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Kultursensibilität im Kinderschutz des offenen Ganztags

Eine qualitative Inhaltsanalyse bestehender Schutzkonzepte

Rita Joka, Prof. Dr. Jan Tietmeyer

veröffentlicht am 11.05.2026 | Aufsatz


https://doi.org/10.60049/s73bqxxs

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich an der Realität von Migration und Diversität ausrichten muss. Diese Forschung zeigt, dass kultursensible Ansätze zwar anerkannt werden, in Schutzkonzepten im offenen Ganztag jedoch nur oberflächlich verankert sind. Eine systematische Integration migrationssensibler Perspektiven ist notwendig, um wirksame Schutzstrukturen für alle Kinder zu gewährleisten und Kulturalisierung zu vermeiden.

Inhalt

  1. 1 Bedeutung von Kultursensibilität im offenen Ganztag
  2. 2 Forschungsstand zu kultursensiblen Schutzkonzepten
  3. 3 Empirische Untersuchung
    1. 3.1 Forschungsdesign und Auswahl
    2. 3.2 Ergebnisse
  4. 4 Diskussion
    1. 4.1 Kultursensibilität als Querschnittaufgabe
    2. 4.2 Implikationen für die Praxis im offenen Ganztag
    3. 4.3 Perspektiven für Weiterentwicklung und Forschung
  5. 5 Fazit
  6. 6 Literatur

Zusammenfassung

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder haben Grundrechte, deren Entwicklung geschützt und in sicheren Lebensräumen ermöglicht werden muss. Schulen sind zentrale Lebensräume, in denen Kinder lernen, soziale Fähigkeiten entwickeln und Beziehungen gestalten (vgl. Flößer & Wissig, 2025, S. 187). In der Migrationsgesellschaft sind separate Programme für Kinder mit Migrationsgeschichte nicht angemessen. Verantwortung darf nicht pauschal auf Fachkräfte mit Migrationshintergrund übertragen werden. Kultur‑ und migrationssensibler Kinderschutz erfordert, bestehende Konzepte an Diversität anzupassen. Kultursensibilität ist keine Zusatzkompetenz, sondern integrierte Querschnittsaufgabe aller pädagogischen Ebenen (vgl. Koch & Müller, 2012, S. 9; Jagusch et al., 2012, S. 14 f.; Albrecht, 2021, S. 40).

Der Beitrag untersucht Schutzkonzepte des offenen Ganztags. Die Forschung zeigt, dass kultur‑ und migrationssensible Perspektiven zwar anerkannt sind, aber keine systematische Rolle in Schutzkonzepten spielen. Risiken der Kulturalisierung sind dokumentiert, Modelle zur strukturellen Integration fehlen. Kultursensibilität bleibt Randthema mit hoher Relevanz und geringer Fundierung. Alle Konzepte betonen Kinderschutz, Partizipation und Gleichberechtigung. Kultursensible Aspekte werden aber nur allgemein genannt und kaum umgesetzt. Strategien zu Mehrsprachigkeit oder kulturellen Konflikten fehlen. Kultursensibilität wirkt eher implizit. Für die Weiterentwicklung werden diversitätssensible Kommunikation, Risikoanalysen und Fortbildungen empfohlen.

1 Bedeutung von Kultursensibilität im offenen Ganztag

Der offene Ganztag ist heute ein zentraler Bestandteil der Bildungs‑ und Betreuungslandschaft in Deutschland. Seine Weiterentwicklung erfordert nicht nur den rechtlich angestrebten quantitativen Ausbau, sondern vor allem die Auseinandersetzung mit tiefgreifenden qualitativen Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Ausbaus ganztägiger Bildungs‑ und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, insbesondere im Rahmen der ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehenen schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, rücken Fragen der pädagogischen Qualität und des Kinderschutzes verstärkt in den Fokus.

Durch Ganztagsangebote stellen Schulen einen zentralen Bildungs‑ und Lebensort dar. Die Heterogenität der Schüler:innenschaft, die sich in Migrationserfahrungen, Mehrsprachigkeit und unterschiedlichen familiären Sozialisationsprozessen widerspiegelt, verlangt nach Konzepten, die kulturelle Diversität nicht nur anerkennen, sondern aktiv in Schutz‑ und Präventionsstrukturen einbeziehen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ], 2024, S. 5 ff.). Gleichzeitig zeigt die aktuelle Diskussion, dass kulturelle Dimensionen im Kinderschutz bislang nur unzureichend thematisiert werden, obwohl genau dies für die professionelle Alltagsarbeit pädagogischer Fachkräfte notwendig ist, um Kinder vor Benachteiligungen und Gefährdungen unabhängig von Herkunft oder kulturellem Hintergrund zu schützen (vgl. Paz Martínez & Teupe, 2023, S. 4; Jagusch, 2024, S. 231).

Schutzkonzepte sollen Risiken für alle Kinder minimieren und Handlungssicherheit für Fachkräfte schaffen. Dieser Anspruch findet sich auch in aktuellen gesellschaftlichen Debatten: Eine aktuelle Ausgabe des Forschungsmagazins des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) befasst sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gelingt und welche Rolle Partizipation in unterschiedlichen Lebenswelten spielt (vgl. DJI, 2025d). Im Mittelpunkt stehen Beteiligungsprozesse, die auf die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt ausgerichtet sind, diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen schaffen und so strukturelle Barrieren für Kinder aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Kontexten reduzieren. Dies unterstreicht die Relevanz einer reflexiven und inklusiven Perspektive für pädagogische Konzepte allgemein und speziell für Schutzkonzepte im offenen Ganztag (vgl. Durand & Birnbacher, 2025, S. 13).

