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Ulrike Riedel: "Kind als Schaden" (ungewollte Schwangerschaft)

Rezensiert von Prof. em. Dr. habil. Hans-Ernst Schiller, 11.11.2003

Cover Ulrike Riedel: "Kind als Schaden" (ungewollte Schwangerschaft) ISBN 978-3-935964-13-5

Ulrike Riedel: "Kind als Schaden" : die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arzthaftung für den Kindesunterhalt bei unerwünschter Geburt eines gesunden, kranken oder behinderten Kindes. Mabuse-Verlag GmbH (Frankfurt am Main) 2003. 159 Seiten. ISBN 978-3-935964-13-5. 14,90 EUR.
Erstellt im Auftr. des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW).

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Hintergrund

Die Entwicklung der modernen Reproduktionsmedizin hat in Verbindung mit dem Recht der Schwangerschaftsunterbrechung die Rechtsprechung auch auf dem Gebiet der Arzthaftung vor neue Herausforderungen gestellt. Die öffentliche Diskussion wurde erneut entfacht durch ein Urteil des BGH vom 18.6.2002, das die Arzthaftung für den Unterhalt eines schwer behinderten Kindes, das nach einer mangelhaften Pränataldiagnose geboren wurde, bestätigt hat. Den Nichtjuristen und den Nichtbetroffenen interessieren zunächst weniger die einzelnen Fälle und die Verzweigungen der juristischen Argumentation als die Ergebnisse und vor allem die hinter ihnen stehenden Werthaltungen und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen. Verstärkt die Rechtsprechung die Diskriminierung Behinderter und einen sozialen Zwang zum gesunden Kind? Zwingt sie den Arzt, die Abtreibung geschädigter Embryonen und Föten zu fördern?

Zu Beantwortung dieser Fragen muss die Rechtsprechung selbst möglichst objektiv zur Kenntnis genommen werden. Das Buch von Ulrike bietet dazu eine auch für juristische Laien sehr geeignete Möglichkeit.

Inhalt

Die Autorin bietet zunächst einen Überblick über die verschiedenen Fallgruppen und die Entwicklung der Rechtsprechung, die insbesondere von den Veränderungen der strafrechtlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch abhängig ist.

Im BGH-Fall vom Juni 2002 hatte eine Ärztin trotz eindeutiger Hinweise die schwere Schädigung eines Fötus in der 20.Schwangerschaftswoche nicht erkannt und damit die Entscheidung der Schwangeren zu einem rechtmäßigen Abbruch nach medizinischer Indikation verhindert. Dieser Fall gehört zur Gruppe

  • Unterbleiben eines rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs aufgrund fehlerhafter Pränataldiagnose oder mangelnder Aufklärung über deren Möglichkeiten.

Hinzu kommen folgende Fallgruppen:

  • Geburt eines behinderten Kindes nach fehlerhafter genetischer Beratung;
  • unerwünschte Schwangerschaft nach fehlerhafter Sterilisationsbehandlung oder unzureichende Aufklärung über die mögliche Unwirksamkeit einer solchen Behandlung;
  • misslungener Schwangerschaftsabbruch.

Von Interesse ist vor allem die erste Gruppe. Die Abhängigkeit zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ergibt sich daraus, dass eine Unterhaltspflicht, die nach dem BGB als Schadensersatz verstanden werden muss, nur dann in Frage kommt, wenn die verunmöglichte Handlung, der Schwangerschaftsabbruch, rechtmäßig gewesen und nicht nur, wie nach der nun geltenden Regelung jeder Abbruch nach Beratung innerhalb der ersten 12 Wochen, straflos geblieben wäre. Die Autorin stellt die Entwicklung vorn Rechtsprechung und Gesetzgebung detailliert und nachvollziehbar dar.

Der Schwerpunkt ihrer Darlegungen liegt auf der Ausräumung gravierender Missverständnisse. So wird der Arzt durch das Haftungsrecht keineswegs gezwungen, zum Schwangerschaftsabbruch zu raten (muss aber dem Beratungszweck entsprechend die Informationen, die der Frau eine Entscheidung ermöglichen, nach den Regeln der Kunst ermitteln und weitergeben). Die Unterhaltspflicht bezieht sich ferner nicht nur auf die behinderungsbedingten Mehrkosten, sondern auch, soweit eingeklagt, auf den Regelunterhalt, womit keine Unterscheidung (Diskriminierung) zwischen gesundem und behindertem Kind getroffen wird. Vor allem ist festzuhalten, dass der Schaden nicht in der Existenz oder der Behinderung des Kindes, sondern in den Unterhaltsaufwendungen gesehen wird. Auch aus diesem Grunde kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das Kind selbst gegen den Arzt keinen Schadensersatz geltend machen, denn hier müsste, so die Ansicht der Juristen, seine Existenz als Schaden begriffen werden. Um seinen Unterhalt auch nach dem Tod der Eltern zu gewährleisten, muss auf das Grundsicherungsgesetz zurückgegriffen werden.

Der Ausdruck "Kind als Schaden" ist also nach Riedels Darlegungen irreführend und unzuständig; er habe zu einer ungerechtfertigten Verschärfung der Kontroverse beigetragen. Darüber hinaus muss man sich fragen, ob die Verbreitung einer sachlich ungerechtfertigten Unterstellung in polemischer Absicht nicht der Förderung eben jener Gedankenwelt dient, die man bekämpfen will. Von dieser Überlegung ist auch der Titel des vorliegenden Buches betroffen.

Titelfrage

Wie die Autorin selbst wendet sich auch die Leiterin des beauftragenden Instituts in ihrem Vorwort gegen den Ausdruck "Kind als Schaden". "Man sollte den Begriff ganz vermeiden, weshalb er hier auch durchweg in Anführungszeichen steht." Die Logik dieser Aussage stimmt nicht. Man vermeidet ein Schlagwort nicht durch Anführungszeichen, sondern durch Nichtgebrauch. Hier will man beides erhalten: Aufmerksamkeitsgewinn und ein gutes Gewissen.

Fazit

Das Buch ist geeignet für alle, die in der Familienberatung tätig sind oder sich auf eine solche Tätigkeit im Studium vorbereiten. Darüber hinaus dürfte jeder auf seine Kosten kommen, der sich für die rechtlichen und ethischen Aspekte der modernen Reproduktionsmedizin interessiert.

Rezension von
Prof. em. Dr. habil. Hans-Ernst Schiller
Vormals Professor für Sozialphilosophie und -ethik
Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
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Es gibt 32 Rezensionen von Hans-Ernst Schiller.

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Zitiervorschlag
Hans-Ernst Schiller. Rezension vom 11.11.2003 zu: Ulrike Riedel: "Kind als Schaden" : die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arzthaftung für den Kindesunterhalt bei unerwünschter Geburt eines gesunden, kranken oder behinderten Kindes. Mabuse-Verlag GmbH (Frankfurt am Main) 2003. ISBN 978-3-935964-13-5. Erstellt im Auftr. des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW). In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/1205.php, Datum des Zugriffs 15.01.2025.


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