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Die Unterbringung wohnungsloser Menschen neu denken!

Eine Positionierung zur Neuorientierung des Hilfesystems auf Grundlage einer Studie zur Lebenssituation ordnungsrechtlich untergebrachter Menschen

Prof. Dr. Susanne Gerull

veröffentlicht am 12.06.2026 | Aufsatz


https://doi.org/10.60049/y1lhv4h3

socialnet Materialien. Reihe 16: Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch?

Beitrag zum Open-Access-Buch:
Katharina Alborea, Heike Moerland, Heidi Ott, Lars Schäfer (Hrsg.), Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten. Bonn: socialnet Verlag.
ISBN: 978-3-936978-11-7
DOI: https://doi.org/10.60049/dxgy4mgc

Die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen dient der Gefahrenabwehr, viele Bewohner_innen leben jedoch Jahre bis Jahrzehnte dort. In einer Berliner Studie wurden die Lebensbedingungen der so untergebrachten Menschen untersucht und Forderungen für deren Verbesserung aufgestellt. Langfristig muss jedoch die gesamte Wohnungsnotfallhilfe auf den Prüfstand gestellt werden.

Zusammenfassung

Die Unterbringungsverpflichtung bei sogenannter ‚unfreiwilliger Obdachlosigkeit‘ ist im Polizei‑ und Ordnungsrecht verankert, und zwar unabhängig von einem Anspruch auf Sozialleistungen oder gefestigtem Aufenthaltsstatus. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland insgesamt 439.465 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht, die überwältigende Mehrheit von ihnen lebte in ordnungsrechtlichen Unterkünften. Diese Form der Unterbringung dient zwar formal nur der Gefahrenabwehr, viele Bewohner_innen leben jedoch mangels bezahlbaren Wohnraums Jahre bis Jahrzehnte dort. In einer Berliner Interview-Studie wurden daher die Lebensbedingungen in diesen Unterkünften untersucht. Dabei wurden auch kurz‑ und mittelfristige Forderungen für deren Verbesserung, u.a. durch die (Weiter-)Entwicklung qualitativer Mindeststandards, erhoben. Das Forschungsvorhaben war bereits im Planungsprozess durch die Mitwirkung wohnungsloser Menschen partizipativ angelegt. Unter Berücksichtigung des Forschungsstands konnte festgestellt werden, dass das Angebot von ordnungsrechtlichen Unterkünften, vor allem bezogen auf die Bedürfnisse besonders vulnerabler Zielgruppen, nicht ausreichend ist. Die Lebensbedingungen in den Einrichtungen entsprechen nicht immer menschenrechtlichen Standards und schaffen darüber hinaus keine Perspektiven auf ein gelingenderes Leben. Erforderlich ist es daher, langfristig die Lücke zwischen den beiden Regelhilfen bei akuter Wohnungslosigkeit – Gefahrenabwehr nach Ordnungsrecht und Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII – zu schließen.

Verfasst von
Prof. Dr. Susanne Gerull
Professorin im Ruhestand für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit mit den Schwerpunkten Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und niedrigschwellige Sozialarbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin
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