Der Stand der Forschung zeigt, dass Schutzkonzepte und Präventionsstrukturen in Bildung und Betreuung zunehmend wissenschaftlich analysiert und weiterentwickelt werden (vgl. DJI, 2025b, S. 12). Gleichzeitig werden im Zuge des 18. Kinder‑ und Jugendberichts neue Impulse für die Sicherung von Schutzsystemen erwartet (vgl. DJI, 2025c, o. S.). Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie die Bedeutung von Kultursensibilität in bestehenden Schutzkonzepten des offenen Ganztags. Die leitende Forschungsfrage lautet: „Welche Bedeutung nimmt Kultursensibilität in bestehenden Schutzkonzepten des offenen Ganztags ein?“

Die theoretischen Überlegungen zu Kultursensibilität im Kinderschutz bilden die Grundlage für die sich anschließende Analyse. Sie verdeutlichen, welche Anforderungen sich daraus für Schutzkonzepte im offenen Ganztag ergeben und setzen ein Verständnis von Kultur voraus, das über statische oder ethnisierende Zuschreibungen hinausgeht. In sozial‑ und erziehungswissenschaftlichen Diskursen wird Kultur zunehmend als dynamisches, soziales Konstrukt verstanden, das sich in Kommunikations-, Deutungs‑ und Aushandlungsprozessen formt (vgl. Mecheril, 2013, S. 22 f.; Teupe, 2012b, S. 201). Kultur ist dabei ein zentraler Bestandteil familiärer Lebenswelten und beeinflusst Wahrnehmungs-, Deutungs‑ und Handlungsmuster ebenso wie Identitätskonstruktionen (vgl. Teupe, 2012b, S. 196; Thiersch, 2012, S. 19 f.; Thiersch et al., 2012, S. 185). Interkulturelles Lernen wird in diesem Zusammenhang als selbstreflexiver Prozess verstanden, der auf die Auseinandersetzung mit eigenen Wahrnehmungs‑ und Handlungsmustern abzielt. Entsprechend werden in der Fachliteratur Begriffe wie Kultur‑ und Migrationssensibilität oder interkulturelle Kompetenz verwendet, die unterschiedliche analytische Schwerpunkte setzen, jedoch gemeinsam die Reflexion kultureller Deutungsmuster betonen oder migrationsbezogene Lebenslagen und institutionelle Rahmenbedingungen in den Vordergrund stellen [1] (vgl. Teupe, 2012b, S. 195 f.; Paz Martínez & Teupe, 2023, S. 63 ff.; Hamburger, 2018, S. 179 f.).

In pädagogischen Handlungsfeldern einer pluralen und migrationsgeprägten Gesellschaft stellt der Umgang mit kultureller Vielfalt eine zentrale professionelle Kompetenz dar. Kultursensibilität beschreibt dabei nicht lediglich Wissen über kulturelle Unterschiede, sondern eine reflexive pädagogische Haltung gegenüber der Differenz, die eigene Wahrnehmungsmuster, Machtverhältnisse und institutionelle Strukturen kritisch hinterfragt (vgl. Hamburger, 2018, S. 163 ff.).

Seit den internationalen Leistungsvergleichen von Bildungssystemen, insbesondere dem Programme for International Student Assessment (PISA), das die hohe Selektivität des deutschen Schulsystems und die institutionelle Benachteiligung von Kindern mit Migrationsgeschichte aufgezeigt haben, ist das Bewusstsein für diese Problematik in der interkulturellen Pädagogik gewachsen (vgl. OECD, 2019, S. 1).

Kultursensibilität zielt nicht auf das Erlernen kultureller Differenzen, sondern auf die Selbstreflexion über die Bedingungen, unter denen Differenzen entstehen und wirken. Diese Perspektive ist insbesondere im Kinderschutz relevant, da dort kulturelle Prägungen, familiäre Lebenswelten und institutionelle Handlungslogiken aufeinandertreffen (vgl. Jagusch, 2012a, S. 131 f.; Albrecht, 2021, S. 180 ff.). Ein kultur‑ oder migrationssensibler Kinderschutz erfordert, dass bestehende Schutzkonzepte grundsätzlich an die gesellschaftliche Realität von Migration und Diversität angepasst werden. Kultursensibilität ist dabei nicht als Zusatzkompetenz für Einzelfälle zu verstehen, sondern als integrierte Querschnittsaufgabe, die alle Ebenen pädagogischen Handelns durchzieht (vgl. Koch & Müller, 2012, S. 9; Jagusch et al., 2012, S. 14 f.; Albrecht, 2021, S. 40). Eine institutionelle Verankerung kultursensibler Prinzipien verweist auf die handlungsleitenden Orientierungen von Organisationen und geht damit über individuelle Kompetenzen einzelner Fachkräfte hinaus (vgl. Jagusch, 2012b, S. 397). Dabei muss angemerkt werden, dass Kultursensibilität die harten Grenzen des Kinderschutzes nicht aufweichen soll.

2 Forschungsstand zu kultursensiblen Schutzkonzepten

Der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs‑ und Betreuungsangebote für Grundschulkinder dokumentiert die fortschreitende Entwicklung der Ganztagsangebote und die damit verbundenen strukturellen Herausforderungen. Zugleich verdeutlichen neuere Forschungsbefunde zum Ganztagsausbau, dass über die bloßen quantitativen Ausweitungen hinaus insbesondere die Sicherung pädagogischer Qualität sowie die Entwicklung inklusiver Teilhabe‑ und Schutzkonzeptionen zu den zentralen Gestaltungselementen zählen (vgl. BMBFSFJ, 2025, S. VI). Ergänzend stellt die jährlich veröffentlichte DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) auf Basis einer bundesweit repräsentativen Befragung wesentliche Indikatoren zur Betreuungssituation, zum Angebotsbedarf sowie zu Ungleichheiten beim Zugang zu außerunterrichtlichen Bildungs‑ und Betreuungsangeboten bereit. Dabei zeigt sich zwar ein insgesamt steigender Bedarf an Ganztagsangeboten, zugleich haben Familien, die Transferleistungen beziehen, eine Migrationsgeschichte aufweisen oder über einen niedrigeren Bildungshintergrund verfügen, bei bestehendem Bedarf geringere Chancen, ein entsprechendes Angebot tatsächlich zu nutzen. Der Zugang ist damit insbesondere für jene Kinder und Familien erschwert, die in besonderem Maße von ganztägigen Angeboten profitieren könnten (vgl. Hüsken et al., 2025, S. 8). Migrationserfahrungen, Mehrsprachigkeit und unterschiedliche sozioökonomische Bedingungen prägen die Lebenswelten vieler Kinder und beeinflussen ihre Bildungs‑ und Betreuungsbiografien. Darüber hinaus zeigen Daten aus KiBS, dass Kinder und Familien mit Migrationsgeschichte Zugangsungleichheiten zu Betreuungsplätzen erleben. Gerade unter solchen Bedingungen wird die Frage nach kultursensiblem Schutz entscheidend, da standardisierte Schutzkonzepte ohne Berücksichtigung kultureller und sozialer Faktoren nicht identische Sicherheit und Teilhabe für alle Kinder gewährleisten können.

