Kündigungsgespräche gehören zu den schwierigsten Aufgaben in der Personalarbeit. Gerade in der Sozialwirtschaft, wo Teams eng zusammenarbeiten, Beziehungen zu- oder die Arbeit mit Adressat:innen und Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, entscheidet die Art der Trennung darüber, wie sie von allen Beteiligten erlebt wird: auch von den Verbleibenden.

Studien belegen: Nicht die Kündigung selbst, sondern deren Umsetzung entscheidet über Akzeptanz, Konflikt und Klagerisiko. Wird eine Trennung als unfair oder chaotisch erlebt, steigt die Wahrscheinlichkeit von Vertrauensverlust bei den verbleibenden Mitarbeitenden signifikant. Ein professionell geführtes Trennungsgespräch schützt also nicht nur den Gekündigten: es schützt auch die Teamkultur und das Arbeitgeberimage.

Einige Grundsätze haben sich bewährt.

  1. Kündigen Sie persönlich und niemals schriftlich zwischen Tür und Angel oder durch Dritte.
  2. Kommen Sie schnell auf den Punkt. Die eigentliche Botschaft sollte innerhalb der ersten fünf Sätze fallen: klar, unmissverständlich und ohne falsche Hoffnungen.
  3. Geben Sie dem Gegenüber Raum für Emotionen. Weinen, Wut oder Rückzug sind normale Reaktionen auf einen einschneidenden Moment.
  4. Ziehen Sie eine HR-Person oder eine weitere Führungskraft hinzu, als Zeug:in und zur Unterstützung.
  5. Klären Sie im Vorfeld alle rechtlichen Fragen so wie Kündigungsgründe, Fristen, Sozialauswahl und Betriebsratsbeteiligung müssen vor dem Gespräch geprüft sein.

Ein hilfreicher Orientierungsrahmen ist das sogenannte SARA-Modell, das typische emotionale Reaktionsphasen beschreibt (Shock, Anger, Resistance und Acceptance bzw. Schock, Ärger, Widerstand und Akzeptanz), und Führungskräften hilft, angemessen zu reagieren.

Für die Sozialwirtschaft gilt zudem: Ein respektvoll geführtes Trennungsgespräch kann dazu beitragen, spätere negative Bewertungen auf Plattformen wie Kununu zu vermeiden und einen fairen Abschluss zu ermöglichen, der für alle Seiten besser ist als ein ungelöster Konflikt.

 

Quellen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für die arbeitsrechtlich sichere Gestaltung von Trennungsgesprächen empfehlen wir die Einbindung einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei sowie die Beteiligung des Betriebsrats, sofern vorhanden.

Verfasst von
Cläre McDaniel
Freiberuflerin für Kommunikationsberatung, Text und Design
Website
Mailformular