Iris Beck, Heinrich Greving (Hrsg.): Gemeindeorientierte pädagogische Dienstleistungen
Rezensiert von Prof. Dr. Eckhard Rohrmann, 30.03.2012
Iris Beck, Heinrich Greving (Hrsg.): Gemeindeorientierte pädagogische Dienstleistungen. Enzyklopädisches Handbuch der Behindertenpädagogik: Behinderung, Bildung, Partizipation, Band 6. Kohlhammer Verlag (Stuttgart) 2011. 312 Seiten. ISBN 978-3-17-019635-3. 35,90 EUR.
Thema
Nicht zuletzt im Zuge der ausgehenden Studierendenbewegung gerieten Ende der 1960er Jahre in der damaligen Bundesrepublik die nahezu alle Bereiche des Sozialwesens unwidersprochen beherrschenden stationären Hilfestrukturen in die Kritik: Sozialer Ausschluss dürfe nicht mit institutionellem Einschluss, sondern müsse mit Hilfen beantwortet werden, die geeignet sind, den Ausschluss zu überwinden. Hilfen dürften nicht exkommunalisieren, d. h. an die Bedingung geknüpft werden, das bisherige Lebensumfeld zu verlassen und in das soziale Feld „stationäre Einrichtung“ zu wechseln, sondern müssten in den Gemeinwesen, in denen die Betroffenen leben, angeboten werden. Sie sollten zudem nicht an den Defiziten der Betroffenen ansetzen, sondern an ihren noch vorhandenen Ressourcen und Selbsthilfepotentialen. Mit solchen Dienstleistungsangeboten vor allem, aber nicht nur für Behinderte beschäftigt sich der vorliegende Band aus unterschiedlichen Perspektiven.
Herausgeberin und Herausgeber
Der Band wird herausgegeben von Iris Beck, Professorin für Bildung und Partizipation bei Behinderung und Benachteiligung im Arbeitsbereich Allgemeine Behindertenpädagogik an der Universität Hamburg und Heinrich Greving, Professor für Allgemeine und Spezielle Heilpädagogik an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen in Münster.
Entstehungshintergrund
Das besprochene Werk ist der Band 6 des von Iris Beck, Georg Feuser, Wolfgang Jantzen und Peter Wachtel herausgegebenen zehnbändigen enzyklopädischen Handbuches der Behindertenpädagogik. Es ist das erste und bislang einzige Handbuch dieser Art, das abrückt vor der Defizitorientierung der überkommenen Sonderpädagogik, in deren Mittelpunkt vor allem vermeintliche oder tatsächliche Besonderheiten der Betroffenen stehen, sondern das Wechselverhältnis von Behinderung, Bildung und Partizipation in den Blick nimmt. Ausdrücklich betonen die Gesamtherausgeber: „Für die Konzeption ist ein Bildungsverständnis tragend, das Bildung als Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensführung, zur umfassenden Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe betrachtet; mit Wolfgang Klafki: Entwicklungen der Fähigkeiten zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarität, entwicklungspsychologisch mit Wolfgang Stegemann als Entwicklung auf höheres und höherem Niveau“ (S. 5).
Aufbau
Der Band ist wie fast alle Bände des Handbuches in drei große Teile gegliedert.
Der erste Teil umfasst zwei grundlegende Beiträge zum Rahmenthema des Bandes. Zunächst setzt sich der Philosoph Detlef Horster mit ethischen Gerechtigkeitskonzeptionen und ihren Konsequenzen unter den gegebenen sozialen und ökonomischen Bedingungen im globalen, wie im lokalen Maßstab auseinander.
Im zweiten Beitrag beschäftigen sich Iris Beck und Heinrich Greving mit der Institutionalisierung und der Organisation des Sozialwesens im weitesten Sinne.