Körperliche und emotionale Gewalt sowie Vernachlässigung finden überwiegend im familiären Kontext statt, treten jedoch auch in anderen sozialen Räumen, wie Schulen oder Vereinen auf. In diesen Institutionen können Kinder und Jugendliche sowohl Gewalt durch Erwachsene als auch durch Gleichaltrige erfahren (vgl. Witte, 2025, S. 4). Damit rücken pädagogische Einrichtungen als relevante Orte der Prävention, Intervention und Unterstützung zunehmend in den Fokus wissenschaftlicher und fachpolitischer Debatten.

Für Deutschland liegen bislang keine verlässlichen Prävalenzdaten zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen vor, da es an regelmäßig durchgeführten repräsentativen Befragungen fehlt. Um diese Forschungslücke zu schließen, richtet das Deutsche Jugendinstitut im Auftrag der Unabhängigen Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) seit Dezember 2024 ein Forschungszentrum ein, das bundesweite Dunkelfeldbefragungen an Schulen durchführen soll. Ziel ist es, das Ausmaß sexualisierter sowie weiterer Gewaltformen unabhängig von polizeilich registrierten Fällen abzubilden (vgl. DJI, 2025b, S. 12 f.).

Schulen kommt im Kontext des Gewaltschutzes eine besondere Bedeutung zu. Sie sollten Orte sein, an denen betroffene Kinder und Jugendliche verlässliche Ansprechpersonen finden und Schutz‑ sowie Unterstützungsprozesse eingeleitet werden können (vgl. Pülschen, 2022, S. 16). Schutz vor Gewalt stellt zugleich eine grundlegende Voraussetzung für gelingende Bildungsprozesse dar. Insbesondere das wiederholte Erleben von Gewalt bindet bei Betroffenen emotionale und kognitive Ressourcen, die für die Bewältigung schulischer Anforderungen fehlen (vgl. Derr & Eppinger, 2025, S. 22). Eine aktuelle Metaanalyse belegt einen signifikanten Zusammenhang zwischen Gewalterfahrungen und geringerem Bildungserfolg (vgl. Zhang et al. 2025, S. 107).

Empirische Befunde zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Schulen zeigen, dass dem Thema in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird. Während sich der Anteil der Schulen ohne jegliche Schutzkonzepte halbiert hat, setzt die Mehrheit der Schulen einzelne, nicht systematisch eingebettete Präventionsmaßnahmen um (vgl. Müller et al., 2025, S. 6, 73). Ob und in welchem Ausmaß diese Schutzbemühungen tatsächlich dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist empirisch bislang kaum untersucht. Belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit institutioneller Schutzkonzepte liegen derzeit nicht vor (vgl. Grieser et al., 2023, S. 277). Dieser Forschungslücke widmet sich der Forschungsverbund SchuLae, Entwicklung und Wirkung von Schutzkonzepten in Schulen im Längsschnitt, in dem das DJI und die Hochschule Hannover die Implementierung und Wirkung institutioneller Schutzkonzepte untersucht (vgl. Grieser et al., 2024, S. 4). Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass insbesondere das Schulklima, die Rolle der Lehrkräfte sowie die Beziehungen zwischen den Akteur:innen innerhalb der Schule entscheidende Gelingensbedingungen für die nachhaltige Entwicklung von Schutzkonzepten darstellen. Zentral ist dabei die angemessene Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen selbst. Die Umsetzung von Schutzkonzepten erweist sich als komplexer, dynamischer und langfristiger Prozess, der über die Einführung einzelner, formalisierter Maßnahmen deutlich hinausgeht (vgl. Rasp et al., 2025, o. S.). Vor diesem Hintergrund sieht die UBSKM Schulen als ein besonders wichtiges Aktionsfeld der Prävention sexualisierter Gewalt (vgl. Rörig, 2017, S. 7). Dieser Anspruch ist mit erheblichen personellen, organisatorischen und pädagogischen Anforderungen verbunden und seine Umsetzung erfordert die Bereitstellung entsprechender zeitlicher sowie struktureller Ressourcen (vgl. Müller et al., 2025, S. 8). Eine qualitativ hochwertige pädagogische Praxis setzt voraus, dass Fachkräfte die gesellschaftliche Vielfalt reflektiert wahrnehmen und professionell berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund rückt Kultursensibilität als zentrale pädagogische Haltung in den Fokus, obwohl der empirische Forschungsstand bislang begrenzt und fragmentiert ist (vgl. Paz Martínez, 2022, S. 123).

