Kirsten Heisig: Das Ende der Geduld (Jugendliche Gewalttäter)
Rezensiert von Beate Sonsino, 27.10.2010
Kirsten Heisig: Das Ende der Geduld. Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter. Verlag Herder GmbH (Freiburg, Basel, Wien) 2010. 205 Seiten. ISBN 978-3-451-30204-6. D: 14,95 EUR, A: 15,40 EUR, CH: 25,50 sFr.
Autorin
Kirsten Heisig war bis zu ihrem Freitod im Juni 2010 Jugendrichterin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Thema und Entstehungshintergrund
Die Autorin kämpfte bis zu ihrem Tode für einen konsequenten Umgang mit jugendlichen Straftätern. Die langjährige Berufserfahrung mit Jugendgewalt veranlasste sie im justiziellen Bereich nach neuen Wegen zu suchen. Es entstand das Neuköllner Modell.
In den Medien wurde sie oft als „Richterin Gnadenlos“ bezeichnet, weil sie sehr klar für schnelles und konsequentes Handeln gegenüber jugendlichen Gewalttätern eintrat. Aber sie war nicht nur die strenge Richterin, sie engagierte sich darüber hinaus in ihrer Freizeit fast schon „sozialarbeiterisch“, suchte Verbündete aus den betroffenen Ethnien, um auch an die Eltern der Migranten Jugendlichen zu kommen. So wollte sie die Bildungsbereitschaft der Eltern wecken und die Bedeutung des Schulunterrichts für die Kriminalprävention deutlich machen. Ihr hier vorgestelltes Buch ist eine Art Vermächtnis.
Aufbau und Inhalt
Das Buch besteht neben dem Vorwort, einer kurzen Zwischenbilanz und den kurzen Abschlussworten aus sieben Kapiteln mit Unterkapiteln.
Im Vorwort erläutert Heisig, dass sie in ihrem Amt einerseits zur Reduzierung der Jugendkriminalität beitragen und andererseits den jungen Menschen vor Gericht die Chance eröffnen möchte, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zunehmend habe sie jedoch den Eindruck, beiden Zielen nicht mehr gerecht werden zu können. Sie spricht über die „schleichende Brutalisierung in den Köpfen vieler Kinder und Jugendlicher“, die eine „Art Standardisierung“ erfahren hat und dass der Gewaltkriminalität nicht alleine mit den Mitteln der Strafjustiz begegnet werden kann (vgl. S. 9). Ihr Buch bezieht sich auf Berlin und stellt ihre persönlichen Erfahrungen dar.
Im ersten Kapitel geht die Autorin auf Fallbeispiele und Zahlenmaterial ein. Schon mit dem ersten Fallbeispiel wird deutlich, dass neben den Lebensumständen des Täters der Zeitfaktor von der Tat bis zur Verurteilung eine sehr wichtige Rolle für die kriminelle Entwicklung spielt. Heisig sieht ein Hauptproblem für die zunehmende Brutalisierung in dem Drogenkonsum von vielen Straftätern. Dies wurde ihr von Jugendlichen in Gesprächen außerhalb des Gerichts bestätigt. Die Enthemmung und das Gefühl, unschlagbar zu sein, käme durch das Kokain. Aber auch der anschließende Konsum von Ecstasy sei verbreitet, um die „abturnenden“ Folgen des Kokain besser ertragen zu können. Zum Runterkommen und gegen den Kater vom Koks helfe dann der Joint. Auch die Wirkung von Rap-Musik und Videos mit gewaltbetonten Texten und von Killerspielen wird von der Autorin problematisiert. Bei den Zahlen stützt sich Heisig in diesem Kapitel vorwiegend auf Statistiken der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS von 2008 und 2009), in der die Tatverdächtigen unter 21 Jahren erfasst werden. Hiernach soll die Jugendgewalt allgemein rückläufig sein, Mädchen sind bei Gewaltdelikten in der Minderheit und junge Männer mit Migrationshintergrund sind überproportional vertreten. Allgemein befinden sich Jugendliche und Heranwachsende, im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil, bezogen auf alle Straftaten bei Mord in Verbindung mit Raubdelikten, Raubüberfällen auf Spielhallen und Tankstellen überproportional häufig in der Statistik. Heisig geht auch auf die sogenannten Intensivtäter ein und der unterschiedlichen Einordnung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Von den polizeilich erfassten Jugendlichen und jungen heranwachsenden Intensivtätern seien 71% mit Migrationshintergrund, in Neukölln sogar mehr als 90%. Es folgen weitere Fallbeispiele.
