Resozialisierung neu denken
Sozialraumorientierte Perspektiven zur Überwindung von Drehtüreffekten in der Straffälligenhilfe
Hanna Nicholson, Prof. Dr. Marcel Pietsch, Prof. Dr. André Heinz
veröffentlicht am 10.09.2026 | Aufsatz
Inhalt
- 1 Ausgangspunkt: Wie kann Resozialisierung gelingen?
- 2 Resozialisierung im Spannungsfeld von individuellen Lebenslagen, Medien und Gesellschaft
- 3 Gegenwärtige sozialprofessionelle Resozialisierungsstrategien
- 4 Neue Perspektiven und Handlungsansätze: detention houses als Weg zurück in die Gemeinschaft?
- 5 Resümee: Neue Chancen einer gemeinschaftlichen Resozialisierung
- 6 Literaturverzeichnis
Zusammenfassung
Resozialisierung wird in diesem Beitrag aus der Perspektive Sozialer Arbeit als gesamtgesellschaftliche Verantwortung betrachtet und mit strukturellen Herausforderungen in Beziehung gesetzt, die Drehtüreffekte im Strafvollzug begünstigen können. Im Mittelpunkt stehen Zielgruppen, für die lebenswelt‑ und sozialraumorientierte Ansätze – etwa im Jugendstrafvollzug oder bei komplexen sozialen Problemlagen – besondere Relevanz besitzen. Exemplarisch wird hierzu das RESCALED-Konzept der detention houses vorgestellt und hinsichtlich seiner Potenziale für Teilhabe, individuelle Förderung und Rückfallprävention diskutiert. Der Beitrag zeigt, dass Soziale Arbeit und andere beteiligte Akteur:innen Resozialisierung nicht allein als individuelle Unterstützung, sondern als sozialräumlich vernetzten und interdisziplinären Prozess gestalten können. Sozialraumorientierte Strategien eröffnen damit neue Perspektiven für eine nachhaltigere Straffälligenhilfe und die Weiterentwicklung professioneller Sozialer Arbeit.
1 Ausgangspunkt: Wie kann Resozialisierung gelingen?
Die Realität des Strafvollzugs ist weiterhin stark von sicherheitsorientierten Strukturen geprägt, welche die Umsetzung individuell zugeschnittener Hilfen erschweren und Ausgrenzungsprozesse verstärken. Eine Inhaftierung entzieht Menschen nicht nur ihre Freiheit, sondern auch soziale Rollen, materielle Ressourcen, berufliche Perspektiven und bedeutungsvolle Beziehungen. Gleichzeitig sind Adressat:innen der Resozialisierung überdurchschnittlich häufig mit multiplen Problemlagen wie sozialer Benachteiligung, Armut, geringeren Bildungschancen, instabilen sozialen Netzwerken oder gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert, die meist bereits vor der ersten Straftat bestehen und sich in Folge von freiheitsentziehenden Maßnahmen eher verstärken als auflösen (Cornel, 2021, S. 25; Kawamura-Reindl, 2022, S. 163, 170). Hinzu kommen gesellschaftliche Diskurse, die die Akzeptanz resozialisierender Maßnahmen beeinflussen. Ein von Teilen der Politik und Medien geförderter Strafpopulismus erschwert differenzierte Sichtweisen auf Kriminalität und fördert Forderungen nach Härte, Abschreckung und „Wegsperren“ (Stehr, 2021, S. 636). Der moralisch aufgeladene öffentliche Diskurs verschiebt damit die kriminalpolitische Debatte weg von empirischen Erkenntnissen und hin zu emotionsgeleiteten Vorstellungen von vermeintlicher Sicherheit und Gerechtigkeit (Haas, 2020, S. 274). Der Fokus kann daher häufig stärker auf Symbolpolitik als auf wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Straftaten liegen.
