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Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat

Rezensiert von Arnold Schmieder, 19.06.2012

Cover Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat ISBN 978-3-937461-52-6

Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte. USP Publishing Kleine Verlag (Grünwald bei München) 2012. 108 Seiten. ISBN 978-3-937461-52-6. D: 14,95 EUR, A: 16,95 EUR.

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Autor, Entstehungshintergrund und Thema

Der Autor ist Sozialarbeiter und hat im berufsbegleitenden Masterstudium „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“ eine Projektarbeit zu den Auswirkungen von Totalsanktionen von Arbeitslosengeld II-Empfängern durchgeführt. Dieses Thema hat er in seiner nun veröffentlichten Masterarbeit umfassender behandelt. Unter dem Strich hält er Teil- oder gar Totalsanktionen als Instrumente der Disziplinierung „auch im Sinne der Effektivität“ für „kontraproduktiv“. (S. 94) Es geht ihm zum einen um Auswirkungen der Sanktionen auf die psychische und physische Gesundheit und auf die soziale Lage der Betroffenen, mit der sie der Exklusionsschwelle gefährlich nahe kommen können. Mit gutem Grund mag er die Betroffenen nicht wie amtsüblich als ‚Kunden‘ bezeichnen, weil dieser Begriff für die Zielgruppe des SGB II „eine durch den ‚Markt‘ existierende ‚Wahlfreiheit‘“ der AdressatInnen suggeriere „sowie ein ‚Handeln auf Augenhöhe‘“ und „somit durch die gewählte Semantik die Machtverhältnisse“ ausblende. (S. 12) Das gelte generell und würde bei Sanktionen auf Null als Form der „Bestrafung“ überdeutlich, d.h. bei einer im Extremfall „komplette(n) Streichung der Leistungen inklusive Kostenübernahme der Krankenversicherungsbeiträge.“ (S. 95) Zum anderen geht es dem Autor um eine zeitgemäße Orientierung und Positionierung der Sozialen Arbeit, „die sich nicht nur mit der Mikroebene des Individuums und der Familie auseinandersetzen sollte, sondern sich auch mit kommunalen, regionalen und gesellschaftlichen Strukturen, die für soziale Probleme – mal mehr, mal weniger – (mit)verantwortlich sind.“ (S. 94) Ganz im Sinne dieser Desiderate diskutiert Nicolas Grießmeier auch „Interventionsmöglichkeiten in der Makropraxis“ (ebd.), fasst dabei u.a. die Möglichkeit ins Auge, dass eine „Berufung auf die Ethikkodices Sozialer Arbeit als Legitimationsquelle eigenen Handels“ nötigenfalls „bis hin zur Verweigerung der Gesetzesumsetzung“ reichen könnte. (S. 73) Eine solche Überlegung legitimiert er aus seiner Analyse, dass der „§ 31 SGB II in seiner geltenden Fassung im Widerspruch zu mehreren Menschenrechtsabkommen“ steht, was insbesondere bei Sanktionen auf Null und finanziell wie materiell mehr als empfindlichen Teilsanktionen ersichtlich würde, „bei denen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung nicht sichergestellt ist. Der Staat erfüllt seine Schutz- und insbesondere Erfüllungspflichten nicht ausreichend.“ (S. 70)

Aufbau und Inhalt

Bevor der Autor den aktuellen Forschungsstand zu den Folgen der Sanktionen, wie sie in den Hartz IV-Gesetzen vorgesehen sind, darstellt und kritisch würdigt und dabei insbesondere Sanktionen auf Null für Jugendliche unter 25 Jahren in den Blick nimmt, geht er knapp, aber durchaus sachkundig, auf Ursprung und Geschichte des Neoliberalismus ein und zeigt auf, zu welchem „Weltbild“ er sich in der gegenwärtigen sozioökonomischen Situation verdichtet hat und welche Subjektivierungsform er anträgt oder erzwingt – eben über Sanktionen, die nicht dem Markt selbst entwachsen, sondern seitens einer staatlich gewollten, gesetzlichen Regulierung jene neoliberale Marktlogik flankieren. Damit bietet er eine im Rahmen dieser Arbeit doch solide theoretische Grundlage, auf die er die Ergebnisse seiner ‚Teilfragestellungen‘ beziehen kann: Welche Auswirkungen haben Totalsanktionen, was verspricht man sich von ihnen und erreichen sie ihren Zweck und schließlich, zu welcher Beurteilung solcher Sanktionen muss man aus menschen- und verfassungsrechtlicher Sicht kommen. Die Beantwortung dieser Fragen veranlasst zu Überlegungen in Bezug auf eine Neuorientierung Sozialer Arbeit, nämlich auf welche Handlungsleitlinien sie sich zu verständigen hat und welche Empfehlungen daraus für Politik abzuleiten sind. Dabei tut es der Seriosität des Buches keinen Abbruch, wenn der Verfasser Einblicke in seinen persönlichen Erfahrungshorizont gibt, mit welchen die versteckten und offenen rechtlichen Schieflagen und sozialen bis psychosozialen Probleme trefflich illustriert werden. Dass es dabei unverzichtbar ist, „sowohl die Ebene des Individuums als auch der Gesellschaft“ zu berücksichtigen (S.86), dass er hier an einen Problemzusammenhang anschließt, der in Theorie und Praxis seiner Disziplin schon öfter Gegenstand war, macht Grießmeier deutlich, wo er sich in einem Kapitel auf die „Traditionsbestände gesellschaftsberücksichtigender Sozialer Arbeit“ bezieht. (S. 82ff)

