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Lars Leuschner: Das Konzernrecht des Vereins

Rezensiert von Dr. iur. Marcus Kreutz, 13.06.2012

Cover Lars Leuschner: Das Konzernrecht des Vereins ISBN 978-3-16-150827-1

Lars Leuschner: Das Konzernrecht des Vereins. Mohr Siebeck (Tübingen) 2011. 480 Seiten. ISBN 978-3-16-150827-1. 100,00 EUR.
Reihe: Jus Privatum.

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Der Verein und das Konzernrecht: Eine Zusammenführung unvereinbarer Elemente?

Viele Menschen, die das Wort „Verein“ hören, werden beim Klang dieses Begriffs wohl nicht an einen Konzern denken. Eher werden wahrscheinlich Begriffe wie Kaninchenzüchter, Vereinsmeier oder – noch altertümlicher anmutend – Kassenwart assoziiert werden. Der größte Teil der Bevölkerung ist mithin immer noch in historischen Gedankengängen verhaftet, die sich dadurch auszeichnen, dass mit einem Verein eine eher kleine Personenvereinigung mit geringen Finanzmitteln verbunden wird. Dieses Bild mag für den größten Teil der Vereine in Deutschland in der Tat auch richtig sind. Allerdings wäre bei einer Konzentration auf diese Sicht das Bild bei weitem nicht vollständig. Im Laufe der Jahrzehnte sind nämlich extrem große Vereine in der Form von Dach- oder Gesamtvereinen entstanden, die es mit Großunternehmen, die für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gebräuchlichere Rechtsformen wie die GmbH und die AG gewählt haben, hinsichtlich der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes und des Gewinns durchaus aufnehmen können. Vereinsstrukturen, die sich aber durch eine Vielzahl von Querverbindungen auszeichnen, lenken den Blick auf den Begriff des Konzerns, der eigentlich im Aktienrecht beheimatet ist. Aktualität gewinnt die Thematik „Verein und Konzernrecht“ schon allein dadurch, dass in letzter Zeit zahlreiche Kommunen Förderentscheidungen für gemeinnützige Vereine daran haben scheitern lassen, dass kleine, vor Ort tätige und rechtlich selbstständige Vereine einem Gesamtverband angehörigen, der sich satzungsrechtlich einige Rechte im Hinblick auf das Vereinsleben der örtlichen Personenvereinigung vorbehält, und aus Sicht der Kommunen ein sog. verbundenes Unternehmen im Sinne der EU-Förderrichtlinien vorliegt. Eine finanzielle Förderung bei verbundenen Unternehmen ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich. Allein schon aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, der hier vorzustellenden Habilitationsschrift besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Es handelt sich bei der Arbeit von Leuschner um die Habilitationsschrift des Autors, die im Wintersemester 2010/2011 dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vorgelegen hat. Professor Dr. Peter O. Mülbert hat diese Habilitation betreut. Professor Dr. Walther Hadding hat das Zweitgutachten erstellt.

Aufbau der Arbeit

Die Arbeit ist in vier große Teile gegliedert.

Zunächst wird in einer Einleitung (S. 1 bis 5), die nicht in die obige Zählung einbezogen wird, in die Bedeutung der behandelten Fragestellung eingeführt.

In Teil 1 (S. 6 bis 77) werden die Grundlagen beleuchtet, die für das Verständnis der nachfolgenden Ausführungen unerlässlich sind.

In Teil 2, der die Überschrift „Der Verein als Obergesellschaft“ trägt und die Seiten 78 bis 243 der Arbeit umfasst, werden u.a. gruppenspezifische Leitungspflichten des Vorstands, gruppenspezifische Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten sowie gruppenspezifische Informationsrechte der Mitglieder behandelt.

Teil 3 des Werks (S. 244 bis 401) trägt die Überschrift „Der abhängige Verein“. Von besonderer Bedeutung sind hier die Ausführungen unter dem Unterabschnitt „Abhängigkeitsbegründung“ (§ 4, S. 244 bis 295).

Teil 4 schließlich ist der Thematik „Der Verein im Gleichordnungskonzern“ (S. 402 bis 412) gewidmet.

Ein umfassendes Literaturverzeichnis (S. 413 ff.) sowie ein Sachverzeichnis (S. 437 ff.) schließen das Werk ab.

