Behrend Behrends: Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung
Rezensiert von Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch, 09.09.2016
Behrend Behrends: Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung. Grundlagen, Budgets, Entgelte, Verfahren.
MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
(Berlin) 2013.
2., vollständig überarbeitete und erwe Auflage.
350 Seiten.
ISBN 978-3-95466-001-8.
D: 69,95 EUR,
A: 72,05 EUR,
CH: 86,00 sFr.
Reihe: Health Care Management.
Autor
Behrend Behrendsist als Rechtsanwalt und Berater im Gesundheitswesen tätig. Zudem ist er in verschiedenen Vorständen von großen Krankenhäusern (u.a. UKE in Hamburg und Charité in Berlin) tätig und u.a. Justitiar beim AOK-Bundesverband(S. 324).
Thema
Die Krankenhausfinanzierung ist neben den Diskussionen seit jeher ein gesundheitspolitisches Dauerthema. Jährlich erfolgen neue Erlasse durch den Gesetzgeber. Der aktuelle gesetzliche Rahmen für die Krankenhausfinanzierung stellt sich als eine sehr komplizierte Mischung aus staatlicher Regulierung und wettbewerblichen Elementen dar. Dies auf der Grundlage einer unzufrieden stellenden Kompromisssuche zwischen Bund und Ländern umzusetzen, ist in der Praxis mitunter sehr schwierig. Somit ist es unabdingbar, zunächst die wichtigsten Entwicklungsschritte des Krankenhausfinanzierungsrechts zu veranschaulichen.
Das Buch „Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung“ beinhaltet einen Einblick in das Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, Psych-Entgeltgesetz und Bundespflegesatzordnung mit all ihren Neuerungen. Es gehört zur Schriftenreihe Health Care Management.
Damit richtet sich dieses Buch v.a. an Ärzte und Pflegepersonal mit Leitungsaufgaben; Management und leitende Mitarbeiter, Controller und Verhandler in Kliniken und Sozialleistungsträgern; Rechtsanwälte; Wirtschaftsprüfer; Genehmigungsbehörden; leitende Mitarbeiter in der Gesundheitswirtschaft und Studierende in gesundheitsbezogenen Studiengängen wie Gesundheitsökonomie.
Aufbau und Inhalt
Das Buch gliedert sich in neun große Kapitel.
Zu Anfang gibt Behrends selbst ein Vorwort zur Neuauflage. Darin beschreibt er, dass die Krankenhausfinanzierung durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung wie auch Literatur stetig weiterentwickelt wird. Die Richtung gab seit 2009 das KHRG vor, doch mussten noch wichtige Eckpfeiler gesetzt werden. Dies gilt v.a. für die Einführung eines pauschalisierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen und für die eine leistungsbezogene Investitionsfinanzierung.
Schwerpunkte des Buches sollen dabei die Investitionsfinanzierung, die Mengenentwicklung im somatischen Bereich, die Mehrleistungsabschläge, die Finanzierung von Zentren und Schwerpunkten und die Budget- und Preisdeckelung durch den Veränderungswert.
Dabei wird versucht mit der völlig überarbeiteten Neuauflage dieses Buches, der dynamischen Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur nachzukommen.
Danach folgen ein Inhaltsverzeichnis (2 Seiten) und ein Abkürzungsverzeichnis (3 Seiten).
Das erste Kapitel behandelt „Die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung“. Behrends stellt diese in chronologischer Abhandlung in den Unterpunkten „Das Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 und Folgegesetzgebung bis 1992“, „Struktur-undReformgesetze1993-2000“, „DRG- Einführungsphase“ (mit Abb. 1) und „Ordnungspolitischer Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab 2009“ dar. Im letzten Unterpunkt stellt er das „Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)“ vor. Neu hier sind die folgenden Punkte zum „GKV- Finanzierungsgesetz“, „GKV- Versorgungsstrukturgesetz“ und dem „Psych-Entgeltgesetz“. Bei letztgenannten fügt der Auto eine Abbildung „Einführung zum Pauschalisierten Vergütungssystem für Psychatrie und Psychosomatik (PEPP-System)“ hinzu.
Im zweiten Kapitel „Grundlagen der Krankenhausfinanzierung“ welches sich wiederum in 12 Unterpunkte gliedert, sind zunächst die Punkte „Das Pflegesatzrecht“, „Krankenhausbegriff“, „Krankenhausleistungen“ und „Duale Finanzierung“ neu umgesetzte worden. Im fünften Unterpunkt wird der „Versorgungsauftrag“ behandelt. Behernds geht hier auf die „Der Versorgungsauftrag als Basis für Pflegesatzverhandlungen“, „Festlegungen des Krankenhausplans“, „Hochschulkliniken“, „Ergänzende Vereinbarungen“, „Versorgungsvertrag“ und die „Kündigung“ ein. Danach folgen die Unterkapitel „Leistungsgerechtigkeit“, „Budgetierung“ (mit: Budget- und Entgeltsystem, Budgetbindung und Neuvereinbarung, Flexible Budgetierung und Ordnungspolitische Kritik), „Beitragssatzstabilität“ und „Pauschalierendes Vergütungssystem im somatischen Bereich (DRG- System)“ mit:
- Grundlegende Systematik
- Kodierung
- Ausnahmen
- Entwicklungsstand und Bewertung.
