Wolfram Höfling, Johannes Horst (Hrsg.): Sport und Gewalt
Rezensiert von Prof. Dr. Klaus Hansen, 14.02.2012
Wolfram Höfling, Johannes Horst (Hrsg.): Sport und Gewalt. Mohr Siebeck (Tübingen) 2011. 121 Seiten. ISBN 978-3-16-150855-4. 44,00 EUR.
Reihe: Sport - Recht - Gesellschaft - 2.
Herausgeber
Wolfram Höfling ist Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln; Johannes Horst ist Kanzler der Deutschen Sporthochschule Köln.
Tagungsdokumentation
Das Buch versammelt sechs Referate, die auf dem 2. Kölner Sportrechtstag im Mai 2010 zum Thema „Sport und Gewalt“ gehalten wurden. – Folgende vier Aspekte werden angesprochen:
- Gewalt als Sport
- Gewalt im Sport
- Gewalt im Umfeld des Sports
- Gewaltprävention durch Sport
1. Gewalt als Sport
Manfred Lämmert räumt mit dem Mythos des edlen Sportsmannes in der Antike auf. In den Ring- und Boxkämpfen des antiken Athen überschütteten sich die Athleten vor dem Kampf mit aggressiven Prahl- und Drohreden (ob Muhammad Ali, 20. Jahrhundert, davon gewusst hat?), dann spuckte man, kaum dass der Kampf begonnen hatte, Blut und Zähne; die Athleten verstümmelten sich an Haupt und Gliedern und nicht selten tötete der eine den anderen. Anschließend wurde der Totschläger auf den Schultern seiner Fans aus der Arena getragen. Möglich aber auch, dass der Tote posthum wegen seines heldenhaften Kampfes zum Sieger erklärt wurde. Und allein der Sieg zählte, von wegen: „Dabei sein ist alles“! Der antike Sport war eine zirzensisch inszenierte Gewaltorgie, begleitet von nicht minder barbarischen Ausschreitungen weintrunkener Zuschauer. – Angesichts dieser Schilderungen entwickelt man als Leser klammheimliche Sympathien für die Zivilität des zeitgenössischen Hooliganismus.
2. Gewalt im Sport
Die Gewalt im modernen Sport heute umfasst das weite Feld des (vorsätzlichen) Foulspiels, also die Bereitschaft zum unfairen Wettkampf. Jens Kleiner und Hanna Raven gehen dieser Frage (sozial-)psychologisch auf den Grund und favorisieren die Frustrations-Aggressions-Hypothese: Fouls sind in der Regel Konsequenzen aus fehlenden Bedürfnis- und Zielbefriedigungen bei noch wenig gefestigten Persönlichkeiten. Die Gewaltbereitschaft im Sport kann zum Teil der persönlichen („Ich bin eben ein eisenharter Spieler“) und der Gruppen-Identität werden („Wir sind aggressiv spielende Mannschaft“). Dann erfährt sie eine gewisse Abmilderung im Urteil der Betrachter.
3. Gewalt im Umfeld des Sports
Martin Nolte behandelt Fragen der strafrechtlichen Gefahrenabwehr bei „Fan-Gewalt“ und hat hierbei vor allem den Fußball im Blick. Seit der Verabschiedung des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ im Jahr 1992 ist die strafrechtliche Gefahrenabwehr vor, während und nach Sportveranstaltungen / Fußballbundesligaspielen ziemlich klar geregelt, wenngleich v. a. die Stadionverbote mit bundesweiter Geltung nach wie vor ein Streitthema sind. Nebenbei: Wenn wütende Fans Schaufensterscheiben zu Bruch schlagen, heißt das offenbar auch unter seriösen Juristen „Entglasungsaktion“ (S. 37), ein Wort, das wir bislang nur als Euphemismus der Täter kannten.
Wolf-Dietrich Walker behandelt zivilrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf Gewaltförmigkeiten im Sport. Hier geht es vor allem um Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Auch relativ marginale Fälle werden angesprochen: Was tun mit Zuschauern, die als „Flitzer“ unbekleidet aufs Spielfeld laufen und den Spielablauf stören? Hier ist eher auf ein Hausverbot hinzuwirken als den Täter strafrechtlich zu verfolgen, etwa wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
4. Gewaltprävention durch Sport
In der Öffentlichkeit wird oft das gewaltpräventive Potenzial sportlicher Eigenaktivitäten betont; der Mitgliedschaft namentlich von Jugendlichen in Sportvereinen wird gerne unterstellt, sie immunisiere geradezu gegenüber gewalttätigem Handeln. Dem kann der Erziehungswissenschaftler Hans Peter Brandl-Bredenbeck nicht zustimmen. Er stellt eine eigene empirische Studie über „Sportpartizipation und Gewaltbereitschaft“ vor und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: „Sportlich aktive Jugendliche unterscheiden sich kaum von ihren inaktiven Altersgenossen hinsichtlich des Gewaltverhaltens.“ (S. 98) Das ist desillusionierend und vermag wiederum uns gegen die suggestiven Einreden der Sportverbandsfunktionäre zu immunisieren.
Gunter A. Pilz, laut „Spiegel“ der„Papst“ der Fanforschung“, geht in die Richtung seines Kollegen Brandl-Bredenbeck und betont in seinem Beitrag, dass die sportliche Eigenaktivität im Sportverein nicht per se gewaltpräventiv sei – oder gar eine „Schutzimpfung gegen Jugendkriminalität“, wie der Kriminologe Christian Pfeiffer behauptet (S. 103) –, sondern dass es Aufgabe der Sportpädagogik ist, darauf hinzuwirken, dass soziales, faires und kameradschaftliches Handeln im sportlichen Wettkampf realisiert und befolgt werden. „Statt davon zu sprechen, dass Sport verbinde, erziehe und … integriere, müsste es besser und korrekter heißen: Sport kann verbinden, erziehen, integrieren und präventiv wirken.“ (S. 105) Allerdings bedarf es dazu qualifizierter (Sozial-)Pädagogen, die es de facto nicht gibt. Pilz schlägt vor, in den sozialpädagogischen Studiengängen der Hochschulen „Sportsozialarbeiter“ auszubilden, die sich der gewaltpräventiven Möglichkeiten des Sports fachkundig annehmen.
Fazit
Robert Musil hat bereits 1925, darauf weist Gunter A. Pilz hin (vgl. S. 103), eine Bemerkung gemacht, die heute nach wie vor bedenkenswert erscheint: „Es ist einseitig, wenn man immer nur schreibt, dass der Sport zu Kameraden mache, verbinde, einen edlen Wetteifer wecke: Denn ebenso sicher kann man auch behaupten, dass er einem weit verbreiteten Bedürfnis, dem Nebenmenschen eine aufs Dach zu geben oder ihn umzulegen entgegenkommt, dem Ehrgeiz, der Überlegene zu sein.“ – Es bedarf also der pädagogischen Kultivierung des Sports, wenn man der unkontrollierten Gewalt, die beim körperlichen Kräftemessen immer auftreten kann und bei der auch Dritte zu Schaden kommen können, wirksam entgegen treten will.
Rezension von
Prof. Dr. Klaus Hansen
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