Im zweiten Kapitel geht die Autorin auf Zuständigkeiten im Gerichtsbereich und die Möglichkeiten und Grenzen ein. In die Zuständigkeit des Jugendrichters fallen die Personen, die zum Zeitpunkt einer Tat zwischen 14 und 21 Jahre alt sind. Im Jugendrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es stehen Ermahnungen, Weisungen, Auflagen, Betreuungen, Anti-Gewalt-Maßnahmen, Freizeitarbeiten als mögliche pädagogische Konsequenzen zur Verfügung, aber auch letztendlich eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Jugendgerichtshilfe (JGH) hat die Hauptverhandlung vorzubereiten, ermittelt die Lebensumstände der Angeklagten, unterbreitet einen erzieherisch sinnvollen Vorschlag als Konsequenz für die Straftat und hat die Erfüllung der richterlichen Anordnung zu überwachen. Offenbar werden diese Aufgaben von der JGH allerdings sehr unterschiedlich wahrgenommen. So gäbe es viele Richterkollegen, die sich bei Jugendamtsleitungen und Jugendstadträten diesbezüglich beschweren, was allerdings meist abgewiegelt werden würde.
Im dritten Kapitel wird anhand von Fallbeispielen aus der rechten Szene aufgezeigt, dass z. B. die konsequente und harte Rechtsprechung von Heisigs Richterkollegen Andreas Müller zu Erfolgen geführt hat. Dieser Kollege wurde von einigen Medien, ebenso wie Heisig als Richter „Gnadenlos“ betitelt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Kampf der „Linksautonomen“ gegen „rechts“ inzwischen zum Feigenblatt verkommen sei und als eigentlicher Feind der Staat gesehen würde (vgl. S. 71).
Das vierte Kapitel gibt einen Einblick in die Problematik der Intensivtäter. Hierbei werden elterliches Versagen und „geduldig abwartende staatliche Institutionen“ beschrieben. Dabei geht die Autorin besonders auf junge Migranten „arabischer“ Herkunft ein, da diese in den Täter- und Intensivtäterstatistiken besonders stark vertreten sind. Ein ganz besonderes Problem stellt die Clan-Kriminalität einiger Großfamilien und der „arabischen“ Drogenmafia dar. Da häufig sogar Kinder für Straftaten eingesetzt werden, die noch nicht strafmündig sind, spricht sich Heisig für geschlossene Heime aus, um auf diese Kinder pädagogisch positiven Einfluss ausüben zu können.
In dem folgenden Kurzkapitel werden als Zwischenbilanz noch einmal ein paar markante Punkte des bisher Gesagten zusammengefasst.
Das fünfte Kapitel beschreibt die Situation der Schulen, Jugendämter und der Polizei in Berlin. Dort hat jedes zweite Kind einen Migrationshintergrund. In Neukölln gibt es Schulen, in denen kein deutsches Kind mehr ist. Ein großes Problem stellt die Schuldistanz dar, früher als Schuleschwänzen bekannt. Heisig weist auf den Zusammenhang von Schuldistanz und Kriminalität hin. Nicht alle Jugendlichen enden in der Kriminalität, die öfter der Schule fern geblieben sind, aber fast alle Mehrfachtäter sind Schulverweigerer. So ist die Schule als „Stellschraube“ zu sehen, einen Lebenslauf positiv zu beeinflussen (vgl. S. 107). Umso wichtiger ist das konsequente und sofortige Reagieren der Lehrkräfte bei Schuldistanz eines Schülers. Heisig hat mit einem Kollegen zusammen die Neuköllner Hauptschulen besucht, um mit den Lehrkräften diesbezüglich zu reden. Es wurde ihnen vielfach von Schwierigkeiten berichtet, wenn Lehrer mit den Eltern Kontakt aufnehmen wollten. Das Telefon sei nicht abgenommen worden, Briefe seien von Kindern abgefangen worden, die Kinder übersetzten nicht korrekt und die Eltern verstanden kein Deutsch. Es bleibt eine Schulversäumnisanzeige, die in Berlin bei unentschuldigtem Fehlen von mehr als zehn Tagen an das regionale Schulamt gehen soll. Zeitgleich sollte der sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes benachrichtigt werden. Das Schulamt kann das Bußgeldverfahren gegen die Eltern einleiten. Heisig stellte fest, dass dies in manchen Bezirken nicht stattfand. In Neukölln wurden wohl die Bußgelder verhängt, aber nicht vollstreckt, da man glaubte, dass bei „Hartz IV“ nichts zu holen sei. Inzwischen hat Heisig mit dem Schulamt eine Handhabung getroffen, wonach auch diesem Personenkreis 150 bis 200 Euro zugemutet werden kann, im Normalfall können bis zu 2500 Euro fällig werden. Wird nicht gezahlt, kann das Gericht Erzwingungshaft verhängen. Die Autorin macht praktische Vorschläge zur Bekämpfung der „Schuldistanz“. Um mehr Chancengleichheit der Migrantenkinder erreichen zu können, sind nach Heisig verbindliche Sprachtests bei Kleinkindern einzuführen und bei offensichtlichen Sprachdefiziten, eine Ganztagskindergartenpflicht einzuführen. Ganztagsschulen sind ebenso erforderlich, wie die Abschaffung der Hauptschulen als reine Auffangbecken für die Bildungsverlierer. Auch die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen muss bedacht werden, in Fällen, bei denen ambulante Betreuung und freiwillige Angebote nicht greifen. Auch die enge Zusammenarbeit von Schule und Polizei ist zumindest bei Gewaltakten erforderlich. Schulen dürften dann nicht nur mit den eigenen pädagogischen Mitteln arbeiten, wie viele Lehrer der Autorin aus ihrer Praxis an verschiedenen Schulen berichteten. Zu dem Gegenargument des Datenschutzes sagt Heisig: „Kinderschutz geht vor Datenschutz“ (S. 114). Rassismus sowohl von Seiten der Migranten gegen die Minderheit deutscher Schüler als auch von Seiten Deutscher gegen Migranten muss entschieden und sensibel entgegengetreten werden. In den Lehrplan der Schulen sollte das Erlernen von Sekundärtugenden, wie Pünktlichkeit, Ordnung, Fleiß, Pflichtbewusstsein und Rücksichtnahme, aufgenommen werden. Diese Tugenden werden bei Praktikumsplätzen und Lehrstellen vorausgesetzt.
