Jörg Michael Fegert, Detlef Schläfke (Hrsg.): Maßregelvollzug zwischen Kostendruck und [...]
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 22.07.2011
Jörg Michael Fegert, Detlef Schläfke (Hrsg.): Maßregelvollzug zwischen Kostendruck und Qualitätsanforderungen. Pabst Science Publishers (Lengerich) 2010. 265 Seiten. ISBN 978-3-89967-585-6. 25,00 EUR.
Thema
Der Maßregelvollzug, die strafgerichtlich angeordnete stationäre Therapie psychisch kranker Straftäter, ist im Spannungsfeld von Besserung und Sicherung angesiedelt. Die Maßnahmen zielen Gleichzeitig auf die Therapie der untergebrachten Patienten und auf den Schutz der Allgemeinheit vor Rückfallstraftaten. Der enorme Anstieg der Unterbringungszahlen in der Bundesrepublik führte zu einer Kostenexplosion, so dass auch in diesem Bereich die Frage nach Einsparmöglichkeiten gestellt wird. Der Band greift zunächst neuropsychologische Fragestellungen und psychotherapeutische Versorgungsmöglichkeiten im forensisch-psychiatrischen Kontext auf. In weiteren Schwerpunkten werden ökonomische Aspekte des Vollzugs und die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem bezogen auf Prognoseentscheidungen analysiert. Hintergrund der Publikation ist ein Modellprojekt des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern (MV) zur Qualitätssicherung und -entwicklung an den dortigen Klinikstandorten in Ueckermünde, Stralsund und Rostock.
Herausgeber
Der Psychiater und Psychotherapeut Prof. Jörg Fegert leitet seit 2001 als Ärztlicher Direktor die Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm. Er beschäftigt sich unter anderem mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, wozu er umfangreich publiziert hat. Prof. Detlef Schläfke ist leitender Arzt der Klinik für Forensische Psychiatrie im Zentrum für Nervenheilkunde des Universitätsklinikum Rostock. An den Einzelbeiträgen sind Mitarbeiter der beteiligten Forensischen Kliniken und weitere wissenschaftliche Fachkräfte aus dem forensisch-psychiatrischen Bereich beteiligt.
Aufbau
Die Monografie ist in drei Abschnitte gegliedert: Einführend werden neuropsychologische Fragestellungen und Therapiemöglichkeiten bezogen auf klinische Subgruppen erörtert. Ökonomische Aspekte des Behandlungsverlaufs im Maßregelvollzug werden im zweiten Abschnitt diskutiert. Der dritte Abschnitt befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Prognoseentscheidungen.
1. Abschnitt
Im Eröffnungsbeitrag „Neuropsychologie im Maßregelvollzug ? Welche Rolle spielen juristische und klinische Subgruppen?“ greifen Schütt, Leplow, Schläfke, Eichberger, Chevalier, Nieswand und Fegert zunächst die Erkenntnisse neurowissenschaftlicher Forschung der letzten Jahre auf. Diese Thematik wurde bereits andernorts umfangreich publiziert (vgl. www.socialnet.de/rezensionen/8991.php), die Darstellung im vorliegenden Kapitel gibt einen knappen Überblick. Der zentrale Abschnitt des Kapitels gibt die Untersuchungsergebnisse eines Rostocker Forschungsprojekts zur Neuropsychologie delinquenten Verhaltens im Kontext von Suchtmittelkonsum wieder. Im Rahmen dieser Pilotstudie wurden 25 männliche Patienten aus den Maßregelvollzugskliniken in MV eingeschlossen. Neben soziodemografischen Variablen wurden die Deliktvorgeschichte und der aktuelle forensische Status erhoben. Daneben erfolgte eine umfangreiche neuropsychologische Leistungs-, sowie Persönlichkeitsdiagnostik. Als auffällig werden für die untersuchte Gruppe unterdurchschnittliche Ergebnisse im Bereich der Denkflexibilität, der semantischen Wortflüssigkeitsleistung und der Exekutivfunktionen bzgl. der Intensität für Zukunftskonsequenzen beschrieben. Als Ausschlusskriterium für die Untersuchung werden geistige Behinderung, neurologische Störung und akute psychotische Symptomatik genannt. Entsprechend weist die Stichprobe in den weiteren durchgeführten Testverfahren (u. a. Matching Familiar Figures Test, Subtests aus dem HAWIE.