Dabei zeigen empirische Erkenntnisse aus der Rückfallforschung deutlich, dass Inhaftierung allein eher selten zu nachhaltiger Legalbewährung führt. Rund ein Drittel der Inhaftierten ist bereits wiederholt im Vollzug gewesen, viele mehrfach (Statista, 2025). Dabei treten Rückfälle insbesondere in den ersten Jahren nach der Entlassung auf. Im Gegensatz dazu zeigen alternative Sanktionen bzw. ambulante Maßnahmen wie der offene Vollzug oder die Bewährungshilfe deutlich höhere Gelingenschancen. Schüttler et al. (2023, S. 104) zeigen in ihrer Studie, dass die Rückfallquote im offenen Vollzug deutlich geringer ist als im geschlossenen Vollzug. Auch Jehle et al. (2020) verdeutlichen den Nutzen lebensweltlicher Ansätze: Wer in stabilen sozialen Kontexten verbleibt, alltägliche Kompetenzen beibehält und Zugang zu sozialen Unterstützungsstrukturen hat, weist ein wesentlich geringeres Rückfallrisiko auf. Dies verweist auf die Bedeutsamkeit, Resozialisierung umfassender zu denken und als Zusammenspiel individueller Ressourcen, struktureller Rahmenbedingungen, involvierter Sozialräume und gesellschaftlicher Akzeptanz zu verstehen. Erfolgreiche Resozialisierung kann besser gelingen, wenn die verschiedenen beteiligten Systeme – von der Justiz über die Soziale Arbeit bis hin zur Zivilgesellschaft – abgestimmt und interdisziplinär zusammenwirken. Die Überwindung von Drehtüreffekten verlangt demnach strukturelle Innovationen, die über klassische Vollzugslogiken hinausgehen und sozialraumorientierte Perspektiven stärker berücksichtigen.
Aus sozialarbeiterischer Perspektive bietet die Sozialraumorientierung hierfür einen geeigneten theoretischen Bezugsrahmen. Sozialraum ist dabei nicht als bloßer geografischer Ort zu verstehen, sondern als sozial hervorgebrachtes Geflecht aus Beziehungen, Institutionen und alltäglichen Praktiken (Kessl & Reutlinger, 2022). Resozialisierung vollzieht sich entsprechend nicht ausschließlich innerhalb des Strafvollzugs, sondern vor allem in den Sozialräumen, in denen Menschen wohnen, arbeiten, soziale Beziehungen gestalten und gesellschaftliche Teilhabe erfahren. Eine nachhaltige Reintegration erfordert daher nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch die Einbindung und Aktivierung sozialräumlicher Ressourcen und Netzwerke. Der Beitrag fokussiert dabei insbesondere jene Bereiche der Straffälligenhilfe, in denen sozialraumorientierte und lebensweltbezogene Resozialisierungsansätze besondere Relevanz entfalten, wie im Jugendstrafvollzug und unter komplexen sozialen Problemlagen. Schwerere Formen organisierter oder hochgradig gewaltförmiger Kriminalität können demgegenüber zusätzliche differenzierte Betrachtungen einfordern.
2 Resozialisierung im Spannungsfeld von individuellen Lebenslagen, Medien und Gesellschaft
Viele straffällig gewordene Menschen befinden sich bereits vor ihrer Straftat in komplexen und instabilen Lebensverhältnissen. Die Forschung zeigt, dass soziale Benachteiligungen, Bildungsabbrüche, gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Erfahrungen häuslicher Gewalt und Vernachlässigung wichtige Risikofaktoren darstellen, die zu delinquenzbegünstigenden Lebenslagen beitragen können (Kawamura-Reindl, 2022). Diese Problemlagen setzen sich häufig in der Haft fort und verschärfen sich aufgrund der strukturellen Bedingungen des Vollzugs. Lebenslagen verschlechtern sich in der Haft nicht nur durch Freiheitsentzug, sondern auch durch die Reduzierung alltäglicher Handlungsspielräume. Trapp (2023) beschreibt, wie Menschen in Haft grundlegende Kompetenzen und Routinen wie Alltagsorganisation, Konfliktbewältigung, Eigenverantwortlichkeit oder Finanzführung verlieren können, die für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) notwendig sind. Hinzu kommen psychische Belastungen des Vollzugs wie Isolation, monotone Tagesstrukturen, fehlende Perspektiven und das Erleben institutioneller Fremdbestimmung, welche nicht selten zu mentalen Krisen führen.
