Suche nach Titel, Autor:in, Rezensent:in, Verlag, ISBN/EAN, Schlagwort
socialnet Logo

Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht. Systematische Darstellung [...]

Rezensiert von Prof. Dr. Stefan Schaub, 26.11.2012

Cover Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht. Systematische Darstellung [...] ISBN 978-3-8329-7778-8

Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht. Systematische Darstellung für Studium und Praxis. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2012. 7., völlig neu bearbeitete Auflage. 490 Seiten. ISBN 978-3-8329-7778-8. D: 25,00 EUR, A: 25,70 EUR, CH: 37,90 sFr.

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.

Kaufen beim socialnet Buchversand

Thema

Ein Lehrbuch zum Jugendhilferecht mit 490 Seiten? Wer soll das lesen? Nun, wenn es sich schon um die 7. Auflage (seit 1995) eines Werkes handelt, scheint es seinen Abnehmerkreis gefunden zu haben. Und tatsächlich: Wer sich im Jugendhilferecht nicht bloß oberflächlich kundig machen will, kommt um dieses Werk, das sich im Untertitel eine "systematische Darstellung für Studium und Praxis" nennt, nicht herum – und Aufbau, Übersichten, Glossar, Verweise, Lernzielkontrollen und viele andere Darstellungsmittel machen die Arbeit mit diesem Buch sogar leicht.

Das Werk ist mit der Berücksichtigung des Kindesschutzgesetzes und des Vormundschafts-Reformgesetzes aktuell.

Autor

Der Jurist Prof. em. Peter-Christian Kunkel war zuletzt als Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl tätig, zuvor viele Jahre im Landesjugendamt und im Sozialministerium Rheinland-Pfalz. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Jugendhilferechts. Sein "Lehr- und Praxiskommentar“ zum SGB VIII" ist 2011 in 4. Auflage erschienen. Sein Werk verbindet wissenschaftliche Leistung, Praxiskenntnis und politische Positionierung im Interesse des „Wohls des Kindes“.

Aufbau und Inhalt

Das Buch gliedert sich zu je einem Drittel in

  • grundsätzliche Ausführungen (Entwicklung und Grundsätze des Jugendhilferechts),
  • die Darstellung der Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe und
  • die Darstellung der Organisation der Jugendhilfe sowie von Verfahrens- und Kostenfragen.

Es wird einerseits durch eine übersichtliche Gliederung, andererseits durch ein Glossar (in welchem zu zahlreichen erläuterten Stichworten auf die einschlägigen Randziffern des Werkes verwiesen wird) erschlossen.

Das Literaturverzeichnis, das einer eigenen systematischen Gliederung folgt, ergänzt diese thematische Orientierung. Die auf sieben Seiten angegebene Literatur stammt schwerpunktmäßig aus den Jahren 2007-2009. Die Fußnoten verweisen mit der Nennung deutlich älterer Publikationen auf die Entstehungszeit frühere Auflagen.

Wer das Buch aus früheren Auflagen kennt, denkt sofort an den umfangreichen Anhang und schaut nach dessen Weiterentwicklung. Dieser ist nun fast 200 Seiten stark und enthält allein auf 50 Seiten zahlreiche Schaubilder und Schemata, welche dem Studierenden das Lernen und dem Orientierung suchenden Praktiker oder Wissenschaftler das Durchdenken von Zusammenhängen erleichtern.

Eine Sammlung von Verwaltungsvorschriften, Muster-Satzungen, Empfehlungen tritt hinzu – erneut 50 Seiten, deren Aufnahme in das Werk dem Nutzer erhebliche Sucharbeit erspart, die trotz der Möglichkeiten des Internets sonst unvermeidlich wäre. So findet sich ab S. 419 z.B. das Muster eines Vertrages zwischen dem öffentlichen und einem freien Träger zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII. Auf Rechtsquellen und Rechtsprechung wird mit klaren ordnenden Begriffen verwiesen. Eine Internetquelle stellt weiteres Material zur Verfügung.

Diskussion

Die Veränderungen des Studiums bei Einführung des Bachelor-Abschlusses haben es an vielen Orten mit sich gebracht, dass das Jugendhilferecht in den Lehrveranstaltungen gemeinsam mit anderen Themen – sei es anderen Rechtsgebieten, sei es in konzeptionellen oder interdisziplinären Ansätzen – gelehrt wird. Zugleich ist aber der Anteil des Selbststudiums für die Studierenden gestiegen. Man schaut sich deshalb nach Werken um, die für dieses Selbststudium geeignet sind. Da passt dieses Lehrbuch sehr gut: Es ist erfrischend klar und gut verständlich geschrieben, das Interesse des Autors an einer qualitativ abgesicherten Jugendhilfe wird immer wieder deutlich und der Lernfortschritt wird durch die geschilderten Darstellungsmittel gefördert, ja sogar mit Hilfe einer „Lernzielkontrolle mit Lösung“ getestet.