-R) keine nennenswerte Abweichung auf. Im Persönlichkeitsbereich fallen erhöhte Werte für die Bereiche „Impulsivität“, „Selbstlenkungsfähigkeit“ und „Kooperativität“ auf. Daneben wird die Tendenz zu erhöhten Werten in den Bereichen „Sozialer Rückzug“ und „Dissoziales Verhalten“ beschrieben. Die AutorInnen berichten weiter Unterschiede zwischen Patientengruppen mit versus ohne Suchtproblematik, bzw. zwischen Patienten mit einer Suchtdiagnose und Patienten mit einer Verhaltensstörung. Besonders bedeutsam ist der Befund allgemein erhöhter Impulsivität bei Patienten mit kombinierter Suchtproblematik und Persönlichkeitsstörung. Zwischen den unterschiedlichen Deliktgruppen bestehen u. a. erhöhte Werte im Bereich „Impulsivität“ für Patienten mit Eigentumsdelikten und die Gruppe der Körperverletzungsdelikte. Aus der Diskussion der erhobenen Befunde folgern die AutorInnen, dass Patienten des Maßregelvollzugs von kognitiven Therapieprogrammen profitieren dürften. Derartige Programme trainieren u. a. das Arbeitsgedächtnis und Monitoring, die kognitive Flexibilität/Flüssigkeit und Handlungsplanung und ermöglichen so insgesamt eine bessere Selbststeuerung. Selbstkritisch weisen Schütt et al. auf die begrenzte Aussagefähigkeit ihrer Studienergebnisse (bei überschaubarer Stichprobe von n = 25) hin. Die hier erhobenen Befunde sind allerdings gut geeignet im Rahmen einer größer angelegten Studie überprüft zu werden. Bedeutsam ist der Hinweis, „dass bei wissenschaftlichen Untersuchungen von Patienten des Maßregelvollzugs sehr viel detailliertere klinische Subgruppenbildungen vorzunehmen“ (32) seien. Für die Behandlungspraxis ist daraus die Folgerung nach differenzierteren Behandlungsangeboten zu ziehen.
Psychotherapeutische Versorgungsmöglichkeiten im Maßregelvollzug diskutieren im zweiten Kapitel Eichberger, Schütt, Friedrich, Fegert und Schläfke. Sie unternehmen dabei den Versuch einer kritischen Betrachtung, Bestandsaufnahme und Diskussion psychotherapeutischer Strategien auf Grundlage der Daten aus dem Modellprojekt „Kostensenkung im Maßregelvollzug durch adäquatere Diagnostik, Prognostik und Rehabilitation von jugendlichen, heranwachsenden und erwachsenen Straftätern“ aus MV. Die AutorInnen skizzieren zunächst allgemeine Leitlinien psychiatrischer Kriminaltherapie im Maßregelvollzug und beschreiben in einem weiteren Schritt die gängigen und in ihrer Wirksamkeit bestätigten Behandlungsprogramme für unterschiedliche Patienten- und Tätergruppen. Der Anspruch des Beitrags ist hier nicht, neue Behandlungsstrategien zu benennen, sondern die gängigen Behandlungsansätze im Sinn eines state of the art zusammen zu fassen. So finden sich die beschriebenen Behandlungsprogramme für Sexualstraftäter, Patienten mit schizophrenen Psychosen, Patienten mit Persönlichkeitsstörung etc. ebenfalls in den einschlägigen und zahlreich vorliegenden Handbüchern der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie (vgl. z. B. www.socialnet.de/rezensionen/5141.php). Das Resümee der Autorengruppe bzgl. psychotherapeutischer Behandlungsstrategien im Maßregelvollzug ist so banal wie richtig: auf Grundlage differenzierter Diagnostik muss eine störungsspezifische und deliktbezogene Behandlung erfolgen, welche risiko- und ressourcenorientiert, unter Abwägung sicherheitsrelevanter Fragestellungen auf eine umfangreiche Rehabilitation und Resozialisierung zielt.