Der hohe Anteil von schädlichem Substanzkonsum in Haft verschärft diese Situation zusätzlich. Substanzen sind nach Stöver (2023) in vielen JVA leicht verfügbar und werden teilweise auch als Kompensation oder Selbstbehandlung der psychischen Belastungen im Vollzug genutzt. Gleichzeitig sind Zugänge zu spezialisierten Suchthilfen oft begrenzt, sodass bestehende Problemlagen fortbestehen oder sich weiter verfestigen und damit schließlich das Rückfallrisiko erhöhen. Nach der Entlassung sehen sich viele Betroffene darüber hinaus mit erheblichen strukturellen Hürden konfrontiert. Wohnungsnot ist dabei eines der dringendsten Probleme. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, 2025a) sind Haft und Mietschulden zentrale Faktoren für Wohnungslosigkeit. Wer keinen Wohnraum findet, läuft Gefahr, in instabile soziale Kontexte abzurutschen und/oder erneut deviante Bewältigungsstrategien zu nutzen. Die Wohnungssituation wird zusätzlich durch steigende Mietpreise und sinkenden Sozialwohnungsbestand erschwert (BMWSB, 2025b). Menschen mit Vorstrafen stehen auf dem Wohnungsmarkt unter besonderem Druck, da Stigmatisierungen und Vorbehalte der Vermieter:innen die Wohnungssuche weiter erschweren.
Auch die mediale Aufbereitung des Sachverhalts ist mitentscheidend. Gerbners Kultivierungsthese verdeutlicht, wie verzerrte oder einseitige Darstellungen von Kriminalität in Serien, Nachrichten oder sozialen Medien langfristig das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinflussen können (Meltzer, 2019). Besonders problematisch ist die selektive Darstellung bestimmter Gruppen als besonders kriminell. Hestermann (2025) zeigt, dass z.B. Migrant:innen in Kriminalitätsberichten deutlich überrepräsentiert sind und die Medienwirklichkeit in diesem Fall nicht der statistisch messbaren Wirklichkeit entspricht. Wenn die Bevölkerung Kriminalität als diffuse Bedrohung wahrnimmt, kann sich die Bereitschaft verringern, resozialisierende Maßnahmen zu unterstützen. Derartige Verzerrungen führen daher zu moralischen Paniken und einer viktimistischen Politik, die „mit einer [als Opferschutz propagandierten] Ausweitung von Punitivität“ einher geht (Stehr, 2021, S. 625, 630), was die Resozialisierungschancen erheblich senkt.
Die skizzierten Problemlagen verdeutlichen, dass Rückfallrisiken nicht allein aus individuellem Fehlverhalten resultieren, sondern wesentlich durch soziale Benachteiligung, institutionelle Haftfolgen sowie gesellschaftliche Deutungsmuster mitgeprägt werden. Resozialisierung muss daher über eine rein sicherheitsorientierte Perspektive hinausgehen und jene strukturellen Bedingungen adressieren, die soziale Reintegration erschweren. Vor diesem Hintergrund stellt sich im Folgenden die Frage, wie gegenwärtige sozialprofessionelle Strategien auf diese komplexen Herausforderungen reagieren und welche weiterführenden Ansätze erforderlich erscheinen.
3 Gegenwärtige sozialprofessionelle Resozialisierungsstrategien
Soziale Arbeit spielt in der Resozialisierung eine zentrale Rolle. Im Strafvollzug hat sie den Auftrag, Gefangene unter den Bedingungen der totalen Institution zu unterstützen und ihnen im Haftkontext Orientierung zu geben. Dabei steht der gesetzliche Auftrag zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ (§ 71 StVollzG) im Mittelpunkt. Die Umsetzung dieser Aufgabe erfolgt jedoch in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge, Kontrolle und institutionellen Anforderungen.
