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Hans Joas: Die Sakralität der Person

Rezensiert von Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer, 09.11.2011

Cover Hans Joas: Die Sakralität der Person ISBN 978-3-518-58566-5

Hans Joas: Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte. Suhrkamp Verlag (Frankfurt/M) 2011. 303 Seiten. ISBN 978-3-518-58566-5. 26,90 EUR.

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Sind rationale Letztbegründungen möglich?

Immer dann, wenn es um grundlegende Fragen des Menschseins und um das euzôia, das gute Leben (Aristoteles) geht, werden Paradigmen formuliert, die als Gebote / Verbote gesetzt, als nichtkritisierbare und unumstößliche Gesetzlichkeiten und Selbstverständlichkeiten postuliert, oder als religiöse und naturrechtliche Voraussetzungen betrachtet werden. Am aller wenigsten freilich sind Einstellungen zu Normen und Verhaltensweisen zu akzeptieren, die den alltäglichen, vielfach nicht reflektierten Vorstellungen unterliegen: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Sie in Frage zu stellen, wird mit Häresie oder Unvernunft belegt. Die Festlegung von Werten und Normen, die menschliches Verhalten bestimmen, aber unterliegt immer auch Traditionen und kulturellen Entstehungsprozessen.

Zum 50. Jahrestag der von den Vereinten Nationen erlassenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (10. Dezember 1948) hat der damalige Generalsekretär der UNESCO, Federico Mayor dazu aufgerufen, dass die Menschheit endlich von einer „Kultur des Krieges“ zu einer „Kultur des Friedens“ kommen müsse. Und der Präsident der peruanischen Menschenrechtsorganisation und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Francisco Soberón, stellt in einer Bestandsaufnahme der fünfzigjährigen Geschichte der Menschenrechtsdeklaration fest, dass „bewaffnete Konflikte, krasse Verstöße gegen die Menschenrechte und die Beschneidung grundlegender Freiheiten ( ) in vielen Ländern der Welt auch heute noch an der Tagesordnung (sind)“, und er mahnt an, dass Menschenrechtsverletzungen und die sich häufenden Relativierungen bei der Auslegung der Menschenrechte gestoppt werden müssen, um die Anerkennung der Unteilbarkeit der Menschenrechte sicher zu stellen (UNESCO-Kurier 10/1998, S. 10ff). Lassen wir die Grundpositionen, wie sie in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgegeben sind, dass „die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet“, so wird deutlich, dass es sich um Werte und Normen handelt, die allgemeinverbindlich und unrelativierbar sein müssen, sollen sie lokal und global für alle Menschen auf der Erde gelten.

Entstehungshintergrund und Autor

Weil der Anspruch auf Allgemeingültigkeit der Menschenrechte aber immer wieder in Frage gestellt und durch spezifische Deklarationen, wie z. B. die von den Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz 1990 ratifizierte „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“, oder die bereits 1981 von den Staats- und Regierungschefs der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) beschlossene „Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker“, relativiert wird (vgl. dazu auch: www.socialnet.de/materialien/46.php), ist es verdienstvoll, der Frage nach der Entstehung der Menschenrechte nicht nur historisch, sondern genealogisch nachzugehen.

Der Soziologe und Sozialphilosoph Hans Joas schreibt eine „affirmative Genealogie des Universalismus der Werte“, indem er erst einmal feststellt: „Ich glaube nicht an die Möglichkeit einer rein rationalen Begründung letzter Werte“. Dabei freilich will er nicht an den Grundfesten und Denkgebäuden rütteln, wie sie in der Philosophie über die Jahrtausende hin gedacht und postuliert wurden; vielmehr geht es ihm darum, auf die Trennbarkeit von Genesis und Geltung im Argumentationsprozess um die Begründbarkeit von Menschenrechten zu verweisen: Es „kann nämlich die Geschichte der Entstehung und Ausbreitung von Werten selbst so angelegt werden, dass sich in ihr Erzählung und Begründung in spezifischer Weise verschränken“. Dabei weist er die seiner Meinung nach unfruchtbare Debatte zurück, ob „die Menschenrechte eher auf religiöse oder auf säkular-humanistische Ursprünge zurückzuführen sind„; vielmehr stellt der Autor fest, dass es eine fundamentale Alternative zu den genannten Positionen gibt: „Sakralität, Heiligkeit…, den Glauben an die Menschenrechte und die universale Menschenwürde als das Ergebnis eines spezifischen Sakralisierungsprozesses aufzufassen…, in dem jedes einzelne menschliche Wesen mehr und mehr und in immer stärker motivierender und sensibilisierender Weise als heilig angesehen und dieses Verständnis im Recht institutionalisiert“ wird. Das mögliche Missverständnis, dass Sakralität vornehmlich als religiös aufgefasst werden könne, räumt er dadurch beiseite, indem er darauf verweist, dass „subjektive Evidenz und affektive Intensität“ die Grundpfeiler eines so verstandenen sakralen Denkens und Handelns darstellen und die „Sakralisierung der Person“ zum Ziel hat.

Aufbau und Inhalt

Hans Joas gliedert seine Analyse in sechs Kapitel.

