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Thomas Trenczek: Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren

Rezensiert von Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, 23.03.2004

Thomas Trenczek: Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Konzeption und Praxis der Jugendgerichtshilfe. Juventa Verlag (Weinheim) 2003. 240 Seiten. ISBN 978-3-407-55906-7.
Reihe: Schriftenreihe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen - H. 34.

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Hintergrund

Mit der Sprachregelung fängst es schon an! Der Begriff "Jugendgerichtshilfe" (JGH) ist seit vielen Jahren suspekt und obsolet geworden, suggeriert er doch die "dienende" bzw. helfende Funktion der Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen, die nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für die Justiz, insbesondere für das Jugendgericht tätig werden. Despektierlich war lange Zeit die Rede vom "Souterrain der Justiz" oder vom "Dackel des Försters", wenn die Aufgaben der JGH und die daraus abgeleitete Praxis einer sozialen Arbeit bewertet wurden, die sich selbst gegenüber der Justiz als geradezu unterwürfig verhielt. Spätestens mit der seit 1991 geltenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im SGB VIII hat sich ein neu entwickeltes Selbstverständnis dieses Arbeitsfeldes herauskristallisiert. Nunmehr heißt es in der Diktion des § 52 SGB VIII "Mitwirkung der Jugendhilfe im Verfahren nach dem JGG" mit der Konsequenz, dass das Jugendamt die Aufgabe der JGH unter den gesetzlichen Prämissen der Jugendhilfe autonom zu erfüllen hat und die sozialpädagogischen Fachstandards alleiniger Maßstab für ihr Tätigwerden sind. Dieser - wie es hin und wieder in der Literatur angemerkt wurde - Paradigmenwechsel verlangt ein radikales Umdenken bei den Fachkräften in der Jugend (-gerichts)hilfe. Über die Sozialdatenerhebung, die Abfassung von Stellungnahmen für den Jugendrichter und den Auftritt vor Gericht hinaus stehen nunmehr auf dem Handlungskatalog: Angebote zur U-Haftvermeidung, Organisation und Durchführung von sozialen Trainingskursen, Betreuungen, Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren, Betreuung während der Haftzeiten, engmaschige Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe, Polizei, Justiz und eine verstärkte Öffentlichkeits- und präventionsarbeit.

Inwiefern diese umfassenden Aufgaben in der Praxis auch realisiert werden, blieb knapp 10 Jahre nach Inkrafttreten des SGB VIII eine unbeantwortete Frage. Mit dem nunmehr vorliegenden Forschungsbericht, in dem die Ergebnisse der 1998/99 bundesweit durchgeführten JGH-Umfrage dokumentiert sind, werden zum ersten Mal umfassend Auskünfte über die Arbeitsinhalte und Vorgehensweisen der Mitarbeiter der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Mitwirkung im Jugendstrafverfahren erteilt.

Aufbau und Inhalt

Im ersten Teil der Publikation wird in die Diskussion über Funktion und Aufgaben der JGH eingeleitet. Neben der Darstellung der Traditionszusammenhänge und der Kritik an der Praxis skizziert Trenczek die JGH unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen als Teil der Jugendhilfe.

Zentraler Schwerpunkt der Publikation bilden die Ergebnisse der JGH-Umfrage. Insgesamt haben sich 529 MitarbeiterInnen an der Umfrage beteiligt, die deutlich mehr als einem Drittel der 619 Jugendämtern in Deutschland zugerechnet werden können. Neben den personenbezogenen Daten wurden in folgenden fünf Komplexen Fragen gestellt:

  • zur Organisation der JGH,
  • zu Arbeitsinhalten und -abläufen,
  • zu den von der JGH betreuten Jugendlichen/bearbeiteten Fällen,
  • zur Kooperation mit anderen Verfahrensbeteiligten,
  • zu den sozialpädagogischen und jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sowie
  • zur momentanen Zufriedenheit der Mitarbeiter mit der beruflichen Situation.

Die Untersuchungsergebnisse sind u.a. differenziert nach dem Spezialisierungsgrad und der regionalen Zugehörigkeit. Im letzten Teil werden die Umfrageergebnisse einer zusammenfassenden Bewertung unterworfen. Hervorzuheben sind die umfassenden Angaben zur Literatur und Auswahlbibliographie.

Diskussion

Das große Verdienst dieser Untersuchung ist, die JGH vom Dunkel- ins Hellfeld übertragen zu haben. Diese Momentaufnahme verschafft einen längst überfälligen Einblick in ihre aktuellen Organisationsstrukturen und ihre Aufgabenwahrnehmung unter veränderten rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen. Dabei fällt positiv auf, dass der Autor die der Untersuchung zugrundeliegenden Fragestellungen sehr nah an der Praxis orientiert hat. Dies ist wohl nicht zuletzt der engen Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft JGH in der DVJJ geschuldet. Insgesamt konturiert sich durch die vorgelegte Untersuchung ein Bild einer JGH im Umbruch. Das wohl vermutete und gleichwohl ernüchternde Fazit mündet in der Feststellung, dass die sozialpädagogischen Betreuungsleistungen im Rahmen der JGH weit unterentwickelt sind und dies gerade auch im Hinblick auf ein frühzeitiges Intervenieren und Anbieten von Jugendhilfeleistungen gilt, um eine informelle Verfahrenserledigung zu fördern. Nach wie vor richtet sich die JGH-Tätigkeit schwerpunktmäßig auf die gerichtliche Hauptverhandlung und verharrt damit in traditionellen Mustern.

Fazit

Die Untersuchung von Trenczek leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Diskussion um die notwendige Weiterentwicklung der JGH. Allen, die an diesem Prozess - in Theorie und Praxis - mit Engagement und Interesse beteiligt sind, sei dieses Buch zur gründlichen Lektüre wärmstens empfohlen.

Rezension von
Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk
Rechtsanwalt, emeritierter Hochschullehrer an der Hochschule Düsseldorf, Vorsitzender der Brücke Köln e.V.
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Es gibt 21 Rezensionen von Klaus Riekenbrauk.

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Zitiervorschlag
Klaus Riekenbrauk. Rezension vom 23.03.2004 zu: Thomas Trenczek: Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Konzeption und Praxis der Jugendgerichtshilfe. Juventa Verlag (Weinheim) 2003. ISBN 978-3-407-55906-7. Reihe: Schriftenreihe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen - H. 34. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/1009.php, Datum des Zugriffs 10.10.2024.


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