Während sich die Arbeit im Vollzug auf Beratung, Krisenintervention, Vorbereitung der Entlassung, Unterstützung im Umgang mit Behörden sowie Vermittlung in externe Hilfen während der Haftzeit im Rahmen der institutionellen sicherheitsorientierten Logiken konzentriert, bietet die Bewährungshilfe mehr Möglichkeiten, an individuellen Problemlagen anzusetzen. Auch wenn die Überwachungskomponente gesetzlich festgeschrieben ist, liegt ein Schwerpunkt auf Beratung, Unterstützung und Stabilisierung. Die Forschung zeigt, dass funktionierende Arbeitsbeziehungen zwischen Fachkraft und Klient:in einen signifikanten Einfluss auf die Legalbewährung haben können (Jehle et al., 2020). Gleichzeitig bleibt auch die Bewährungshilfe aufgrund gesetzlicher Grenzen zeitlich befristet.
Eine besonders wichtige Rolle kommt der freien Straffälligenhilfe aufgrund ihrer Freiwilligkeit, Langfristigkeit und Multiprofessionalität zu. Über die Hilfen nach §§ 67–69 SGB XII können Betroffene in den zentralen Problembereichen Wohnen, Schulden, Sucht, Arbeit, Gesundheit und soziale Einbindung unterstützt werden. Die Arbeit erfolgt ressourcenorientiert und lebensweltbezogen. Kawamura-Reindl (2023, S. 245) betont die Bedeutung stabiler, konstanter Beziehungen zur Fachkraft, die Vertrauen aufbauen und Orientierung geben kann. Solche Beziehungen entscheiden oftmals mit, inwieweit Menschen nach der Haft notwendige Hilfen annehmen und diese erfolgreich sein können. Theoretisch kann hier der Lebensbewältigungsansatz nach Böhnisch (2023) als Referenz dienen. Delinquentes Verhalten wird darin nicht als moralisches Versagen, sondern als Bewältigungsversuch in kritischen, aussichtslosen Lebenslagen verstanden. Resozialisierung bedeutet in diesem Verständnis, gemeinsam alternative Bewältigungsstrategien im Sinne funktionaler Äquivalente zu entwickeln, Handlungsspielräume zu erweitern und Zugang zu gesellschaftlichen Teilhaberessourcen zu schaffen. Problematisch bleibt allerdings, dass freiheitsentziehende Maßnahmen den Großteil der finanziellen Mittel im Justizsystem binden (Kawamura-Reindl, 2022). Dadurch entsteht ein Missverhältnis zwischen der nachgezeichneten Wirksamkeit resozialisierender Maßnahmen und ihrer tatsächlichen Förderung.
4 Neue Perspektiven und Handlungsansätze: detention houses als Weg zurück in die Gemeinschaft?
Soziale Arbeit kann und soll mit ihren vielfältigen methodischen Zugängen auf Unterstützungsbedarfe der Klientel reagieren und deren Resozialisierung begleiten. Gleichzeitig wurde bereits betont, dass dieser komplexe Prozess nicht im Alleingang oder in abgeschlossenen Systemen bewältigt werden kann, sondern eine Einbindung in soziale Beziehungen und Netzwerke bedarf. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen finden sich im Rahmen gemeinwesen‑ und sozialraumorientierter Ansätze bedeutende Potenziale zur Verbesserung von Resozialisierungsprozessen. In sozialraumorientierten Modellen verschiebt sich das Handeln Sozialer Arbeit von oftmals institutionsgebundener, einzelfallorientierter Hilfe hin zu einer systemübergreifenden Koordinations-, Transformations‑ und Brückenfunktion (Noack, 2025; Rund, 2025, S. 407–409). Sozialraum wird hier gemäß der Definition von Kessl und Reutlinger (2022, S. 7) als „ständig (re-)produziertes Gewebe sozialer Praktiken“ verstanden. Aus dieser Perspektive wird Resozialisierung nicht primär als institutioneller Vollzugsprozess verstanden, sondern als sozialräumlich eingebetteter Prozess, der auf soziale Beziehungen, lokale Ressourcen und gesellschaftliche Teilhabe angewiesen ist. Der Nutzen dieser Maßnahmen für das gesellschaftliche Allgemeinwohl kann essenziell sein: Eine gelungene Resozialisierung bindet Straffällige wieder in normative Lebenszusammenhänge ein, ermöglicht soziale Aneignungs‑ und Selbstwirksamkeitsprozesse und kann dadurch erneutes abweichendes Verhalten verhindern. Gleichzeitig liegt eine nachhaltige Resozialisierung im gemeinschaftlichen Interesse, sobald erkannt wird, dass die Inhaftierten von heute die Nachbar:innen von morgen sind (Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, 2020, S. 5). Dies könnte zu einer geöffneten, sachlichen Haltung gegenüber Straffälligen führen, das Sicherheitsgefühl steigern, den stigmatisierenden sozialen Status Straftäter:in überwinden und den kriminalpolitischen Diskurs hin zu einem partizipativen und differenzierten Umgang mit Straffälligkeit lenken. Eine erfolgreiche Resozialisierung muss daher an den Orten stattfinden, an denen Menschen leben, arbeiten und soziale Beziehungen aufbauen.