Der zweite Teil des Bandes versammelt Beiträge zu zentralen Fragestellungen der Gesamtthematik von denen an dieser Stelle nur die Titel und Autorinnen bzw. Autoren genannt werden sollen. Diese sind im Einzelnen:
- Globalisierung, Deregulierung, Ökonomisierung (Christian von Ferber),
- Öffentlichkeit und Gemeinde (Helmut Richter),
- Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft (Ansgar Klein),
- Personenorientierte Hilfen, Soziale Netzwerkförderung, Umfeldkonzepte (Daniel Franz, Bettina Lindmeier & Karen Ling),
- Programm-, Personal- und Organisationsentwicklung zwischen System und Lebenswelt (Daniel Oberholzer),
- Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien (Grit Wachtel),
- Dienstleistungen für Ausbildung und Beschäftigung (Mathilde Niehaus & Dörte Bernhard),
- Dienstleistungen für das Wohnen und die soziale Teilhabe (Bettina Lindmeier &Christian Lindmeier),
- Dienstleistungen für gesundheitliches und psychosoziales Wohlbefinden (Christian Bradl),
- Dienstleistungen für die Lebensführung im Alter (Alexander Skiba),
Die Beiträge des dritten Teils des Bandes setzen sich schließlich mit Einzelproblemen des Rahmenthemas auseinander, wie Evaluation, Nutzerkontrolle, die Bedeutung des Persönlichen Budgets, Professionen und Professionalisierung, Kompetenz, Paternalismus, Helfersyndrom und Burnout, Selbsthilfe, soziale Randständigkeit im kommunalen Raum, sowie den Rechtsgrundlagen der verschiedenen Aspekte gemeindeorientierter pädagogischer und sozialer Dienstleistungen.
Diskussion
Da es den Rahmen dieser Besprechung sprengen würde, auf jeden der knapp 40 Einzelbeiträge einzugehen, wird sich die folgende Auseinandersetzung auf die ersten beiden grundlegenden Beiträge beschränken.
Horster betrachtet in seinem Text kritisch und nachvollziehbar die zunehmende „Kolonialisierung durch den Markt“ (S. 15), welche längst auch und in wachsendem Maße Einzug in das Sozialwesen hält. Nach einem sehr lesenswerten Überblick über verschiedene Gerechtigkeitskonzepte kommt er u. a. zu dem Ergebnis, „dass aufgrund der kulturellen, lebensweltlichen und ökonomischen Unterschiede, die im globalen Maßstab, aber auch in lokalen Grenzen real sind, eine Gerechtigkeitsvorstellung nicht ausreicht“ (S. 25), wenngleich sie im Hinblick auf die Menschenwürde, die allen Menschen im gleichen Maße zukommt, damit nicht obsolet wird. Es müsse jedoch noch etwas weiter gehendes hinzutreten. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nur in Deutschland und dem Umstand, dass Ökonomie und Soziales, zwei völlig verschiedene Bereiche, mittlerweile mit den selben Maßstäben gemessen werden, was er mit Habermas als Kategorienfehler bezeichnet, schlägt Horster schließlich vor, zusätzlich noch „den Gesichtspunkt der Supererogation einzuführen“ (S. 27). Dieser wird aus dem neutestamentarischen Gleichnis vom barmherzigen Samariter abgeleitet (Lukas 10, 25-37), in dem dieser einen von Räubern überfallenen und verletzten Mann der Obhut eines Wirtes anvertraute mit den Worten: „Sorge für ihn, und wenn du mehr für ihn brauchst (lat.: quodcumque supererogaveris), werde ich es dir bezahlen, wenn ich wiederkomme“ (Lukas 10, 35). Diese „über das obligate Maß hinausgehende Mehrleistung“ (S. 28) ist nach Horster mit Supererogation gemeint, anders ausgedrückt „dass es etwas gibt, das über das gerechte Maß hinausgehen muss. Dies ist im Bereich der Heil- und Sonderpädagogik ziemlich regelmäßig der Fall. Für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit für alle Gesellschaftsmitglieder sind die staatlichen … Organisationen zuständig, nicht jedoch für das, was wir Supererogation nennen“ (S. 28). Horster zitiert in diesem Zusammenhang den § 31 der ersten Enzyklika von Benedikt XVI, „Deus Caritas est“ von 2005: „Menschen brauchen mehr als eine technische Behandlung“ (S. 28). Dieser Aussage ist als solcher kaum zu widersprechen. Das, was über das obligate Maß hinaus gehen muss, sei, so Horster mit Bezug auf die Enzyklika, die Liebe oder Caritas. „Liebe – Caritas – wird immer nötig sein, auch in der gerechtesten Gesellschaft“ (S. 28) zitiert er Benedikt XVI weiter. Auch diese Aussage wird in ihrer Allgemeinheit kaum auf Widerspruch stoßen, jedenfalls solange der Liebesbegriff noch unbestimmt bleibt.
