Präventiver Kinderschutz durch sensibles Rollenhandeln
Inhalt
- 1 Einleitung
- 2 Gesetzlicher Rahmen und fachliche Einordnung
- 3 Risikoanalyse
- 4 Subjektive Handlungskompetenz
- 5 Sensibilisierung im Rollenhandeln
- 6 Selbstorganisation als präventive Ressource
- 7 Fazit
- 8 Literatur
Zusammenfassung
Der vorliegende Text stellt das sensible Rollenhandeln von Erzieherinnen als Ressource bei der Umsetzung eines Schutzkonzeptes in der Kindertageseinrichtung in den Fokus. In einer schrittweisen Annäherung werden dabei sowohl einzelne Schwerpunkte wie gesetzlicher Rahmen, die Risikoanalyse als Teilbereich eines Schutzkonzeptes und subjektive Handlungskompetenz von angehenden Erzieherinnen dargestellt als auch die Bedeutung der Selbstorganisation sowie die Reflexion ihrer einflussnehmenden Faktoren im Bereich des präventiven Kinderschutzes in den Blick genommen.
1 Einleitung
Ein wirksamer Kinderschutz beginnt an der Stelle, wo die Förderung der Entwicklung eines Kinderlebens zu einem festen Bestandteil gesellschaftspolitischer Bemühungen und Verantwortungsübernahme geworden ist. Als Grundlage dient das Inkrafttreten unterschiedlicher und der aus unterschiedlichen Zeitabschnitten und Entwicklungsstufen hervorgegangenen Gesetze, die den Kinderschutz sowie die Kinderrechte in der Familie und in den Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendhilfe stärken. Das methodische Spektrum reicht von präventiven bis hin zu intervenierenden Maßnahmen und möchte seit Inkrafttreten des Kinder‑ und Jugendstärkungsgesetzes am 09. Juni 2021 vor allem die Beteiligung, das frühe Präventivangebot sowie eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gewährleisten.
Die angestoßene Reformierung des SGB VIII hin zu einer inklusiven Kinder‑ und Jugendhilfe schafft u.a. Neuregelungen im Kinderschutz. An die Erteilung einer Betriebserlaubnis oder deren Vorliegen für eine Einrichtung ist demnach die Verpflichtung des Trägers geknüpft, die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt sicherzustellen.
So stellt die Überprüfung des professionellen Handelns durch Selbstreflexion, Konfrontation bei Fehlverhalten und konstruktives Feedback im Team (vgl. hierzu Lagemann/​Dobelmann/​Bock-Famulla 2025, S. 20 f.) Transparenz bei der Entwicklung und Umsetzung von pädagogischen Zielen gegenüber Eltern und Kindern zu einer Kultur der Offenheit und professionellen Arbeit her. Gleichzeitig wird mit dieser normativen Ausrichtung auch das Maß an Kritikfähigkeit gegenüber pädagogischen Handlungen und Interaktionen zwischen Fachkraft und Kind, aber auch der Fachkräfte untereinander auf ein qualitativ fachliches Niveau angehoben. Der vorliegende Beitrag soll Orientierung und gleichsam eine Reflexionshilfe für die Ausgestaltung des Rollenhandelns angehender Erzieherinnen, die primär im Bereich Kindertageseinrichtungen tätig sein werden, bieten.
2 Gesetzlicher Rahmen und fachliche Einordnung
Seit Sommer 2021 besteht für die Träger von Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII die Verpflichtung, ein Gewaltschutzkonzept vorzuhalten. Diese Pflicht beinhaltet, dass
„zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.“
Vorgaben zur Fertigstellung dieses Konzeptes variieren zwischen den Bundesländern (vgl. LAG freie Kitaträger e.V. 2023). So bestand u.a. für die Einrichtungen Hessens die Verpflichtung, die Gewaltschutzkonzepte bis zum 31.08.2024 final vorzulegen bzw. die Arbeit daran nachzuweisen. Die hessischen Jugendämter wurden als Aufsichtsorgane mit dieser Aufgabe vom Hessischen Ministerium für Integration bestimmt (vgl. ebd.). Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Änderung des Paragrafen 45 Abs. 2 Nr. 4 des SGB VIII und ist an die Betriebserlaubnis geknüpft (Betriebserlaubnisparagraf).