Die zuvor dargestellten sozialraumorientierten Überlegungen lassen sich exemplarisch am Konzept der detention houses des Netzwerks RESCALED illustrieren. Dieses wurde 2019 in Belgien gegründet und ist nach eigenen Angaben aktuell in 20 europäischen Ländern aktiv (RESCALED, 2024a). Die Gestaltungskategorien small-scale, differentiation und community integration bilden das Fundament, womit der Ansatz der detention houses eine grundlegende Veränderung traditioneller Vollzugsstrukturen in Aussicht stellt: Anstatt straffällige Menschen in großen, isolierten, gesicherten JVA unterzubringen, plädiert RESCALED für kleine, spezialisierte und sozialraumverankerte Einrichtungen. Diese Häuser sollen die Distanz zwischen Institution und Gesellschaft verringern, indem sie die Inhaftierten in die lokalen Strukturen integrieren, soziale Planungs‑ und Bildungsräume gestalten und gesellschaftliche Teilhabe und Beziehungsarbeit ermöglichen. Die resozialisierende Arbeit soll demnach über die Grenzen der Einrichtung hinaus ausgerichtet und an umgebende Infrastrukturen angebunden werden.
In Deutschland bestehen beispielsweise in Leipzig und Leonberg zwei sogenannte Seehäuser für den Jugendstrafvollzug in freien Formen, wie Abb. 1 zeigt. Straffällige sollen in den detention houses individuelle Unterstützung erhalten und inmitten eines sozialen Wohnkontexts resozialisiert werden. Außerdem sollen stärkere Zugehörigkeits‑ und Gemeinschaftsgefühle ermöglicht werden, wodurch Lebensqualität und soziale Interaktionen sowie letztendlich die Resozialisierungschancen der Inhaftierten im Vergleich zur JVA verbessert werden können. Der kleinere Rahmen kann Straffälligen ermöglichen, Verantwortung für alltägliche Aufgaben zu übernehmen, Beziehungen aufzubauen und einen gelingenden Umgang mit Konflikten zu erlernen, die durch das geöffnete Zusammenleben entstehen können (RESCALED, 2024a). Da sich die detention houses je nach inhaltlichem Gestaltungsschwerpunkt voneinander unterscheiden, können Straffällige in den je nach Sicherheitslevel, Geschlecht, Problemlagen, Zielen und Angeboten für sie passenden Häusern untergebracht werden. Exemplarisch zeigt Abb. 2 ein Small-Scale‑ und High-Security-Haus für männliche Personen im Zentrum der norwegischen Stadt Ålesund. Dieses weist zwar verschlossene Zugänge, jedoch keine Gefängnismauern auf.
