitfadenentwicklung folgt dem von Helfferich beschriebenen SPSS-Prinzip (Helfferich 2011, S. 182–185). Dieses umfasst vier Schritte: (1) Sammeln relevanter Forschungsfragen, u.a. entlang früherer Studien; (2) Prüfen und Reduzieren, etwa durch das Entfernen definitorischer oder themenfremder Fragen; (3) Sortieren der Fragen vom Allgemeinen zum Spezifischen; (4) Subsumieren und Strukturieren zu einem konsistenten Leitfaden (ebd.). Die Datenauswertung erfolgte gemäß der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz & Rädiker (2024).

3.2 Ergebnisse

Die Ergebnisse werden kategoriebezogen dargestellt. Die folgende Abbildung zeigt die insgesamt 9 erzeugten Kategorien, die im Folgenden jeweils einzeln kurz in ihren Ergebnissen skizziert werden.

Abbildung 3
Abbildung 3: Kategorien

Vereinsstruktur

Die untersuchten Sportvereine unterscheiden sich deutlich hinsichtlich ihrer Größe und personellen Ausstattung. Fünf der sieben Vereine weisen mehr als 1.000 Mitglieder auf, zwei Vereine liegen deutlich darunter. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen ist in allen Vereinen hoch, variiert jedoch stark zwischen etwa 24 % und 75 %. Besonders kleinere Vereine weisen anteilig einen sehr hohen Kinder- und Jugendbereich auf, was den Stellenwert von Schutzmaßnahmen zusätzlich erhöht.

Personell sind die Vereine überwiegend ehrenamtlich organisiert. In fünf Vereinen erfolgen sowohl Vereinsarbeit als auch Vorstandstätigkeit ausschließlich ehrenamtlich. Lediglich zwei große Vereine verfügen über haupt- oder nebenamtliche Strukturen. Diese Unterschiede prägen maßgeblich die Ressourcenlage und die Umsetzbarkeit von Schutzkonzepten.

Schutzkonzepte im Verein

In mehreren Vereinen existieren Schutzkonzepte in unterschiedlicher Ausprägung. Diese reichen von einzelnen Bausteinen (z.B. Führungszeugnisse, Ansprechpersonen) bis hin zu umfassenden, strukturierten Modellen. Teilweise wurden Analysephasen durchgeführt oder mehrsäulige Modelle implementiert. Häufig erfolgt die Konzeptentwicklung in Kooperation mit externen Fachstellen.

Ein zentrales Merkmal funktionierender Schutzkonzepte ist die Anpassung an vereins- bzw. abteilungsspezifische Strukturen. Individuelle Konzepte auf Abteilungsebene werden als praktikabel und wirksam beschrieben. Zudem verfolgen einige Vereine eine klare Null-Toleranz-Politik bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt, die bis zum Vereinsausschluss oder zur Anzeige reicht. Dies wird von Verantwortlichen explizit als Schutz für alle Beteiligten verstanden. Demgegenüber stehen Vereine ohne explizites Schutzkonzept oder mit lediglich angedachten Konzepten. Dort wird die Notwendigkeit teilweise relativiert, etwa durch öffentliche Trainingssettings, elterliche Anwesenheit oder persönliches Vertrauen in die handelnden Personen.

Stellenwert von Schutzkonzepten

Der Stellenwert von Schutzkonzepten variiert erheblich. In mehreren Vereinen wird dem Thema eine hohe Bedeutung beigemessen, begründet mit der Verantwortung gegenüber Kindern und Trainingspersonen, dem Risiko von Reputationsschäden sowie historischen und gesellschaftlichen Kontexten sexualisierter Gewalt. Häufig wird das Thema aktiv durch die Vorstandsebene vorangetrieben. In anderen Vereinen wird der Stellenwert als ein Mittel beschrieben. Schutzkonzepte gelten zwar als wichtig, werden jedoch im Vereinsalltag häufig von sportlichen Zielsetzungen überlagert. Vereinzelt zeigt sich auch eine geringe Relevanzzuschreibung, insbesondere dort, wo bislang keine Vorfälle bekannt wurden.

