Andy Groth, Steffen Luik et al.: Das neue Grundsicherungsrecht
Rezensiert von Prof. Dr. Judith Dick, 27.06.2011
Andy Groth, Steffen Luik, Heiko Siebel-Huffmann: Das neue Grundsicherungsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2011. 224 Seiten. ISBN 978-3-8329-5874-9. 24,00 EUR. CH: 36,50 sFr.
Thema
Die organisations-, leistungs- und verfahrensrechtlichen Änderungen im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 3.8.2010 und 24.3.2011.
Autoren
Die Autoren sind Sozialrichter. Luik ist zudem derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im für SGB II-Sachen zuständigen 14. Senat am Bundessozialgericht Kassel. Alle drei waren abgeordnet ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dort mit der Begleitung der Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Grundsicherung für Arbeitssuchende betraut.
Entstehungshintergrund
Der Gesetzgebungsprozess war ausgelöst worden von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Es erklärte die Zusammenarbeit der Kommunen und des Bundes in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig (BverfG 20.12.2007 – 2 BvR 2433/04) sowie die pauschalierten Regelleistungen (BverfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a.). Daraufhin besserte die Gesetzgebung mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII nach. Letzteres trat am 1.4.2011 in Kraft.
Aufbau
- Im ersten Teil wird die Weiterentwicklung der Organisationsform der Jobcenter vorgestellt.
- Die Regelbedarfs-, leistungs- und verfahrensrechtlichen und Einkommensanrechnungsänderungen folgen im zweiten Teil einschließlich der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Kosten der Unterkunft und dem Sanktionsrecht.
- Im dritten Teil sind zudem die Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz und das GKV-Finanzierungsgesetz aufgearbeitet. Ferner sind SGB II und RBEG in der neuen Fassung abgedruckt.
Damit bietet das Werk einen Überblick über alle für das SGB II relevanten Änderungen. Die Änderungen in der Sozialhilfe wurden nicht systematisch miteinbezogen. Nur an manchen Stellen wird kurz auf die parallelen Änderungen im SGB XII hingewiesen.
Inhalte
- Im ersten Teil bietet Luik eine gute Darstellung der Grundgesetzänderung in Art. 91e GG und stellt die Struktur der gemeinsamen Einrichtungen bzw. Jobcenter als öffentlich-rechtliche Gesellschaften sui generis dar, wobei er bereits auf Urteile des BSG aus 2011 zurückgreifen kann. Auch die Struktur der Optionskommunen und der horizontalen und vertikalen Kooperation und Koordination werden dargelegt. Besonders wertvoll für einen schnellen Überblick ist die Synopse zu den Änderungen der Gemeinsamen Einrichtungen im Verhältnis zu den ARGEn bis 2010, S. 63-66.
- Siebel-Huffmann gibt nach einem Überblick über das Gesetzgebungsverfahren Hinweise zu den Änderungen in Bezug auf die Ausrichtung auf die Menschenwürde, Gender Mainstreaming, Ansprüche von Kindern und Gesetzesstukturanpassungen. Die Regelungsbedarfe werden in Bezug auf ihre Höhe, Systematik und der zugrundeliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und der Sonderauswertungen, sowie der Bedarfsermittlungen und der Weiterentwicklungsregelung dargestellt. Groth stellt die Grundkonzeption und die Einzelheiten der Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Neuregelungen bei den Kosten der Unterkunft von den Instandhaltungsaufwendungen bei Eigenheimen über die Direktüberweisung an Vermieter und die Satzungslösung zur Bestimmung der Angemessenheit bei Unterkunftskosten bis hin zur Übernahme der Warmwasserkosten. Ferner beschreibt er das neu strukturierte Sanktionsrecht, das aber inhaltlich im wesentlichen unverändert bleibt, auch bezüglich der umstrittenen Sonderregelungen für unter 25-jährige und nur die in der Rechtsprechung bereits erarbeitete Verpflichtung zur Gewährung von Sachleistungen normiert. Siebel-Huffmann klärt über die neue Einkommensanrechung auf. Hier ist insbesondere der leicht gestiegene Erwerbstätigenfreibetrag und die kopfteilige Anrechnung auf die Bildungs- und Teilhabebedarfe falls alle anderen Bedarfe gedeckt sind zu beachten. Bei den anschließenden leistungsrechtlichen Neuerungen sind die neue zentrale Darlehensvorschrift § 42 a SGB II und die Aufrechnungsmöglichkeit von 10 oder 30% bemerkenswert. Bei den Leistungen für Auszubildende, S. 147, fehlt der Hinweis, dass diese nicht mehr als ALG II gelten und daher nun systemlogisch keine Möglichkeit der Krankenversicherung über den Umweg des SGB II-Bezuges eröffnen. Aus dem folgenden verfahrensrechtlichen Kapitel sind insbesondere die Rückwirkung des Antrags auf den ersten des Monats und die Ausweitung der erforderlichen Anträge für viele Leistungsberechtigten entscheidend.
