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Symbolbild: Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Schritt-für-Schritt Anleitung

07.04.2026 | von Cläre McDaniel | 4 Minuten Lesezeit

Der Fachkräftemangel in Pflege und Sozialarbeit lässt sich in Deutschland nicht allein durch inländische Bewerber:innen beheben. Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland ist für viele Träger ein wichtiger Baustein – wenn man weiß, wie es geht.

Inhalt
  1. Schritt-für-Schritt: So gewinnen Sie internationale Fachkräfte
  2. Schritt 1: Bedarfsanalyse und Strategie festlegen
  3. Schritt 2: Herkunftsland und Rekrutierungsweg wählen
  4. Schritt 3: Berufsanerkennung vorbereiten
  5. Schritt 4: Sprachkenntnisse sicherstellen und fördern
  6. Schritt 5: Visum und Einreise organisieren
  7. Schritt 6: Ankunft und Integration begleiten
  8. Überblick: Wichtige Programme und Anlaufstellen
  9. Was ist zu beachten?
  10. Offene Stellen für internationale Fachkräfte ausschreiben

Fast jede zweite offene Stelle in der Pflege bleibt heute länger als drei Monate unbesetzt. Gleichzeitig gibt es in vielen Ländern – von den Philippinen über Mexiko bis zu den Balkanstaaten – gut ausgebildete Pflegefachkräfte und Sozialarbeiter:innen, die in Deutschland arbeiten möchten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das 2024 erheblich erweitert wurde, hat die Voraussetzungen verbessert. Doch der Weg dahin ist komplex.

Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Schritte und praktischen Erfahrungen.

Schritt-für-Schritt: So gewinnen Sie internationale Fachkräfte

Schritt 1: Bedarfsanalyse und Strategie festlegen

Klären Sie intern: Welche Stellen sollen besetzt werden? Welche Sprachkenntnisse sind notwendig? Haben Sie Kapazitäten für Einarbeitung und Begleitung? Die Anwerbung internationaler Fachkräfte bindet interne Ressourcen – insbesondere in den ersten 12–18 Monaten.

Empfehlung: Benennen Sie eine interne Ansprechperson und klären Sie, welche Unterstützung Sie der Fachkraft bei der Ankunft anbieten können.

Schritt 2: Herkunftsland und Rekrutierungsweg wählen

Bewährte Herkunftsländer für die Pflege sind: Philippinen, Mexiko, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Tunesien und Albanien. Die Bundesagentur für Arbeit unterhält spezielle Programme (z. B. "Triple Win"):

  • Über die Bundesagentur für Arbeit (BA): Kostenfrei, strukturiert, aber mit längeren Vorlaufzeiten
  • Über private Vermittlungsagenturen: Schneller, aber kostenpflichtig – Qualität der Prozesse stark variierend
  • Direkte Kooperationen mit ausländischen Einrichtungen: Für erfahrene Träger mit eigenen Netzwerken

Schritt 3: Berufsanerkennung vorbereiten

Das ist häufig der aufwendigste Schritt. Die Anerkennung ausländischer Pflegeberufe liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden. Der Prozess dauert in der Regel 3–12 Monate.

  • Erste Anlaufstelle: anabin-Datenbank der KMK (Infos zur Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse)
  • Für Pflegeberufe: Beantragung bei der zuständigen Anerkennungsbehörde des Bundeslandes
  • Häufig erforderlich: Anpassungsqualifizierung oder Kenntnisprüfung bei teilweiser Gleichwertigkeit

Tipp: Beauftragen Sie eine Beratungsstelle des Netzwerks IQ (Integration durch Qualifizierung) – sie unterstützt Träger und Fachkräfte kostenlos beim Anerkennungsprozess.

Schritt 4: Sprachkenntnisse sicherstellen und fördern

Für die Arbeit in der Pflege werden in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (fachsprachlich oft C1) gefordert. Goethe-Institut und Telc bieten anerkannte Zertifikatsprüfungen an. BAMF-Förderprogramme finanzieren Integrationskurse mit. Planen Sie eine Begleitphase ein – B2-Niveau reicht nicht immer für die volle pflegerische Praxis.

Schritt 5: Visum und Einreise organisieren

Für Drittstaatsangehörige ist ein Beschäftigungsvisum notwendig. Seit den Reformen 2024 gibt es beschleunigte Verfahren – doch die Wartezeiten bei deutschen Botschaften sind je nach Land sehr unterschiedlich (wenige Wochen bis zu einem Jahr). Erforderlich: Arbeitsvertrag sowie Anerkennungsbescheid oder Einleitung des Anerkennungsverfahrens.

Schritt 6: Ankunft und Integration begleiten

Die Integration in ein neues Land, ein neues Team und eine neue Kultur ist eine Daueraufgabe. Träger, die hier investieren, haben eine deutlich bessere Bindungsquote:

  • Ansprechperson / Mentorin oder Mentor im Team benennen
  • Unterstützung bei Behördengängen, Wohnungssuche, Kontoöffnung
  • Regelmäßige Check-ins in den ersten 6 Monaten
  • Kollegiale Willkommenskultur aktiv fördern

Überblick: Wichtige Programme und Anlaufstellen

Triple Win (Bundesagentur für Arbeit): Strukturierte Vermittlung aus Serbien, Bosnien, Philippinen, Tunesien, Mexiko – inkl. Sprachkurs vor Ausreise. Für alle Träger, kostenlos.

Netzwerk IQ: Kostenlose Beratung zu Berufsanerkennung und Integration für Träger und Fachkräfte. Für alle Träger.

BAMF-Förderung: Unterstützung berufssprachlicher Qualifizierung (Niveau B1–B2). Für alle Träger.

Faire Anwerbung Pflege Deutschland: Initiative gegen unethische Anwerbepraktiken – Prüfsiegel für seriöse Vermittlungsagenturen. Besonders relevant für Träger, die mit Agenturen arbeiten (Webseite).

Praxistipp aus der Sozialwirtschaft: Träger, die erfolgreich internationale Fachkräfte integrieren, berichten übereinstimmend: Der Zeitaufwand im ersten Jahr ist hoch – aber Fachkräfte, die sich willkommen fühlen und Unterstützung erhalten, bleiben. Das spart langfristig erhebliche Rekrutierungskosten.

Was ist zu beachten?

Typische Stolpersteine bei der internationalen Rekrutierung:

  • Unrealistische Zeitplanung
    Der gesamte Prozess kann im Regelfall 12–24 Monate von der ersten Kontaktaufnahme bis zum ersten Arbeitstag dauern.
  • Überforderung im Team
    Wenn das Bestandsteam nicht vorbereitet ist, scheitert die Integration auch bei bester Vorbereitung.
  • Dubiose Agenturen
    Es gibt unseriöse Vermittler, die hohe Gebühren verlangen. Achten Sie auf das Prüfsiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland".
  • Sprachliche Hürden in der Praxis
    B2-Niveau reicht nicht immer für die volle pflegerische Praxis. Planen Sie Unterstützung ein.

Hinweis: Die in diesem Artikel dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Redaktion keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, eine Fachperson zu konsultieren.

 

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