Suche nach Titel, AutorIn, RezensentIn, Verlag, ISBN/EAN, Schlagwort
socialnet Logo

LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bernd Dimmek: Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher

Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 19.07.2011

Cover  LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bernd Dimmek: Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher ISBN 978-3-89967-645-7

LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bernd Dimmek: Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher. Pabst Science Publishers (Lengerich) 2010. 131 Seiten. ISBN 978-3-89967-645-7.

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.

Kaufen beim socialnet Buchversand

Thema

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) legt mit der aktuellen Publikation die Ergebnisse einer Studie zur Wirksamkeit der Maßregelbehandlung suchtkranker Straftäter vor. Neben der Darstellung der Rückfallhäufigkeit bzgl. Suchtmittelkonsum und Straffälligkeit legen die AutorInnen großen Wert auf korrespondierende biografische Daten und Behandlungsmaßnahmen. Die Untersuchung zielt auch auf den Zusammenhang von klinischer Prognoseeinschätzung und späterer Deliktrückfälligkeit. Hier fällt auf, dass Patienten mit einer ehemals negativen Legalprognose ein im Verhältnis tatsächlich positiveres Legalverhalten zeigen, als Patienten mit einer ehemals positiven Prognoseeinschätzung.

Herausgeber

Das Projekt „Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher“ des LWL wurde durch eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern, unter Leitung von Bernd Dimmek, der beteiligten Maßregeleinrichtungen begleitet. Die Herausgeber arbeiten in unterschiedlichen Funktionen in diesen Vollzugskliniken.

Aufbau und Inhalt

Der Projektbericht ist in 10 Kapitel gegliedert. Neben Abschnitten zum Projekthintergrund, Datenschutzkonzept und forschungstechnischen Fragestellungen nehmen die Kapitel zur Ergebnisdarstellung und –diskussion den größten Raum ein. Nach dem Literaturverzeichnis findet sich im Anhang ein tabellarischer Überblick der Studienergebnisse, die verwendeten Datenerhebungsbögen und ein Auswertungsschema zur Arbeit mit Bundeszentralregisterauszügen.

Projekthintergrund

Ausgangspunkt der vorliegenden Studie ist die unzureichende Datenlage zur Einschätzung des Erfolgs der Unterbringung und Behandlung im Maßregelvollzug gem. § 64 StGB im Versorgungsgebiet des LWL. Das Studienkonzept zielt darauf „Aufschluss über den Verlauf der Legalbewährung … zu erhalten, … konkret die Art und Häufigkeit erneuten Suchtmittelkonsums sowie erneuter strafbarer Handlungen“ (9). Ebenfalls sollten die damit korrespondierenden Befunde zur erfolgten Wiedereingliederung der ehemaligen Maßregelpatienten in soziale Bezugssysteme dargestellt werden. Schließlich sollte überprüft werden, ob die Behandlungserfolge im Maßregelvollzug mit den Ergebnissen anderer (z. B. rentenversicherungsfinanzierter) Kliniken vergleichbar sind.

Untersuchungsansatz

Das Studiendesign ist als retrospektive Untersuchung konzipiert. Bei dreijährigem Katamnesezeitraum seit Entlassung der Patienten aus dem stationären Maßregelvollzug wurden insgesamt 160 Patienten erfasst. In dieser Stichprobe ist eine Kontrollegruppe von n = 24 Patienten einer nicht im forensischen Kontext tätigen Suchtfachklinik enthalten. Schwerpunkte der Datenerhebung waren biografische und anamnestische Daten (die mittels eines eigenen Fragebogens erhoben wurden), Angaben zum Verlauf der stationären Behandlung (unter Bezugnahme auf die jeweilige Klinikdokumentation), sowie Angaben zur erneuten strafrechtlichen Auffälligkeit, welche mittels BZR-Auszügen und Befragung der Bewährungshilfe erhoben wurden.