Die von Horster vorgenommene Ableitung des Begriffs Supererogation aus dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter und die daraus abgeleiteten Implikationen sind in der einschlägigen Literatur durchaus verbreitet, aber auch umstritten und werfen neben der inhaltlichen Konkretisierung von Caritas nach katholischem Verständnis in mehrerer Hinsicht Fragen auf. Hier seien einige Aspekte zumindest angerissen:
- Jesus hat nach Lukas (10, 25) das Gleichnis erzählt, um einem Gesetzesgelehrten zu antworten, der ihn gefragt hatte: „Meister, was muss ich tun, um das ewige Leben zu gewinnen“. Damit stellt sich die Frage, ob es hier tatsächlich in erster Linie um Liebe oder Caritas geht, oder eher um eschatologische Heilsgewissheit, Caritas also lediglich als Mittel zum Zweck dient.
- Was ist das obligate bzw. gerechte Maß und wie lässt es sich ermitteln, qualifizieren oder gar quantifizieren? Ist mit der in der Enzyklika angesprochenen technischen Hilfe dieses Maß bereits erreicht? Jesus erzählt das Gleichnis zur Konkretisierung des alttestamentlichen Gebots der Nächstenliebe. Welches Maß dabei obligat ist und was darüber hinausgeht, ob nicht sogar das gesamte Handeln des Samariters, der ja zur Hilfe offensichtlich ebenso wenig verpflichtet war, wie der Priester und der Levit, die zuvor achtlos an dem notleidenden Überfallenen vorbeigegangen sind, lässt sich aus der Schrift nicht eindeutig ableiten.
- Der Wirt im Gleichnis wurde vom Samariter für seine Hilfe bezahlt. Er erhielt zwei Denare. Das Maß an Hilfe, das er dafür erbringen sollte, war nicht das obligate, sondern das zunächst als ausreichend antizipierte. Für den Fall dass es nicht ausreichen würde, hat der Samariter dem Wirt für die dann zusätzlich abzudeckenden Mehrausgaben (super = über, erogare = ausgeben) vorsorglich eine kostendeckende Nachzahlung zugesagt. Hier erscheint also eher der Samariter als gewissermaßen einzelpersönliche private und freiwillige Vorform des später vergesellschafteten Sozialstaats und der Wirt als erster bezahlter Sozialarbeiter, wie dies Carl Wolfgang Müller so schön in seiner Methodengeschichte der Sozialen Arbeit dargelegt hat (vgl.: www.socialnet.de/rezensionen/4449.php).
- Last not least stellt sich die Frage, ob Caritas, jedenfalls im katholischen Sinne und insbesondere in ihrer – in der Behindertenhilfe überwiegend stationär und gerade nicht gemeindenah – institutionalisierten Form, tatsächlich primär auf Selbstbestimmung und Partizipation im Sinne der Intention des Bandes, wie des Gesamtwerkes, zielt oder eher Ausdruck des von Wolfgang Jantzen im dritten Teil des Buches beschriebenen Paternalismus im Sinne „emotionale(r) Bekundung der Wohltäterschaft“ (S. 213) ist – dies nicht zuletzt auch im Blick auf eschatologische Heilsgewissheit, um die es ja in dem Gleichnis vor allem geht.
