Werner Brill: Pädagogik der Abgrenzung
Rezensiert von Dr. Aurelia Weikert, 30.11.2012
Werner Brill: Pädagogik der Abgrenzung. Die Implementierung der Rassenhygiene im Nationalsozialismus durch die Sonderpädagogik.
Julius Klinkhardt Verlagsbuchhandlung
(Bad Heilbrunn) 2011.
387 Seiten.
ISBN 978-3-7815-1835-3.
D: 36,00 EUR,
A: 37,10 EUR.
Reihe: Klinkhardt forschung.
Thema
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Teilhabe der Disziplin der Sonderpädagogik an der vom NS-Staat als zentral erachteten Ideologie der Eugenik und Rassenhygiene. Der Autor Werner Brill weist nach, dass die VertreterInnen der sonderpädagogischen Disziplin eugenischem Gedankengut nicht nur wohlwollend gegenüber standen, sondern sich mit ausgefeilten Vorschlägen an dessen Implementierung beteiligten und mit ihren Aktivitäten die Vorgaben des NS-Staates oft weit übertrafen. Zentral für das Verständnis der Thematik ‚Sonderpädagogik und Nationalsozialismus‘ ist hierbei die Bedeutung der Kategorie der ‚Abgrenzung‘. Brills Arbeit liefert mit ihrer sehr genauen Darstellung der Aktivitäten in den einzelnen Gebieten des ‚Deutschen Reiches‘ eine Korrektur der bisherigen Darstellung der Geschichte der Sonderpädagogik.
Autor
Werner Brill hat den Lehrstuhl für Heilpädagogik und inklusive Pädagogik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin inne, seine Forschungsschwerpunkte sind Integrationspädagogik sowie die Historische Sonderpädagogik.
Entstehungshintergrund
Für Brill zeigen Publikationen zum Thema Sonderpädagogik im Nationalsozialismus ein unklares und widersprüchliches Bild. Einerseits differieren die Quellen und Archivmaterialen, andererseits werden in manchen Fällen bestimmte Wirkungen falschen Ursachen zugeschrieben, wie beispielsweise der Rückgang der Zahlen der SchülerInnen als Beleg für den tendenziellen Abbau von Sonderschulen herangezogen wird. Problematisch ist für Brill auch die oft stattfindende Überbewertung oder Generalisierung einzelner Befunde, wodurch es zu Behauptungen ohne empirische Fundierung kommt. Einen Grund dafür sieht Brill darin, dass die Auseinandersetzung fast ausschließlich von VertreterInnen der Einrichtung Hilfsschule getätigt wurde und wird und nicht von der historischen Disziplin oder der allgemeinen Erziehungswissenschaft.
Aufbau und Inhalt
Brills Arbeit kreist um drei Themenkreise: die Rezeption der Eugenik bei SonderpädagogInnen; die Gefährdung der Hilfsschule; der Widerstand bzw. die Unterstützung bzgl. der Sterilisation. Zwei staatliche Vorgaben sind dabei von besonderer Bedeutung: das 1933 verabschiedete Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN), in dem HilfsschülerInnen ausdrücklich als Zielgruppe erwähnt werden, sowie Gesetze und ministerielle Verordnungen zur Funktion der Hilfsschule, die als Entlastung der Volksschule, als Unterstützung der sogenannten erb- und rassenpflegerischen Maßnahmen und schließlich als Erziehungseinrichtung definiert werden. In allen drei Bereichen - Rezeption der Eugenik, Gefährdung der Hilfsschule und Widerstand oder Unterstützung der Sterilisation – beschreibt Brill eine breite Spannweite der Positionen.
Brill beginnt seine Ausführungen mit der Chronologie der Erfassung der Bevölkerung nach eugenischen Kriterien. Diese beginnt bereits in der Weimarer Republik und ansatzweise schon im Wilhelminischen Reich. Der 1925 gegründete ‚Deutsche Bund für Volksaufartung und Erbkunde‘ betont in seinen zehn Grundsätzen u.a. den Wunsch nach körperlich und geistig gesunder Nachkommenschaft, die Relevanz des elterlichen Erbgutes für die körperliche und geistige Konstitution der Kinder, sowie die Idee der Auslese durch Ausschluss der Fortpflanzung. Bei den Fragen, ob Umwelt oder Vererbung eine größere Rolle spielt, werden für beide Ansätze Maßnahmen vorgeschlagen. Im ersten Fall: Kinder aus ihrer familiären Umgebung herauszunehmen, im zweiten Fall: die Sterilisation – beide Vorschläge entbehren in den 1920er Jahren jeglicher gesetzlicher Grundlage. Durch das Aufzeigen einer großen Kontinuität in Hinblick auf Debatten über die Klientel der Eugenik lange vor dem Nationalsozialismus muss der These einer Zäsur ab 1933 bzgl. dieser Thematik heftig widersprochen werden. In Anlehnung an Schmuhl führt Brill folgende Prämissen der RassenhygienikerInnen an: Naturgesetzlichkeit und Gesellschaftsgeschehen, Evolutions- und Selektionsprinzip, Degenerationstheorie und Züchtungsutopie, letztlich Entwertung des menschlichen Lebens auf Basis bioorganismischer Sozialtheorien.
