Betriebliche Altersvorsorge ist kein Thema der Großkonzerne mehr. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 21. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird die bAV gezielt für kleine und mittlere Betriebe attraktiver und damit auch für viele Träger der Sozialwirtschaft.
Was ändert sich konkret?
- Das Sozialpartnermodell wird geöffnet: Auch nicht tarifgebundene Unternehmen können sich künftig an bestehenden Sozialpartnermodellen beteiligen. Das war bisher nur mit Tarifvertrag möglich.
- Es wird ein sogenanntes Opting-out-Modell per Betriebsvereinbarung ermöglicht: Mitarbeitende werden automatisch in die bAV aufgenommen und müssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht teilnehmen möchten. Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent.
- Die steuerliche Förderung für Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen steigt: Zahlt der Arbeitgeber für diese Beschäftigtengruppe in die Betriebsrente ein, erhält er einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent. Die genauen Einkommensgrenzen können sich durch Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen verändern. Aktuelle Werte finden sich direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder bei der zuständigen Steuerberatung.
Warum ist das für die Sozialwirtschaft relevant?
Gerade in Bereichen mit vielen Teilzeitbeschäftigten und eher niedrigeren Einkommen, typisch für Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten oder soziale Dienste, kann die bAV ein echter Unterschied im Wettbewerb um Fachkräfte sein.
Arbeitgeber, die bAV-Beiträge zahlen, sparen gleichzeitig Lohnnebenkosten, da Beiträge bis zur Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Quellen:
Bundesregierung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (Januar 2026)
Bundesgesetzblatt Veröffentlichung
Kliemt.blog: BAV-Update 2026 – Was Arbeitgeber wissen müssen
AOK: Betriebliche Altersversorgung 2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuer- oder arbeitsrechtliche Beratung. Die betriebliche Altersvorsorge ist komplex und individuell. Wir empfehlen, die konkrete Ausgestaltung mit einer Steuerberatung oder Fachkanzlei abzuklären.
Verfasst von
Cläre McDaniel
Freiberuflerin für Kommunikationsberatung, Text und Design
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