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Franz Riklin, Andrea Baechtold (Hrsg.): Sicherheit über alles? (Bewährungshilfe)

Rezensiert von Patrick Zobrist, 21.05.2012

Cover Franz Riklin, Andrea Baechtold (Hrsg.): Sicherheit über alles? (Bewährungshilfe) ISBN 978-3-7272-8761-9

Franz Riklin, Andrea Baechtold (Hrsg.): Sicherheit über alles? Chancen und Gefahren des «Risk Assessment» im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe = Sécurité avant tout? Stämpfli Verlag (Bern) 2010. 107 Seiten. ISBN 978-3-7272-8761-9. 33,50 EUR. CH: 46,00 sFr.
Reihe: Caritas Schweiz: Materialien der "Fachgruppe Reform im Strafwesen" der Caritas Schweiz - Band 1.

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Thema

„Die Faszination der Konzepte des „Risk Assessment“ und des „Risk Management“ hat auch die Strafrechtspflege in der Schweiz erreicht. Im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe einiger Kantone ist die „Risikoorientierung“ bereits zur prägenden Leitidee geworden. Der vorliegende Band versammelt die Referate einer im Herbst 2009 durchgeführten Tagung, welche das Ziel verfolgte, eine diesbezügliche Standortbestimmung vorzunehmen. Er berichtet vorab über den Umgang mit „Strafgefangenen als Risiken“ in vier Kantonen, die dazu verwendeten theoretischen und methodischen Grundlagen und deren Umsetzung in der Praxis. (…). Die Beiträge vermitteln insgesamt einen aktuellen Überblick über die sich in diesem Zusammenhang stellenden Grundfragen: Stellen die neuen Methoden einen weiteren Schritt zur Professionalisierung des Strafvollzuges und der Bewährungshilfe dar oder umgekehrt ein Risiko für eine integrativ ausgerichtete Strafrechtspflege? Stehen die beiden Ansätze in einem inhärenten Widerspruch oder kann eine konsequente „Risikoorientierung“ integrative Bestrebungen sogar unterstützen? Und: Welche diesbezüglichen Entwicklungsperspektiven sind absehbar? Welche sind sinnvoll und verdienen Unterstützung? Welche Gefahren einer „Risikoorientierung“ sollten vermieden werden?“ (Auszug aus dem Klappentext)

Herausgeber und Herausgeberin

Diese Tagungspublikation bildet den ersten Band der Reihe „Materialien der «Fachgruppe Reform im Strafwesen» der Caritas Schweiz. Er wurde von den beiden emeritierten Strafrechtsprofessoren Franz Riklin (Fribourg) und Andrea Baechtold (Bern) herausgegeben, die sich beide seit Jahrzehnten in der „Fachgruppe Reform im Strafwesen“ in der Schweiz engagieren.

Entstehungshintergrund

Die „Fachgruppe Reform im Strafwesen“ der Caritas Schweiz besteht seit 1977 und verfolgt „humane und liberale Lösungsansätze“ im Strafvollzug (S. 7). Die Tagung entstand im Kontext der Veränderungen in der Kriminalpolitik, die zunehmend repressivere Sanktionen einfordert und Resozialisierungsbestrebungen in Frage stellt. Die Tagung fokussierte die Thematik der systematischen Erfassung von Rückfallrisiken und den Umgang mit den Tätern. Die Fragen der „Zuverlässigkeit der Einschätzungen“, die „Problematik der Stigmatisierung (…) durch negative Etikettierungen“ sowie die „schleichende Zurückdrängung unseres Schuldstrafrechts zu Gunsten eines reinen Massnahmerechts“ (S. 7) sollten kritisch diskutiert werden. Insofern geht diese Tagungspublikation der Frage nach, wie sich veränderte kriminalpolitische Bedingungen in der konkreten Arbeit mit Tätern auswirken.

Aufbau und Inhalt

Der Sammelband mit deutsch- oder französischsprachigen Texten gliedert sich nach dem Einführungstext in vier Beiträge, welche „risikoorientierte“ Ansätze im Sanktionenvollzug und in der Bewährungshilfe in den Kantonen Zürich, Vaud, Basel-Stadt und Neuchâtel vorstellen. Daran schliessen vier Texte an, welche die „Risikoorientierung“ aus juristischer, ethischer, professionssoziologischer/sozialarbeitstheoretischer sowie aus internationaler kriminologischer Perspektive reflektieren.

