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Peter Hennen: Musiktherapie als Hilfe zur Erziehung

Rezensiert von Prof. em. Dr. Wolfgang Krieger, 28.12.2010

Cover Peter Hennen: Musiktherapie als Hilfe zur Erziehung ISBN 978-3-89500-741-5

Peter Hennen: Musiktherapie als Hilfe zur Erziehung. Therapeutische Leistungen im Auftrag der Jugendhilfe. Dr. Ludwig Reichert Verlag (Wiesbaden) 2010. 111 Seiten. ISBN 978-3-89500-741-5.
Reihe: Frankfurter Texte zur Musiktherapie - Band 2. Zeitpunkt Musik. Forum Zeitpunkt.

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Thema

Das Buch „Musiktherapie als Hilfe zur Erziehung“ wendet sich einem bisher wenig behandelten Thema zu. Obschon immer häufiger Musiktherapeuten den Versuch unternehmen, musiktherapeutische Angebote auch für die Jugendhilfe zu entwickeln, sind bisher die hier bestehenden Möglichkeiten literarisch kaum dargestellt worden. Diesem Anliegen widmet sich Peter Hennen, Musiktherapeut und Dipl.-Sozialarbeiter in stationären Angeboten der Jugendhilfe, mit seinem vor allem für den freiberuflich praktizierenden Musiktherapeuten engagierten Büchlein. Der Autor sieht dabei das musiktherapeutische Angebot nicht nur als eine die Hilfen zur Erziehung ergänzende therapeutische Maßnahme, sondern er möchte sie selbst als eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung profilieren.

Aufbau

Der Aufbau des Buches ist von einem Dreischritt geprägt:

  1. einer Einführung in die fachlichen Grundlagen der Jugendhilfe und insbesondere der Hilfen zur Erziehung,
  2. einer Positionierung der Musiktherapie für den Bereich der Erzieherischen Hilfen und schließlich
  3. der Entwicklung eines Konzeptes von Musiktherapie als ambulanter Hilfe zur Erziehung.

Inhalt

Die Arbeit führt zunächst überblicksartig in die Angebotsbereiche der Jugendhilfe ein (Kap. 1) und skizziert sie stichwortartig als Bedingungsfeld für ein musiktherapeutisches Engagement.

Der Autor schließt sodann (Kap. 2) – ebenfalls noch einführend – die Ergebnisse einer kleiner Email-Umfrage bei musiktherapeutischen Kollegen an, die vor allem dokumentiert, dass die Möglichkeiten, musiktherapeutische Angebote in den Hilfen zur Erziehung anzubieten und mit dem Jugendamt abzurechnen, kaum bekannt sind und die wenigen, die sie anbieten, diese fast ausnahmslos im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII leisten.

Das dritte Kapitel ist der Einführung in die Hilfen zur Erziehung gewidmet. Es beschreibt in kompakter Form die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung einer erzieherischen Hilfe, das Verfahren der Auswahl der Hilfe und der Hilfeplanung, die verschiedenen Wege zur Initiierung einer Hilfe zur Erziehung, den Adressatenkreis und die besondere Stellung von ambulanten Erziehungshilfen.

Die klassischen Formen der Erzieherischen Hilfen werden im vierten Kapitel – ergänzt um die jeweiligen Gesetzestexte – präzisiert.

Mit dem fünften Kapitel beginnt der zweite Teil der Erörterung, der sich gewissermaßen als Kernstück des musiktherapeutischen Selbstverständnisses für Angebote der Erzieherischen Hilfen verstehen lässt. Hier positioniert sich der Autor in Fragen des Verhältnisses von Therapie und Pädagogik ebenso wie in Fragen der Integrierbarkeit therapeutischer Angebote in die Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung. Er diskutiert die wichtigsten bestehenden heil- und sozialpädagogisch ausgerichteten Musiktherapie-Konzepte und bewertet ihre Eignung für das Einsatzgebiet der Erzieherischen Hilfen. Das Konzept der „sozialpädagogischen Musiktherapie“ von Almut Seidel scheint Hennen dabei wegen seiner offenen Indikation und seiner Abgrenzung vom klinischen Einsatzgebiet in besonderer Weise für die Anwendung in den Erzieherischen Hilfen geeignet.