Daneben werden auch der Praktiker und der Wissenschaftler die Schemata, Übersichten und Zusammenfassungen genießen, welche schwierige Zusammenhänge deutlich machen und erklärende Weitergaben vereinfachen. Sie werden zu den grundsätzlichen Fragen klare Aussagen und teilweise sogar Formulierungshilfen für die praktische Rechtsanwendung finden. Lediglich zu manchen Stichworten, die dem Autor vielleicht zu speziell erschienen, ist die Erläuterung sehr knapp, leider wird aber in solchen Fällen zugleich auf Literaturhinweise verzichtet (z.B. zu PAS und zu Mediation).

Dass manche Stichworte vergebens gesucht werden (z.B. Aktenführung, Betreuungsplätze, Cochemer Modell, Elterntraining, Jugendhilfe-Inspektion, Ombudsman, Sozialraum, Unterbringungskosten), erscheint angesichts der Fülle denkbarer Stichworte fast unvermeidbar. Dafür ist „cessio legis“ als lateinischer Begriff aufgeführt. Beim Stichwort „Sozialplanung“ wird man unter anderem mit der Definition „Ersetzung des Zufalls durch Irrtum“ erfreut.

Überhaupt ist an manchen Stellen die Wortwahl des Autors recht deutlich, etwa zur Neuen Steuerung: Betriebswirtschaft habe „als Wissenschaft einen eher zweifelhaften Ruf“ und wenn z.B. das „Produkt Kindergarten so mühsam wie bemüht“ beschrieben werde, wirke dies „so komisch wie beispielsweise das Auftreten eines Transvestiten“.

Stets liegt dem Autor aber an einem sensiblen Umgang mit dem Recht, dies mit guten Grund, bewegt er sich doch in einem Rechtsgebiet, in dem weniger die Durchsetzung von Interessen als die Gewährung von Schutz und Hilfe im Mittelpunkt stehen. Dabei betont der Autor zu Recht die Qualitäten eines Rechtsanspruchs (ohne die gegenläufige Hamburger Initiative aus dem Jahr 2011 zu erwähnen) und wendet sich sogar gegen einen Prozess des Aushandelns: “Aushandlung“ sei „eine Mode (im Zuge der Political Correctness gibt es schon die „ausgehandelte Sexualität“), aber keine Rechtsfigur. Die Hilfe zur Erziehung ist nicht verhandelbar, sondern dann zu gewähren, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 27 SGB VIII vorliegen.“ (Rz. 173)

Fazit

Kunkels Werk lädt dazu ein, mit ihm das Recht der Jugendhilfe zu studieren und sich zu erarbeiten und dabei auch gedanklich mit dem Autor zu diskutieren. Zu Recht wird es seit langem als ein fester Bestandteil für Ausbildung und Praxis der Jugendhilfe angesehen.

Rezension von
Prof. Dr. Stefan Schaub
Dozent für Bürgerliches Recht (incl. Familien- und Jugendrecht) Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln, Fachbereich Sozialwesen

Es gibt 7 Rezensionen von Stefan Schaub.

Zitiervorschlag anzeigen Besprochenes Werk kaufen

Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.


socialnet Rezensionen durch Spenden unterstützen
Sie finden diese und andere Rezensionen für Ihre Arbeit hilfreich? Dann helfen Sie uns bitte mit einer Spende, die socialnet Rezensionen weiter auszubauen: Spenden Sie steuerlich absetzbar an unseren Partner Förderverein Fachinformation Sozialwesen e.V. mit dem Stichwort Rezensionen!

Zur Rezensionsübersicht

Sponsoren

Wir danken unseren Sponsoren. Sie ermöglichen dieses umfassende Angebot.

Über die socialnet Rezensionen
Hinweise für Rezensent:innen | Verlage | Autor:innen | Leser:innen sowie zur Verlinkung

Bitte lesen Sie die Hinweise, bevor Sie Kontakt zur Redaktion aufnehmen.
rezensionen@socialnet.de

ISSN 2190-9245