Daniela Böhringer, Ute Karl et al.: Den Fall bearbeitbar halten
Rezensiert von Arnold Schmieder, 20.04.2012

Daniela Böhringer, Ute Karl, Hermann Müller, Wolfgang Schröer, Stephan Wolff: Den Fall bearbeitbar halten. Gespräche in Jobcentern mit jungen Menschen.
Verlag Barbara Budrich GmbH
(Opladen, Berlin, Toronto) 2012.
265 Seiten.
ISBN 978-3-86649-451-0.
29,90 EUR.
Reihe: Rekonstruktive Forschung in der sozialen Arbeit - Band 13.
Thema
Es gibt nur wenige Analysen zum interaktiven Geschehen zwischen KundInnen und AnsprechpartnerInnen in Jobcentern. Diese Untersuchung zu Gesprächsverläufen mit jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen füllt wohl auch wegen ihrer methodischen Anlage eine Forschungslücke. Mit dem Sozialgesetzbuch II und der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben sich ‚neue‘ soziale Dienste am Arbeitsmarkt etabliert, bei denen gegenüber dem verwaltenden das beratende Element im Vordergrund steht, weshalb sich die Forschungsgruppe ihrem Gegenstand auch konversationsanalytisch annähert. Die Konversationsanalyse selbst ist so neu nicht; nachdem sie vor gut einem halben Jahrhundert in den USA im Zusammenhang der ethnomethodologischen Soziologie entwickelt worden ist, fand sie auch in Deutschland Verfechter, die mit ihrer Hilfe das Wie der praktischen Gestaltung der Interaktionen von Kommunikationspartnern detailliert erforschen wollten. Hier schließen die AutorInnen kritisch an, um innerhalb dieser institutionellen Gespräche mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, die „interaktive Choreographie“ (S. 10) nachzuzeichnen, wobei sie besonders die Fragen nach Kohärenz und Verallgemeinerbarkeit erhellen wollen, um u.a. „dadurch eine ‚neue‘ Art institutioneller Gespräche in den Blick“ zu rücken, „die bislang weder in der sozialpädagogischen Beratungsforschung noch in konversationsanalytischen Studien genauer untersucht wurde.“ (S. 11)
Aufbau und Inhalt
Der Band umfasst mehrere Studien, die im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts entstanden sind. Zum Teil sind sie bereits als Zeitschriftenaufsätze publiziert und wurden für die Veröffentlichung in diesem Band in Form von drei Kapiteln leicht überarbeitet. Die Darstellung des methodischen Vorgehens, die mit einer Beschreibung des Datenmaterials schließt, nimmt einen breiten Raum ein. Die Gespräche im Amt, von den VerfasserInnen da als ‚black box‘ erkannt, wo sie als Teil einer „investiven Sozialpolitik?“ (S. 9) die gesetzlich festgeschriebene Logik des Forderns und Förderns konkret machen, bedürfen auch darum eines präzisierten Erhebungsinstrumentariums, weil die Feinabstufungen zwischen Aktivierung und Sanktionen, die lebensweltliche und biographische Besonderheiten der Kunden berücksichtigen sollen, innerhalb des Kommunikations- und Interaktionsgeschehens nur so fassbar werden. Eine eben ganzheitliche und günstigenfalls sozialpädagogisch fundierte Beratung folgt nicht oder nur in modifizierter Form den „Regeln und Methoden des Alltagsgesprächs“, weshalb sich die ForscherInnen ihrem Gegenstand in einer „ungewohnten, nämlich einer programmatisch ‚desinteressierten‘ Weise“ nähern und dabei „dem heuristischen Prinzip der ethnomethodologischen Indifferenz“ folgen. (S. 10) Damit werden sie – methodisch – der theoretischen Vorgabe gerecht, dass „jegliches soziale Geschehen als durch die Herstellungsleistungen der Beteiligten vor Ort konstruiert zu betrachten“ ist. (S. 21) Dass die institutionelle Situation im Amt eine besondere ist und Handlungsweisen wie Erwartungshaltungen beeinflusst, was allerdings auch situativ auszuhandeln ist, dass und wie Selbst- und Fremdkategorisierungen die Kommunikationsstruktur und -inhalte wie Zuweisungen zu Mitgliedsgruppen beeinflussen, wird an der Membership Categorization Analysis verdeutlicht, was alles von der Forschungsgruppe bei den 52 aufgezeichneten Gesprächen zwischen AnsprechpartnerInnen und KundInnen berücksichtigt wurde.