Im Einführungsbeitrag (S. 9-10) des Juristen und Strafvollzugsexperten Benjamin Brägger wird das kriminalpolitische Klima in der Schweiz und seine Auswirkungen auf den Strafvollzug skizziert. Der Autor geht davon aus, dass im Jahre 1993 ein medienwirksames Tötungsdelikt (der sogenannte „Fall Hauert“) in der Schweiz als Wendepunkt in der Strafvollzugspolitik identifiziert werden kann. Delikt- und risikoorientierte Ansätze seien im nachfolgenden Kontext dieses Vorfalles entstanden. Brägger formuliert die Frage, nach welchen Methoden und rechtlichen Verfahren, welche Berufsgruppen mit welchen Kompetenzen mit dem „Risk-Assessment“ betraut werden sollen. Brägger plädiert dafür, dass es eine „absolute Sicherheit“ in strafrechtlichen Kontexten nicht gäbe. Wer dies vorgebe, handle „unlauter und damit gefährlich.“ (S. 10).

Daniel Treuthardt (Sozialarbeiter und Psychologe) und Klaus Meyer (Psychologe) von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Zürich stellen ihre Konzeption „ROS – Risikoorientierter Sanktionenvollzug im Kanton Zürich“ (S. 11-16) vor. Sie leiten aus den Ergebnissen der „What works“-Forschung ab, dass in der Praxis der Arbeit mit Tätern die Notwendigkeit bestehe, die Rückfallrisiken und den Interventionsbedarf in allen stationären und ambulanten Sanktionsformen systematisch einzuschätzen. Die Autoren beschreiben einen strukturierten Ablauf, der von der ersten Einschätzung („Intake“), über die Einschätzung von Risiken und Bedarf („Assessment“), die Planung des Sanktionenvollzuges („Interventionsplanung“) bis hin zum späteren „Risiko-Monitoring“ und der Evaluation, reicht. Treuthardt & Meyer verstehen „Risikoorientierung“ nicht als Gegensatz zur Förderung der sozialen Integration. Ohne die Arbeit an Risikofaktoren und die Rückfallprävention sei soziale Integration nicht denkbar. Bei der Risikoorientierung handle es sich um einen weiteren Professionalisierungsschritt.

André Vallotton, ehemaliger Vorsteher des Amts für Justizvollzug Kanton Waadt und Lehrbeauftragter an der Universität Lausanne blickt in „Evaluation et gestion du risque: expériences dans le canton de Vaud“ (S. 17-22) auf die Geschichte der Fachkommission für die gefährliche Straftäter im Kanton Waadt zurück und beschreibt, wie sich ihre Ausgestaltung von den anderen Fachkommissionen in der Schweiz unterscheidet. Die traditionelle (frankophone) psychoanalytische Sichtweise werde Schritt für Schritt durch Erkenntnisse aus der „What works“-Forschung erweitert. Die interdisziplinäre Kommission versteht sich weniger als Entscheidungsgremium, sondern positioniert sich als Verbindungs- und Supervisionsfunktion zwischen den Behandelnden und den Justizbehörden. Vallontons Beitrag illustriert die unterschiedliche kulturelle Ausprägung des Strafvollzuges in den deutsch- und französischsprachigen Landesteilen.

Der Leiter der Basler Bewährungshilfe, Hans-Ulrich Bruni stellt „das Pilotprojekt KARA (Kriminologisches Analytisches Risk-Assessment) der Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste des Kantons Basel-Stadt“ (S. 23-32) vor. Das Instrument ist eine Modifikation des britischen Offender Assessment Systems (OASys) resp. des niederländischen Instrumentes „RISc“. Es wird in Basel vorwiegend bei den Insassen des Untersuchungsgefängnisses eingesetzt. Das Instrument „KARA“ erfasst rückfallrelevante Eigenschaften, klärt kriminogene Faktoren und den Interventionsbedarf. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Klientensituationen mit vergleichsweise wenig Aufwand erhoben und vertieftes Wissen über die Gefangenenpopulation gewonnen werden konnte. Schwierigkeiten ergaben sich bei fremdsprachigen Klienten, zudem fehlten standardisierte Interventionsprogramme, die an KARA anschliessen. Die wissenschaftliche Evaluation wird für 2012 erwartet.