Die Landesarbeitsgemeinschaft freie Kitaträger Hessen e.V. (2023) geht davon aus, dass die meisten Kitas mit ihrem bereits vorhandenen Einrichtungs‑ und Kinderschutzkonzept schon auf eine gute Vorlage bei der Bearbeitung zurückgreifen können bzw. konnten. Der Gesetzesentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen aus 2021 beschreibt die Rahmeneckpunkte und weist auf die Notwendigkeit seiner regelmäßigen Überprüfung hin, wobei die inhaltliche Ausgestaltung den einzelnen Einrichtungen obliegt (vgl. auch Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2024).
„Zur Sicherung der Rechte und auch des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung muss auch gewährleistet sein, dass der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, anwendet und regelmäßig überprüft. Die nach Absatz 3 Nummer 1 vorzulegende Konzeption der Einrichtung muss damit ein Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt umfassen, das insbesondere auf Zweck, Aufgabenspektrum, fachliches Profil, Größe, Räumlichkeiten und Ausstattung der jeweiligen Einrichtung ausgerichtet ist und darauf bezogene und abgestimmte Standards und Maßnahmen zum Gewaltschutz ausweist. Es muss weiterhin vorgesehen sein, dass dieses Konzept regelmäßig auf seine Passgenauigkeit und Wirksamkeit hin überprüft wird. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung gestärkt“ (Deutscher Bundestag 2021, Drs. 19/27106, S. 98).
Für einen besseren Überblick soll im Folgenden eine vom Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP 2022) erstellte Mustergliederung für ein Schutzkonzept dargestellt werden. Anschließend werden sich die weiteren Ausführungen dieses Textes eingehender der Risikoanalyse widmen sowie verschiedenen Aspekten, die den Bereich der Prävention berühren.
Mustergliederung für ein Schutzkonzept:
- Einleitung
- Theoretische und rechtliche Grundlagen
- Risikoanalyse
- Prävention
- Personalmanagement • Personalauswahl • Personalführung • Verhaltenskodex • Fort- und Weiterbildung
- Sexualpädagogisches Konzept
- Partizipation & Beschwerdemanagement • Kinder • Eltern • Mitarbeiter:innen
- Kooperation & Vernetzung
- Intervention – Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen
- Interne Gefährdungen • Gewalt durch Mitarbeiter:innen • Gewalt unter Kindern
- Externe Gefährdungen • Gefährdungen im sozialen Umfeld der Kinder (§ 8a SGB VIII)
- Anlaufstellen & Ansprechpartner:innen
- Regelmäßige Überprüfung & Weiterentwicklung
- Materialien & Vorlagen
3 Risikoanalyse
Die Risikoanalyse stellt einen zentralen Aspekt des Gewaltschutzkonzeptes dar, da sie die Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und das weitere Vorgehen in der Einrichtung bildet (vgl. LAG WfbM 2021).
„Grundsätzlich stößt das Erstellen einer Risikoanalyse einen Auseinandersetzungsprozess in der Organisation an, der zur Sensibilisierung, Enttabuisierung und Begriffsschärfung von Gewalt führt und kann gleichzeitig als Präventionsmaßnahme angesehen werden. Eine breit angelegte Risikoanalyse, die alle Unternehmensbereiche und Personenkreise miteinbezieht und die partizipativ von einem multiprofessionalen Team durchgeführt wird, erhöht die Akzeptanz des Themas“ (ebd. S. 17).
Der Handlungsbereich des Einsatzes einer Risikoanalyse ist im präventiven Bereich verortet. Die Durchführung der Risikoanalyse erfolgt mit dem Ziel, den bestehenden Handlungsbedarf in Bereichen, in denen Kinder und Jugendliche eingebunden und möglicherweise von einer Gefahrensituation bedroht sind, zu erkennen. Identifiziert werden sollen auch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Risiken sowie die Auswirkung auf die betroffene Person. Das Nähe-Distanz-Verhältnis bildet einen wichtigen Indikator bei der möglichen Identifizierung von grenzverletzendem Verhalten (vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2024; Magistrat der Stadt Bremerhaven 2021).
Die Stadt Frankfurt am Main hat in ihrem konzeptionellen Handout mit Fokus auf die Anforderungen zum Gewaltschutz (2022) folgende Fragen für die Analyse und Evaluation von einrichtungsbezogenen Risiko‑ und Schutzfaktoren entwickelt:
„Welche alltäglichen und strukturellen Situationen, räumlichen Bedingungen und personellen Risikofaktoren in unserer Einrichtung können einen Machtmissbrauch oder übergriffige Verhaltensweisen begünstigen?
Wo sehen wir Risiken für unbeabsichtigte grenzverletzende pädagogische Interaktionen?
Wie nehmen wir dabei die Altersgruppen und den Entwicklungsstand/​besondere Bedarfe der Kinder in den Blick?
