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Irren-Offensive e.V. (Hrsg.): Irren-Offensive

Rezensiert von Prof. Dr. Eckhard Rohrmann, 31.05.2011

Cover  Irren-Offensive e.V. (Hrsg.): Irren-Offensive ISBN 978-3-940865-14-4

Irren-Offensive e.V. (Hrsg.): Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte. AG SPAK Bücher (Neu Ulm) 2010. 156 Seiten. ISBN 978-3-940865-14-4. D: 16,00 EUR, A: 16,00 EUR, CH: 22,00 sFr.
Reihe: Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise: Materialien der AG SPAK - M 239.

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Thema

Der Band versammelt verschiedene Beiträge und Dokumente, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Arbeit einer Betroffenen-Initiative von Psychiatrie-Erfahrenen, die sich selbst als „Irre“ bezeichnen, entstanden sind und aus unterschiedlichen Perspektiven schlaglichtartig Entwicklungen, Prinzipien und aktuelle Aktivitäten und Themenschwerpunkte dieser Initiative, der Irren-Offensive, dokumentieren.

AutorInnen

Der Kreis der Beiträger und einer Beiträgerin ist einerseits sehr heterogen, andererseits eint sie alle, dass sie der Irren-Offensive angehören bzw. ihr zumindest nahe stehen. René Talbot ist ein langjähriger Aktivist der Irren-Offensive, auch die Diplom-Politologin Alice C. Halmi ist aktiv an der Arbeit der Gruppe beteiligt. Wolf-Dieter Narr ist emeritierter Hochschullehrer am ehemaligen Otto-Suhr-Institut der FU Berlin, Alexander Paetow, Thomas Saschenbrecker und Eckart Wähner sind Rechtsanwälte, die sich seit Jahren besonders in Verfahren zur Unterbringung oder gesetzlichen Betreuung gegen den Willen der Betroffenen engagieren.

Entstehungshintergrund

Betrachtet man die Entwicklungen zahlreicher Betroffenen- oder Selbsthilfeinitiativen, die seit den 1970er Jahren entstanden sind, um sich gegen das bis dahin entfaltete System professioneller psychosozialer Hilfen und Behandlungen zur Wehr zu setzen, lässt sich feststellen, dass sie sich entweder meist nach einigen Jahren wieder aufgelöst haben oder aber Prozessen einer fortschreitenden Institutionalisierung unterworfen waren und dabei selbst zum integralen Bestandteil des psychosozialen Hilfe-, Versorgungs- und Behandlungssystems geworden sind, zu dem sie einst alternativ waren. Allerdings kam es dabei vielfach auch insofern zu einer Fortentwicklung eben dieses Systems, als wichtige Inhalte, wenngleich meist abgeschwächt und ihrer der herrschenden Praxis gegenüber kritischen Potenz beraubt, darin eingingen. Eine der wenigen Betroffeneninitiativen, vielleicht die einzige in Deutschland, die sich bis heute ihre ursprüngliche Radikalität bewahrt hat, ist die Irren-Offensive, zu der sich „für ver-rückt erklärte Menschen“ (S. 17, Seitenzahlen beziehen sich auf das hier rezensierte Buch) 1980 zusammengeschlossen haben, um kompromisslos gegen Psychiatrisierung und Zwangsbehandlung zu kämpfen. Die Irren-Offensive ist im vergangenen Jahr 30 Jahre alt geworden. Diesen Jahrestag haben Aktive und Unterstützer der Gruppe zum Anlass genommen, die vorliegende Edition zusammenzustellen. Zugleich wird noch ein weiterer Jahrestag mit dieser Edition gefeiert: Am 1. September 2009 trat das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft, welches die Irren-Offensive als wichtigen Meilenstein in ihrem Kampf gegen zwangsweise psychiatrische Diagnostik und Behandlung ansieht. Zur antipsychiatrischen Umsetzung dieses Gesetzes ist mittlerweile in Zusammenarbeit zwischen den Rechtsanwälten, die auch zu den Beiträgern des Bandes gehören und der Irren-Offensiven der Vordruck für eine spezielle Patientenverfügung, der sog. PatVerfü® entstanden, die ebenfalls in diesem Band dokumentiert wird.