2. Abschnitt
Der zweite Abschnitt des Bandes, der sich mit ökonomischen Aspekten der stationären Maßregelbehandlung befasst wird mit einem Beitrag „Evaluation des Maßregelvollzugs: Grundsätze einer Kosten-Nutzen-Analyse“ von Entorf eröffnet. Der Beitrag diskutiert die Frage, ob sich der Maßregelvollzug „rechnet“, ob also die aufgebrachten Mittel im Verhältnis zum erreichten Ergebnis stehen. Diese Frage lässt sich, so Entorf, oftmals nicht linear, im Sinn einer Aufrechnung der investierten Mittel und etwaiger Behandlungsergebnisse beantworten. Der Maßregelvollzug zielt auf die Reduktion der Gefährlichkeit psychisch kranker Straftäter, indem die zugrunde liegenden Krankheitsbilder behandelt werden (Besserung). Bleibt dieser Ansatz dauerhaft erfolglos richten sich die Behandlungsstrategien auf eine langfristige Unterbringung und Betreuung (Sicherung). In beiden Fällen kommt es (idealer Weise) zu einer Verminderung künftiger Kriminalität, welche - neben persönlichem Schaden und Leid der Opfer- zu erneuten erheblichen Kosten führen würde. Der Autor rechnet vor, dass ein Unterbringungsjahr im Maßregelvollzug, bezogen auf MV, mit ca. 93.000 Euro zu Buche schlägt, damit um 3/5 teurer ist als die Unterbringung eines Strafgefangenen im Regelvollzug einer JVA. Der reine Zahlenvergleich, so Entorf, führt jedoch in die falsche Richtung. Zum einen besteht die Rechtsvorschrift, psychisch kranke Straftäter nicht zu bestrafen, sondern in Einrichtungen des Maßregelvollzugs zu behandeln oder zu sichern, zum anderen lässt sich für die betroffene Personengruppe daraus ein Behandlungsanspruch ableiten, das Recht als psychisch oder suchtkranker Mensch die Behandlung zu erfahren, die ihm gesellschaftliche Teilhabe und die Verwirklichung grundgesetzlich garantierter Rechte (Freiheitsrecht) zu realisieren ermöglicht. Entorf spricht hier lediglich von „ethisch-rechtsstaatlichen“ (90) Gründen, die ein „Wegsperren für immer “ (ohne Behandlung) oder den Verzicht auf sanktionierende Rechtsfolgen nicht zulassen. Der Maßregelvollzug ist demzufolge alternativlos. Auf Grundlage von Kosten-Nutzenberechnungen aus dem Strafvollzug entwickelt der Autor, der als Professor für Ökonometrie an der Goethe-Universität Frankfurt lehrt und forscht, Ansätze für eine Kosten-Nutzen-Betrachtung im Maßregelvollzug. Als Betrachtungsebenen kommen Aspekte wie Rückfallwahrscheinlichkeit, Sicherung während der Unterbringung (Entorf verwendet hier den nicht unproblematischen Begriff der „Neutralisierung“ [98]), Reintegrations- und Beschäftigungswahrscheinlichkeit und Generalprävention in Betracht. Den größten Kosten-Nutzen-Effekt erreicht der Maßregelvollzug unter einer langfristigen Perspektive: dadurch dass die Rückfallzahlen behandelter psychisch kranker Straftäter im Vergleich zu unbehandelnden Tätern aus dem Regelvollzug günstiger sind, ergeben sich langfristig positive (ökonomische) Wirkeffekte, indem Menschen dauerhaft in gesellschaftliche Bezüge integriert werden.
Mit Lockerungsverläufen von jungen Maßregelvollzugspatienten beschäftigt sich der zweite Beitrag im Abschnitt zu ökonomischen Aspekten der stationären Behandlung psychisch kranker Straftäter. Eine achtköpfige Autorengruppe um Keller beschreibt zunächst, dass die Vorgehensweise bei Lockerungen im Maßregelvollzug Mecklenburg-Vorpommerns durch die Fachaufsichtsbehörden deutlich formalisiert und standardisiert wurden. So erfolgt eine vollständige Datenerfassung aller Lockerungsentscheidungen in den einzelnen Kliniken bis hin zur Dokumentation der Lockerungsvoten der einzelnen Mitarbeiter. Ziel ist ein ständiges Monitoring der Lockerungsentscheidung in allen Unterbringungsverläufen, die Verbesserung der Behandlungsqualität durch Vermeidung rückfallgefährdender Lockerungsgewährung und dadurch, so ist zwischen den Zeilen zu lesen, die Kontrolle der Behandlungsmaßnahmen durch das aufsichtsführende Sozial- und Justizministerium. Der Beitrag präsentiert die Ergebnisse einer Untersuchung aus dem Zeitraum 2003 bis 2008 in dem alle Lockerungsanträge untergebrachter Patienten im Maßregelvollzug in MV erfasst wurden. Dabei wurden neben unauffälligen Unterbringungsverläufen, die relativ stetige Lockerungen aufweisen, drei Patientengruppen identifiziert, die im Vollzug der Maßregel Probleme entwickeln, welche zur Versagung von Vollzugslockerungen geführt haben: „Spätstarter“, „Dahindümpler“ und „auf hohem Niveau Versagende“. Insgesamt handelt es sich hier um Patienten die aufgrund von Motivationsproblemen nicht, oder sehr spät in den Therapieprozess finden, die entweder dauerhaft eine ungünstige Legalprognose aufweisen, oder nicht einschätzbar sind.