Objekte der empirischen Forschung sind Kinder aus Hilfsschulen und Anstalten, in denen LehrerInnen und Leitung jene Daten liefern, welche die Kinder als erbbiologisch gefährdet behaupten. Nachdem die HilfsschülerInnen zum Großteil aus Familien der Armen und Arbeitslosen kommen, spiegeln sich hierbei die gesellschaftlichen Klassenverhältnisse wider.
Die Tendenz der gegenseitigen Abgrenzung innerhalb der sonderpädagogischen Disziplinen ist der zentrale Aspekt in Brills Arbeit. Der Begriff ‚Schwachsinn‘ wird immer variantenreicher definiert und schließlich durch den Begriff ‚hilfsschulbedürftig‘ ersetzt, wodurch immer mehr Kinder in die Hilfsschulen eingewiesen und damit auch für die Sterilisation vorgesehen werden. Die Zahl der sog. Hilfsschulkinder kann dadurch auch nach oben manipuliert werden. Die eugenische Funktion der Hilfsschule wird dieser nicht nur von staatlicher Seite zugesprochen sondern auch von Seiten der LehrerInnenschaft aktiv übernommen. Nach dem Krieg wird diese Akzeptanz der Eugenik mit der behaupteten Gefährdung der Sonderschule legitimiert, ein Argument, das von Brill widerlegt und als Legendenbildung bezeichnet wird. Brill weist nach, dass es zu keiner Zeit während des NS-Regimes Hinweise zur Auflösung von Hilfsschulen gibt. Der kurzfristige Rückgang der Hilfsschulen und deren SchülerInnen hat mit der allgemeinen demografischen Veränderung zu tun und nicht mit politischen Intentionen. Brill zitiert aus einem Erlass (1935) des Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, nach dem die Hilfsschule zunächst als kostenintensive Pflegestätte des „Kranken und Entarteten“ durchaus umstritten war, dann allerdings für die Durchführung des GzVeN wesentlich Bedeutung erlangte und schließlich durch ihren Eigenzweck, die „Hebung schwachsinniger, aber doch bildungsfähiger Kinder zu brauchbaren Gliedern der Volksgemeinschaft“, beibehalten werden müsse (151). Vor allem für die Durchführung des GzVeN bedeutet der Weiterbestand der Sonderschulen eine Notwendigkeit oder wie Brill es formuliert: „Vorhandene eugenische Überzeugungen gepaart mit Zweifeln an der eigenen pädagogischen Arbeit, wurden von Pädagogen auf bestehende Einrichtungen aufgepfropft und die Institutionen mit neuer Zielsetzung (z.B. bezüglich Effektivität und Leistung) zum verlängerten Arm der Rassenhygiene umdefiniert“ (157). Trotz Ausgrenzung von behinderten Kindern fließen in die Hilfsschulen auch wehrpolitische Erziehung und besondere Formen der Hitlerjugend ein. Damit unterstützt die Hilfsschule einerseits das herrschende Normalitätsbild, andererseits führt es der Wehrmacht Soldaten zu.