Aufbau und Inhalt

So heterogen wie der Kreis der Beiträger und der Beiträgerin, sind auch die Beiträge der vorliegenden Edition.

Den Anfang macht René Talbot mit zwei Beiträgen. Der erste vermittelt einen Überblick über die Geschichte der Irren-Offensive im Kontext der Geschichte der Psychiatrie als entrechtendes Repressionssystem, welches zur Zeit der NS-Herrschaft in Deutschland seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte. Talbot berichtet über die Anfänge der Irren-Offensive in Berlin zur Zeit der Hausbesetzer-Bewegung. Auch die Irren-Offensive besetzte ein leerstehendes Haus, es „sollte zur Ver-rücktenburg werden, in der kommunikativ zusammengelebt wird und die einer Zwangseinweisung Entlaufenen als ein Versteck angeboten werden kann“ (S. 17). Seit 1981 erscheint kontinuierlich, wenngleich in unregelmäßigen Abständen die Zeitschrift „Irren-Offensive“, bislang sind 14 Ausgaben erschienen. Mit dem Ende der Hausbesetzungen in Berlin musste auch die „Irren-Offensive“ ihr Haus räumen. Die Institutionalisierung durch Gründung eines eingetragenen Vereins erschien unvermeidlich, um öffentliche Mittel für die Anmietung dringend benötigter Ersatzräume zu akquirieren. „Den damit verbundenen Gefahren dachten wir durch (…) Gewohnheitsrechte begegnen zu können“ (ebd.), durch die die bisherigen basisdemokratischen Entscheidungsstrukturen aufrecht erhalten werden sollten: Der Verein agiert formal und im Hintergrund, Entscheidungen trifft nach wie vor das informelle Plenum.

Die Selbsttötung eines Mannes, der kurz zuvor mit Hilfe der Irren-Offensive aus einer psychiatrischen Klinik freigekommen war, stellte den Anspruch der Irren-Offensive auf das unbedingte Selbstbestimmungsrecht auf eine harte Probe. „Wäre dies durch konsequentes Einsperren nicht geschehen? Eine zermürbende Frage, die viele Selbstzweifel aufkommen lässt und keine Handlungsperspektiven eröffnet“ (S. 18) konstatiert Talbot selbstkritisch und nachdenklich.

Zur Spaltung der Gruppe kam es 1990, nachdem sich durch eine großzügige Spende des Vaters eines Mannes, der sich in der Psychiatrie das Leben genommen hatte, die Möglichkeit eröffnete, ein Weglaufhaus für Psychiatrie-Flüchtlinge zu institutionalisieren. Insbesondere die damit verbundene Absicht der heutigen Träger des Projektes, die Arbeit pädagogisch zu professionalisieren und dafür öffentliche Mittel einzuwerben, stieß bei denjenigen, die nach der Spaltung in der Irren-Offensive verblieben waren, auf schroffe Ablehnung, denn, so die Befürchtung, „damit drohte das Ganze zu einer entpolitisierten sozialpädagogischen Hilfsmaßnahme zu verkommen“ (S. 18).

