Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit?
Ein „Strukturprinzip“ vor und nach der Sozialhilfereform und seine Auswirkungen auf das (Sozial)verwaltungs- und (Sozial)gerichtsverfahren
Karina Krohn
veröffentlicht am 19.05.2026 | Buch
https://doi.org/10.60049/87g1j10k4
ISBN: 978-3-7841-2484-1
socialnet Materialien. Reihe 8: Verlag des Deutschen Vereins
Zusammenfassung
Ziel der Arbeit ist es, zu untersuchen, ob der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Grundsatz „Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit“ nach der Reform des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch weiterhin gilt oder ob damit eine Abkehr von traditionellen sozialhilferechtlichen Prinzipien und eine Annäherung an sozialversicherungsrechtliche Strukturen verbunden ist. Im ersten Teil wird die Entwicklung dieses Grundsatzes unter dem BSHG sowie seine Ausnahmen in der Rechtsprechung dargestellt. Dabei werden auch die Konsequenzen für das sozialhilferechtliche Verwaltungs‑ und Gerichtsverfahren sowie kritische Stimmen aus Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt, um mögliche Unklarheiten oder Widersprüche bereits vor der Reform zu analysieren. Der zweite Teil untersucht die heutige Rechtslage im Sozialgesetzbuch. Die maßgeblichen Vorschriften der drei Existenzsicherungssysteme werden daraufhin geprüft, ob sie Rückschlüsse auf die Fortgeltung des genannten Strukturprinzips zulassen. Im dritten Teil werden schließlich die möglichen Auswirkungen dieser Ergebnisse auf das Sozialverwaltungs‑ und Sozialgerichtsverfahren dargestellt.
Verfasst von
Karina Krohn
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