In drei weiteren Kapiteln mit zahlreichen Unterkapiteln werden gesprächsstrukturelle Probleme mit Perspektive auf die institutionellen Herausforderungen vorgestellt, die spezifischen Schwierigkeiten im Hinblick auf den Umgang mit rechtlichen Vorgaben ausgelotet, was vor allem den sensiblen Bereich der Sanktionsmöglichkeiten betrifft, schließlich Geräusche und Geräte als nicht unwesentliche Elemente der Gesprächssituation in ihrer Bedeutung untersucht (Handy-/Telefon-Klingeln, PC). Entlang dieser Schwerpunkte wird deutlich, wie die beteiligten Personen in der Beratungssituation die besonderen Probleme lösen, wie sie sich als institutionelle und/oder interaktive ergeben. Allerdings lässt sich kein einheitliches und auf den ersten Blick deutliches Beziehungsmuster zwischen den Interagierenden ausmachen, vielmehr changiert es zwischen einem „Verwaltungsakt (…), über eine Beratungsbeziehung bis hin zu einer eher diffusen alltagsnahen Dienstleistungsbeziehung, in der auch stellvertretendes Handeln als Hilfe vorkommt (…), wie es in der Sozialen Arbeit höchstens im Rahmen von Alltagsbegleitung oder einer allgemeinen Sozialberatung noch gängig ist.“ (S. 241) Auch konnten die AutorInnen festhalten, was jedem in diesem Berufsfeld Tätigen nur allzu gut bekannt ist: Dass zwar Sanktionsmaßnahmen zur Verfügung stehen, man sogar gehalten ist, mit ihnen zu winken oder sie tatsächlich anzuwenden, was aber die Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten der Ansprechpartner- und BeraterInnen gravierend einschränken kann – was widersinnig in Bezug auf eine Aktivierung entlang der Basisorientierung des Förderns und Forderns ist, was zudem den im Sozialgesetzbuch II formulierten, ansatzweise pädagogischen Auftrag unterlaufen würde. Was insbesondere Praktikerinnen im Hinblick auf eine geschlechtsspezifische Problematik auch häufiger verlauten lassen, wird durch die Studie ebenfalls in den Blick gerückt: Eine „stillschweigende Arbeit mit vergeschlechtlichten Kategorisierungen und das Nicht-Thematisieren geschlechtsspezifischer Segregationen des Arbeitsmarktes“ tragen möglicherweise zu den Ergebnissen bei, „die in quantitativen Studien zu Berufseinmündungsprozessen junger Menschen festgestellt werden.“ (S. 245) Dies ist eine nicht unwesentliche Facette eines Problemfeldes, mit dem Professionelle grundsätzlich konfrontiert sind; im Rahmen rechtlicher Vorgaben sollen sie sich fallangemessen verhalten, was im (pädagogischen und längerfristig erfolgsorientierten) Selbstverständnis Sozialer Arbeit als Zielorientierung auf einen rechtlich korrekten, abgeschlossenen Verwaltungsakt kaum möglich ist, sondern darüber hinaus einer individuell abgestimmten, oftmals auch unkonventionell beratenden und betreuenden Begleitung bedarf. Darin liegt auch die Besonderheit der Gespräche in Jobcentern wie hier mit Jugendlichen, dass sie nicht nur als „Dienstleistungsbegegnungen“, sondern als „Dienstleistungsbeziehungen“ angelegt sind, in deren Rahmen „die Person und die Probleme der Kunden gewissermaßen ‚Produkte‘ dieser Dienstleistungen sind“, womit eine „gemeinsame Abstimmungsleistung zwischen Kundinnen und Professionellen“ erforderlich wird. (S. 248) Das wirft natürlich die – in der Praxis hochrelevante – Frage auf, mit welcher der Band schließt, „wie Dienstleistungen unter den Bedingungen von augenscheinlicher Unfreiwilligkeit und in einem Sanktionskontext funktionieren kann“. (S. 249)