Im ersten Teil nimmt er eine räumliche, historische und kulturelle Eingrenzung vor, um den Prozess der Entstehung der Menschenrechte zu thematisieren: Mit den nordamerikanischen und französischen Deklarationen und den sich für die damaligen und nachfolgenden Interpreten ergebenden, missverständlichen, irrigen und bestätigenden Deutungen. Joas setzt der sich im historischen und politischen Diskurs etablierten Auffassung von der „charismatischen Verklärung der Vernunft“ die „Charismatisierung der Persönlichkeit des Menschen“ entgegen.

Im zweiten Kapitel setzt sich Joas dezidiert mit der „Sakralisierung der Person und ihre(n) Gefährdungen“ auseinander. Mit den Paradigmen „Strafe und Respekt“ reflektiert er die sich seit dem Begründungsdatum der (modernen) Menschenrechtsauffassungen entwickelnde Strafauffassung und -praxis, indem er Interpretationsmuster vorstellt, wie sie in der mittelalterlichen Zeit bis hin zu heutigen Deduktionen (wie etwa bei Michel Foucault, Emile Durkheim und Jürgen Habermas) diskutiert werden.

Das dritte Kapitel nimmt die Auseinandersetzungen um Strafkultur auf und stellt den Zusammenhang von „Gewalt und Menschenwürde“ her, indem der Autor darüber nachdenkt, wie aus Erfahrungen (Menschen-) Rechte werden. „Da Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben“, so im zweiten Absatz der Präambel der Menschenrechtserklärung, bedarf es eines intensiven Nachdenkens über die Gewaltgeschichte der Menschheit und einer moralischen Mobilisierung, die Joas am Beispiel der Antiklavereibewegung darstellt.

Mit dem vierten Kapitel entfaltet der Autor den Wertediskurs, indem er an den Denkkategorien von Kant und Nietzsche in ihren Widersprüchen verdeutlicht und die Rezeption der unterschiedlichen Positionen, etwa durch Ernst Troeltsch, Max Weber u. a., in ihren Idealbildungen aufzeigt und damit das Konzept der affirmativen Genealogie begründet. Denn es geht ja dabei um nicht mehr und nicht weniger, als „ein realistisches Bild der Bedingungen der Gegenwart für die Verwirklichung der historisch entstandenen Ideale und ihres unabgegoltenen Potentials zu gewissen“.

Das fünfte Kapitel wird überschrieben mit „Seele und Gabe“ und thematisiert „Gottebenbildlichkeit und Gotteskindschaft“ der Menschen. Erinnert sei in dem Zusammenhang daran, dass Aristoteles nur dem anthrôpos, dem Menschen, „Anteil am unvergänglichen und göttlichen Geist“ zuspricht. Bezogen auf die Bedeutung, die das Christentum (und nur das?) für die Entwicklung der Menschenrechtsidee hat das zur Folge, nach dem Seelen- (Leben) zu fragen und das individuelle Dasein in den menschheitsbezogenen Zusammenhang zu bringen und das Leben als Gabe zu betrachten.

Im sechsten Kapitel schließlich geht es um „Wertegeneralisierung“ und die Auseinandersetzung, wie die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postulierten Werte in der Pluralität und Vielfalt der Kulturen im „Spannungsfeld von Praktiken, Werten und Institutionen“ wirksam werden können. Dass Wertediskrepanzen und unterschiedliche Wertepostulate nicht immer harmonisch überwunden werden können, ist eine Tatsache. Wege hin zu einer Akzeptanz von gemeinsamen Werten lassen sich nicht per Dekret finden, sondern nur durch Kommunikation auf Augenhöhe darüber. Hans Joas findet dazu in den Theorien des US-amerikanischen Soziologen Talcott Parsons und der Theorie des kommunikativen Handelns von Jürgen Habermas Anhalts- und Kontrapunkte.

Fazit

Die von Hans Joas skizzierte affirmative Genealogie der Menschenrechte beansprucht zum einen eine theoretische Grundlegung des Dilemmas, dass die allgemeingültige Akzeptanz der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postulierten Werte und Normen durch alle Menschen unverzichtbar ist; zum anderen die Entwicklung einer Programmatik, wie Relativierungen durch Nationalismen und Kulturen entgegen getreten werden kann. Mit seinem Vorschlag, einen Prozess der Sakralisierung der Person zu installieren, bringt der Autor einen interessanten, historisch, philosophisch und experimentell hergeleiteten Versuch in den Diskurs zur Verwirklichung der Menschenrechte überall, zu jeder Zeit und für alle Menschen auf der Erde. Mit seinem Dreischritt – Sensibilisierung / Begründung / globale Kodifizierung – gibt er Theoretikern und Praktikern lokal und global ein Instrument in die Hand, eine globale Ethik zu verwirklichen, Hier, Heute und Morgen!

Rezension von
Dipl.-Päd. Dr. Jos Schnurer
Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim
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Es gibt 1665 Rezensionen von Jos Schnurer.

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Zitiervorschlag
Jos Schnurer. Rezension vom 09.11.2011 zu: Hans Joas: Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte. Suhrkamp Verlag (Frankfurt/M) 2011. ISBN 978-3-518-58566-5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/12425.php, Datum des Zugriffs 13.09.2024.


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