Unter der Überschrift „Grenzen der klassischen Erziehungshilfen und Argumente für das therapeutische Setting“ befasst sich der Autor in Kapitel 6 mit der grundsätzlichen Frage nach dem „besonderen Potenzial der Musiktherapie als Methode der Hilfe zur Erziehung“. Methodische Erörterungen zur musiktherapeutischen Arbeit in den Hilfen zur Erziehung werden in diesem Abschnitt aber kaum angedeutet. Auch im Blick auf die spezifischen Stärken der musiktherapeutischen Arbeit, die sich gerade für die Zielsetzungen erzieherischer Hilfen nutzen ließen, bleibt der Text sehr zurückhaltend und beschränkt sich auf wenige zitierte Hinweise (Kap. 6.4.1). Hennen argumentiert hier stärker mit den Mängeln und Grenzen der Praxis der Hilfen zur Erziehung, die vielleicht (auch) durch ein musiktherapeutisches Angebot kompensiert werden könnten: der Überbetonung systemischer, das Umfeld einbeziehender, lebensweltlicher Orientierungen, der Überforderung von Kindern durch Gruppenarrangements, der Widersprüchlichkeit der Erzieherrollen in stationären Settings und den „Versorgungslücken“ hinsichtlich einzelfallbezogener Angebote und Übergangslösungen. Vielleicht ist diese „komplementäre“ Orientierung der Argumentation auch dem Umstand geschuldet, dass es angesichts der Vielfalt und Unterschiedlichkeit musiktherapeutischer Ansätze kaum möglich ist, universelle Ansprüche und Qualitäten von Musiktherapie allgemein auszuweisen.

Genauer nimmt es der Autor hingegen mit der Differenzierung möglicher musiktherapeutischer Angebote nach den verschiedenen Formen der Hilfen zur Erziehung (Kap. 7). Entlang der im KJHG spezifizierten Zielsetzungen der einzelnen Formen buchstabiert Hennen aus, welche Bedeutung einem musiktherapeutischen Engagement in der jeweiligen Hilfe zukommen könnte, stellt die Literaturlage dar und gibt wertvolle Tipps für die Konzeptionierung eines musiktherapeutischen Angebots in der jeweiligen Hilfeform.

Mit diesem Kapitel ist der Übergang geschaffen zur Entwicklung einer Konzeption von Musiktherapie als ambulanter Hilfe zur Erziehung. Erfreulich ist, dass Hennen sich im achten Kapitel der schwierigen Aufgabe stellt, etwas Licht in den sozialrechtlichen Hintergrund der Leistungserbringung zu bringen und dabei auch den kontroversen Fragen nach der Trägerschaft (freie Träger, privat-gewerbliche Träger, frei-gemeinnützige Trägern etc.) und den verschiedenen rechtlichen Anforderungen für stationäre und ambulante Erziehungshilfen nachgeht. Der Autor beschreibt die verschiedenen Verfahren und Voraussetzungen der Kostenübernahme durch das Jugendamt auf der Basis einer Vereinbarung zur Kostenübernahme nach §77 oder einer Leistungsvereinbarung nach §78b-g SGB VIII. Davon zu unterscheiden ist wiederum die Kostenübernahme durch einen freien Träger der Jugendhilfe, wenn der Musiktherapeut seine Leistungen dort nur auf Honorarbasis anbietet, oder auch die Kostenübernahme durch den Leistungsempfänger selbst. Die Darstellung macht deutlich, dass in Deutschland bezüglich der Kostenübernahme für musiktherapeutische Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine erhebliche Konfusion besteht, zumal es den Ländern überlassen bleibt, die Anwendung der rechtlichen Grundlagen zur Leistungsvereinbarung auf andere Hilfen auszudehnen.

Zum Ende der Arbeit (Kap. 9) wird es dann richtig konkret: Der Autor entwickelt über zehn Seiten hinweg regelrechte Vorlagen zur Erstellung eines Konzepts von Musiktherapie als einer ambulanten Hilfe zur Erziehung, wie es beispielhaft einem Jugendamt angeboten werden könnte. Der Praktiker findet hier eine gut strukturierte, auf die behördlichen Bedürfnisse ausgerichtete Checkliste mit exemplarischen Formulierungen.

Fazit

Zusammenfassend kann folgendes Resümee gezogen werden: Nützlich ist die Arbeit mit Sicherheit für Musiktherapeuten, die ihr Tätigkeitsfeld auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung ausdehnen oder spezifizieren wollen. Sie gewinnen einen ersten Einblick in dieses Gebiet der Jugendhilfe und finden hier eine hilfreiche und ermutigende Sammlung von Informationen, die für einen Antrag auf Kostenübernahme oder eine Leistungsvereinbarung beim Jugendamt notwendig sind. Weniger geeignet ist das Buch für den methodisch oder konzeptionell interessierten Leser, der sich Antworten auf die Frage nach besonderen Formen der Musiktherapie in den Hilfen zur Erziehung erwartet. Hier können aber vielleicht andere Arbeiten weiterführen, die ebenfalls aus Projekten des Masterstudiengangs Musiktherapie an der Fachhochschule Frankfurt hervorgegangen und in der Reihe „Frankfurter Texte zur Musiktherapie“ erschienen sind oder noch erscheinen werden.

Rezension von
Prof. em. Dr. Wolfgang Krieger
Rezensent: Prof. emerit. Dr. Wolfgang Krieger, Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen am Rhein, Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Systemische Soziale Arbeit (DGSSA) und Mitglied der der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)
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Es gibt 9 Rezensionen von Wolfgang Krieger.

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ISSN 2190-9245