Eine Autorengruppe um die Ulmer Juristin Schnoor befasst sich in einem weiteren Beitrag zu den ökonomischen Aspekten des Maßregelvollzugs mit dem Entlassungsprozess aus dem Maßregelvollzug. Nach einer Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und der Verfahrenvorschriften bei der Entlassung untergebrachter psychisch kranker Straftäter präsentieren Schnoor et al. die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Kostensenkung im Maßregelvollzug durch adäquatere Diagnostik, Prognostik und Rehabilitation von jugendlichen, heranwachsenden und jungen erwachsenen Straftätern in MV“. Ziel dieses Projekts war zu untersuchen, „ob es bereits im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen und tatsächlichen Gegebenheiten Möglichkeiten gibt, Unterbringungszeiten zu verkürzen und hiermit Kosten zu verringern“ (155). Die untersuchte Stichprobe, deren Struktur und Behandlungsverläufe ausführlich dargestellt werden, weist einige Besonderheiten auf, die darauf hinweisen, dass im komplizierten Prozess der Entlassvorbereitung, in dem eine Abstimmung zwischen Vollzugsklinik und den zuständigen gerichtlichen Stellen erfolgen muss, organisatorische und technische Probleme bestehen, die eine (von der Klinik geplante) Entlassung verzögern. So vergeht z. B. zwischen Entlassempfehlung der Klinik und der tatsächlichen Entlassung in Einzelfällen ein Zeitraum von bis zu 10 Monaten. Alleine für den Zeitraum zwischen abschließender richterlicher Anhörung (in der formal die Entlassung beschlossen wird) und tatsächlicher Entlassung vergehen bis zu 162 Tage. Als Gründe für diese Verzögerungen benennen die Autoren vorwiegend fehlende Standards in den Abläufen auf Seiten der Justiz und Kommunikationsprobleme zwischen Staatsanwaltschaft und Klinik welche in MV jährliche Kosten in Höhe von mehreren 100.000 Euro verursachen.
3. Abschnitt
Der letzte Abschnitt des Bandes lenkt den Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Prognoseentscheidungen. Einführend fassend Schnoor und Kemper die strafrechtlichen und landesrechtlichen Bestimmungen zu Anordnung, Vollzug und Beendigung des Maßregelvollzugs zusammen, wobei auch die seit der Reform der Führungsaufsicht 2007 geltenden Bestimmungen zur Nachsorge aufgegriffen werden.
Eine elfköpfige Autorengruppe geht in einem weiteren Beitrag nochmals auf das innovative Forschungsprojekt zur Kostensenkung im Maßregelvollzug in MV ein, das allerdings in den Einzelbeiträgen des Bandes an anderer Stelle mehrfach skizziert wurde. Auf die Darstellung des Forschungsablaufs und der detaillierten Ergebnisse kann an dieser Stelle verzichtet werden. Bedeutsam erscheint allerdings die Signalwirkung, die von einem solchen Forschungsprojekt, das gezielt nach Einsparmöglichkeiten in der Behandlung psychisch kranker Straftäter sucht, ausgeht: der Maßregelvollzug ist in allen Bundesländern zum erheblichen Kostenfaktor geworden. Die beteiligten Vollzugskliniken werden, unabhängig vom Standort mit den jeweiligen Landesregierungen die Frage nach der Effizienz der Maßregelbehandlung beantworten müssen. Die Forschungsdimensionen der vorgestellten Studie betrachten den Prozess der Aufnahme (Begutachtung), Behandlung (Diagnostik, therapeutisches Angebot, Lockerungspraxis) und Entlassvorbereitung und bieten die Möglichkeit die Behandlungsrealität kritisch zu hinterfragen. Insofern dürfte von dem in MV durchgeführten Modellprojekt und der Veröffentlichung der Projektergebnisse eine deutliche Signalwirkung für den Maßregelvollzug in der gesamten Bundesrepublik ausgehen.