Die folgenden Unterpunkte befassen sich mit den Neuheiten um den „Pauschalierendes Vergütungssystem im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik (PEP- System)“ ( mit: Vorbereitungsphase und Pauschalenvereinbarung 2013), „Landesbasisfallwert“, hier mit:
- Bemessungsgrundsätze (Ausgangswert, Fortschreibung (Vorausschätzung)
- Kappung (Obergrenze)
- Öffnungsklausel für die Jahre 2009 und 2012
- Angleichung an bundesweiten Basisfallwert (Konvergenzphase) und „Landesbasisentgeltwert“ mit:
- Bemessungsgrundsätze (Ausgangswert, Fortschreibung (Vorausschätzung))
- Kappung (Obergrenze).
Das Kapitel drei behandelt „Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz“. Im ersten Unterpunkt wird „Das Erlösbudget in der Konvergenzphase bis Ende 2008“ dargestellt, mit:
- Ausgangswert
- Veränderter Ausgangswert
- Zielwert
- Angleichungsbetrag (Konvergenz)
- Krankenhausindividueller Basisfallwert
- Ausgleiche für Vorjahre (periodenfremde
- Verrechnungen)
- Checkliste.
Es folgt im zweiten Unterpunkt „Das Erlösbudget ab 2009“:
- Grundregeln
- Das Erlösbudget im Konvergenzjahr 2009
- Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung im Jahr 2009
- Konvergenzphase für besondere Einrichtungen
- Änderungen durch das GKV- Finanzierungsgesetz und das Psych- Entgeltgesetz
- Aktuelle Fragen (darunter: Mehrleistungsabschlag, Leistungsplanung, Vorläufiger Erlösausgleich).
Die folgenden Unterkapitel befassen sich dann mit „Die Erlössumme für krankenhausindividuelle Entgelte“, „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)“, „Zusatzentgelte für die Behandlung von Blutern“, „Zuschläge für Zentren und Schwerpunkte (darunter: Typologie von Zentren und Schwerpunkten, sowie Besondere Leistungen)“ und „Sonstige Zu- und Abschläge“ ( darunter: Vereinbarungen der Pflegesatzparteien mit Pflegepersonalstellenprogramm, Sicherstellungszuschlag, Vereinbarungen der Vertragsparteien auf der Bundesebene mit Zuschlag für Begleitpersonen, Zu- und Abschläge für Qualitätssicherung, DRG- Systemzuschlag, Systemzuschlag für den Gemeinsamen Bundesausschuss, Telematikzuschlag, Abschlag wegen Verletzung von Datenübermittlungspflichten, Zu- und Abschläge für Weiterbildung, Zuschlag für besondere Einrichtungen und schließlich Gesetzliche Zu- und Abschläge).
Im vierten Kapitel gibt der Autor einen Einblick in die „Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach der Bundespflegesatzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung“. Die Unterkapitel gliedern sich in „Budgetermittlung“ mit den Punkten: „Medizinisch leistungsgerechtes Budget“ und „Budgetobergrenze (Kappung) mit „Grundregeln“ und „Ausdeckelungstatbestände“, „Instandhaltungskosten“ mit den Unterpunkten „Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen“ und „Berichtigungen und Ausgleiche (darunter: Tarifrate, Belegungs- und Zahlbetragsausgleich)“, sowie „Pflegesätze“, darunter: „Pflegesatzberechnung“, „Kappung“, „Zuschläge“ und „Checkliste“.
Kapitel Fünf „Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach der Bundespflegesatzverordnung in der Fassung des Psych-Entgeltgesetzes (ab 2013)“ bezieht umfassend alle wichtigen Neuerungen in den Unterpunkten: „Budgetneutrale Phase (2013 – 2016)“, „Optionsjahre“, „Einstiegsjahre (mit den Unterpunkten: Gesamtbetrag, Erlösbudget, Krankenhausindividueller Basisentgeltwert, Erlössumme, Ausgleiche)“, „Konvergenzphase (2017 – 2021)“, „Erlösbudget ( mit den Unterpunkten: Ausgangswert, Fortschreibung, Zielwert, Angleichungsbetrag (Konvergenz), Krankenhausindividueller Basisfallwert, Ausgleiche)“, „Checkliste“ und „Zu- und Abschläge“ ein. In der Einleitung des fünften Kapitels führt Behrends an, „das mit seinen wichtigsten Teilen am 1. Januar in Kraft getretene Psych-Entgeltgesetz-PsychentEntgG- enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die schrittweise Ablösung der kostenorientierten flexiblen Budgets und der aus ihnen abgeleiteten tagesgleichen Pflegesätze durch ein leistungsorientiertes und pauschalisierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten nach § 17d Abs. 1 KHG. (S. 248)“. Das Psych-Entgeltssystem bleibt ein eigenständiges Artikelgesetz, trotz dass es an das DRG-Entgeltsystem angelehnt ist.