Ergebnisse

Als zentrales Ergebnis benennen die Herausgeber eine Rückfallquote bzgl. erneuter Delinquenz (bei einem Katamnesezeitraum von drei Jahren) von 42,4%, d. h. der Behandlungserfolg in den untersuchten MRV-Kliniken liegt bei 57,6%. Hinsichtlich der begangenen Straftaten nach MRV-Behandlung dominieren Eigentums-, Straßenverkehrsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Dabei weist die untersuchte Population erhebliche sozio-biografische Belastungsmerkmale wie früher Beginn der Suchtentwicklung (65% konsumierten Alkohol vor dem 16 Lj., 43% Cannabis vor dem 16 Lj.), fehlende Schul- und Berufsabschlüsse (35% bzw. 63%). 40% der Patienten berichteten Gewalttätigkeit im familiären Kontext. Die aus dem MRV entlassene Patientengruppe war vor Aufnahme in der Klinik bereits zu 90% strafrechtlich in Erscheinung getreten, im Durchschnitt ergaben sich 7,6 Vorstrafen je Patient. Bei den zur Unterbringung führenden Anlassdelikten dominieren bei den drogenabhängigen Patienten Raubdelikte und Verstöße gegen das BTMG (37,7% bzw. 32,1%), bei Alkoholkranken Raub, Körperverletzung und Tötungsdelikte ( 23,3 %, 15,6% bzw. 14,4%). Die durchschnittliche Unterbringungsdauer im MRV wird mit 35,2 Monaten angegeben, wobei die Unterbringung häufig (48%) von Suchtmittelrückfällen gekennzeichnet ist. Immerhin konnten knapp 53% der Patienten vorzeitig aus der Unterbringung zur Bewährung entlassen werden, bei 42,6% erfolgte die Entlassung mit Erreichen der Höchstfrist. Die Mehrzahl der nach den beiden Entlassarten behandelten Patienten stellten die MRV-Kliniken eine günstige Prognose aus.

Als besonders problematisch schätzen die Herausgeber die Patientengruppe Alkoholkranker ein, die bereits in ihrer Biografie schon mehrfach erfolglos Entwöhnungsbehandlungen mitgemacht hatten. Von ihnen wurden 61% deliktrückfällig, gegenüber 31% der Patienten ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung. Stärker rückfallgefährdet treten Patienten mit Migrationshintergrund in Erscheinung (85,7% zu 40,6% ohne Migrationshintergrund), wobei das Fehlen verlässlicher Bezugspersonen nach der Entlassung als zusätzlicher Risikofaktor diskutiert wird. Als Protektivfaktor für eine spätere Rückfallfreiheit beschreiben die Autoren die Integration in ein Arbeitsverhältnis. Arbeitsplatzverlust, Suchtmittelkonsum und Deliktrückfälligkeit weisen einen engen Zusammenhang auf.

Die Überprüfung der aus Kliniksicht gestellten Legalprognosen mit der realen Legalbewährung ergab, dass Patienten die mit negativer Prognose entlassen wurden sich als deutlich gesetzeskonformer erwiesen hatten als erwartet. „Nur 28% der als ‚ungünstig‘ oder ‚sehr ungünstig‘ prognostizierten Patienten wurden (gegenüber 44,8% der Patienten mit ‚günstiger‘ oder ‚sehr günstiger‘ Prognose) erneut straffällig. Möglicherweise bildet sich hier die Tendenz der behandelnden Therapeuten ab, die Erfolge der eigenen Therapiemaßnahmen zu unterschätzen, bzw. vorhandene Risikofaktoren zu überschätzen.

Relevanz für die Praxis

Aus dem Datenmaterial lassen sich zahlreiche Schlussfolgerungen für die Versorgungspraxis suchtkranker Straftäter ableiten. So beschreiben die Herausgeber, dass neben der sorgfältigen Entlassvorbereitung Hilfe und Unterstützung der Entlassenen im direkten Lebensumfeld, im Rahmen forensischer Nachsorge unverzichtbar ist. Die erhobene Höhe der tatsächlichen Suchtmittelrückfälle nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug weist darauf, dass die in vielen Gerichtsbeschlüssen enthaltenen Weisungen zur Suchtmittelabstinenz kritisch zu begleiten sind, „dass sich alle in der Nachsorge engagierten Dienste in der Verantwortung dafür sehen sollten, der tatsächlichen Abstinenz die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen“ (92). Schwerpunkte einer auf Resozialisierung zielenden MRV-Behandlung sollten zudem auf Maßnahmen im Bereich der schulischen und beruflichen Qualifizierung gelegt werden.

Zielgruppe

Als Praxisstudie aus dem MRV wendet sich die Publikation vorwiegend an Praktiker in den Vollzugseinrichtungen und in den nachsorgenden Forensischen Ambulanzen. Weiter dürfte die Studie als Entscheidungsgrundlage für (finanz)politische Entscheidungsträger von Interesse sein.