Unterstützung durch Vorstandschaft und Vertrauenspersonen

Die Rolle der Vorstandschaft erweist sich als zentral für die Implementierung von Schutzkonzepten. In mehreren Vereinen geht die Initiative eindeutig vom Vorstand aus, häufig begleitet durch intensive Zusammenarbeit mit Fachstellen und die Teilnahme an Schulungen. Teilweise werden Schutzkonzepte auch durch externe Anforderungen (z.B. Verbands- oder Stützpunktvorgaben) angestoßen. Demgegenüber zeigen sich einzelne Vereine, in denen der Vorstand das Thema nicht priorisiert oder als nicht erforderlich ansieht.

In den meisten Vereinen sind formelle Vertrauenspersonen benannt, teils mit klar definierten Funktionen und eigenen Kontaktadressen. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Rolle fragil ist: Arbeitskreise lösen sich auf, Personen scheiden aus zeitlichen oder biografischen Gründen aus, sodass die Zuständigkeit teilweise auf Einzelpersonen reduziert bleibt oder nur implizit geregelt ist.

Herausforderungen bei Einführung und Umsetzung

Als zentrale Herausforderung wird der personelle Aufwand benannt. Die Gewinnung und langfristige Bindung geeigneter Personen – insbesondere für Vertrauensfunktionen – gestaltet sich schwierig. Ehrenamtliche berichten von hoher Belastung und sinkender Motivation bei langfristigen, verantwortungsvollen Aufgaben.

Auch die Zusammenarbeit mit Fachstellen wird ambivalent beschrieben. Zwar wird externe Expertise als unverzichtbar angesehen, jedoch erschweren Fluktuation, Teilzeitstrukturen und beidseitiger zeitlicher Engpässe eine kontinuierliche Kooperation. Zusätzlich erzeugen behördliche Anforderungen, etwa im Zusammenhang mit erweiterten Führungszeugnissen, erheblichen bürokratischen Aufwand. Das führt in Teilen zu Widerständen.

Die Verschriftlichung von Schutzkonzepten stellt eine weitere Hürde dar. Mehrere Akteur:innen berichten von Unsicherheit über Inhalte und Umfang sowie von fehlenden klaren Vorlagen. Dies führt teilweise zu grundsätzlicher Unklarheit darüber, was unter einem Schutzkonzept zu verstehen ist.

Auch die nachhaltige Umsetzung erweist sich als anspruchsvoll. Unterschiedliche Abteilungsstrukturen, variierendes Engagement der Übungsleitungen und geringe Beteiligung an Schulungen oder Elternveranstaltungen erschweren eine einheitliche Umsetzung.

Akzeptanz bei Trainingspersonen und Eltern

Die Akzeptanz von Schutzkonzepten ist bei Trainingspersonen überwiegend hoch bis mittel, variiert jedoch stark zwischen Abteilungen. Während einzelne Trainingspersonen Prävention aktiv unterstützen, sehen andere das Thema als zusätzliche Belastung oder nachrangig gegenüber sportlichen Zielen. Die Motivation hängt häufig vom Engagement einzelner Schlüsselpersonen ab.

Bei Eltern und Vereinsmitgliedern zeigt sich insgesamt eine geringere Beteiligung. Informationsangebote werden oft wenig genutzt, teilweise besteht ein hohes Grundvertrauen in bestehende Vereinsstrukturen. Gleichzeitig kommt es zu Regelverstößen im Alltag, etwa bei Umkleidesituationen, die von Eltern nicht konsequent eingehalten werden.

Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt überwiegend indirekt. Informationen werden primär über Eltern, Trainingspersonen und Vereinsmedien vermittelt. Eine direkte Ansprache ist in vielen Vereinen noch nicht etabliert. Gleichzeitig zeigen sich funktionierende partizipative Ansätze, insbesondere bei der gemeinsamen Erarbeitung alters- und sportartspezifischer Mannschaftsregeln. Diese werden als praktikabel und wirksam bewertet.