Eine zentrale empirische Grundlage bildet das Projekt Migrationssensibler Kinderschutz aus dem Jahr 2012. Durch den Vergleich von Kinderschutzfällen in Familien mit und ohne Migrationsgeschichte konnten erste Einsichten in das Handeln der Jugendämter im Kontext von Migration gewonnen werden, die spezifische Herausforderungen sowie methodische Ansätze für eine migrationssensible Praxis deutlich machen (vgl. Teupe, 2012a, S. 52; Jagusch, 2012b, S. 397–430). Eine neuere Studie von Albrecht (2021) untersucht die Kompetenzen von Fachkräften im Umgang mit ethnisch-kultureller Vielfalt und beschreibt verschiedene Kompetenzdimensionen sowie deren Einfluss auf professionelles Handeln. Beide Forschungsarbeiten verweisen auf grundlegende Risiken im Zusammenspiel von Migration und Kinderschutz. Dazu zählt insbesondere die Gefahr, Familien mit Migrationsgeschichte als problembehafteten Sonderfall zu konstruieren und daraus erhöhte Interventionsbedarfe abzuleiten. Zudem können stereotype und kulturalisierende Zuschreibungen entstehen, die problematische Situationen verzerren und zu Stigmatisierungen beitragen (vgl. Koch & Müller, 2012, S. 5 f.; Albrecht, 2021, S. 11 f.). Die Studien zeigen, dass Fachkräfte in der Arbeit mit Migrationsfamilien fachliche Unsicherheiten sowohl bei der Einschätzung von Verdachtsfällen als auch bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen aufweisen (vgl. Koch & Müller, 2012; S. 8; Albrecht, 2021, S. 24).

Auf internationaler Ebene wird auf Schutzlücken in der Arbeit mit geflüchteten Kindern hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Unterstützung und die Professionalisierung von Fachkräften in Bildung und Gesundheit (vgl. Gerson et al., 2024, S. 1).

3 Empirische Untersuchung

3.1 Forschungsdesign und Auswahl

Die theoretischen Überlegungen zu Kultursensibilität im Kinderschutz bilden die Grundlage für die folgende Analyse verschiedener Schutzkonzepte im offenen Ganztag. Sie verdeutlichen, welche Anforderungen sich daraus für Schutzkonzepte im offenen Ganztag ergeben. Es wird ein qualitativer Ansatz gewählt, um Kultursensibilität in den bestehenden Strukturen des offenen Ganztags erfassen zu können. Gegenstand der qualitative Inhaltsanalysen nach Kuckartz sind öffentlich zugängliche Konzepte von Trägern von Einrichtungen des offenen Ganztags. Durch die Verbindung von deduktiven und induktiven Analyseschritten ermöglicht die Methode von Kuckartz sowohl vorhandene kultursensible Elemente als auch implizite Annahmen und strukturelle Leerstellen der Konzepte sichtbar zu machen (vgl. Kuckartz, Rädiker, 2024, S. 39).

Untersuchungsgegenstand sind drei Schutzkonzepte ausgewählter Träger des offenen Ganztags, die unter diesen Konzepten insgesamt 97 Standorte betreiben. Der Feldzugang erfolgt ausschließlich über öffentlich zugängliche Online-Dokumente. Aufgrund der Heterogenität der Ganztagsangebote und der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, wird in dieser Untersuchung der Vergleich der Schutzkonzepte unter gleichen Voraussetzungen vorgenommen. Die ausgewählten Schutzkonzepte sind regional begrenzt auf das Bundesland NRW. Die Träger der ausgewählten Schutzkonzepte sind größere etablierte Organisationen mit Anbindung an Dachverbände oder Kirchen, die das institutionelle Schutzkonzept auf ihrer Website veröffentlichen. Durch die freiwillige und im Gesamtkontext nicht übliche Vorgehensweise, die Schutzkonzepte auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen, kann vorsichtig angenommen werden, dass es sich um Schutzkonzepte handelt, die für den Träger eine gewisse Bedeutung besitzen. Daher ist anzunehmen, dass sie intensiv innerhalb des Trägers diskutiert und erarbeitet wurden und somit im Kontext der Fallauswahl als „intensive Fälle“ eingestuft werden dürfen.

Ausgewählte Schutzkonzepte im offenen Ganztag (OGS)

Schutzkonzept

Schutzkonzept 1 (SK 1)

Schutzkonzept 2 (SK 2)

Schutzkonzept 3 (SK 3)

Erscheinungsjahr

2024

2019

2024

Umfang

Schutzkonzept:

32 Seiten,

Werte und Grundsätze: 31 Absätze

Schutzkonzept:

56 Seiten

Schutzkonzept:

25 Seiten,

Verhaltenskodex:

3 Seiten,

Leitbild: 2 Seiten

Publikation

PDF-Format,

Website-Text

PDF-Format

PDF-Formate

Träger

Betreute Schulen e.V.,

korporatives Mitglied

der Arbeiterwohlfahrt

Katholische Jugendagentur

Düsseldorf gGmbH

In Via Bildung gGmbH,

Fachverband der Caritas, Köln

Standorte

44 Standorte (vgl. Betreute Schulen, 2026a)

21 Standorte (KJA Düsseldorf, 2026b)

32 Standorte (vgl. In Via Köln, 2026a)

Mitarbeitende

747 (vgl. Betreute Schulen, 2026a)

368 (vgl. KJA Düsseldorf, 2023, S. 2)

960 Mitarbeitende insgesamt, wovon rund 500

OGS-Mitarbeitende

(vgl. In Via Köln, 2025a, S. 2,4)

Angebote des Trägers

OGS

Übermittagsbetreuung

in Grundschule und Sek. I, Schulsozialarbeit (vgl. Betreute Schulen, 2026a)

OGS, Übermittagsangebote in Sek. I, offenen Kinder‑ und Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendmigrationsdienst (vgl. KJA Düsseldorf, 2026a)

OGS für Grundschule und weiterführende Schule,

Schulsozialarbeit,

Inklusionsbegleitung (vgl. In Via Köln, 2025b)

Quelle: eigene Darstellung

3.2 Ergebnisse

Die Ergebnisse der qualitativen Inhaltsanalyse der drei untersuchten Schutzkonzepte werden kategorienbasiert dargestellt. Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Berücksichtigung kultursensibler Aspekte herauszuarbeiten. Die Abbildung zeigt die Zusammenfassung der sieben Hauptkategorien, die im Folgenden kurz in ihren Ergebnissen skizziert werden.