Dass der ‚Sanktionsparagraph‘ als Instrument der Disziplinierung fungiert, dass Sanktionen, wie von der Bundesagentur für Arbeit selbst formuliert, „‚nur einen Teilaspekt des Förderns und Forderns‘“ darstellen und „‚der Disziplinierung und Motivierung der Leistungsempfänger‘“ dienen, dass schon mit der Eingliederungsvereinbarung und allein mit der Möglichkeit der Sanktionierung bereits „eine Drohkulisse aufgebaut“ wird (S. 27), mag zwar unter ethischen bis (noch gültigen) moralischen Gesichtspunkten fragwürdig erscheinen, ist aber angesichts solcher „eklatante(n) Mängel in der Verfahrensgerechtigkeit“ auch aus legalistischer Perspektive nicht mehr vertretbar, wo die „Sanktionswahrscheinlichkeit u.a. von den Variablen Verhalten des Klienten, Wohnort, aktuelle soziale Lage und Arbeitsvermittler mitsamt seinen persönlichen Einstellungen abhängig ist.“ (S. 93) Hier Beweis zu führen, ist ein Kernstück des Buches von Nicolas Grießmeier, wobei er zu Total- und Teilsanktionen und all ihren relevanten Aspekten eine Fülle von Datenmaterial und Forschungsergebnissen heranzieht, die er wissenschaftlich zu würdigen weiß. Allgemein seien die auslösenden Ursachen von Sanktionen nur unzureichend untersucht, wobei gerade die sensible Grauzone des ‚äußeren‘ Erscheinungsbildes und ‚Auftretens‘ des Klienten, sein „Verhalten“, und die – möglicherweise dadurch provozierte oder bestärkte – „Einstellung des Arbeitsvermittlers von Bedeutung zu sein“ scheint. (S. 40) Kommt hinzu, dass Ungleichverteilungen gleicher Sanktionen je nach Altersklasse, regional und selbst innerhalb einer Behörde auszumachen sind, was einmal mehr die Verfahrensgerechtigkeit in Frage stelle.

Da die „Auswirkungen von Sanktionen (…) trotz der bestehenden Studien noch nicht ausreichend erforscht“ sind, es auch nicht möglich ist, „aus einer Sanktion zwangsläufig bestimmte Auswirkungen zu prognostizieren“ (S.57), da es gerade im Falle einer möglichen Total-Sanktion fraglich ist, ob der Betroffene sie mit halbwegs heiler Haut übersteht, verhungert – was vorgekommen ist – oder über kurz oder lang zu der neu entstehenden Gruppe „Exkludierter“ gehört, „die jegliche Sozialamtsunterstützung ablehnen und somit auch z.B. von der normalen Krankenversorgung und vom Tafelwesen ausgeschlossen sind“ (S. 96), scheint es dem Verfasser gerechtfertigt, Sanktionen auf den Prüfstein von Verfassungs- und Menschenrecht zu stellen. Diesem Thema widmet er wenige Seiten, mit denen er aber überzeugend erhellt, was daraus für die Praxis eines Umgangs mit Sanktionen zu schließen ist. Er eröffnet Handlungsmöglichkeiten für Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen und auch für SozialarbeiterInnen wie ebenso Verwaltungskräfte, die nicht nur die Verfahrensungerechtigkeiten bis in den Bereich der Menschenrechtsverletzungen zu umschiffen helfen könnten, sondern auch im Bereich eines „kritischen Handelns“ (S. 73) angesiedelt sind. Hier wie generell scheut sich Grießmeier nicht, offenkundige Missstände zu benennen, die zumeist nur hinter vorgehaltener Hand zur Sprache kommen: So kommt es vor, dass ArbeitsvermittlerInnen „Anweisungen erhalten, Maßnahmen in einer bestimmten Zeit voll zu belegen – einerseits für die Statistik und andererseits aufgrund der Tatsache, dass bestimmte Maßnahmen bereits vorfinanziert sind.“ (S. 73, Anm. 51) Zeigt sich der Klient, hier ein Objekt von Verwaltungshandeln und wirtschaftlichen Interessen, sperrig, kann das Sanktionen nach sich ziehen, die, bezogen auf ein Fördern und Fordern, durch nichts mehr gerechtfertigt sind. Nur folgerichtig behandelt der Autor dann das Spannungsverhältnis von Individuum und Gesellschaft als Ursache sozialer Probleme. Gesellschaft wird dabei allerdings auf Teilsysteme „als Mitverursacher Sozialer Probleme“ heruntergebrochen (S. 77), was aber anleiten soll, den verengten Blickwinkel Sozialer Arbeit auf Mikropraxis zu überwinden. Da die Makroebene, Gesellschaft mit ihren Teilsystemen, „weniger greifbar“ ist, da der Autor Soziale Arbeit in den Rang einer „normative(n) Handlungswissenschaft“ gehoben wissen will, ist ein „gewisses Maß an (kritischer) Bewusstseinsbildung notwendig“ und ebenso „längerfristiges Engagement“, weil die „reine Fokussierung der Sozialen auf die Individuen (…) einen Irrweg“ darstelle. (S. 80f) Dabei bleibt der Verfasser nicht stehen, sondern macht Vorschläge für Interventionsformen Sozialer Arbeit auf der Meso- und Makroebene, die quer zur „Vermarktlichung der Sozialen Arbeit“ stehen. (S. 90)