Die Beteiligung nimmt mit dem Alter der Kinder zu, bleibt jedoch in formellen Gremien wie Jugendversammlungen gering. Als zentrale Voraussetzung für gelingende Partizipation wird das Vorhandensein einer Vertrauensperson genannt.

Funktionierende Maßnahmen

Als besonders wirksam werden klare, verbindliche Maßnahmen beschrieben. Dazu zählen eine konsequente Null-Toleranz-Politik, verbindliche Verhaltenskodizes, alters- und sportartspezifische Teamregeln sowie konkrete präventive Alltagspraktiken (z.B. Umkleideregelungen, keine Alleinsituationen im Training, Erklärungen bei Hilfestellungen).

Auch Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und verpflichtende erweiterte Führungszeugnisse werden als tragende Säulen der Prävention benannt. Der Schutz von Kindern wird dabei explizit mit dem Schutz der Trainingspersonen verknüpft.

Weiterentwicklungsbedarfe

Für die Weiterentwicklung werden insbesondere eine intensivere und kontinuierlichere Unterstützung durch Fachstellen, eine stärkere Priorisierung des Themas bei Trainingspersonen sowie einheitliche Standards und praxisnahe Handlungsempfehlungen gewünscht. Darüber hinaus wird der Bedarf an personellen Ressourcen betont, insbesondere an hauptamtlicher Unterstützung und an Maßnahmen zum Abbau von Unsicherheiten und Ängsten im Ehrenamt.

4 Diskussion und Handlungsempfehlungen

Ziel der vorliegenden Studie war es, den Stand der Entwicklung, Umsetzung und Wahrnehmung von Schutzkonzepten zur Prävention sexualisierter Gewalt in Sportvereinen qualitativ zu analysieren. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Schutzkonzepte in den untersuchten Vereinen zwar zunehmend an Bedeutung gewinnen, ihre Ausgestaltung, Verankerung und Nachhaltigkeit jedoch stark variieren. Insbesondere strukturelle Rahmenbedingungen, personelle Ressourcen sowie organisationale Kulturen erweisen sich als zentrale Einflussfaktoren. Sie werden im weiteren Verlauf jeweils diskutiert und es werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.

4.1 Bedeutung struktureller Rahmenbedingungen

Die Analyse zeigt deutlich, dass Vereinsgröße und personelle Ausstattung maßgeblich beeinflussen, in welchem Umfang Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden können. Große Vereine mit haupt- oder nebenamtlichen Strukturen verfügen über bessere Voraussetzungen für die Entwicklung formalisierter Konzepte, die Zusammenarbeit mit Fachstellen und die kontinuierliche Durchführung von Schulungen. Demgegenüber stehen kleinere, ausschließlich ehrenamtlich organisierte Vereine, in denen Schutzkonzepte häufig fragmentarisch bleiben oder fast ganz fehlen. Besonders relevant ist dabei der hohe Anteil von Kindern und Jugendlichen in nahezu allen untersuchten Vereinen. Gerade kleinere Vereine weisen teilweise sehr hohe Kinder- und Jugendquoten auf, ohne jedoch über entsprechende strukturelle Ressourcen zu verfügen. Dies unterstreicht eine zentrale Diskrepanz zwischen Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten, die in der bisherigen Präventionspraxis bislang unzureichend adressiert wird. Demzufolge sollten insbesondere kleine Vereine Strukturen suchen, in denen sie sich angemessen mit Schutzkonzepten befassen können.