Abbildung 1
Abbildung 1: Kategoriesystem

Leitbild und Grundhaltung

Alle drei untersuchten Schutzkonzepte verankern den Kinderschutz ausdrücklich auf der Ebene des Leitbildes und verstehen ihn als grundlegende organisationsweite Haltung. Übereinstimmend wird betont, dass Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort erleben sollen, der durch Vertrauen, Angstfreiheit und Partizipation gekennzeichnet ist. Sie verstehen eine Kultur der Achtsamkeit als grundlegende Haltung ihrer Organisation. Insgesamt zeigt sich, dass Kinderschutz bei allen drei Trägern nicht als Zusatzaufgabe, sondern als identitätsstiftendes Organisationsprinzip betrachtet wird.

Gemeinsam ist allen drei Konzepten die Auffassung, dass Kinderschutz sowohl präventive Strukturen als auch konkrete Handlungsfähigkeit im Verdachts‑ oder Krisenfall erfordert. Die Wahrung der persönlichen Grenzen stellt in allen Schutzkonzepten einen zentralen Bestandteil dar. Übereinstimmend wird das Recht von Kindern auf Selbstbestimmung und Grenzachtung betont. Die folgende Abbildung veranschaulicht, dass innerhalb der Hauptkategorie Leitbild/​Grundhaltung insbesondere die Subkategorie Wahrung persönlicher Grenzen in allen Schutzkonzepten stark vertreten ist.

Leitbild und Grundhaltung in Schutzkonzepten

Abbildung 2
Abbildung 2: Codehäufigkeiten

Die erhöhte Anzahl der Codierungen verdeutlicht die zentrale Bedeutung von Grenzachtung im Verständnis von Kinderschutz der untersuchten Träger. Die Abbildung unterstützt die qualitative Ergebnisdarstellung, ohne eine quantitative Bewertung der Kategorien vorzunehmen.

Selbstreflexion, in der Literatur eine zentrale Grundhaltung im kultursensiblen Kinderschutz (vgl. Auernheimer, 2016, S. 60; Paz Martínez, 2022, S. 153), wird in zwei von drei Konzepten als notwendige Voraussetzung professionellen Handelns beschrieben.

Kulturelle Vielfalt und Kultursensibilität

Die Kategorie kulturelle Vielfalt und Kultursensibilität lenkt den Blick auf die Heterogenität der Zielgruppen im Kinderschutz und die Beachtung der Dimensionen Kultur und Migration (vgl. Paz Martínez, Teupe, 2023, S. 14, 36). Alle drei Schutzkonzepte teilen ein normatives Grundverständnis, das auf Gleichwertigkeit, Nichtdiskriminierung und Schutz vor Gewalt basiert. Die Thematisierung kultureller Vielfalt zeigt sich in allen drei Schutzkonzepten, wobei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.

Der Umgang mit kulturellen Differenzen ist relevant für die Entwicklung von Strategien, wie mit unterschiedlichen Werten, Erziehungsvorstellungen oder Konflikten umgegangen wird, um eine Verunsicherung der Fachkräfte zu vermeiden (vgl. Albrecht, 2021, S. 23–27). Er wird in den Konzepten entweder im Kontext der Arbeit mit heterogenen Zielgruppen thematisiert und eine aktive Positionierung gegen diskriminierendes Verhalten oder unmittelbares Eingreifen bei diskriminierenden Grenzüberschreitungen gefordert. In der konkreten Betrachtung des Umgangs mit Mehrsprachigkeit oder sprachlicher Beeinträchtigung zeigen sich Hinweise auf leicht verständliche und kindgerechte Materialien, die den Zugang zu Informationen erleichtern sollen, niedrigschwellige, zielgruppengerechte Kommunikations‑ und Beteiligungsformate oder eine Bereitstellung von Materialien in einfacher Sprache für Beschäftigte mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Präventionsverständnis

Die drei Schutzkonzepte verfolgen alle das Ziel, Minderjährige und schutzbedürftige Personen vor Gewalt zu schützen, unterscheiden sich jedoch in der Ausgestaltung ihrer Präventionsstrategien. Entweder wird Prävention als vorausschauendes Handeln beschrieben, das insbesondere auf die Stärkung von Kindern ausgerichtet ist oder als integraler Bestandteil des Kinder‑ und Jugendschutzes, der den verpflichtenden Charakter formaler Vorgaben, wie Schulungen und die Vorlage von Führungszeugnissen betont. In den Präventionsstrategien zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Spanne reicht von fallunabhängiger Beratung als Reflexionsinstrument über pädagogische Angebote bis hin zu systematischen Strukturen mit regelmäßigen Schulungen und schriftliche Belehrungen oder Präventionsprojekten.

Anforderungen an Fachkräfte und Partizipation

Alle drei Schutzkonzepte betonen die Mitverantwortung der Mitarbeitenden für Kinderschutz und eine gemeinsame Haltung. Hierbei sprechen sie von Wertschätzung, Achtsamkeit, Respekt und professionellem Umgang. Sie heben die persönliche Eignung und Haltung als zentrale Kriterien bei der Auswahl des Personals hervor.

Die Konzepte unterstreichen die Bedeutung des kollegialen Austauschs und der Teamreflexion, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Sie thematisieren die Bedeutung der Bewusstmachung und Reflexion von Machtgefällen zwischen Erwachsenen und Kindern sowie möglichen Grenzverletzungen.