- Groth referiert im dritten und letzte Teil dann die Anrechnung des Elterngeldes, den Wegfall des Zuschlages und die sozialversicherungsrechtlichen Änderungen.
Diskussion
Seit 1.4.2011 sind die Änderungen im SGB II in Kraft getreten und es ist ein großer Verdienst der Autoren und des Verlages bereits zum Mai 2011 einen Überblick zu diesen Neuregelungen und erste Anwendungshinweise für die mit dem Gesetz in Wissenschaft und Praxis Beschäftigten vorzulegen. Diesen selbst gesetzten Anspruch erfüllen die Autoren. Das Werk wurde schon im Mai 2011 in den Foren zum SGB II zitiert und ist damit sogleich in der Beratungspraxis zum Einsatz gekommen. Einen ausführlichen Kommentar wollten die Autoren nicht bieten. Es gelingt Ihnen eine an Fachleute gerichtete strukturierte Darstellung des neuen Rechtes, wobei sie sich vor allem auf die Unterlagen aus dem Gesetzgebungsprozess beziehen, also auf die Bundesrats- und Bundestagsdrucksachen mit den Beschlussempfehlungen, Berichten und Gesetzesentwürfen. Teils finden die Autoren deutliche praxisleitende Formen, zum Beispiel erklärt Siebel-Huffmann die komplizierter gewordene Einkommensanrechnung von Kinder- und Elterneinkommen anhand übersichtlicher Grafiken, S. 136 f, und ordnet die Ausweitung der Antragserfordernisse als Abkehr von der Globalantragslösung des BSG ein, S. 150.
Vereinzelt wird auf die Kritik an dem Gesetz eingegangen. Jedoch folgt die Darstellung stark der Begründung des Gesetzgebers und greift die kritischen Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess nur vereinzelt auf. So geht Siebel-Huffmann zum Beispiel bei der Fristverkürzung für die Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X auf ein Jahr, S. 152, nicht auf die Frage der Herstellung der materiellen Gerechtigkeit gerade bei existenzsichernden Leistungen durch die nachträgliche Fehlerkorrektur oder auch die zu erwartende Verschuldung bei den betroffenen Leistungsberechtigten ein.
Die gerichtliche Kampfarena wird voraussichtlich bald wieder auch zum Thema Regelbedarf eröffnet werden, da bereits Klagen eingereicht wurden und über entsprechende Normenkontrollklagen nachgedacht wird. Das besprochene Werk orientiert auch zur neuen Regelbedarfsermittlung. Siebel-Huffmann stellt u. a. die Auswahl einzelner Bedarfspositionen zur Bestimmung des Regelbedarfes dar und weist zum Bereich Telekommunikation auf die Notwendigkeit von Sonderauswertungen hin. Da keine Mobilfunkausgaben anerkannt werden sollten, wurden Referenzgruppen ausgewählt, die keine Ausgaben für Mobilfunk, aber Internet oder Telefonausgaben hatten. Die sachliche Information über den Ist-Zustand der Gesetzeslage führt hier dazu, dass sich die Frage aufdrängt, ob diese Methodik der Referenzgruppenbildung nicht auch zur Bestimmung der Ausgaben von Haushalten ohne Alkohol oder Tabakausgaben angewendet werden müsste. Interessant wäre auch die Frage gewesen inwieweit die spezifischen Sonderbedarfe zur Anschaffung von langlebigen Gebrauchsgütern, die der Bundesrat im Vermittlungsausschuss angemahnt hatte, (vgl. http://www.bmas.de/portal/50578/2011__02__11__br__bt__entscheidung.html">www.bmas.de/portal, Aufruf 28.5.2011) nun ausreichend über den Regelbedarf abgesichert sind. Das BMAS hat laut § 10 RBEG bis zum 1.7.2013 einen Bericht zur Weiterentwicklung der Methodik vorzulegen und wird dann ggf. hierzu Stellung nehmen.
Fazit
Der Verdienst der Autoren liegt in der sachlichen umfassenden Information über das neue SGB II und das RBEG und die Begründung des Gesetzgebers. Es gelingt ihnen ein strukturierter in der sozialrechtlichen Praxis sehr gut nutzbarer Überblick über die neue Gesetzeslage und das auf nur 150 Seiten (ohne Gesetzestext und Stichwortverzeichnis). Wer sich ausführlicher zur Diskussion zum Gesetz informieren will, sollte sich zusätzlich in den Dokumenten zum Gesetzgebungsprozess orientieren.
Rezension von
Prof. Dr. Judith Dick
Evangelische Hochschule Berlin, Professur für Sozialrecht
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Zitiervorschlag
Judith Dick. Rezension vom 27.06.2011 zu:
Andy Groth, Steffen Luik, Heiko Siebel-Huffmann: Das neue Grundsicherungsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2011.
ISBN 978-3-8329-5874-9.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/11237.php, Datum des Zugriffs 15.01.2025.
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