4.2 Schutzkonzepte zwischen Überzeugung und Skepsis

Die Ergebnisse verdeutlichen ein Spannungsfeld zwischen Vereinen, die Schutzkonzepte als essenziellen Bestandteil ihrer Verantwortung begreifen, und solchen, in denen Zweifel über die Notwendigkeit eines ausformulierten Schutzkonzeptes bestehen. Während in mehreren Vereinen Schutzkonzepte explizit als Schutz für Kinder, Jugendliche und Trainingspersonen verstanden werden, zeigen andere Vereine ein geringes Problembewusstsein, insbesondere bei fehlenden bekannten Vorfällen. Diese Skepsis folgt häufig der Annahme, dass öffentliche Trainingssituationen, elterliche Anwesenheit oder persönliches Vertrauen in die handelnden Personen ausreichenden Schutz bieten. Diese Wahrnehmung ist kritisch zu reflektieren, da Forschung zu sexualisierter Gewalt wiederholt auf hohe Dunkelziffern und auf Taten im vertrauten Umfeld hinweist. Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass fehlende Vorfälle eher als Ausdruck mangelnder Wahrnehmung denn als tatsächliche Abwesenheit von Risiken zu interpretieren sind. Eine konkrete Befassung mit dem Thema ist also auch losgelöst von bekannt gewordenen Vorfällen aus der Perspektive des Kinderschutzes notwendig.

4.3 Rolle der Vorstandschaft als Schlüsselfaktor

Die Vorstandschaft nimmt eine zentrale Schlüsselrolle bei der Implementierung und Priorisierung von Schutzkonzepten ein. In Vereinen, in denen der Vorstand das Thema aktiv vorantreibt, zeigen sich deutlich strukturiertere Konzepte, eine stärkere Einbindung externer Fachstellen sowie eine höhere Akzeptanz innerhalb des Vereins. Umgekehrt führen fehlende Unterstützung oder Skepsis auf Vorstandsebene häufig dazu, dass Schutzkonzepte nicht initiiert oder nicht weiterentwickelt werden. Externe Anforderungen, etwa durch Verbände oder Stützpunktvorgaben, fungieren in mehreren Fällen als entscheidender Impulsgeber. Dies verdeutlicht, dass Schutzkonzepte nicht allein auf freiwilliges Engagement angewiesen sein sollten, sondern durch verbindliche Rahmenbedingungen unterstützt werden müssen. In Bezug auf die juristische Rolle von Vorständen in Vereinen ist auch darauf hinzuweisen, dass sie für die Auswirkungen einer mangelhaften organisatorischen Aufstellung des Vereins haften können. Demzufolge ergibt sich eigentlich ein zentraler Ansatzpunkt: die verantwortliche Stelle des Vorstands besitzt eine besonders große Wirkung.

4.4 Vertrauenspersonen zwischen Anspruch und Realität

Die Benennung von Vertrauenspersonen stellt ein zentrales Element vieler Schutzkonzepte dar, erweist sich in der Praxis jedoch als fragil. Die Studie zeigt, dass diese Funktion zwar zumeist zeitweise sehr gut funktioniert. Sie ist aber häufig von einzelnen, hoch engagierten Personen getragen und stark von biografischen Faktoren abhängt, die dazu führen, dass diese wichtigen Personen nicht weiter in ihrer Rolle tätig sind (z.B. Vereinswechsel, berufliche Belastung, Wegfall der eigenen Kinder im Verein). Der Rückzug einzelner Akteur:innen führt dazu, dass formelle Zuständigkeiten verloren gehen oder nur noch implizit bestehen. Diese Ergebnisse machen deutlich, dass Vertrauensarbeit im Verein nicht dauerhaft auf Einzelpersonen basieren kann, sondern institutionell abgesichert werden muss. Ohne strukturelle Entlastung und Kontinuität besteht die Gefahr, dass zentrale Schutzmechanismen langfristig wegbrechen.

4.5 Herausforderungen der Umsetzung und Nachhaltigkeit

Die Studie verdeutlicht, dass die größte Herausforderung nicht in der grundsätzlichen Zustimmung zu Schutzkonzepten liegt, sondern in deren nachhaltiger Umsetzung. Die Verschriftlichung von Konzepten wird als komplex, zeitintensiv und inhaltlich unsicher beschrieben. Fehlende Vorlagen und unklare Begrifflichkeiten erschweren insbesondere ehrenamtlich getragenen Vereinen den Einstieg. Darüber hinaus zeigen sich aber insbesondere erhebliche Herausforderungen in der langfristigen Aufrechterhaltung der Maßnahmen. Regelmäßige Schulungen, die fortlaufende Überprüfung erweiterter Führungszeugnisse und die Anpassung von Konzepten erfordern kontinuierliche Ressourcen, die im Ehrenamt nur begrenzt verfügbar sind. Unterschiedliche Abteilungsstrukturen und variierendes Engagement der Übungsleitungen verstärken diese Problematik zusätzlich.