Werden Schutzkonzepte im Kontext von Kinderrechten, Partizipation, Beschwerdemanagement und Empowerment in pädagogischen Einrichtungen gesehen, kann der Prozess der interkulturellen Öffnung integriert werden. Er zielt darauf ab, Organisationen und deren Strukturen so zu verändern, dass alle Beteiligten, Klientel oder Mitarbeitende, tatsächlich die Möglichkeit der Partizipation erhalten (vgl. Jagusch, 2012b, S. 397). Die untersuchten Schutzkonzepte beschreiben in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Förderung eines sicheren und partizipativen Umfelds für Kinder und Jugendliche sowie die Einbindung aller Beteiligten in Entscheidungsprozesse. Es wird deutlich, dass alle Konzepte diese Themenbereiche als zentrale Elemente eines wirksamen institutionellen Kinderschutzes verstehen.

Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven

Alle drei Schutzkonzepte betonen eine wertschätzende Haltung gegenüber Vielfalt, unterscheiden sich jedoch in der Ausführlichkeit und institutionellen Verankerung. Sie liefern kaum spezifische Inhalte, die explizit oder implizit Aussagen zu kulturellen Spannungsfeldern oder Konflikten darstellen. Explizit finden sich in keinem Konzept kultursensible Perspektiven bezüglich Herausforderungen im Kinderschutz.

Das fachliche Verständnis von Kindeswohlgefährdung einschließlich Risiko‑ und Schutzfaktoren schließt allerdings implizit alle Fälle ein. Kulturelle Konflikte können sich somit in Risikofaktoren widerspiegeln, wenn eine Verbindung zwischen Haltung, praktischen Verfahren und fachlichen Standards hergestellt wird.

Es stellt sich die Frage, ob eine Anpassung von Konzepten durch Evaluation, Qualitätsentwicklung oder eine konstruktive Fehlerkultur, im Idealfall Richtung kultur‑ und migrationssensiblen Kinderschutz, berücksichtigt wird (vgl. Paz Martínez, Teupe, 2023, S. 65; Günderoth, 2022, S. 120 f.). Die Schutzkonzepte formulieren grundsätzliche Entwicklungsperspektiven, es lassen sich allerdings keine direkt ausgewiesenen kultursensiblen Elemente erkennen.

4 Diskussion

Die Ergebnisse der qualitativen Analyse zeigen, dass alle drei Schutzkonzepte Kinderschutz als grundlegendes Leitprinzip verstehen und normative Bezüge zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung herstellen. Gleichzeitig wird deutlich, dass kultursensible Aspekte zwar auf einer deklarativen Ebene berücksichtigt werden, jedoch kaum systematisch operationalisiert werden. Insgesamt zeigt der Vergleich, dass keines der Konzepte ein vollständig ausgearbeitetes kultursensibles Schutzkonzept vorlegt. Kultursensibilität erscheint somit eher als mitlaufendes Prinzip, jedoch nicht als systematisch implementiertes Handlungsfeld. Diese Befunde ermöglichen es, die Schutzkonzepte insbesondere daraufhin zu analysieren, wie kultursensibler Kinderschutz in organisationalen Kontexten verankert werden kann und welche Entwicklungsbedarfe daraus abgeleitet werden müssen.

Forschungstheoretisch ist anzumerken, dass die Datengrundlage der in der Empirie vorliegenden Konzepte ggf. nicht die tatsächliche Realität darstellt. Auf der einen Seite könnte es sein, dass die im Folgenden weitergehend diskutierten Leerstellen in der konkreten Praxis sehr gut umgesetzt werden. Wahrscheinlicher ist es aber, dass die Praxis hinter den Konzepten zurückbleibt. Des Weiteren stellt sich die Frage der Übertragbarkeit der Ergebnisse, die im qualitativen Kontext in der Regel einzelfallbezogen zu erfolgen hat. Aufgrund der Auswahl intensiver Fälle kann jedoch angenommen werden, dass die hier untersuchten Konzepte eher zu den Konzepten gehören, die sich intensiver mit dem Bereich der Kultursensibilität befassen. Demzufolge also diese Standards an anderer Stelle vermutlich eher nicht erreicht werden.

4.1 Kultursensibilität als Querschnittaufgabe

Die analysierten Schutzkonzepte greifen zentrale Grundannahmen kultursensibler pädagogischer Arbeit auf, wie sie in Ansätzen der Migrationspädagogik, interkultureller Pädagogik sowie aufgrund von Studien zu migrationssensiblem Kinderschutz entfaltet werden. Kultursensibilität wird darin als prozesshafte, reflexive und diskriminierungskritische Haltung beschrieben, die sowohl individuelles Handeln als auch strukturelle Bedingungen einbezieht (vgl. Hamburger, 2018, S. 179; Jagusch, 2024, S. 232). Eine wesentliche Forderung besteht darin, pädagogische Organisationen so zu gestalten, dass sie die Vielfalt ihrer Adressat:innen nicht nur berücksichtigen, sondern aktiv als Ressource integrieren (vgl. Mecheril, 2013, S. 23; Jagusch, 2012b, S. 404, 412).

Die Schutzkonzepte weisen deutliche Überschneidungen mit diesem Verständnis auf: Sie betonen Werte, wie Achtsamkeit, Respekt, Teilhabe und Chancengleichheit und beschreiben eine organisationsweite Verantwortung für Kinderschutz. Das entspricht der Annahme, dass Kinderschutz nicht ohne kultursensible Reflexionsprozesse gedacht werden kann (vgl. Paz Martínez, Teupe, 2023, S. 31).

Während die Literatur Kultursensibilität als Querschnittsthema fordert, bleiben die Konzepte überwiegend normativ und zeigen nur selten operationalisierte Ansätze. Aus Auernheimers Perspektive ist Kultursensibilität als ein reflexiver Prozess zu verstehen, der untrennbar mit der kritischen Auseinandersetzung mit eigenen professionellen Routinen, Machtverhältnissen und Fremdheitskonzepten verbunden ist (vgl. Auernheimer, 2016, S. 60). Diese notwendige Reflexivität wird in zwei Konzepten ausdrücklich aufgegriffen.