Diese Frage scheint nah am nervus rerum auch einer in dieser Weise als ‚Beziehung‘ konturierten, sozialpädagogisch angereicherten Dienstleistung zu liegen, in der ‚Unfreiwilligkeit‘ (vorab) kein manifester Störfaktor ist. In ihrem Material fanden die ForscherInnen „betont unterstützende Episoden, in denen die persönlichen Ansprechpartner/-innen tatsächlich ‚persönlich‘ werden“ und in helfenden Schulterschluss gehen (S. 63), konnten auch festhalten, dass die MitarbeiterInnen des Jobcenters „selten Anordnungen in Form eines Verwaltungsaktes ‚exekutieren‘, wenn die Kundinnen nicht zustimmen“ (S. 71), insgesamt bemüht sind, „eine Situation zu vermeiden, in der ein offener Dissens entsteht, und damit die Fiktion von Freiwilligkeit als solche offenbar würde“ (S. 83), gleichwohl aber in den Gesprächen im Jobcenter „die Möglichkeit von Sanktionen in verschiedenen Zusammenhängen ausdrücklich angesprochen“ wird. (S. 159) So bleibt die eingangs gestellte Frage virulent, „ob hier professionelle sozialpädagogische Arbeit überhaupt möglich ist“ (S. 16), eine, die ohne das unausgesprochene Hintergrundrauschen „Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt“ eines Erlkönigs auskommt, der sich im Gesetzestext oder der Durchführungsverordnung verbirgt. Und bei dieser Gratwanderung zeichnet sich dann doch ein – schmales – Muster innerhalb der die Gespräche überformenden „hochgradigen Ambivalenz“ ab, nämlich sie trotz vielfältiger Irritationen „möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen“ und die „bürokratischen Zwangsinstrumente des Verwaltungsaktes und der Sanktionierung“ tunlichst zu vermeiden. (S. 242 f) „Gekonnte Strenge“, die unter Umständen darin besteht, „in vertretbarer Weise uneindeutig zu bleiben“ (S. 244), trägt allerdings dazu bei, das zu gewährleisten, worum es letzten Endes geht: „in und am Fall zu bleiben“, „den Fall bearbeitbar zu halten. Oder anders ausgedrückt: Die Annahme der Kooperation aufrechtzuerhalten, ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Annahme ‚Integration in den Arbeitsmarkt‘.“ (S. 246 f)
Fazit
Entlang des Titel gebenden Fazits „Den Fall bearbeitbar halten“ kann man theoretisch und verallgemeinernd ein weiteres Fazit schließen, was die VerfasserInnen implizit nahe legen: Heißt doch „in und am Fall zu bleiben“ auch, dass Wohl und Wehe des Kunden oder der Kundin zwar berücksichtigt werden, immer aber mit der Zielvorgabe einer Zustimmung zur Integration in einen Arbeitsmarkt, der, was im Zuge der Diskussionen um das Ende der Arbeitsgesellschaft ganz offensichtlich wird, für viele grundsätzlich erwerbsfähigen Menschen keine Arbeitsplätze mehr bereit hält, die ihrem Qualifikationsniveau entsprächen. Dass dies in der Hauptsache untere soziale Schichten mit und ohne Migrationshintergrund trifft, dass sich aus diesen Reihen das Gros der (nicht nur jugendlichen) Arbeitsunwilligen bis -verweigerer rekrutiert, dass, um Logik und Ideologie der Arbeitsgesellschaft zumal unter neoliberalen Vorzeichen aufrechtzuerhalten, Soziale Arbeit als unterstützende und helfende in den Dienst einer zunächst weichen Disziplinierung genommen wird, die sich auf Grund ihres möglichen humanitären Selbstverständnisses scheuen mag, mit der Knute zu drohen, ist auch alles so neu nicht. Es wirft das Problem der Pazifikation jener auf, die bereits auf der Schwelle zu Exklusion stehen, die sozialstaatliche Interventionen oft listenreich ausnutzen, die kriminell werden usw.
Das ist zwar nicht explizit Thema des Buches, drängt sich aber als Fazit der Lektüre auf, die einem zukünftigen Archäologen des Wissens wie Foucault reichlich Material bieten dürfte. Der Erkenntnis- und Informationswert dieser Forschungsarbeit für Praktiker in diesem Berufsfeld oder solche, die es als Studierende anstreben, wird durch diese Einlassungen, welche die Studie selbst anregt, nicht geschmälert. Allemal sind aus den Ergebnissen sinnvolle Handreichungen zu beziehen. Auch belegt die Studie nicht zuletzt durch ihre Anlage eine methodische Überlegenheit gegenüber rein quantitativ verfahrender Sozialforschung, wodurch sich die Lektüre nebst ihrem Materialreichtum und den an vielen Stellen angeregten Anschlussdiskussionen empfiehlt.
Rezension von
Arnold Schmieder
Mailformular
Es gibt 133 Rezensionen von Arnold Schmieder.