Heisig selbst wollte den Eltern in den Schulen den Zusammenhang von Kriminalprävention und Unterricht klarmachen. Als sie von Lehrern immer wieder hörte, dass die entsprechenden Migranteneltern nicht kommen würden, suchte sie sich Verbündete. Für Elternabende mit türkischen Eltern das Türkisch-Deutsche Zentrum (TDZ) in Neukölln mit einem unterstützenden Ansprechpartner. Für die arabischen Eltern war die Deutsch-Arabische unabhängige Gemeinde (DAUG) der Ansprechpartner. Neuköllns Bürgermeister Buschkowsky kam Heisigs Wunsch nach, den Bezirksverordneten-Saal des Rathauses zur Verfügung zu stellen, um die Bedeutung der Veranstaltung zu unterstreichen. Der türkische Elternabend war ein Erfolg. Der mit den arabischen Eltern weniger. Deshalb suchte die Autorin neue Zugangsweisen, mehr über Verbände und Vereine. Die Einladungen gingen nicht von den Schulen aus, sondern von Kazim Erdogan, einem Mitarbeiter des psychosozialen Dienstes des Bezirksamtes Neukölln, der auch viele Integrations- Projekte betreut. Er ist bekannt bei den Migranten, genießt das Vertrauen und kennt den Zugang zu der Zielgruppe.
Die Situation des Jugendamtes in Neukölln ist katastrophal. Wegen ständiger Einsparungspolitik können wichtige Aufgaben nicht mehr übernommen werden. Immer mehr wird an freie Träger abgegeben, ein unübersichtlicher Markt mit wenig Kontrolle sei hier entstanden. Der Abbau der Polizei stellt ebenfalls ein Problem bei der Bekämpfung der Jugendgewalt dar. Nach Heisig ist die Polizeipräsens im öffentlichen Raum zu vervielfachen und die Autorität der Beamten, die zunehmend verloren geht, durch schnellere staatliche Reaktionen auf Straftaten zu stärken. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führte im Auftrag des Bundesinnenministeriums eine deutschlandweite Repräsentativbefragung bei 44.610 Schülern verschiedener Schultypen der neunten Klasse durch. Die Autorin zitiert und kritisiert einige Zahlen und Zusammenhänge daraus und verweist auf die Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (Heft 2/09). Ein drastischer Anstieg der Jugendgewalt, wie oft in den Medien dargestellt, lasse sich nach den Untersuchungen des KFN nicht bestätigen. Das Anzeigeverhalten nach einer Straftat weise ethnische Unterschiede auf, was die Vergleichbarkeit der Zahlen einzelner ethnischer Gruppen erschwere. Ein „deutsches Opfer“ zeige hiernach den „deutschen Täter“ in nur 19,5 Prozent der Fälle an, aber ein „deutsches Opfer“ zeige einen „zugewanderten Täter“ in 29,3 Prozent der Fälle an. Ein „migrantisches Opfer“ zeige einen „deutschen Täter“ in nur 18,9 Prozent der Fälle an. Daher sollen junge Migranten dieser KFN Studie nach in allen Bereichen und Statistiken der Strafverfolgung deutlich überrepräsentiert“ sein (S.136, 137). Dennoch scheinen Jugendliche mit Migrationshintergrund eine größere Gewaltbereitschaft aufzuweisen und häufiger Gewalttaten auszuführen. Heisig sieht die Tatsache, dass ausschließlich Schüler der neunten Klasse befragt wurden und zu 50 Prozent Mädchen, die signifikant weniger Straftaten begehen als Jungs und die Mehrheit oberhalb des Hauptschulniveaus liege, sehr kritisch (vgl. S. 139). Nach ihren Erfahrungen erreichen viele delinquente Jugendliche dieses Schuljahr gar nicht. In sozialen Brennpunkten sei