Aurélien Schaller und Vincent Huguenin-Dumittan von der Bewährungshilfe in Neuchâtel führen in ihrem Beitrag „Evaluation précoce de la dangerosité dans le domaine des violences conjugales et des menaces: recherches et expériences du service de probation du canton de Neuchâtel“ (S. 33-53) in die Entwicklung eines „Risk Assessment“-Instrumentes für häusliche Gewalt und Drohungen im Kanton Neuenburg ein. Das Projekt ist im Zusammenhang mit der Einführung des kantonalen Gewaltschutzgesetzes entstanden. Sie skizzieren grundsätzliche Überlegungen zur Einschätzung der Gefährlichkeit und des Rückfallrisikos und beschreiben den Entwicklungsverlauf des Projektes, in dessen Rahmen umfangreiche empirische Recherchen vorgenommen wurden. Sowohl aktuarische Instrumente (z.B. VRAG) als auch klinische Interviews werden eingesetzt. Interessant ist der Umstand, dass zunächst die Kriminalpolizei mit Hilfe von aktuarischen Instrumenten die erste Einschätzung vornimmt und die Bewährungshilfe bei Fällen, in denen von einer mittleren oder höheren Gefährdung ausgegangen wird, die klinische Einschätzung und die Gesamtbeurteilung übernimmt. Dabei wird auch die Perspektive des Opfers erfragt. Die Neuenburger haben zudem Überlegungen angestellt, wie durch den Einsatz von zwei unabhängigen Beurteilern die Qualität der Einschätzungen verbessert werden kann.

Die juristische Optik zu Gefährlichkeitsprognosen, insbesondere aus der Sicht des Gerichts, führt die Massregelexpertin und Oberrichterin Marianne Heer in „Sicherheit aus der Sicht einer Richterin“ (S. 55-64) ein und beleuchtet dabei die gestiegenen Sicherheitserwartungen der Gesellschaft, die sich sowohl im Kontext richterlicher Entscheidungen vermehrt artikulieren, als auch am kollektiven Misstrauen gegenüber den forensischen Fachkräften in Erscheinung treten würden. Heer skizziert die unterschiedlichen Rollen der Justiz und der forensischen Psychiatrie und thematisiert in ihrem Beitrag die Herausforderungen im Bereich der Begutachtung und Urteilsfindung bei Sicherungsverwahrungen. Sie stellt zudem dar, wie das in den Rechtswissenschaften verbreitete Kausalitätsdenken zwischen Krankheit und Legalprognose kritisch hinterfragt werden sollte. Ebenfalls zeigt sie auf, welche Kriterien Gefährlichkeitsprognosen aus juristischer Sicht erfüllen müssen.

Der Sozialethiker Alberto Bondolfi von der Universität Genf thematisiert in „Quelle légitimation éthique pour le droit pénale? Partir du principe du risque ou de la faute?“ (S. 65-72) in kritischer Weise die Frage, ob eine Orientierung an den Risiken strafrechtsphilosophisch und ethisch zu vertreten ist. Dabei verweist er auf die Errungenschaften der Aufklärung, wie zum Beispiel auf das Schuldprinzip. Die „Risikoorientierung“ stelle diese traditionellen und bewährten Prinzipien in Frage. Es sei auch eine Wertediskussion zu führen, inwiefern „Risikoorientierung“ mit Werten wie „Vergebung“ oder „Wiedergutmachung“ korrespondieren können. Bondolfi plädiert dafür, dass sich die Strafjustiz nicht von Angstvorstellungen und absoluten Sicherheitsideen leiten lassen solle.

In „Risikoorientierung oder soziale Integration – eine Auslegeordnung aus Sicht der Sozialen Arbeit“ (S. 73-91) analysiert Peter Sommerfeld, Professor für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz die kriminalpolitischen Makrobedingungen und versucht zunächst, die „Risikoorientierung“ innerhalb diesen Entwicklungen zu verorten. Gleichzeitig zeigt er auf, wie die Resozialisierungsidee sowohl konzeptionell wie auch professionssoziologisch mit der Funktion der Sozialen Arbeit im Strafrechtssystem eng verbunden ist. Er vermutet, dass die Konstruktion „Risikoorientierung“ als eine neue Leitorientierung im Sanktionenvollzug den Versuch darstellt, die Professionalität der Sozialen Arbeit unter den neuen kriminalpolitischen Prämissen zu erhalten. Im zweiten Teil des interessanten Beitrages schlägt Sommerfeld verbesserte integrierte Modelle der Resozialisierung vor, welche umfassender sind, als dies „Risikoorientierung“ für sich verfolgen würde.