Der Beitrag von Beck und Greving beschäftigt sich zunächst mit den Begriffen Institution und Organisation und deren Definitionen. „Im Kern meint der Institutionsbegriff im wissenschaftlichen Sinne mit ‚Einrichtung‘ den Abschluss der Entwicklung und Durchsetzung von Regeln im Sinne ihrer gesellschaftlichen Anerkennung, und zwar Regelungen insbesondere für bedeutsame Bereiche des menschlichen Zusammenlebens und hieran geknüpfte Handlungserwartungen“ (S. 31). Mit diesem Verständnis setzen sie sich bewusst ab von der alltagssprachlichen „Ontologisierung“ (S. 32), des Institutionenbegriffs, der diesen in der Regel an einen materiellen Aspekt, meist ein Gebäude, z. B. eine Anstalt bindet. Ebenso schwierig, den Institutionenbegriff einzugrenzen ist es, ihn von dem Organisationsbegriff abzugrenzen, denn „viele Formen geregelter Kooperation“, als Beispiele werden Schulen und Krankenhäuser genannt, „(tragen) Merkmale beider Begriffe in je unterschiedlicher Akzentuierung oder Gewichtung“ (S. 33). Die weiteren Ausführungen richten den Blick auf die Begriffs- und Gegenstandsgeschichte, wobei im Fokus die Institutionen- und Organisationssoziologie und -psychologie stehen, über die der Beitrag einen guten Überblick vermittelt, ebenso wie über zentrale Erkenntnisse, Probleme und Desiderate, die aus den wichtigsten einschlägigen Werken von Berger & Luckmann, Goffman, Luhmann, Nassehi und Giddens, Kneers, Allmendinger & Hinz u. a. herausgearbeitet werden, ehe schließlich, nach diesem eher allgemein gehaltenen Überblick das Augenmerk auf Institution und Organisation im behindertenpädagogischen Kontext gerichtet wird. „Da Organisationen im Feld der Behindertenpädagogik hochgradig institutionell eingebettet sind, erlauben“ die zuvor allgemein entfalteten Ansätze hier „eine Verschränkung der Perspektiven, auch wenn schwerpunktmäßig Differenzierungen erfolgen müssen“ (S. 48). Kenntnisreich wird die widersprüchliche Entwicklung der Institutionalisierung des Behindertenbildungs- und Betreuungswesens in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit von dem jeweils „variierende(n) Bestimmungen des Gegenstands- und des praktischen Aufgabenbereichs“ herausgearbeitet, wobei „bei allen konstitutionellen Unterschieden … überall implizit oder explizit ein Begriff der Störung, Beeinträchtigung, Behinderung auf(tritt)“ (S. 49), mit der Konsequenz, dass diese Klassifizierungen in der Regel auch selektive Effekte nach sich ziehen. „Neben die Entlastung, die der Einzelne durch die verringerte Abhängigkeit von informellen Hilfen und caritativen Zuwendungen erfährt, durch die Planbarkeit der Daseinsfürsorge und der Verlässlichkeit der Hilfen treten die dysfunktionalen Wirkungen organisierter Hilfe: Bürokratisierung, Expertokratisierung, zu enge Spezialisierung, Entmündigung, Verregelung“ (S. 55). Mit Luhmann sehen die Autoren „die zentrale Leistung von Institutionen darin, den sozialen Sinn kontingenter sozialer Systeme zu prozessieren, Abstimmungen des Erwartens und Verhaltens zu schaffen. Die Normen der Institution sind dabei nach Luhmann nicht im Bewusstsein aller, sondern Konsens wird eher unterstellt, als dass er vorhanden ist“ (S. 55). Im Feld der Behindertenhilfe „prozessieren (Institutionen) den Konsens, Behinderung als Tatbestand sozialer Hilfe anzuerkennen; der Konsens impliziert jedoch normative Begrenzungen durch die Definition der Problemlage und das Ziel der Hilfe und er legitimiert die ‚Entlastungs‘funktion, also die Separierung“ (S. 56) und bedingt die verdinglichende Ontologisierung von Behinderung. „Ontologisierung führt zum ‚Behinderten‘status als alles überlagerndes Merkmal, eine Leer-Rolle, hinter der alle Möglichkeiten sozialer Rollen … zurücktreten“ (S. 58). „Je stärker die ‚Verdinglichung‘ des behinderten Menschen vom Personal als ‚natürlich‘ empfunden wird, je stärker diese soziale Identität der Berufsrolle auch die Ich-Identität stärkt, als desto bedrohlicher werden Veränderungen der Organisation und Kritik empfunden“ (S. 58). Diese „Dehumanisierung“, so schlussfolgern Beck und Greving, sei zu überwinden durch „das Aufbrechen der Verdinglichung“ (S. 58) durch „ein Reflexiv-Werden dieser Prozesse“, sie bezeichnen das als „reflexive Institutionalisierung“ (S. 58), deren Möglichkeiten und Perspektiven der Beitrag in seinem abschließenden Ausblick auf der makro- und mesostrukturellen Ebene sowie auf der Ebene der beteiligten Akteure, der Mikro-Ebene auslotet und reflektiert.