der Standard der Schullaufbahn sechs Jahre Grundschule und das Abgangszeugnis nach der dreimal durchlaufenen siebten Klasse Hauptschule. Etwa 20 Prozent der Neuköllner Hauptschüler bleiben der Schule dauerhaft fern (vgl. S. 139). Dass „migrantische Täter“ häufiger von „deutschen Opfern“ angezeigt werden würden und es dadurch in der Statistik zu einer Schieflage komme, widerspricht Heisigs praktischen Erfahrungen (S. 141). Weiter beklagt die Autorin aus ihrer Erfahrung, dass von Nachbarn, Erzieherinnen, Lehrern, Jugendamtsmitarbeitern und Ärzten offenbar fast keine vorliegenden Fälle von Kindesmisshandlung oder sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen von Kinder aus Migrantenfamilien angezeigt werden würden. Sie stellt sich die Frage, ob hier weggeschaut wird, denn die Studie ermittelte auch, dass Kinder aus Migrantenfamilien häufiger häuslicher Gewalt ausgesetzt seien als deutsche Kinder. Sind die Gründe Bequemlichkeit oder Angst seitens der Deutschen? Die Autorin kritisiert an der KFN Studie, dass nur die geistige Haltung der deutschen Jugendlichen gegenüber Ausländern, Antisemitismus und Rechtsradikalismus erfragt worden sei. Es müsse auch bei jugendlichen Migranten nach innerfeindlichem, antisemitischem und schwulenfeindlichem Gedankengut geschaut werden.
Im sechsten Kapitel geht die Autorin auf die Umsetzung von richterlichen Weisungen und Maßnahmen wie Täter-Opfer-Ausgleich und Anti-Gewalt-Maßnahmen bei freien Trägern ein. Es wird kritisiert, dass es zu viele Einzelinitiativen gibt, die Angebotspalette unübersichtlich sei und teilweise zu wenig Transparenz vorhanden sei. So kommt es, dass Richter nicht selten die Teilnahme an Kursen und Trainings verordnen, ohne wirklich die Passgenauigkeit für den jeweiligen Klienten beurteilen zu können.
Anschließend wird eine länderübergreifende Betrachtung vorgenommen. Wie machen es die anderen? In Oslo werden zum Beispiel Daten zwischen verschiedenen Institutionen, die mit auffälligen, gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen zu tun haben ausgetauscht, um früher intervenieren zu können. In Glasgow wird sehr viel auf Videoüberwachung gesetzt. In London wird in hochbelasteten Stadtteilen eine sogenannte „Zero-Tolerance-Strategie“ gefahren, den Gangs wird vermittelt, dass Daten gesammelt werden, ein intensiver Datenaustausch betrieben wird und ebenso schnell wie konsequent gehandelt wird. In Rotterdam werden präventive Maßnahmen mit repressiven eng verbunden. Vernetzung, Datensammeln und Kooperation in kleinen Einheiten sind hier der Ansatz, um Jugendgewalt zu begegnen. Eltern von kriminell in Erscheinung tretenden Kindern und Jugendlichen werden in die „Elternpflicht“ genommen, bekommen Auflagen, aber auch Hilfestellung und Sanktionen, wenn sie dies alles nicht annehmen. Auch Sozialleistungen können in diesen Fällen gekürzt werden.
Die einbezogenen Nachbarn haben auch das Problem der Jugendgewalt und der zumindest teilweise fehlgeschlagenen Integration von Migranten und den Problemvierteln. Der bessere Datenaustausch zwischen den einzelnen beteiligten Behörden wird in den erwähnten Großstädten praktiziert und wäre für Deutschland auch in Betracht zu ziehen. Heisig sieht das als notwendig an, um die Probleme in den Griff zu bekommen.