Wie sorgen wir für einen grenzwahrenden Umgang gegenüber Kindern, Familien und Mitarbeitenden?
Mit welchen Schutzvereinbarungen begegnen wir den festgestellten Risiken?
Welche zeitlichen Ressourcen haben wir für die Entwicklung einer einrichtungsbezogenen Risiko‑ und Schutzanalyse/​Reflexion?“
(Stadt Frankfurt am Main 2022, S. 12)
Für die Erstellung der Risikoanalyse sind neben den daran Beteiligten weitere strukturierende Schwerpunkte einzubeziehen:
- Bestimmung einer verantwortlichen Person
- Zielgruppe
- Risikobereiche
- Priorisierung der Risiken
- Aktivitäten zur Risikominderung
- Verantwortlichkeiten/​Zeitplan/​Ressourcen-Plan
- Kommunizieren der Ergebnisse der Risikoanalyse (vgl. Gewaltschutz-gu.de o.J.)
Der Einsatz der Risikospirale bietet ein wichtiges methodisches Instrument, um die als sichtbar und bearbeitbar identifizierten Phänomene der gemeinsamen Interaktion oder der individuellen auf sich gerichtete Handlung aufzugreifen, zu thematisieren und zu reflektieren. Die Erarbeitung selbst setzt, wie in den herangezogenen Musterbeispielen dargestellt, verschiedene strukturierende Schwerpunkte voraus. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist aus Sicht der Autorin die Identifizierung von Risikobereichen – besonders dann, wenn durch pädagogische Fachkräfte und deren Kommunikations‑ und Handlungsweisen ein das Wohl des Kindes gefährdender Bereich entsteht. In den nachfolgenden Ausführungen soll insbesondere die Bedeutung einer Sensibilisierung und Reflexion für das eigenen Rollenhandeln von Erzieherinnen als präventive Ressource in den Blick genommen werden.
4 Subjektive Handlungskompetenz
In einer von der Autorin durchgeführten Befragung von angehenden Erzieherinnen (vgl. Heinzerling 2019, S. 94, 97 f.) stellte sich als bedeutsam heraus, dass aus deren subjektiver Sicht zwischen den Handlungskompetenzen, die für die praktische Arbeit im Bereich Kindertageseinrichtungen vorausgesetzt werden, und den Kompetenzen, die die Befragten sich generell zuschreiben, eine hohe Deckungsgleichheit besteht. Ausbildungsabschnitte und bisherige Praxiserfahrungen divergierten in diesem Bereich gering. In Bezug auf die Auseinandersetzung mit möglichen Entwicklungschancen, die im Rahmen der Selbstorganisation erarbeitet werden sollen, eröffnet dieser thematische Input, dass erst einmal nicht unbedingt unterschieden wird zwischen den Fähigkeiten, die vorausgesetzt werden, und den Fähigkeiten, die aus subjektiver Sicht eingebracht werden müssen. Die bestehende Deckungsgleichheit zeigt auch, dass der Wandel, d.h. die professionelle Transformation von einer eingebrachten Fähigkeit zu einer Kompetenz, in der subjektiven Vorstellungswelt weniger von einem Aneignungsprozess ausgeht. Wenn angehende Fachkräfte aus ihrer subjektiven Sicht von vornherein die erforderlichen Fachkompetenzen in das Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen einbringen, hebt dies die Notwendigkeit eines Abgleiches von Zielgruppenbedarf und Reflexionsbereitschaft des eigenen Wirkens (vgl. Müller 2012, S. 74 ff.) hervor.