Hamburger hebt hervor, dass pädagogisches Handeln gerade im Allgemeinen besondere Stärke entfalten kann und unterstreicht damit die Bedeutung einer wertschätzenden, transparenten und grenzachtenden Haltung (vgl. Hamburger, 2018, S. 164 f.). Diese Elemente sind in allen Konzepten durchgehend präsent, auch die Betonung von Grenzachtung, Selbstbestimmung und Machtreflexion entspricht dieser fachlichen Orientierung. Kulturelle Vielfalt wird jedoch kaum als potenzielle Herausforderung im Kinderschutz thematisiert. Dies steht im Widerspruch zu den Befunden von Hamburger (2018) und Paz Martínez (2022), wonach kulturelle Interpretationsmuster erheblichen Einfluss darauf haben können, wie Kindeswohlgefährdung wahrgenommen, eingeordnet und bewertet wird. Dadurch bleibt die reflexive Auseinandersetzung mit kulturell geprägten Erziehungsstilen, Kommunikationsformen oder Schamgrenzen als zentraler Bestandteil kultursensibler Fallarbeit unterentwickelt. Nach Albrecht wird damit der Aufbau professioneller Handlungssicherheit im Umgang mit kulturellen Unsicherheiten behindert (vgl. Albrecht, 2021, S. 26 f). Fachkräfte benötigen für kultursensible Arbeit spezifisches Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, um kulturelle Unterschiede professionell zu reflektieren und handlungsfähig zu bleiben (vgl. Albrecht, 2021, S. 181). Die Schutzkonzepte betonen zwar die Bedeutung von Fort‑ und Weiterbildung, jedoch beschreibt keine der drei Organisationen kulturspezifische Trainings oder eine systematische Integration von migrationssensiblem Wissen in kinderschutzrelevante Wissensbestände oder diversitätsbewusste Fallbesprechungen. Damit bleiben zentrale Bereiche professioneller Kompetenzentwicklung unberücksichtigt. Mehrsprachige Angebote zur Reduktion von Sprachbarrieren sowie der Einsatz von Visualisierungen und Leichter Sprache gelten als grundlegende Voraussetzungen für kultursensible Zugänge (vgl. Albrecht, 2021, S. 121). Insgesamt fehlt ein kohärentes Konzept diversitätsorientierter Kommunikation, wie es Jagusch für Schutzkonzepte fordert (vgl. Jagusch, 2024, S. 240 f.).

Die Analyse bestätigt eine übergreifende Diskrepanz, die auch in der Forschung beschrieben wird. Kultursensibilität ist auf der normativen Ebene präsent, aber auf der strukturellen und prozeduralen Ebene unzureichend ausgearbeitet. Während einzelne Elemente kultursensibler Praxis erkennbar sind, fehlt eine systematische Verankerung in allen Konzeptkomponenten, von Risikoanalysen über Beschwerdeverfahren bis hin zu Präventionsstrategien. Damit entsprechen die Konzepte insgesamt nicht den umfassenden Anforderungen eines kultursensiblen Kinderschutzes im Sinne der einschlägigen Literatur.

4.2 Implikationen für die Praxis im offenen Ganztag

Der offene Ganztag ist durch große Heterogenität geprägt, ebenso wie Familien mit Migrationsgeschichte in Deutschland und die Arbeit im Kinderschutz. Diese Vielfalt innerhalb der Zielgruppe macht deutlich, wie wichtig es ist, die individuellen, von zahlreichen Einflussfaktoren bestimmten Lebenslagen zu erfassen und jeden Fall für sich zu verstehen. Gleichzeitig gilt im Kinderschutz der Schutzauftrag für alle Kinder gleichermaßen. Aus den Ergebnissen lassen sich mehrere praxisrelevante Konsequenzen und damit Entwicklungsbedarfe ableiten. Eine kultursensible Haltung sollte systematisch verankert werden: Teams benötigen verbindliche Leitlinien sowie qualifizierende Fortbildungsangebote zur migrationssensiblen Kommunikation und kultursensibler Praxis sowie fachlichen Reflexion von Kultur und Migration. Schutzkonzepte sollten kultursensible Perspektiven systematischer in ihre Verfahren integrieren, etwa durch differenzierte Risikoanalysen, kultursensible Fallbesprechungen sowie diversitätsorientierte Beteiligungsformen. Bestehende Ansätze sind um mehrsprachige Beschwerdewege, eine adressat:innengerechte Elternkommunikation und diversitätssensible Aufklärungsangebote zu Kinderrechten zu erweitern. Zugleich sind reflexive Teamprozesse wie Supervision, kollegiale Fallberatung und Lernwerkstätten zur kultursensiblen Fallanalyse gezielt zu stärken. Im Zentrum steht die kontinuierliche Reflexion von Machtverhältnissen sowie eigenen kulturellen Prägungen und Vorannahmen als Bestandteil professionellen Handelns, auch im Kontext einer Machtsensibilität (vgl. Misamer, 2024). Mitbestimmung ist zur Bewältigung von Zugangsbarrieren kultursensibel auszugestalten, etwa durch niedrigschwellige Angebote, wie Visualisierungen, sprachfreie Materialen oder alters‑ und kulturspezifische Beteiligungsformate. Für den Umgang mit kulturellen Konflikten können Einrichtungen des offenen Ganztags ergänzende Leitfäden entwickeln. Dabei erscheinen insbesondere der professionelle Umgang mit elterlichen Erziehungsvorstellungen, die fachlich begründete Einordnung kulturspezifischer Disziplinierungspraktiken sowie eine kultursensible Risikoabschätzung im Kontext möglicher Kindeswohlgefährdungen als zentrale Handlungsfelder. Solche Orientierungshilfen können dazu beitragen, Handlungsunsicherheiten zu reduzieren und eine konsistente, fachlich reflektierte Praxis zu unterstützen.