Im siebten Kapitel stellt die Autorin das „Neuköllner Modell“ und die „Task Force Okerstraße“ (TFO) als neue Wege im Umgang mit Jugendgewalt vor. Durch die Erkenntnis, dass die Justiz, so wie sie in Deutschland praktisch organisiert ist, häufig nicht optimal die gewünschte Wirkung erzielt, macht sich Heisig Gedanken über Verbesserungen in der Praxis. Mit einem Richterkollegen zusammen beleuchtet sie Zuständigkeiten und Abläufe und sucht Schwachstellen in der Praxis. Ein Negativpunkt ist, dass zu viel Zeit von der Tat bis zur Hauptverhandlung vergeht und es soll im Jugendrecht pädagogisch sinnvoll gehandelt werden. Die Autorin erklärt aus der Mutterrolle, was alle Eltern nachvollziehen können, dass ein ausgesprochenes Fernsehverbot drei Wochen nach dem verspäteten Nachhause kommen, wenig bringt. Oft finden Verhandlungen so spät statt und der Täter hat unter Umständen inzwischen andere Taten begangen, dass dieser sich wirklich nicht mehr an die Tat erinnert. So ist es eine logische Konsequenz, dass beim „Neuköllner Modell“ die Verfahrensdauer verkürzt werden soll. Auch die feste Zuständigkeit eines Richters für bestimmte Bezirke, besonders bei problembelasteten Bezirken ist notwendig. Für den besonders kriminalitätsbelasteten Problembezirk Nord-Neukölln wurden drei Richter fest für zwei Polizeiabschnitte und zwei Bereiche des Jugendamtes zugeordnet. Die Autorin war seit 2008 im Großen und Ganzen die alleinig zuständige Richterin für einen bestimmten Polizeibezirk. Die Beamten eines Polizeibezirkes müssen nicht lange Telefonlisten abtelefonieren, um zum zuständigen Staatsanwalt oder Richter zu gelangen. Heisig hatte auch engen Kontakt zu den Lehrern, besonders bei Schuldistanz-Kandidaten. Lehrer sollten sie sofort beim Fernbleiben auf ihrem Handy anrufen, nicht erst Wochen später. So lernt der Jugendliche, dass Gericht und Schule eng zusammenarbeiten. Es ist dann nicht mehr möglich vor Gericht zu erzählen, man gehe regelmäßig in die Schule und dem Lehrer das Fernbleiben mit einem Gerichtstermin zu erklären. Heisig versuchte auch nach Möglichkeit den Polizeibeamten, der das Verfahren in Gang gesetzt hatte, über das Ergebnis zu informieren. Damit wollte sie motivieren und zeigen, dass diese beschleunigten Verfahren etwas nützen. Das Modell sollte ab Juni 2010 auf ganz Berlin ausgeweitet werden.
Die „Task Force Okerstraße“ (TFO) ist ein Projekt im Neuköllner „Schillerkiez“, das in das Quartiersmanagement „Schillerpromenade“ (QM) integriert ist. Es arbeiten viele öffentliche Fachstellen und Ämter eng zusammen, ähnlich wie in Rotterdam. Es werden Informationen zusammengetragen, also Daten ausgetauscht, u. a. um die Situation für Familien und Kinder zu verbessern. Die linke Szene im „Sozialen Kampf“ agiert dagegen, fordert „Freiheit statt QM“. Heisig fragt: „Welche Freiheit?“. . . „Sind die Roma Mädchen frei, wenn sie keine Bildung erfahren, früh verheiratet werden und viele Kinder bekommen?“ . . . „Sind die Roma Männer frei, wenn sie für eine Matratze in einem Dreckloch 200,- € an irgendeinen Kriminellen zahlen und auf dem Schwarzmarkt bis zur Erschöpfung ausgebeutet werden?“ . . . „Sind die Trinker frei, wenn man sie ihrem Schicksal überlässt?“ (vgl. S. 194).
In ihren abschließenden Empfehlungen fügt Heisig noch ein paar ergänzende Denkanstöße an. So sieht sie bei „rechten“ und „linken“ Gewalttätern vorwiegend die Justiz gefordert, nämlich schnell, konsequent und hart zu reagieren. Eine Verschärfung des Jugendgerichtsgesetzes hält sie nicht für geeignet, die Jugendgewalt in den Griff zu bekommen. Da sich Gewalt begünstigende Lebensumstände häufig schon in der Kindheit zeigen, muss der Staat schon für diese Zeit Frühwarnsysteme entwickeln. Eltern und Familien sollen besser unterstützt werden, aber auch sanktioniert, wenn sie Hilfsangebote verweigern und ihre Elternpflichten nicht erfüllen. Auch über das Kürzen des Kindergeldes sollte ernsthaft nachgedacht werden. „Wenn die Menschen staatlich alimentiert werden, darf die Gemeinschaft erwarten, dass die Kinder wenigstens in die Schule geschickt werden, damit sie einen anderen Weg einschlagen und in ihrem späteren Leben auf eigenen Beinen stehen können“ (S. 199).
Eltern können wegen „Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn die Problemanalyse bei voranschreitendem gewalttätigem Verhalten von Kindern ergibt, dass das Umfeld kriminell und die weitere Entwicklung negativ vorgezeichnet ist, sollte eine Unterbringung in einem geschlossenen Heim kein Tabu sein.
Wenn Jugendliche polizeilich schon mehrfach in Erscheinung getreten sind, muss ein Jugendrichter nicht bis zur Hauptverhandlung warten, sondern er kann von § 71 JGG Gebrauch machen und schon diese dazwischenliegende Zeit nutzen, um erzieherisch einzuwirken, z. B. durch Weisungen zur Lebensführung.