4.6 Akzeptanz und Widerstände im Vereinsalltag

Die Akzeptanz von Schutzkonzepten ist bei Trainingspersonen überwiegend vorhanden, jedoch nicht homogen. Während einzelne Trainingspersonen Prävention aktiv unterstützen, erleben andere sie als zusätzliche Belastung oder als Eingriff in ihre Autonomie. Diese Ambivalenz spiegelt sich auch in der Teilnahme an Schulungen wider, die teils aus intrinsischer Motivation, teils lediglich pflichtgemäß erfolgt. Bei Eltern und Vereinsmitgliedern zeigt sich insgesamt eine geringere Beteiligung. Ein hohes Grundvertrauen in bestehende Strukturen führt häufig dazu, dass Informationsangebote nicht wahrgenommen oder Regelungen im Alltag unterlaufen werden. Dies weist auf eine Diskrepanz zwischen formalen Regelwerken und gelebter Praxis hin, die für die Wirksamkeit von Schutzkonzepten zentral ist. Eine aktive Kommunikation kann an dieser Stelle unterstützend wirken.

4.7 Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Entwicklungsfeld

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stellt einen der schwächsten ausgeprägten Bereiche der Schutzkonzepte dar. Die Ergebnisse zeigen, dass Information und Einbindung überwiegend indirekt erfolgen. Zwar existieren funktionierende Ansätze, etwa bei der gemeinsamen Erarbeitung von Mannschaftsregeln, diese bleiben jedoch punktuell und stark von engagierten Trainingspersonen abhängig. Formelle Beteiligungsformate wie Jugendversammlungen erreichen nur geringe Resonanz. Dies verdeutlicht, dass Partizipation altersgerecht, niedrigschwellig und alltagsnah gestaltet werden muss, um wirksam zu sein. Die Benennung und Sichtbarkeit von Vertrauenspersonen erweist sich dabei als zentrale Voraussetzung für eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

4.8 Funktionierende Maßnahmen und Good Practice

Trotz der benannten Herausforderungen identifiziert die Studie eine Reihe funktionierender Maßnahmen. Besonders wirksam erscheinen klare, verbindliche Regelungen, eine konsequente Haltung bei Grenzverletzungen sowie präventive Alltagspraktiken, die Transparenz und Schutz für alle Beteiligten schaffen. Die Verknüpfung von Kinderschutz und Selbstschutz der Trainingspersonen trägt maßgeblich zur Akzeptanz bei.

Ebenso zeigt sich, dass die Vernetzung mit externen Fachstellen, insbesondere bei kontinuierlicher Zusammenarbeit, einen erheblichen Mehrwert bietet. Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und verpflichtende Führungszeugnisse stellen dabei tragende Säulen einer wirksamen Präventionsstrategie dar.

4.9 Implikationen für Praxis und Forschung

Die Ergebnisse legen nahe, dass Schutzkonzepte im organisierten Sport stärker strukturell abgesichert werden müssen. Ehrenamtlich geprägte Vereine benötigen niedrigschwellige, praxisnahe Unterstützung, klare Vorlagen und verlässliche externe Ansprechstrukturen. Gleichzeitig sollte die Rolle der Verbände und Kommunen als rahmensetzende Akteur:innen weiter gestärkt werden.

Für zukünftige Forschung ergibt sich der Bedarf, die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst stärker einzubeziehen und Wirkmechanismen einzelner Maßnahmen systematisch zu untersuchen. Zudem sollten langfristige Implementationsprozesse in unterschiedlichen Vereinstypen vergleichend analysiert werden, um nachhaltige Modelle des Gewaltschutzes im Sport weiterzuentwickeln.