Als aus nicht näher beschriebenen Gründen die Senatsverwaltung 1994 die bisher für die Anmietung der Räume der Irren-Offensive bereitgestellten Mittel strich, kam es zu einer Phase der Orientierungslosigkeit. „Es war wie in einem Hühnerstall, in den ein Sylvesterknaller geworfen worden war“ (S. 19 f.). „Als Wendepunkt und in gewisser Hinsicht als einen Höhepunkt in der politischen Entwicklung der Irren-Offensive“ (S. 21) bezeichnet Talbot das in Zusammenarbeit mit Berliner Hochschullehrern, u. a. dem Mitautor W.-D. Narr und unter internationaler Beteiligung 1998 durchgeführte Foucault-Tribunal zur Lage der Psychiatrie. Drei Jahre später folgte das internationale Russel Tribunal zur Frage der Menschenrechte in der Psychiatrie. „Der Wendepunkt, den die Tribunale gebracht haben, ist, dass die Menschenrechte zum Mittelpunkt unserer Aktivitäten geworden sind“ (S. 21). Mehrere Kampagnen gegen die Psychiatrie und ihre Institutionen bestimmen die Aktivitäten der Gruppe auch in den weiteren Jahren. Nach Talbots Einschätzung ist die Psychiatrie in den letzten Jahren vor allem „durch das Patientenverfügungsgesetz und insbesondere die PatVerfü® rechtlich in Bedrängnis gekommen, und ihre Reputation ist durch die Behindertenrechtskonvention ruiniert – können wir jetzt doch rechtlich gut begründet öffentlich demonstrieren, dass ‚Psychiater – staatlich geschützte – Verbrecher‘ sind“ (S. 28).

Der zweite Beitrag von Talbot beschreibt und erläutert die Arbeitsweise und Handlungsprinzipien der Irren-Offensive, denen seit Anbeginn die folgende einfache Regel zugrundeliegt: „Wer zum wöchentlich stattfindenden Plenum kommt und sich selbst der Psychiatrisierung bezichtigt, ist rede-, antrags- und stimmberechtigt“ (S. 29). Talbot stellt klar, dass die Irren-Offensive nicht nur eine Selbsthilfegruppe, sondern vor allem eine politische Gruppe ist. „In dem Moment, wo man sie zu einer Selbsthilfegruppe verflachen würde, würde man ihr nicht nur Gewalt antun, sondern ihren wesentlichen Charakterzug verkennen. Dass wir in diesem politischen Konzept uns auf Betroffene als handelnde Subjekte beschränkt haben, hat taktische Gründe, keine fundamentalen. Dahinter steht, dass im Falle der Psychiatrie das Rechtssystem sich in sein völliges Gegenteil gewendet hat, weshalb der Staatsanwalt nicht die Verbrechen, die dort systematisch begangen werden, erkennt, geschweige denn anklagt, sondern der Betroffene selbst klagen muss“ (S. 30 f.). Die Aktionsformen der Gruppe sind durch eine kompromisslose Feindseligkeit gegenüber der psychiatrischen Profession und ihren Institutionen geprägt. „Psychiatrie ist ein teuflisches Gewerbe, in dem grundsätzlich keine der Grundlagen für Vertrauensbildung Gültigkeit hat, also nur JEDES Misstrauen dagegen sinnvoll ist. Wer also wirkliche Veränderung will, sollte grundsätzlich mit allen, nur nicht mit Leuten dieses Gewalt- und Unterdrückungssystems reden, weil es NUR von außerhalb de-legitimiert und zersetzt werden kann“ (S. 33). Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Irren-Offensive liegt in unterschiedlichen öffentlichkeitswirksamen Aktionsformen, aber auch in der Entwicklung verschiedener praktischer individueller Strategien für Mitglieder und (potentielle) Psychiatriebetroffenen, sich drohender Psychiatriatrisierung zu entziehen. Dazu entstand 1999 die sog. Vorsorgevollmacht, die mittlerweile zu der schon erwähnten PatVerfü® weiterentwickelt wurde, von der noch die Rede sein wird.

Den Beiträgen Talbots folgt die Dokumentation einer Resolution mehrerer antipsychiatrischer Initiativen aus dem In- und Ausland, in welcher die auch in Deutschland regelmäßig alle fünf Jahre stattfindenden Vor-Ort-Besuche des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) als Folter-Verschleierungs-Besuche kritisiert wird. Anlass war der für Ende 2010 erneut angekündigte und mittlerweile erfolgte Deutschland-Besuch des Komitees. Kritisiert wird insbesondere, dass das Komitee „psychiatrische Zwangsbehandlung“ (S. 35) nicht in dem für geboten gehaltenen Maße als Folter herausstelle. Außerdem wird unter Berufung auf das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte darauf verwiesen, dass die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der Länder, nach denen Menschen gegen ihren Willen in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht und behandelt werden können, im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards stehen, eine Auffassung, die sich allmählich auch in der nationalen Rechtsprechung durchzusetzen scheint.