Die beiden Kriminologinnen Aline Bauwens und Sonja Snacken von der Universität Brüssel stellen in „Modèles de guidance judiciare: Sur la voie d'un modèle intégré?“ die beiden Hauptentwicklungslinien empirisch fundierter Ansätzen vor: Das Risiko-Bedarf-Ansprechbarkeitsprinzip (RNR-Principle) aus der „What works“-Forschung und das „Good-live“-Modell, welches auf die Befunde der Rehabilitations- und „Desistance“-Studien zurückgeht. Sie beschreiben einen integrativen Weg beider Ansätze.

Diskussion

Üblicherweise finden die Diskussionen über Diskurse und Praktiken der „spätmodernen Kriminalpolitik“ und/oder der „Sicherheitsgesellschaft“ in einer Makroperspektive statt, die häufig mit der Schlussfolgerung endet, dass die neueren kriminalpolitischen Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher, kriminologischer, ethischer, ökonomischer, soziologischer oder sozialarbeitstheoretischer Perspektive in hohem Masse problematisch seien und von ihnen auf der Mikroebene Abstand genommen werden solle. Diesen theoretisch geführten Debatten mit sich wiederholenden Argumenten stehen eine Vielfalt von innovativen Projekten, Entwicklungen in der Praxis und Professionalisierungsversuchen teilweise diametral entgegen. Diesen praktisch-pragmatischen Zugängen auf der Mikroebene mangelt es dafür häufig an theoretischen Reflexionen. Die Bündelung beider Perspektiven gelingt selten, zudem fällt auf, dass die Diskussion im deutschsprachigen Raum nur schwach empirisch unterfüttert wird. Dem vorliegenden Tagungsband ist die schlüssige Synthese und die integrale Beantwortung der im Klappentext aufgeworfenen Fragen zwar auch nicht gelungen, dafür vereinigt er die Vorschläge der Praktiker mit darüber hinausgehenden Reflexionen. Der Band zeigt eindrücklich auf, wie empirische Forschungsergebnisse in der Praxis des Strafvollzuges und in der Bewährungshilfe in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Eine ausschliesslich normativ-juristische und/oder geisteswissenschaftlich ausgerichtete Analyse der Praktiken im Umgang mit straffälligen Menschen wird die Weiterentwicklung dieses Feldes wenig befruchten. Gleichzeitig können empirische Ergebnisse nicht unabhängig von politischen, gesellschaftlichen oder ethischen Prämissen interpretiert und eingeordnet werden. Der Tagungsband von Riklin & Baechtold öffnet sich beiden Sichtweisen und mehreren disziplinären Zugängen. Die im Band aufgeworfenen Fragestellungen bei der Umsetzung des „Risk-Assessments“ zeigen die Notwendigkeit eines interdisziplinär gedachten und interprofessionell durchgeführten Vorgehens auf. Die traditionellen beruflichen Grenzen scheinen sich zunehmend aufzulösen. Das Arbeitsfeld „Strafvollzug“ ist bedingt durch die kriminalpolitischen Umwälzungen in einem Veränderungsprozess. Der Tagungsband könnte mithelfen, die möglicherweise anstehenden Reformulierungen und Re-Positionierungen vordringlicher Themen, wie das der Resozialisierung von Tätern, argumentativ zu begleiten. Allerdings bleiben die interessanten Details der Projekte und Reflexionen – bedingt durch die Form und den Umfang des Sammelbandes – etwas an der Oberfläche.

Fazit

Der Band gibt einen guten Einblick zum Stand der Fachdiskussion in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz. Die diskutierten Kernfragen sind vermutlich auch in den deutschsprachigen Nachbarländern von Bedeutung. Möglicherweise können sie die dortigen Debatten weiter befruchten, wenn auch die schweizerische Diskussion wesentlich von den forschungsgestützten Entwicklungen in den angelsächsischen Ländern geprägt wird und die Entwicklungen in Deutschland und Österreich weniger zur Kenntnis genommen werden. Der Tagungsband richtet sich an Praktiker im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe sowie an alle Disziplinen, welche sich mit strafrechtlichen Sanktionierungen beschäftigen.

Rezension von
Patrick Zobrist
M.A./Sozialarbeiter, Dozent/Projektleiter, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, Luzern (Schweiz)
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Es gibt 8 Rezensionen von Patrick Zobrist.

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ISSN 2190-9245