5 Fazit

Die vorliegende Studie zeigt, dass Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt im organisierten Sport zunehmend an Bedeutung gewinnen, ihre Umsetzung jedoch stark von strukturellen, personellen und kulturellen Rahmenbedingungen der Vereine abhängt. Insbesondere Unterschiede in Vereinsgröße, Ressourcenausstattung und Ehrenamtsstrukturen prägen maßgeblich, ob Schutzkonzepte umfassend entwickelt, verbindlich verankert und langfristig aufrechterhalten werden können.

Die erarbeiteten Ergebnisse sollen und Interpretationen werden in der folgenden Abbildung übersichtlich zusammengefasst.

Abbildung 4
Abbildung 4: Handlungsempfehlungen

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Schutzkonzepte dort wirksam sind, wo sie als gemeinsame Verantwortung verstanden und aktiv durch die Vorstandschaft getragen werden. Externe Impulse durch Verbände, Fachstellen oder Fördervorgaben erweisen sich dabei als wichtige Motoren für die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Gleichzeitig wird deutlich, dass ein fehlendes Problembewusstsein sowie die Annahme geringer Gefährdung – insbesondere in Vereinen ohne bekannte Vorfälle – die Einführung von Schutzkonzepten erheblich hemmen können.

Zentrale Herausforderungen liegen in der personellen Absicherung, der nachhaltigen Umsetzung sowie in der kontinuierlichen Pflege der Konzepte. Die starke Abhängigkeit von einzelnen engagierten Personen, insbesondere im Bereich der Vertrauensarbeit, stellt ein erhebliches Risiko für die langfristige Stabilität von Schutzstrukturen dar. Schutzkonzepte benötigen daher institutionelle Verankerung, klare Zuständigkeiten und verlässliche Unterstützungsstrukturen, die über individuelles Engagement hinausgehen.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erweist sich als zentrales Entwicklungsfeld. Während punktuelle partizipative Ansätze – etwa über Mannschaftsregeln – erfolgreich umgesetzt werden, bleibt eine systematische, direkte Einbindung bislang begrenzt. Für eine nachhaltige Präventionsarbeit ist es notwendig, altersgerechte und niedrigschwellige Beteiligungsformate weiter auszubauen und die Sichtbarkeit von Ansprechpersonen zu stärken.

Insgesamt unterstreicht die Studie, dass Schutzkonzepte im Sport weder als formale Pflichtaufgabe noch als isolierte Maßnahme verstanden werden dürfen. Vielmehr bedarf es eines ganzheitlichen, ressourcenorientierten Ansatzes, der Prävention als kontinuierlichen Prozess begreift, alle Vereinsakteurinnen und -akteure einbezieht und strukturelle Unterstützung auf kommunaler, verbandlicher und fachlicher Ebene sicherstellt. Nur so kann langfristig ein wirksamer Schutz von Kindern, Jugendlichen und Trainingspersonen im organisierten Sport gewährleistet werden. Letztendlich stellt Prävention sexualisierter Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, welches in einer entschiedenen Haltung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen abgebildet sein muss.

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Verfasst von
Doris Schmidt
Hauptberuflich: Koordinatorin im Hospizverein Eckental mit Umgebung e.V.
Ehrenamtlich: Vertrauensperson für Prävention sexualisierter Gewalt im Sportverein TV 1848 Erlangen e.V.
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Prof. Dr. Jan Tietmeyer
Professor für Innovationen in der Sozialen Arbeit Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen

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ORCID: https://orcid.org/0009-0002-1238-4390

Es gibt 1 Materialie von Doris Schmidt.
Es gibt 6 Materialien von Jan Tietmeyer.

Zitiervorschlag
Schmidt, Doris und Jan Tietmeyer, 2026. Möglichkeiten und Barrieren bei der Implementierung von Schutzkonzepten in Sportvereinen [online]. socialnet Materialien. Bonn: socialnet, 10.02.2026 [Zugriff am: 15.03.2026]. https://doi.org/10.60049/iaqa2bps

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