Fazit

Die hier in Buchform vorliegende Masterarbeit ist eine dichte, aber sehr gelungene kritische Analyse zu den Ursachen und der Reichweite eines Problems, dessen zukünftige Tragweite nur vermutet werden kann, sich aber insbesondere mit Blick auf das Phänomen der Exklusion schärfer konturiert. Die Kritik selbst und zumal in ihrer ‚Urschrift‘ ist so neu nicht, aber scheint weitestgehend auch in universitären Diskursen verhallt. Umso mehr ist es Nicolas Grießmeier (und wohl auch den die Arbeit ermöglichenden und betreuenden ProfessorInnen und UnterstützerInnen) zu danken, dass er seine bei kritischer Soziologie anleihende Kritik neoliberaler gesellschaftlicher Entwicklung pointiert in den Zusammenhang der Erscheinungsformen Sozialer Arbeit bringt. Das gibt dann auch seinen fundierten handlungsanleitenden Vorschlägen eine Kontur, die sich wohltuend von vergleichbaren Arbeiten abhebt, denen man schlimmstenfalls reine Symptomwerkelei vorwerfen kann. Die Schrift ist erfrischend engagiert und tritt an etlichen Stellen fast ‚kämpferisch‘ für die Würde des Menschen und gegen eine neue (Un-)Moral ein – starke Worte, aber durchaus kein Tobak. Vielmehr zeigt der Autor sehr plausibel auf, wie Soziale Arbeit in ihrer Mikropraxis, also fallbezogen, auf fallübergreifende Mesopraxis reflektieren kann und muss, um dabei auf fallunabhängige Makropraxis zu reflektieren, um dadurch ethisch vertretbare Wege der Intervention zu erschließen. So sieht er seine Vorschläge als Leitfaden für Soziale Arbeit, „sich kritisch u.a. mit Individuen, den herrschenden Zuständen und ihrer eigenen Rolle“ auseinanderzusetzen (S. 96), meint aber zugleich: „Dies bedeutet nicht als Gegensatz zum ‚neoliberalen‘ Zukunftsblick, dass Fragen der Effektivität und Kosten Sozialer Arbeit nicht berücksichtigt werden sollen.“ (ebd., Anm. 72) – Natürlich gibt es diese Frage „seit jeher“ (ebd.), aber eben im Rahmen eines in „Eigentumsmarktgesellschaften“ (Macpherson) immer schon vorausgesetzten, interessierten Kosten-Nutzen-Kalküls, das im Verlauf der ökonomischen, historischen und politischen Entwicklung höchst fragwürdig geworden ist und derzeit in einer Kritik des Neoliberalismus kulminiert – eine Form implizierter Kapitalismuskritik, die um den „Tod des Sozialen“ (Rose) kreist. Auch die soziologischen Analysen und kritischen Erörterungen um die gesellschaftliche Problematik aus Prekarität bis Exklusion, zu Entbehrlichen bis Überflüssigen entbehrt nicht der Bezugnahmen auf ethische Orientierungen, die es offensichtlich neu auszuhandeln gilt. Auch dazu leistet Nicolas Grießmeier – aus Sicht der Sozialen Arbeit – einen Beitrag.

Das Buch ist allen in diesem Bereich Tätigen zur Orientierung und als Anstoß zu empfehlen, ihr eigenes Handeln im Hinblick auf seine Sinnhaftigkeit und Reichweite kritisch zu reflektieren. Aber auch all jene, die skeptisch gegenüber der Verallgemeinerbarkeit von Ansprüchlichkeit und Missbrauchsverhalten seitens der Alimentierten sind, die den Schleier der Ideologie und der Rechtfertigungsnarrative lüpfen wollen, die sich nicht mit politisch-populistischen Statements und den Botschaften aus medialer Vermarktung des Sanktionsgeschehens begnügen wollen, finden hier sachliche Informationen über Ursachen und Folgen eines neoliberalen Meinungsklimas bzw. „Weltbildes“, wie der Autor es nennt. Insofern klärt Grießmeier wissenschaftlich solide und diskussionswürdig auf.

Rezension von
Arnold Schmieder
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Zitiervorschlag
Arnold Schmieder. Rezension vom 19.06.2012 zu: Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte. USP Publishing Kleine Verlag (Grünwald bei München) 2012. ISBN 978-3-937461-52-6. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/13248.php, Datum des Zugriffs 26.01.2025.


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