Betrachtung einzelner Aspekte

Besonders die Ausführungen in § 10 („Abhängigkeitsprüfung“) sind für Großvereine in der Form von Gesamtvereinen von immensem Interesse. Dies gilt auch und vor allem für gemeinnützige Verbände im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege. Leuschner beschäftigt sich in diesem Abschnitt u.a. mit der Frage, wann ein herrschender Einfluss des übergeordneten Vereins aufgrund statutarischer Mitwirkungsrechte (S. 245 ff.) gegeben ist. Er analysiert dabei einige unterschiedliche Mitwirkungsrechte statutarischer Natur, wie z.B. das Mehrfachstimmrecht (S. 253 f.), das Weisungsrecht (S. 254), Bestellungsrechte des übergeordneten Vereins (S. 254), Zustimmungsrechte zu Geschäftsführungsangelegenheiten (S. 255) sowie sonstige Mitwirkungsrechte (S. 255). Alle Mitwirkungsrechte werden unter dem Gesichtspunkt untersucht, ob ihre satzungsrechtliche Verankerung und Verwirklichung zu einem beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG führen können. Zuzustimmen ist dem Autor ohne weiteres darin, dass bei satzungsrechtlich normierten Mehrfachstimmrechten und Weisungsrechten des übergeordneten Vereins ein beherrschender Einfluss gegeben ist. Fraglich ist dies jedoch bei bloßen Bestellungsrechten. Zutreffend weist Leuschner zwar darauf hin, dass bei Bestellungsrechten, die so ausgestaltet sind, dass die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder fremdbestimmt wird, ein beherrschender Einfluss vorliegt. Auch der Ansicht, wonach dann kein beherrschender Einfluss vorliegt, wenn die Mitgliederversammlung ihren Willen gegenüber den fremdbestellten Vorstandsmitgliedern realisieren kann, keine Beherrschung im Sinne des Konzernrechts vorliegt, kann gefolgt werden. Leuschner relativiert diese Aussage jedoch sogleich wieder, wenn er ausführt, dass die Dinge dann anders liegen, wenn die Mitgliederversammlung aufgrund der Vielzahl ihrer Mitglieder faktisch nicht in der Lage ist, ihr Weisungsrecht effektiv auszuüben (S. 255). Zwar ist zuzugeben , dass es solche Konstellation geben kann. Allerdings hängt dies eine mangelhafte Kontrolle und entsprechende Wahrnehmung des Weisungsrechts nicht zwangsläufig mit der Größe der Mitgliederversammlungen zusammen. Bei größeren Mitgliederversammlungen ist die Wahrscheinlichkeit zweifelsohne größer, eine mangelhafte Kontrolle des Vorstands konstatieren zu können. Dies hängt allein schon mit dem Prinzipal-Agent-Konflikt zusammen, der zwischen Mitgliederversammlung und Vorstand besteht. Aber auch in großen Mitgliederversammlungen kommt es vor, dass einzelne Persönlichkeiten ihre Rechte so ausgeprägt und vielleicht sogar exzessiv wahrnehmen, dass von einer wirksamen Kontrolle des Vorstands und der effektiven Möglichkeit des Weisungsrechts gesprochen werden kann.

Fazit

Die Arbeit Leuschners besticht durch eine stringente Gedankenführung, überzeugender Argumentation und eine lesbaren Stil. Auch wenn nicht allen Positionen des Autors seitens des Rezensenten gefolgt werden kann, ist das Buch für Rezipienten, die sich mit Vereinsrecht unter konzernrechtlichen Vorzeichen beschäftigen wollen oder müssen, sehr zu empfehlen. Es setzt Maßstäbe und füllt eine Lücke, die Vereinsrechtler schmerzlich verspürt haben, da eine fundierte Auseinandersetzung wie die vorliegende bislang nicht vorhanden war. Ungerechtfertigten Behauptungen in der Art, dass ohne jedes sachliche Argument bei Gesamtvereinen seitens der öffentlichen Hand die Existenz von verbundenen Unternehmen unterstellt wird, kann nunmehr mit der geballten Überzeugungskraft des Werks entgegengetreten werden. Wissenschaft und Praxis werden auf das Buch gewiss mit großer Begeisterung und ganz überwiegendem Zuspruch zurückgreifen.

Rezension von
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Es gibt 266 Rezensionen von Marcus Kreutz.

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ISSN 2190-9245