Interessant erscheint, dass sich insbesondere Bewohner:innen von Low-Security-Häusern in einem festgelegten Rahmen auch außerhalb der Einrichtungen bewegen und kommunale Hilfeangebote in Anspruch nehmen können, die ihnen auch nach der Inhaftierung eine durchlässige Unterstützung ermöglichen. RESCALED (2024a) begründet das Konzept damit, dass es für Straffällige schwer sein kann, (wieder) einen Platz in der Gesellschaft zu finden und Schäden wiedergutzumachen, wenn sie durch eine Freiheitsstrafe aus der sozialen Gemeinschaft herausgelöst werden und damit ihre Verbindungen zur Gesellschaft abbrechen können. Im alternativ angebotenen Rahmen können sich Straffällige in die Gemeinschaft einbringen und durch die Straftat hinterlassene materielle oder immaterielle Schädigungen im Idealfall wiedergutmachen. Die Aktivierung lebensweltlich verankerter Ressourcen folgt dem sozialarbeiterischen Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und zielt auf das Empowerment der Klient:innen ab (Noack, 2025, S. 149–154; Omlor, 2023, S. 18). Soziale Arbeit übernimmt dabei eine wichtige koordinierende und vermittelnde Funktion zwischen Institution, Individuum und Sozialraum. Diese ist wiederum eingebettet in eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die insbesondere staatliche Institutionen, zivilgesellschaftliche Akteur:innen und lokale Gemeinschaften einschließt. Eine Resozialisierung in detention houses wie nach RESCALED könnte dazu beitragen, auf die erwähnten Problemlagen differenziert zu reagieren. Das lebensweltorientierte Vorgehen bietet die Möglichkeit, bestehende Beziehungen im Alltag der Betroffenen aufrechtzuerhalten, individuelle Ressourcen zu aktivieren und Kontinuität im Hilfeprozess zu sichern.
Mit sozialraumorientierten Resozialisierungsansätzen wie detention houses kann sich zugleich das Verständnis professioneller Sozialer Arbeit zu weiten Teilen verändern. Resozialisierung erscheint dabei nicht länger primär als institutionell begrenzte Unterstützungsleistung innerhalb des Vollzugs, sondern als sozialräumlich integrierter und gesellschaftlich mitverantworteter Prozess, der auf Kontinuität, Teilhabe und stabile Beziehungsstrukturen angewiesen ist. Soziale Arbeit übernimmt in diesem Zusammenhang nicht nur die Begleitung individueller Resozialisierungsverläufe, sondern verstärkt eine koordinierende, vernetzende und gesellschaftlich vermittelnde Funktion zwischen Justiz, Sozialraum, Zivilgesellschaft und den Adressat:innen selbst. Der sozialraumorientierte Ansatz verlangt daher keine Reduktion, sondern vielmehr eine Professionalisierung und Ausweitung Sozialer Arbeit: Sie koordiniert multiprofessionelle Netzwerke, aktiviert lokale Ressourcen und verbindet individuelle Lebensbewältigung mit gesellschaftlicher Verantwortung (Kessl & Reutlinger, 2025; Noack, 2025).
Aus einer kritischen Perspektive lassen sich nichtsdestotrotz Grenzen sozialraumorientierter Resozialisierungsansätze ableiten. So stellen diese keinen universellen, beliebig anwendbaren Lösungsansatz dar. Ihre Umsetzung setzt geeignete sozialräumliche Ressourcen, funktionierende kommunale Netzwerke sowie eine differenzierte Risiko‑ und Sicherheitsbewertung voraus. Insbesondere bei organisierter Kriminalität, hochgradiger Gewaltkriminalität oder instabilen lokalen Unterstützungsstrukturen können zusätzliche Schutzmaßnahmen und andere Handlungsformen erforderlich sein. Sozialraumorientierung ersetzt deshalb keine Sicherheitslogiken, sondern ergänzt diese um lebenswelt‑ und teilhabeorientierte Perspektiven. Auch die Übertragbarkeit internationaler Modelle ist kritisch zu prüfen, da Strafvollzugssysteme, sozialstaatliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Unterstützungsstrukturen deutliche Unterschiede aufweisen können. RESCALED ist daher nicht als unmittelbar übertragbares Modell, sondern als Impuls für die Weiterentwicklung sozialraumorientierter Resozialisierungsstrategien im jeweiligen lokalen Kontext zu verstehen.