Eine zentrale Rolle bei der Erfassung von Kindern und Jugendlichen für die Sonderschulen spielt der Personalbogen mit immer neuen Vorschlägen zu weiterentwickelten Versionen, wie z.B. die Einbeziehung von familienbezogenen Daten. Interessant ist, dass erbliche Belastung im Vergleich zu Angaben zu Intelligenz oder charakterlichen Eigenschaften der SchülerInnen eine marginale Rolle spielt. Auch ist sich die LehrerInnenschaft der potentiell kontraselektorischen Wirkung der Sonderschule in Hinblick auf die Eugenik bewusst und fordert empirisch belegte Forschung, um die Existenz der Hilfsschulen zu legitimieren. Eine Erweiterung des Personalbogens wird angedacht, Daten sollen nicht nur von den Müttern der HilfsschülerInnen – die als unzuverlässige Quelle gelten – sondern von Standesamt, Einwohnermeldeamt und letztlich durch persönliche Recherchen ergänzt werden. Auch hierbei zeigt Brill auf, dass lediglich die machtpolitische Konstellation – wer legt die Richtlinien fest: Medizin oder Sonderschule – den Eifer hinsichtlich einer genealogischen Gesamterfassung der Klientel und ihres Umfeldes in die Schranken weist. Brill hält fest, dass durch das 1935 erlassene Ehegesundheitsgesetz das GzVeN für alle, die darunter fallen, einem Heiratsverbot gleichkommt; und dies trotz des Versprechens im Falle der Zustimmung zu einer Sterilisation heiraten zu können oder dürfen. Die durchgeführten Zwangssterilisationen bringen für deren BetreiberInnen aber eine andere Gefahr mit sich: Promiskuität und die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten. Insofern wird ein Vorteil in der Geheimhaltung einer durchgeführten Sterilisation gesehen. Mittels der sog. Frühsterilisierung (Kinder mit 10 Jahren) soll einerseits der Schwängerung von Mädchen so früh wie möglich entgegen getreten werden, andererseits könne die Operation damit eher in Vergessenheit geraten. Als weitere Verhinderungsstrategie der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten wird nicht zuletzt die Verwahrung von sterilisierten Mädchen und Frauen vorgeschlagen. Brill zitiert Ewald Meltzer, Leiter einer Anstalt für geistig behinderte Kinder in Sachsen, der meint, es wäre am besten so zu operieren, dass keiner etwas merkt (265). Als heikel für die Öffentlichkeit wird die Sterilisation von Gehörlosen diskutiert, da es sich hierbei um die Unfruchtbarmachung einer Person handelt, die sogenannte vollwertige Arbeit leiste.
Die eugenischen Aktivitäten der SonderpädagogInnen werden anhand des Beispiels der ‚Krückenmühler Anstalten‘ dargelegt. Brill weist nach, dass die Behörden teilweise restriktiver und vorsichtiger mit personenbezogenen Daten umgehen als der ‚Verband der Hilfsschulen Deutschlands‘ (VdHD). Brill widerspricht bisherigen Forschungen, die meinen, dass es schwer festzustellen sei, wie viele SonderschullehrerInnen die NS-Rassenpolitik tatsächlich unterstützen; er belegt, dass deren Aktivitäten weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen, so z.B. die Ausweitung der Opfergruppen.
In seinem letzten Kapitel beschäftigt sich Brill mit jenen Kindern und Jugendlichen, die an der Schnittstelle zwischen Sonderpädagogik und Sozialpädagogik, d.h. Fürsorge stehen: die sogenannten Erziehungsschwierigen oder Verhaltensauffälligen. Laut Brill verschwindet durch die Übernahme eines eugenischen Weltbildes das Individuum als pädagogisch zu betrachtendes Subjekt aus den Augen der Fürsorge. Und während in der Sonderpädagogik eine Differenzierung nach unten erfolgt, setzt in der Sozialpädagogik eine Differenzierung nach innen ein. Der Zwangsterilisation kann oft eine fast unbegrenzte Einsperrung in einem Heim folgen.
Brill resümiert, dass ohne die große regionale Zersplitterung im ‚Deutschen Reich‘, beispielsweise im Gesundheits- und Sozialbereich, die Folgen für die betroffenen Menschen noch gravierender gewesen wären und die SonderpädagogInnen noch stärker differenziert und ausgesondert hätten.
Fazit
Mit seinen detailreichen Schilderungen über das Zustimmen und sehr aktive Mitmachen bzgl. der Umsetzung der eugenischen Idee seitens der Sonderpädagogik, deren Forderungen sogar über staatliche Forderungen und Maßnahmen hinausgehen, korrigiert Brill bisherige Forschungsarbeiten zum Thema. Das Buch ist auch für KennerInnen der Thematik ein wichtiges und spannendes Muss.
Rezension von
Dr. Aurelia Weikert
Sozialanthropologin und Politikwissenschafterin. Vortrags- und Autorinnentätigkeit zu den Themen Bevölkerungspolitik, Bioethik, Eugenik, Frauengesundheit, Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Körperpolitik. Lehrbeauftragte am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien. Mitarbeiterin bei Miteinander Lernen - Birlikte Ögrenelim, Beratungs-, Bildungs- und Psychotherapiezentrum für Frauen, Kinder und Familien
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Es gibt 8 Rezensionen von Aurelia Weikert.
Zitiervorschlag
Aurelia Weikert. Rezension vom 30.11.2012 zu:
Werner Brill: Pädagogik der Abgrenzung. Die Implementierung der Rassenhygiene im Nationalsozialismus durch die Sonderpädagogik. Julius Klinkhardt Verlagsbuchhandlung
(Bad Heilbrunn) 2011.
ISBN 978-3-7815-1835-3.
Reihe: Klinkhardt forschung.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/12298.php, Datum des Zugriffs 20.09.2024.
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