Führung ist Vollzeitsache: so lautet ein verbreitetes Credo. Doch diese Annahme kostet Träger der Sozialwirtschaft zunehmend qualifizierte Führungskräfte. Wer Leitungsverantwortung mit Familie, Pflege von Angehörigen oder eigenem Gesundheitsschutz vereinbaren will, findet in vielen Organisationen keine flexible Alternative. Das verändert sich gerade.
Laut einer Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat jedes zweite Unternehmen die Erfahrung gemacht, dass es zunehmend schwieriger wird, Führungspositionen zu besetzen, weil immer mehr Beschäftigte keine Führungsposition anstreben. Gleichzeitig sehen 59 Prozent der befragten Personalverantwortlichen Teilzeitführung als wichtiges Signal an die Belegschaft, dass Karriere und Familie im Unternehmen vereinbar sind. Aktuell arbeiten jedoch nur rund 13 Prozent der Führungskräfte in Teilzeit, davon 73 Prozent Frauen.
Welche Modelle gibt es?
Das häufigste ist die vollzeitnahe Teilzeit. Führung mit mindestens 28 bis 30 Wochenstunden. Daneben gibt es das TopSharing oder Jobsharing: Zwei Führungskräfte teilen sich eine Stelle, entweder 50/50 oder asymmetrisch. Dieses Modell bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch eine doppelte Kompetenz in die Position und kann gerade in der Sozialwirtschaft, wo breite fachliche und soziale Kompetenzen gefragt sind, ein echter Gewinn sein.
Für die Sozialwirtschaft ist dieses Thema aktuell: Die AWO Rheinland führt seit 2024 im Rahmen eines ESF-geförderten Projekts gezielt Teilzeitführung für alle Führungspositionen ein und zeigt, dass es strukturell möglich ist, wenn Prozesse angepasst und Führungskräfte begleitet werden.
Wichtig: Seit dem BAG-Urteil vom 26. November 2025 gilt bei Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte ein verschärftes Gleichbehandlungsgebot. Bestehende Vergütungsklauseln in Job-Sharing-Verträgen sollten auf Konformität geprüft werden.
Quellen:
IW-Kurzbericht: Führung in Teilzeit (Dezember 2023)
KOFA – Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung: Führen in Teilzeit
AWO Rheinland: Projekt Führung in Teilzeit
BMFSFJ: Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Für die rechtssichere Gestaltung von Teilzeitführungsmodellen empfehlen wir die Einbindung einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei sowie die Abstimmung mit dem Betriebsrat.