4.3 Perspektiven für Weiterentwicklung und Forschung

Im Sinne interkultureller Öffnung sollten Schutzkonzepte insgesamt umfassender und multidimensional gedacht werden. Über die häufig dominante Fokussierung auf sexualisierte Gewalt hinaus sind Diversität, Schutz vor Rassismus sowie vor Diskriminierung als eigenständige Schutzdimensionen systematisch zu integrieren. Hierfür bedarf es eines Mehrebenen-Ansatzes, der individuelle Handlungskompetenzen, teambezogene Reflexions‑ und Lernprozesse sowie organisationale und strukturelle Rahmenbedingungen zusammenführt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich ein kohärentes Modell von Diversitätssensibilität im Kinderschutz entwickeln, dass konzeptionell anschlussfähig ist und zugleich in der Praxis implementierbar bleibt (vgl. Jagusch, 2024, S. 241 ff.).

Konzeptionell können strategische Diversitätsziele festgelegt und kultursensible Beschwerdewege verbindlich verankert werden. In den Einrichtungen sind zudem divers zusammengesetzte Teams und routinierte Reflexionsformate bedeutsam (vgl. Scholz & Tietmeyer 2024, S. 282 f.). Gleichzeitig braucht es auf struktureller und institutioneller Ebene geeignete Rahmenbedingungen, damit entsprechende Standards nicht nur formuliert, sondern auch umgesetzt werden können.

Auf der Makroebene wird eine rechtliche Verankerung des kultur‑ und migrationssensiblen Kinderschutzes erforderlich, die die Bedingungen kultureller Vielfalt sowie rechtlicher Ungleichheiten, mitreflektiert (vgl. Jagusch, 2024, S. 232, 239 f.). Auf struktureller Ebene zielt eine kultur‑ und migrationssensible Kinder‑ und Jugendhilfe darauf, Zugänge zu Angeboten zu sichern und Realisierungsgerechtigkeit für junge Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte zu stärken. Hierfür ist eine systematische Analyse struktureller Benachteiligungsmechanismen notwendig, um sie im Rahmen einer abgestimmten Gesamtstrategie gezielt anzugehen (vgl. Dittmann, Müller, 2018, S. 586 f.). In Anlehnung an Hamburger steht dabei weniger die Fixierung auf interkulturelle Besonderheiten im Vordergrund als vielmehr rechtliche Gleichstellung, soziale Gerechtigkeit und kommunikative Handlungskompetenzen als Grundlagen professioneller Praxis (vgl. Hamburger, 2018, S. 162 f.). Folglich sollten Zugangsbarrieren identifiziert und bearbeitet werden (vgl. Jagusch, 2012b, S. 400). Die sprachliche Verständigung ist durch mehrsprachige Informationsangebote, Dolmetscherstrukturen oder den Einsatz qualifizierter Sprach‑ und Kulturmittler:innen abzusichern. Ergänzend erscheint eine strukturelle Verankerung ausländerrechtlicher Qualifizierung für Fachkräfte der Kinder‑ und Jugendhilfe sinnvoll (vgl. Paz Martínez, Teupe, 2023, S. 65).

Insgesamt legen die Befunde die Notwendigkeit eines integrativen Modells nahe, das Werteorientierung, reflexive Organisationskultur, organisationsbezogene Prävention und diversitätssensible Praxis verbindet.

5 Fazit

Die Analyse der Schutzkonzepte macht Kultursensibilität zwar als normativen Grundwert sichtbar, sie wird jedoch den Konzepten weder systematisch ausgearbeitet noch strukturell verankert und nimmt eine randständige, überwiegend implizite Rolle ein.

Eine explizite Verbindung von Kinderschutz, Migration und kultureller Diversität, wie sie in der Fachliteratur als konzeptionell leitend beschrieben wird, ist in den Dokumenten kaum erkennbar. Kultursensibilität wird primär als Haltung oder Wertebezug anerkannt, jedoch selten als fachliche Kompetenz, organisationaler Entwicklungsauftrag oder analytisches Instrument ausgestaltet. In der Konsequenz bleibt kultursensible Praxis in weiten Teilen dem professionellen Ermessen einzelner Fachkräfte überlassen. Folglich bleibt ihr Beitrag zur Erhöhung der Handlungssicherheit von Fachkräften sowie zur differenzsensiblen Einschätzung von Gefährdungslagen hinter theoretischen und praktischen Anforderungen zurück. Daraus ergeben sich konzeptionelle Leerstellen, insbesondere hinsichtlich der systematischen Erfassung kulturspezifischer Spannungsfelder im Rahmen diversitätssensibler Risikoanalysen sowie in der strukturellen Sicherstellung kulturell barrierearmer Beteiligungs‑ und Beschwerdeverfahren.

Für den offenen Ganztag ergibt sich daraus, dass künftige Schutzkonzeptentwicklungen Kultursensibilität konsequenter als strukturgebendes Element integrieren sollten. Dazu zählen diversitätssensible Kommunikationskonzepte, qualifizierende Fortbildungen, kultursensible Risikoindikatoren, reflexive interkulturelle Teamprozesse sowie die systematische Berücksichtigung migrationssensibler Perspektiven in Beteiligungs‑ und Beschwerdemanagement.

6 Literatur

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[1] Im weiteren Verlauf werden die Begriffe Kultursensibilität und Migrationssensibilität synonym bzw. kontextbezogen verwendet, da beide in der einschlägigen Literatur im Handlungsfeld Kinderschutz etabliert sind.

Verfasst von
Rita Joka
Gruppenleitung in einer offenen Ganztagsgrundschule
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Prof. Dr. Jan Tietmeyer
Professor für Innovationen in der Sozialen Arbeit Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und Lehrbeauftragter der Hochschule Fulda und FOM Hochschule
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ORCID: https://orcid.org/0009-0002-1238-4390

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