Abschließend weist Heisig auf die Gefahr hin, dass sich unsere Gesellschaft in „reich“ und „arm“, „links“ und „rechts“ und „muslimisch und „nichtmuslimisch“ spalten könnte, was nicht nur die Kriminalitätsentwicklung beeinflussen würde. Eine ehrliche Debatte jenseits von Ideologien müsse darüber geführt werden, wenn die Menschen in diesem Land in Frieden, Freiheit und Gleichheit leben wollen.
Diskussion
Das Buch ist in einer klar verständlichen Sprache verfasst und möchte wohl auch alle Bürger, die sich für die Thematik interessieren, ansprechen. Vom Aufbau der Kapitel her hätte ich mir eine etwas klarere Struktur gewünscht. Ich habe für mein Arbeiten mit dem Buch die Kapitel selbst beziffert, um in der Rezension besser auf die einzelnen Kapitel eingehen zu können. Teilweise wird zwischen Fallschilderungen und Zahlen gesprungen, so z. B. im ersten Kapitel. Aber das ist rein formal und eventuell auch aus meiner ganz persönlichen Sicht beurteilt und bei einem nicht wissenschaftlichen Buch unerheblich.
Es ist kein Fachbuch in dem Sinne und stellt auch nicht den Anspruch. Eher ist es von den eigenen Erfahrungen der Autorin in der Tätigkeit als Jugendrichterin in Berlin geprägt. Sie schreibt als Jugendrichterin und als Bürgerin. Wie sie am Ende des Buches selbst mitteilt, wurde sie von den Medien als den „Schrecken von Neukölln“, „Mrs. Tough“ oder auch als „Richterin Gnadenlos“ betitelt. Aber in dem Buch kommen auch ihre Emotionen und persönliche Betroffenheit zum Ausdruck. An manchen Stellen auch Enttäuschung und Frust, wie z. B. darüber, dass sie als Jugendrichterin, nach einem Bußgeldverfahren, nicht ohne weiteres in einer Schülerkartei kontrollieren kann, ob inzwischen ein regelmäßigerer Schulbesuch stattfindet (vgl. S. 109). Man nimmt ihr ab, dass es ihr vorwiegend um bessere Chancen von Kindern und Jugendlichen geht. Hierbei müssen, konsequenter Weise, die Eltern in ihre Pflicht genommen werden. Kommen diese ihrer Pflicht nicht nach, plädiert Heisig für Sanktionen, zum Wohle der Kinder. Sie macht diesbezüglich keinen Unterschied zwischen deutschen Eltern und Eltern mit Migrationshintergrund. Dass in dem Buch ein höheres Gewicht auf Straftaten von Migranten Jugendlichen liegt, lässt sich daraus erklären, dass Heisig aus Berliner Sicht eines Brennpunktgebietes, was ihren Arbeitsmittelpunkt darstellte, berichtet. Ein Stadtteil mit hohem Migrantenanteil und leider auch eine Tatsache, mit einer sehr hohen Jugendgewaltrate, wo Jugendliche mit Migrationshintergrund überproportional oft vertreten sind. Innerhalb der einzelnen ethnischen Gruppen wird unterschieden in integrierte Teile, die eine Bereicherung für unsere Gesellschaft sind, und in nicht integrierte Teile, die sogar Kriminalität nach Deutschland bringen (vgl. z. B. S. 88). Berechtigterweise geht sie mit Integrationsverweigerern streng ins Gericht, die in diesem Staat freiwillig leben, aber seine kulturelle und rechtliche Grundlage ablehnen. Diese Eltern nehmen ihren Kindern jegliche Chancen. Mit all diesen Ansichten ist sie ganz auf der Linie des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Buschkowsky, auch mit den Forderungen nach Kindergartenpflicht und Ganztagsschulen, um Kindern aus Problemfamilien zu besseren Zukunftschancen zu verhelfen.
Ihre persönliche Sichtweise leitet sie immer wieder mit Satzanfängen wie „aus meiner Erfahrung“ ein. Sie hat erkannt, dass die Problematik der Jugendgewalt und die zunehmende Brutalität der Gewalttäter nicht allein mit Mitteln der Strafjustiz zu bewältigen sind. Sie plädiert nicht für höhere Strafen oder die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. Ihr Ziel ist das Entstehen einer „ehrlichen Debatte jenseits von Ideologien“, mehr Hinsehen, statt Wegsehen in allen Bereichen, wo Jugendgewalt und Elterngewalt in Erscheinung treten. Hier sind wir alle als Bürger und Nachbarn gefragt, aber auch die Fachkräfte in Kindergärten, Schulen, Jugendämtern und die Ärzte. Heisig spricht sich für eine engere Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen, gegebenenfalls mit einer Lockerung des Datenschutzes, wie in anderen europäischen Ländern, aus. Gegen datenschutzrechtliche Bedenken hält sie entgegen, dass Datenschutz nicht dem Täterschutz dienen darf. Vielmehr müsse „Kinderschutz vor Datenschutz“ (S. 95) gehen. Dies ist in Kapitel vier im Zusammenhang mit der Clan Kriminalität angeführt und absolut einleuchtend.