Der nachfolgende Beitrag von Alice C. Halmi, selbst Psychiatrie-Erfahrene, erläutert und begründet die Kritik der Irren-Offensive an dem System der „Zwangspsychiatrie“. Anhand einer Gegenüberstellung der UN-Definition von Folter und typischen psychiatrischen Behandlungsmethoden, wie „zwangsweises Erstellen einer ‚Diagnose‘, zwangsweises Einsperren in eine psychiatrische Anstalt, von den Betroffenen ungewollte, also zwangsweise Verabreichung von psychiatrischen Drogen und Elektroschocks, unerwünschte Lobotomie (Gehirnoperation zu psychiatrischen Zwecken), mechanische Fesselung (sog. ‚Fixierung‘)“ (S. 39) charakterisiert die Autorin die Psychiatrie als „ein durch Folter aufrecht erhaltenes System“ (ebd.).

Es folgt eine im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme von Wolf-Dieter Narr über die menschenrechtlichen Konsequenzen der UN- Behindertenrechtskonvention von 2006, die zwischenzeitlich auch von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und seit Ende 2009 auch in Deutschland verbindlich gilt. Narr zeigt u. a., wie schon die Resolution zum Besuch des CPT), „dass das Berliner Psych[isch]K[ranken]G[esetz] (wie alle anderen ähnlichen PsychKG anderer Bundesländer), das Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung zum Recht erhebt, Unrecht ist“ (S. 96), und damit im klaren Widerspruch zu Art. 14, Abs. 1 der UN-Konvention steht, nach der „das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“. Die Bedeutung dieses Beitrages ist vor dem Hintergrund einer Kampagne der Irren-Offensive im Vorfeld der Ratifizierung der Konvention zu sehen. Anders als die meisten Behinderten-Selbsthilfegruppen, die in einer schnellen Ratifizierung durch die Bundesrepublik die Chance sahen, ein Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Ausgrenzung und Benachteiligungen Behinderter zu erhalten, forderte die Irren-Offensive vor Unterzeichnung erst alle gesetzlichen Regelungen die die zwangsweise Unterbringung wegen einer psychischen Krankheit ermöglichen zu beseitigen. Da dies nicht geschehen ist, kritisiert die Irren-Offensive die Ratifizierung als „Konventionsbetrug“.

Für den sich anschließenden Beitrag über die schon angesprochene PatVerfü® ist keine Autorenschaft ausgewiesen. Hier wird einleitend der rechtliche Rahmen erläutert und anschließend ein Mustertext dokumentiert, dessen Hinterlegung allen, die in rechtlicher Hinsicht noch zu einer freien Willenserklärung fähig sind, dringend empfohlen wird. Das Besondere gegenüber herkömmlichen Patientenverfügungen sind die Teile A und B, in denen die Unterzeichnenden jegliche psychiatrische Diagnostik und Behandlung für sich strikt untersagen. Hinweise für Richter gesetzliche Betreuer und Psychiater beschließen diesen Beitrag. Für die Irren-Offensive bedeutet die PatVerfü® „das Ende der Zwangspsychiatrie, wie wir sie kennen“ (S. 105), allerdings nur für diejenigen, die sie rechtzeitig unterschrieben haben.