Fazit
Der Band versammelt gut fundierte, klar argumentierende, niveauvolle Beiträge, die nicht immer auf Zustimmung stoßen werden, aber durchweg anregend, informativ, und lesenswert sind. Horster leistet mit seinem Text einen interessanten und nicht nur im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen diskussionswürdigen Beitrag zum behindertenpädagogischen Ethikdiskurs, der ja bis Ende der 1980er Jahre fast überhaupt nicht geführt und dann von Christoph Anstötz unter Rückgriff auf die bioethischen Positionen von Peter Singer so unsäglich eröffnet wurde. Der Beitrag von Beck und Greving bietet eine gelungene Einführung in die institionen- und organisationstheoretischen Grundlagen professioneller psychosozialer und pädagogischer Dienstleistungsangebote. Auch die weiteren Beiträge, die die verschiedenen Aspekte gemeindenaher Dienstleistungen inhaltlich breit abdecken, sind durchweg kenntnisreich und informativ.
Manche Leserin oder mancher Leser dieser Besprechung mag sich möglicherweise fragen, an welcher Stelle die Perspektiven der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer gemeindeorientierter Dienstleistungen thematisiert werden. Der Einwand wäre berechtigt, wenn es sich um eine einzelne Edition handelte und nicht um einen Band in einer mehrbändigen Enzyklopädie. Der Aspekt der Betroffenenperspektive ist, darauf weisen die Herausgeberin und der Herausgeber ausdrücklich in der Einleitung hin, ist Thema des 5. Bandes des Gesamtwerkes, „Lebenslagen und Lebensbewältigung“, dessen Erscheinen für das erste Quartal 2012 angekündigt ist.
Das Buch ist interessant für Studierende, Lehrende und Fachkräfte der Behindertenpädagogik, aber auch der gesamten sozialen Arbeit, sowie verwandter Disziplinen und Professionen, wie Psychologie, Soziologie oder Medizin, auch außerhalb der Behindertenhilfe. Eine Reihe von Beiträgen, die z. B. einen Überblick über die vorhandenen gemeindenahen Dienstleistungsangebote, über die Möglichkeiten der Nutzerkontrolle, das Persönliche Budget oder die verschiedenen Rechtsgrundlagen vermitteln, dürften auch für Betroffene von unmittelbarem praktischen Nutzen sein. Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass sich der Band sowohl als einführende Lektüre in das gesamte Feld der gemeindeorientierten pädagogischen und sozialen Dienstleistungen und teilweise auch darüber hinaus eignet, als auch als Nachschlagewerk zu konkreten Einzelaspekten und -problemen.
Rezension von
Prof. Dr. Eckhard Rohrmann
Erziehungswissenschaftler
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Zitiervorschlag
Eckhard Rohrmann. Rezension vom 30.03.2012 zu:
Iris Beck, Heinrich Greving (Hrsg.): Gemeindeorientierte pädagogische Dienstleistungen. Enzyklopädisches Handbuch der Behindertenpädagogik: Behinderung, Bildung, Partizipation, Band 6. Kohlhammer Verlag
(Stuttgart) 2011.
ISBN 978-3-17-019635-3.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/12665.php, Datum des Zugriffs 09.10.2024.
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