An vielen Stellen versucht die Autorin die Sozialisationsbedingungen der Täter zu erfassen, sich Taten zu erklären, ohne sie entschuldigen zu wollen. Das tun sicher viele Richter. Aber in dieser Intensität, mit so viel persönlichem Einsatz, war sie sicher eine Ausnahme. Sie begnügte sich nicht damit, ihren Job zu machen, sondern wollte über das Aufspüren von Schwachstellen zu einer noch besseren und effektiveren Arbeit gelangen. Die Erkenntnis, dass es vor Gericht schon oft zu spät ist, dass schon in den Schulen z. B. mit Schuldistanz schneller und konsequenter gehandelt werden muss, wird neben wissenschaftlichen Untersuchungen auch von ehemaligen Jugendgewalttätern bestätigt. So auch von dem früheren Gangmitglied und heutigen Quartiersmanager Fadi Saad, der dies immer wieder in Talkrunden erläutert und in „a tempo“ (8/ 2010) im Interview geäußert hat. In der Sendung von Markus Lanz vom 2. September 2010 im ZDF äußerte er dem Sinn nach, dass da etwas nicht stimmt in einer Gesellschaft, wenn der Richter immer wieder mehr Mitleid mit dem Täter als mit dem Opfer hat. So war es offenbar bei ihm in den Verhandlungen. Er war acht Mal vor Gericht, bis es dann vier Tage Arrest gab. Die Kritik daran, dass schwierige Schüler in Schulen herumgereicht werden wie eine „heiße Kartoffel“, ist berechtigt, oder auch das Verschieben der Verantwortlichkeit von einer Institutionen zur anderen. Gründe hierfür sind neben eigener Überforderung, mangelnder Kapazitäten, Kompetenzgerangel auch teilweise Bequemlichkeit. Auf der Strecke bleibt hierbei das Kind oder der Jugendliche. Man wird ein Kind nicht auf den rechten Weg bringen, wenn man als Erwachsene und pädagogische Fachkräfte vermittelt, wir werden mit Dir nicht fertig, wir wissen auch nicht weiter. Einfach in eine andere Klasse oder Schule verweisen, löst die Ursache des auffälligen Gewaltverhaltens nicht. Dies kann eine Konsequenz von Fehlverhalten sein, aber begleitend müssen Möglichkeiten der Unterstützung von Verhaltensänderungen geboten werden, sofern diese angenommen werden. Ansonsten stimme ich mit Heisig überein, dass dann gut qualifizierte geschlossene Einrichtungen genutzt werden müssen. Dies muss zum Schutz weiterer potentieller Opfer geschehen und um dem Täter dabei zu helfen, später ein straffreies Leben führen zu können. Dann gibt es noch die zunehmenden Fälle von noch nicht strafmündigen Kindern, die ohne Eltern nach Deutschland geschickt und als Drogenkuriere eingesetzt werden. Nachdem sie von der Polizei erwischt worden sind, werden sie in offene Betreuungsorganisationen gegeben, von wo aus sie immer wieder fliehen. Auch hier bin ich auf Heisigs Seite. Wenn diese Kinder hier sind und Angebote nicht freiwillig annehmen, haben sie nur eine realistische Chance durch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Wir müssen uns diesbezüglich von den alten Bildern der Heimerziehung lösen. Es gibt Heime, die sowohl Wärme geben, Akzeptanz vermitteln und therapeutisch auf hohem Niveau arbeiten. Aber neben den Vorbehalten, nicht zuletzt im pädagogischen und sozialpädagogischen Bereich, spielt hier sicher auch der Kostenfaktor eine nicht unerhebliche Rolle. Auch Heisigs Forderung nach mehr Kontrolle von sozialen Organisationen und Anbietern ist berechtigt. Das Andenken von Drogentests bei besonders brutalen Gewalttaten, auch ohne Anzeichen, macht Sinn, denn auch die Tatsache, dass der Missbrauch von Alkohol und anderer Drogen Hemmschwellen senkt, aggressiver und brutaler macht, ist hinreichend bekannt. Erst wenn der Richter die Kenntnis davon hat, kann er diesbezüglich, Weisungen oder Therapieauflagen aussprechen.