5 Sensibilisierung im Rollenhandeln
Das Rollenhandeln einer Erzieherin ist vielfältig und herausfordernd, da mehrere Rollen ausgefüllt werden müssen, um eine kindzentrierte, an Bildung orientierte pädagogische Arbeit umsetzen zu können. Die Moderation, die Begleitung, die Beobachtung, das Befördern von Entwicklung durch unterschiedliche Methoden – u.a. das Erkennen von Schlüsselsituationen, d.h. Situationen, die für das Kind ein Bildungserlebnis ermöglichen, sowie das Agieren als Wegbereiterin und Schutzbeauftragte – sind zentraler Bestandteil ihrer Kernaufgaben. Diese Rollen sind schriftlich hinterlegt in den jeweils aktuellen Bildungs‑ und Erziehungsplänen der verschiedenen Bundesländer (vgl. Ländermonitor 2024), Rahmenkonzeptionen der Länder, Kommunen sowie in bekannten pädagogischen Handlungskonzepten oder einrichtungsinternen Konzepten. Sie bilden Rollenformate, die sich entsprechend flexibel in das jeweilige Handlungsfeld einfügen lassen und im steten Wechsel an die situativen Erfordernisse der Alltagspraxis angepasst werden müssen. Ihre Gültigkeit speist sich aus Expertisen, vorgelegten Konzepten und Plänen und sie wollen einen gültigen sowie qualitativen Einfluss auf die Erziehungswirklichkeit des Kindes ausüben. Mit der gesetzlichen Vorgabe der Umsetzung eines Schutzauftrages wird die Kindertageseinrichtung offiziell zum Schutzraum, der einen Maßstab für gewaltfreie Erziehung und Kommunikation zwischen den Interaktionspartner:innen setzt. Darüber hinaus liegt in der aktiven und konkreten Umsetzung des Schutzkonzeptes für die pädagogischen Fachkräfte eine Chance, durch ihr pädagogisches Handeln allgemein einen förderlichen Einfluss auf die kindliche Persönlichkeitsentwicklung und deren Entfaltungspotential zu nehmen.
Der Rahmen des pädagogischen Handelns spannt sich für die Fachkräfte dabei von konkreten Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben über das inhaltliche Einrichtungskonzept bis zur individuellen Achtsamkeit und Ausgestaltung der einzelnen Fachkraft. Die Entwicklung des Rollenhandelns ist eng verknüpft mit der inhaltlichen Auseinandersetzung des pädagogischen Arbeitsauftrages und Zielentwicklung, einer erhöhten Selbstaufmerksamkeit und der Annahme unterschiedlicher Rollenanforderungen bei der Rollengestaltung. Der Gewissheit im Rollenhandeln kommt eine bedeutende Stellung zu, da diese aus Sicht der Autorin abhängig ist von zwei wesentlichen Faktoren: der Erfahrung und der Selbstorganisation. Zunächst muss die Fachkraft ihren Auftrag und die unterschiedlichen Rollenformate kennen, die sie in ihrem Arbeitsfeld erfüllen soll. Die Rollenformate sind dabei von ihr zu interpretieren und inhaltlich auszufüllen. Da jede Erzieherin ihre eigene individuelle Persönlichkeit in die Praxis einbringt, werden Rollenformate auch jeweils unterschiedlich von ihr aufgenommen und umgesetzt. Es bleibt mitunter ihre Entscheidung, welche Beobachtungen, Spielsituationen und Gespräche mit Kindern sie aufgreift, um in eine Rolle zu schlüpfen, die sie als bildungsstiftend, anregend und förderlich ansieht, und in Handlung zu kommen. So stellt sich aus Sicht der Autorin die Frage: Wie kann eine Sensibilisierung für das eigene Rollenhandeln gelingen und damit zur Ressource im präventiven Kinderschutz werden?
Bei der Umsetzung eines sensiblen Rollenhandelns ist ebenso der Blick auf die soziale Gestaltung der Erzieherin in den von ihr übernommenen situativen Rollenformaten entscheidend. Welche Anteile zeigen sich in ihrem Handeln? Sind es eher passive oder aktive Anteile, die sie in den Erziehungsprozess einbringt? Möchte sie das Kind vor Unheil bewahren und beschützen, oder trägt sie durch rigide und starre Anleitung eher zur Dekompensation von Entwicklungsfeldern bei, die sie doch täglich aufzubauen versucht? Ist sie partizipativ ausgerichtet oder wendet sie für jeden Handlungsschritt ein für sie wegweisendes Curriculum an?
6 Selbstorganisation als präventive Ressource
In der nachfolgenden Grafik sind die von der Autorin als wichtig erachteten einflussnehmenden Faktoren auf die Selbstorganisation im Rollenhandeln abgebildet. Diese beziehen sich auf die Rollenannahme und Rollengestaltung, subjektive Achtsamkeit und Aufmerksamkeit sowie auf die Reflexion des Lernzieles der Erzieherin.
Die Sensibilisierung und Reflexion der o.a. Faktoren kann durch Impulsfragen angeregt werden:
- Wie trage ich kontinuierlich und verlässlich zu einem kooperativen und wertschätzenden Umgang in der Interaktion mit dem Kind bei?
- Welche personalen, zeitlichen und strukturellen Hilfsmittel nutze ich aktiv für die Ausführung dieser Aufgabe?
- Auf welche Wissensebenen greife ich aktiv zurück, um handlungsfähig zu sein?
- Wie gehe ich mit subjektivem Belastungserleben um?