Den Band beschließt ein sozialwissenschaftlich-juristisches Memorandum zur Geltung der Menschenrechte in Deutschland von Wolf-Dieter Narr, Alexander Paetow, Thomas Saschenbrecker und Eckart Wähner, der sich kritisch mit einem von der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in Auftrag gegebenen Gutachten des Medizinrechtlers Dirk Olzen über die Auswirkungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (Patientenverfügungsgesetz) auf die medizinische Versorgung psychisch Kranker auseinandersetzt. Die Autoren werfen dem Gutachter vor, „jede Ritze in den neuen Bestimmungen des BGB zugunsten der psychiatrischen Kompetenz und des entsprechenden Handlungsspielraums auszunützen“ (S. 128), mit dem Ziel das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger zugunsten der fachspezifischen Kompetenzen der Psychiatrie einzuschränken. „Zu diesen Kompetenzen zählt zum ersten, fachexistenzbegründend, die Bestimmung der aus diversen Gründen in den Berufskreis geratenen Personen als psychisch abweichend, behindert, a-normal und krank“ (S. 131). Demgegenüber „(kommt) das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, sich selbst zu bestimmen und ihre Integrität zu schützen, (…) im Rahmen des Gutachtens nur negativ vor – als Einschränkung der allwissenden und allbestimmenden Kompetenzen der psychiatrischen Profession“ (ebd.). Psychiatrischer Zwang, so führen die Autoren weiter aus, schränke jedoch nicht nur die Menschen- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, sondern behindere ebenso psychiatrische Erkenntnis und Behandlungspraxis. „Zwangsfrei allein kann Psychiatrie wahrheitsgerichtete Wissenschaft und Praxis werden“ (154).

Diskussion und Fazit

Die Beiträge des vorliegenden Bandes sind nicht eigens für diese Veröffentlichung entstanden. Sie wurden ausgewählt, um in einem Querschnitt und aus der Innenperspektive heraus die Entstehung, Entwicklung, Arbeitsweisen und inhaltlichen Positionen der Irrenoffensive zu dokumentieren, die, wie gezeigt, seit nunmehr dreißig Jahren kompromisslos das ihnen zugedachte Hilfe- und Versorgungssystem bekämpft.

Adressiert ist das Buch sicher in erster Linie an Mitglieder und Anhänger der Irrenoffensive. Aber auch für Sozialwissenschaftlerinnen und –wissenschaftler ist es eine interessante Dokumentation über diese in mehrfacher Hinsicht ungewöhnliche antipsychiatrische Betroffeneninitiative. Für Angehörige helfender psychosozialer Berufe und für Juristen ist es eine gewollte Provokation, insbesondere für Fachkräfte des psychiatrischen Bereichs. Doch auch für sie könnte es von Interesse sein, soweit sie sich darauf einzulassen, ihr professionelles Selbstverständnis derart radikal infrage stellen zu lassen, auch wenn sie vermutlich nicht allen Ausführungen zustimmen werden.

Es sollte uns aber allen zumindest zu denken geben, dass gerade diejenigen, die sich in dieser Initiative zusammengeschlossen haben, vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen vehement bestreiten, dass diese Fachleute ihren psychischen Zustand valide beurteilen und dabei womöglich Einsichtsunfähigkeit feststellen können, um so gegen den erklärten Willen der Betroffenen z. B. freiheitsentziehende Unterbringungen und entwürdigende, nicht selten traumatisierende, Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen. Viele, vermutlich die meisten von denen, die derartiges erlitten haben, sind auch Jahre später nicht davon überzeugt, dies sei zu ihrem Wohle geschehen. Wir sollten solche Einschätzungen nicht einfach als Fortbestehen einer seinerzeit diagnostizierten Unfähigkeit zur Krankheitseinsicht abtun, sondern diese Menschen ernst nehmen als Experten in eigener Sache. Wer dazu bereit ist, wird das Buch mit Gewinn lesen.

Rezension von
Prof. Dr. Eckhard Rohrmann
Erziehungswissenschaftler
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Es gibt 2 Rezensionen von Eckhard Rohrmann.

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Zitiervorschlag
Eckhard Rohrmann. Rezension vom 31.05.2011 zu: Irren-Offensive e.V. (Hrsg.): Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte. AG SPAK Bücher (Neu Ulm) 2010. ISBN 978-3-940865-14-4. Reihe: Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise: Materialien der AG SPAK - M 239. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/11323.php, Datum des Zugriffs 15.01.2025.


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