In Zeiten „Sarrazins“ scheint mir ein Ergebnis der zitierten KFN Untersuchung als besonders hervorhebenswert, dass nämlich die Ursachen für die Unterschiede im Gewaltverhalten von Migranten und Deutschen vollständig mit den unterschiedlichen sozialen, schulischen und familiären Rahmenbedingungen zu erklären seien. Jugendliche aus Migrantenfamilien sind häufiger als deutsche Jugendliche Opfer von häuslicher Gewalt. Weitere Faktoren seien schlechte schulische Integration und daraus resultierende Schuldistanz, sowie Alkohol- bzw. Drogenkonsum. Bei 25 Prozent der Migranten Jugendlichen sei der Männlichkeitswahn fest verankert, aber nur bei 5 Prozent der deutschen männlichen Jugendlichen. Aus der Untersuchung des KFN geht hervor, dass geringere Gewaltraten mit verbesserten Bildungschancen verknüpft sind. (vgl. S. 137). Dies ist also eine wesentliche Stellschraube, die es zu nutzen gilt.
Heisigs Kritik an der KFN Befragung finde ich zumindest zum Teil für nicht gerechtfertigt. So kann man dem Forschungsbericht der Befragungsstudie sehr wohl entnehmen, dass auch der Frage nachgegangen wurde, ob Jugendliche mit Migrationshintergrund auch schon Deutsche beschimpft oder attackiert haben, weil sie Deutsche sind. Die Autorin gibt als Quelle für die KFN Befragungsdaten das Heft 2/09 der „Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe“ an. Vielleicht liegt es daran, dass sie den Forschungsbericht der Studie selbst nicht vorliegen hatte. Auch ihr Erstaunen, dass Dr. Pfeiffer in den Medien angesprochen hat, dass strenggläubige muslimische Jugendliche gewaltbereiter sind als ihre christlichen Altersgenossen, wovon nichts in dem zitierten Zeitschriftenartikel gestanden habe, legt meine Vermutung nahe, denn in der Studie wird auch der Zusammenhang von Religiosität und Gewalt untersucht. Und es kommt zu Tage, dass mit zunehmender Religiosität die Integration zurückgeht und in muslimischen Familien die Religion einen höheren Stellenwert und mehr Beachtung hat. Allerdings kann von den erhobenen Daten keine Aussage über Ursache und Wirkung abgeleitet werden. Der Forschungsbericht der Befragungsstudie ist mehr als 300 Seiten stark und der zitierte Zeitschriftenartikel ist eine sehr verkürzte Zusammenfassung einiger Thesen und kann nur wenige Fakten beleuchten. Auch den erwähnten Forschungsbericht lohnt sich, nebenbei bemerkt, zu lesen (über die Homepage des KFN).
Fazit
Würde Frau Heisig noch leben und wäre das Buch von Sarrazin nicht so schnell nach ihrem Buch erschienen, würde sie in den Talkrunden gehört werden und diskutieren und in den Medien Interviews geben. Sie hat von ihren persönlichen Erfahrungen berichtet und auch unbequeme Tatsachen angesprochen. Wesentlich erscheint mir noch einmal hervorzuheben, dass es der Autorin um den Menschen geht, um bessere Chancen der Kinder und Jugendlichen, besonders ihrer Klientel, auch der Migranten. Es ist nicht populistisch oder menschenverachtend geschrieben. Für mich liegt hierin die Stärke und Glaubwürdigkeit. Eine ehrliche Bestandsaufnahme, ohne Tabus, aber die Achtung der Menschen, um die es geht, nicht aus dem Auge zu verlieren. Wie Heisig sagt, kommen wir in bestimmten Fällen, die keine Hilfsangebote annehmen, immer wieder Schlupflöcher nutzen, mit „pseudoliberaler Heuchelei“ nicht zum Ziel. Hier müssen dann auch Maßnahmen wie das Unterbringen in geschlossenen Heimen durchgesetzt werden, oder ein besserer Datenaustausch der betroffenen Behörden stattfinden können, im Interesse der Kinder und Jugendlichen.
Ich würde mir wünschen, dass vor allem sehr viele Jugendrichter das Buchen lesen. Fachkräfte, die im pädagogischen Bereich arbeiten und täglich mit Gewalt zu tun haben, können auch ihren Anteil und die Bedeutung ihrer Verantwortung in dem Entwicklungskreislauf der Gewalt aus Sicht der Jugendrichterin erkennen. Nicht zuletzt können sich Politiker Denkanstöße holen. Denn Prävention und auch konsequente Reaktion bedeuten mehr Personal und kosten somit mehr Geld. Aber es steht auch viel auf dem Spiel. Hier scheint diese Investition in die Zukunft als unerlässlich. Aber nicht zuletzt ist das Buch auch für interessierte Laien lesenswert. Denn wir sind auch als Mitbürger und Nachbarn angesprochen.
Rezension von
Beate Sonsino
M.A. - Tätig in der Aus- und Fortbildung von Lehrern und pädagogischem Fachpersonal
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Zitiervorschlag
Beate Sonsino. Rezension vom 27.10.2010 zu:
Kirsten Heisig: Das Ende der Geduld. Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter. Verlag Herder GmbH
(Freiburg, Basel, Wien) 2010.
ISBN 978-3-451-30204-6.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/10003.php, Datum des Zugriffs 07.11.2024.
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