Diskussion

Die von Dimmek et al. vorgelegte Studie belegt, wie schwierig es ist, suchtmittelabhängige Straftäter mit den Mitteln des Maßregelvollzugs therapeutisch nachhaltig zu erreichen. Das eigentliche Ziel der Behandlung im Maßregelvollzug, die Verbesserung der Legalprognose wird nur bei gut der Hälfte der Patienten erreicht – dies innerhalb eines Katamnesezeitraums von drei Jahren. Der direkte Erfolgsvergleich der Maßregelbehandlung mit rentenversicherungsfinanzierter Suchtbehandlung bei Straftätern ist kaum möglich. Die Autoren beschreiben, dass es bei dieser Behandlungsvariante zu erheblichen Motivationsproblemen auf Seiten der Patienten kommt. Oft sind hier das vorzeitige Erreichen der Freiheit und die kürzere Behandlungsdauer (16 Wochen vs. 35 Monate) die wahren Motivlagen. Erstaunlich ist, dass die vorliegende Studie zwar nach sozio-biografischen Belastungsmerkmalen und ihren Auswirkungen auf Behandlungsmotivation und –erfolg fragt, die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen, die Konzepte der MRV-Kliniken selbst nicht in die Betrachtung aufgenommen wurden. Spannend wäre hier gewesen, danach zu fragen, ob das tatsächliche Behandlungsangebot der Vollzugsklinken auf die Bedarfe der dort behandelten Patienten Bezug nimmt, oder bestimmte Behandlungsangebote (soziale Trainingsmaßnahmen, Programme zur Verbesserung der Impulskontrolle, berufliche Ausbildungsmaßnahmen etc. ) unterrepräsentiert sind. Die Autoren weisen darauf hin, dass eine Reihe von Studienfragen (Rolle der nicht-forensischen Nachsorgedienste im Zusammenhang mit der späteren Legalprognose, Bedeutung der Unterstützung durch Bezugspersonen) aufgrund fehlender Datengrundlage nicht beantwortet werden konnten; eine Lücke die –hoffentlich- durch spätere Folgestudien geschlossen werden kann.

Fazit

Die vorliegende Studie belegt die begrenzten Behandlungserfolge der Maßregelbehandlung nach § 64 StGB. Die dort behandelten Patienten weisen mehrheitlich eine erheblich biografische Beschädigung auf, die durch eine zeitlich begrenzte stationäre Behandlung oft nicht zu korrigieren ist. Die behandelnden Therapeuten scheinen auf diese Problemlage mit erheblicher Vorsicht im Rahmen ihrer forensischen Prognoseaussagen zu reagieren und ihre Therapieerfolge oftmals angesichts (weiter)bestehender Risikofaktoren als schwächer und eher weniger wirksam einzuschätzen. Das Verdienst der von Dimmek et al. vorgelegten Studie ist, neben der datenbasierten Beschreibung der Probleme in der Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher, genau diese Analyse der Behandlungserfolge und die Benennung der Grenzen des forensischen Behandlungsansatzes. Die Studie ist damit eine hervorragende Quelle für Behandlungsteams, die sich mit der eigenen therapeutischen Haltung, mit den eigenen Behandlungsmaßnahmen und –strategien kritisch auseinander setzen wollen.

Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
Website
Mailformular

Es gibt 177 Rezensionen von Gernot Hahn.

Besprochenes Werk kaufen
Sie fördern den Rezensionsdienst, wenn Sie diesen Titel – in Deutschland versandkostenfrei – über den socialnet Buchversand bestellen.


Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 19.07.2011 zu: LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bernd Dimmek: Bewährungsverlauf und Wiedereingliederung suchtkranker Rechtsbrecher. Pabst Science Publishers (Lengerich) 2010. ISBN 978-3-89967-645-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/10834.php, Datum des Zugriffs 12.09.2024.


Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.


socialnet Rezensionen durch Spenden unterstützen
Sie finden diese und andere Rezensionen für Ihre Arbeit hilfreich? Dann helfen Sie uns bitte mit einer Spende, die socialnet Rezensionen weiter auszubauen: Spenden Sie steuerlich absetzbar an unseren Partner Förderverein Fachinformation Sozialwesen e.V. mit dem Stichwort Rezensionen!

Zur Rezensionsübersicht