Der Band schließt mit einem Beitrag von Karanedialkova, Schütt, Schnoor, Fegert und Schläfke mit Überlegungen zur Kriminalprognostik. Die Autoren stellen die gängigen Prognoseinstrumente vor und nehmen dann einen Vergleich der unterschiedlichen Instrumente in Bezug auf die Messung von Therapiefortschritten und einer (günstig oder ungünstig) veränderten Legalprognose vor. Die Ergebnisse scheinen nur bedingt interpretationsfähig zu sein, da methodische und strukturelle Probleme einen direkten Vergleich nicht zulassen. Anhand der Ausführungen wird allerdings einmal mehr belegt, dass ein breit angelegtes Instrumentarium zur Einschätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit bei psychisch kranken Straftätern unabdingbar ist.
Zielgruppe
Als Praxisstudie aus dem Maßregelvollzug wendet sich die Publikation an Praktiker in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Weiter ist die Studie eine Entscheidungsgrundlage für (finanz)politische Entscheidungsträger und die beteiligten Fachaufsichtsbehörden.
Diskussion
Der vorliegenden Publikation liegt ein Forschungsprojekt zur Evaluation des Maßregelvollzugs in MV und möglicher Einsparpotentiale in der Behandlung psychisch kranker Straftäter zugrunde. Die Frage nach der Effizienz stationärer Maßregelbehandlung beschäftigt Praktiker, Landesbehörden und Landespolitik seit Jahren. Die Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten in der Behandlungspraxis zielt in der vorliegenden Publikation auf die Identifikation von Einsparmöglichkeiten, indem Behandlungsroutinen, diagnostische und prognostische Strategien hinterfragt werden. Der Band vermittelt damit einen empirischen, authentischen Einblick in das Spannungsfeld zwischen Qualitätsanforderungen und Limitierungen des Maßregelvollzugs. Allerdings werden einige grundlegende Fragestellungen, die in der Behandlung psychisch kranker Straftäter zwangsläufig auftauchen nicht berücksichtigt, bzw. in der vorliegenden Publikation nicht dargestellt, z. B. die Frage nach der Qualifikation des Personals, die Frage nach Behandlungsmotivation auf Seiten der Mitarbeiter und Therapiemotivation auf Seiten der Patienten im Spannungsfeld von Besserung und Sicherung und die Frage nach den strukturellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im nordöstlichen Bundeslang MV. Dazu wären umfangreich(er)e Befragungen der Mitarbeiter und der Patienten notwendig gewesen, die in diesem sich als Modell verstehenden Forschungsprojekt nicht ausreichend aufgegriffen und umgesetzt wurden.
Fazit
Die Unterbringungszahlen im Maßregelvollzug steigen seit Jahren bundesweit an. Damit ist eine deutliche Steigerung der damit verbundenen Kosten verbunden. Der vorliegende Band analysiert die (begrenzten) Einsparmöglichkeiten in der stationären Forensischen Psychiatrie und bietet so eine wichtige Argumentationshilfe für Forensische Fachkräfte gegenüber ihren Kostenträgern. Die Zusammenstellung aktueller wirksamer Instrumente zur Diagnostik und Behandlung psychisch kranker Straftäter ist eine wichtige Hilfestellung in der Behandlungsplanung und zeigt kreative Gestaltungsmöglichkeiten von Behandlungsabläufen im Kontext wirtschaftlicher Notwendigkeiten auf. Damit kann das vorgestellte Forschungsprojekt tatsächlich als ein Modell für eine kritische Betrachtung der Behandlungsrealität im Maßregelvollzug dienen und bietet Behandlungsteams die Möglichkeit, sich mit den eigenen therapeutischen Strategien, Methoden, Techniken und Abläufen auseinander zu setzen.
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 22.07.2011 zu:
Jörg Michael Fegert, Detlef Schläfke (Hrsg.): Maßregelvollzug zwischen Kostendruck und Qualitätsanforderungen. Pabst Science Publishers
(Lengerich) 2010.
ISBN 978-3-89967-585-6.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/11320.php, Datum des Zugriffs 16.09.2024.
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