Insgesamt verdeutlichen die exemplarischen Darstellungen, dass sozialraumorientierte Ansätze als konzeptionelle Alternative zur klassischen Vollzugslogik diskutiert werden und Potenziale für einen differenzierteren sozialprofessionellen Umgang mit Straffälligkeit eröffnen können. Ihre Übertragbarkeit ist jedoch von rechtlichen, institutionellen und regionalen Rahmenbedingungen abhängig. Insbesondere die sozialräumliche Einbindung und die Orientierung an alltagsnahen Unterstützungsstrukturen ermöglichen durchlässigere Übergänge zwischen Haft, Nachsorge und gesellschaftlicher Reintegration. Setzt Soziale Arbeit dabei verstärkt auf gesellschaftliche Sensibilisierung, politische Advocacy-Arbeit und interdisziplinäre Kooperation, können Veränderungen auf struktureller, institutioneller und individueller Ebene angestoßen werden. Sozialraumintegrierte Resozialisierung könnte so langfristig zu einem flächendeckenderen Netzwerk an Unterstützungs‑ und Teilhabestrukturen beitragen, das kontinuierliche Entlassungsvorbereitung, nachsorgende Begleitung und soziale Integration erleichtert. Sozialraumorientierte Ansätze können günstige Voraussetzungen für nachhaltige Resozialisierungsprozesse schaffen, indem sie soziale Teilhabe, stabile Beziehungsstrukturen und lokale Unterstützungsressourcen stärken. Ihr Potenzial entfaltet sich jedoch primär im Zusammenspiel geeigneter institutioneller, sozialräumlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (Hosser & Greve, 2022, S. 109; Noack, 2025; Rund, 2025, S. 407 ff.). Sie sind dabei nicht als universell übertragbare Schablone zu verstehen, sondern als theoretisch fundierte Perspektive zur Weiterentwicklung bestehender Resozialisierungsstrategien.
5 Resümee: Neue Chancen einer gemeinschaftlichen Resozialisierung
Für eine durchdachte Zukunftsgestaltung bleibt die Frage zentral, wie Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Verantwortung gelebt werden kann, um Drehtüreffekte zu vermeiden. Der Beitrag zeigt, dass Problemlagen komplex sind, einige Potenziale bislang ungenutzt bleiben und punitive Maßnahmen kaum nachhaltige Erfolge mit sich bringen. Darüber hinaus wird deutlich, dass Resozialisierung eng mit bestehenden sozialen Problemlagen und deren Verschärfungen im Haftkontext verknüpft ist. Sie unterstreichen die Notwendigkeit gesamtgesellschaftlich ausgerichteter, sozialraumorientierter Ansätze, um Rückfallrisiken nachhaltig zu reduzieren.
Gleichzeitig finden sich lebenswelt‑ und sozialraumorientierte Ansätze, die durch individuelle Unterstützung, gesellschaftliche Akzeptanzförderung und Abbau von Stigmatisierung zu einer erfolgreicheren Resozialisierung beitragen können. Entscheidend ist dabei, Resozialisierung als gemeinschaftliche Verantwortung zu begreifen, bei der Institutionen, Straffällige, Gesellschaft, Politik sowie vernetzte Sozialraumstrukturen mit Hilfe der Sozialen Arbeit koordiniert zusammenwirken. Modelle wie jene von RESCALED können zukunftsweisende Perspektiven mit kleinen, sozialraumintegrierten detention houses anbieten, die individuelle Förderung und Teilhabe stärken. Weitere Forschung und die Entwicklung interdisziplinärer, sozialraumorientierter Methodenansätze bleiben zentral, um sowohl die Lebensbewältigung Inhaftierter zu unterstützen als auch langfristig ein gesundes gemeinschaftliches Zusammenleben zu fördern.
6 Literaturverzeichnis
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von Hanna Nicholson, Marcel Pietsch und André Heinz (2026) ist unter der Lizenz
CC BY 4.0
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Verfasst von
Hanna Nicholson
Sozialarbeiterin/-pädagogin (B.A.)
Masterandin an der Universität Regensburg
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Prof. Dr. Marcel Pietsch
Professor für Soziale Arbeit an der FOM Hochschule Stuttgart
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ORCID: https://orcid.org/0009-0006-0908-4708
Prof. Dr. André Heinz
Professor für Soziale Arbeit an der IU Internationalen Hochschule
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ORCID: https://orcid.org/0000-0002-0136-2180
Es gibt 1 Materialie von Hanna Nicholson.
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