- Wie gestalte ich meine Zielentwicklung?
Die hier dargestellten Reflexionsfragen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen in erster Linie der Orientierung für die Entwicklung eines sensiblen Handlungsgespürs für den eigenen subjektiven Beitrag zum Interaktionsgeschehen und seine Einordnung.
7 Fazit
Anhand des vorliegenden Textbeitrages wurde veranschaulicht, dass ein sensibles Rollenhandeln der Erzieherin als gewichtiger Faktor der Umsetzung eines Schutzauftrages in der Kindertageseinrichtung zur Diskussion gestellt werden sollte – insbesondere für die Gestaltung von Interaktionen zwischen Erzieherin und Kind. Die Reflexion verschiedener einflussnehmender Faktoren auf die Selbstorganisation kann dabei als Ressource bei der Gestaltung von wertschätzenden und kooperativen Interaktionsprozessen betrachtet werden.
8 Literatur
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (2024): Orientierungshilfe Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII. Verfügbar unter: https://www.bag-landesjugendaemter.de/media/​filer_public/f9/dc/f9dc22b6-0db0-4e9e-b6ef-da00905274d8/​164-orientierungshilfe-kita-einrichtungskonzeption-ua-bf.pdf.
Abgerufen am 05.12.2025
Gewaltschutz-gu.de (o.J.): Risikoanalyse – eine Orientierung. Verfügbar unter: https://www.gewaltschutz-gu.de/fileadmin/​user_upload/​PDFs__Publikationen_/​Risikoanalyse_eineOrientierung_170307.pdf.
Abgerufen am 04.12.2025
Heinzerling, T. (2019): Pädagogische Handlungsabsicht von angehenden Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen. Baden-Baden: Tectum Verlag.
IFP-Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (2022): Mustergliederung Kita-Schuzkonzept. Verfügbar unter: https://www.kurse.kita.bayern/​pluginfile.php/17844/​mod_resource/​content/1/Mustergliederung%20Kita-Schutzkonzept_final.pdf.
Abgerufen am 04.12.2025
Lagemann, M.; Dobelmann, N.; Bock-Famulla, K. (2025): Teamarbeit in KiTas: Zentral für Schutz und Wohlbefinden von Kindern. Praxis zeigt dringenden Handlungsbedarf. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh
LAG – Landesarbeitsgemeinschaft freie Kitaträger (2023): Gewaltschutzkonzept: Das müssen Träger wissen. Verfügbar unter: https://laghessen.de/gewaltschutzkonzept/. Abgerufen am 05.12.2025
LAG WfbM M-V e.V. (2021): Rahmen-Gewaltschutzkonzept zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzept für die Werkstätten für behinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Verfügbar unter: https://www.paritaet-mv.de/fachinformationen/​details/​rahmen-gewaltschutzkonzept-der-lag-wfbm-m-v-e-v-erschienen. Abgerufen am 04.12.2025
Ländermonitor (2024): Frühkindliche Bildungssysteme. Bildungspläne. Verfügbar unter: https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/​landesrechtliche-regelungen/​personal-und-einrichtungen/​bildungsplaene-1-1. Abgerufen am 04.12.2025
Magistrat der Stadt Bremerhaven (2021): Schutzkonzept für Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendhilfe in Bremerhaven. Verfügbar unter: https://www.bremerhaven.de/sixcms/​media.php/94/Schutzkonzept+Einrichtungen+Kinder_Jugendhilfe_final_2021-02-10.pdf. Abgerufen am 04.12.2025
Müller, B. (2012): Sozialpädagogisches Können. 6., Aufl., Freiburg i. Breisgau: Lambertus
Stadt Frankfurt am Main (2022): Handout zur Konzeptionsentwicklung für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main mit dem Fokus auf die Anforderungen zum Gewaltschutz. Verfügbar unter: https://www.kita-basis.de/download/​Handout_Gewaltschutzkonzept_Nov_2022.pdf. Abgerufen am 04.12.2025
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg., 2024): Handreichung für Fachkräfte und Ehrenamtliche. Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept in Geflüchtetenunterkünften und Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen. Verfügbar unter: https://www.gewaltschutz-gu.de/fileadmin/​user_upload/​PDFs__Publikationen_/​2024-04-11_Handreichung_Kinderschutzkonzept_Fluechtlingshilfe.pdf. Abgerufen am 05.12.2025
Verfasst von
Dr. Tina Heinzerling
Studiengangsleitung Soziale Arbeit (B.A.)
Mailformular
Google Scholar Profil
Es gibt 1 Materialie von Tina Heinzerling.