„Das Ausbildungsbudget“ ist Gegenstand des sechsten Kapitels. Der Autor geht im Vorfeld auf die Kalkulation der DRG-Fallpauschalen ein und betont, dass dabei die Kosten der Ausbildung nicht berücksichtigt werden und sie daher nicht über das Erlösungsbudget finanziert werden. Daher müssen die Ausbildungskosten aus dem Erlösungsbudget ausgegliedert werden und für sie ein eigenständiges Budget vereinbart werden. Hierzu folgen dann Ausführungen zu „Budgetermittlung“, „Zuschlagfinanzierung“ und „Ausgleiche“.
Im siebten Kapitel „Verhandlung und Vereinbarung“ wird die „Pflegesatzvereinbarung“ erläutert. In den Unterpunkten beschreibt der Autor die „Verhandlungsunterlagen“, „Beschleunigungsgrundsatz“, „Vereinbarung“ (darunter: Vertragsparteien und Beteiligte, Gegenstand der Pflegesatzvereinbarung, Vorläufige Vereinbarung, Zustimmung und Genehmigung), sowie im zweiten Unterpunkt „Vereinbarung des Landesbasisfallwerts und des Landesbasisentgeltwerts“ mit dem „Landesbasisfallwert“ und ebenfalls neu eingefügt dem „Landesbasisentgeltwert“.
Das achte Kapitel „Schiedsstellenverfahren“ zeigt deutlich, dass diese ein zentrales Element für das Gelingen des im Pflegesatzrecht vorgesehenen Pflegesatzverfahrens. Es ist Ausdruck des Selbstverwaltungs- und Vereinbarungsprinzips (S. 297). Das Schiedsstellenverfahren wird in den neu eingefügten Unterpunkten „Die Schiedsstellen“, „Das Verfahren“, „Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle“ und „Genehmigung“ dargestellt.
Das neunte und letzten Kapitel „Rechtsschutz“ wird mit dem Satz eröffnet: „Gegen Entscheidungen der Genehmigungsbehörde ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Ein Vorverfahren findet nicht statt und die Klage hat keine aufschiebende Wirkung(§ 18 Abs. 5 Satz 2 und 3, § 17 a Abs. 8 Satz 3 und 4 KHG, § 14 Abs. 4 KHEntgG, § 14 Abs. 4 BPflV)“ (S. 310). Eine gute Einleitung zu den folgenden Ausführungen zu „Genehmigung oder Nichtgenehmigung von Budgets und Pflegesätzen“, „Genehmigung oder Nichtgenehmigung des Landesbasisfallwerts oder Landesbasisentgeltwerts“ und „Landesbasisfallwert“, sowie neu eingefügt der „Landesbasisentgeltwert“.
Das Buch weist am Ende zunächst Literaturverzeichnis (S. 316-320), ein Stichwortverzeichnis (321-323), sowie jeweils eine Seite zum Herausgeber und Autor (S. 324-325) auf.
Diskussion und Fazit
In den letzten Jahren schreibt fast jede zweite Klinik in Deutschland rote Zahlen. Die Wichtigkeit und Aktualität dieses Buches ist daher augenscheinlich.
Die Herangehensweise an die Materie Krankenhausfinanzierungsrecht durch Behrends überzeugt. Nach der hilfreichen einführenden Entwicklungsdarstellung, wird ein Blick v.a. auf die Neuerungen in der diffizilen Spannbreite der betreffenden Krankenhausfinanzierungsgesetze und hineinspielenden Normen geboten. Dabei veranschaulichen die verschiedenen Tabellen und Abbildungen an den richtigen Stellen den Inhalt und erleichtern damit das Verständnis.
Der Autor weiß fachlich zu überzeugen. Neuste Rechtsprechung wird mit den zahlreichen Neuheiten in Literatur und auch Gesetz wie zum Beispiel das Schiedstellenverfahren oder das Psych-Entgeltgesetz verknüpft und bietet somit einen zusammenhängenden Blick über die Materie, wie auch einen zukunftsweisenden Ausblick beispielsweise in der Darstellung zum PsychentgG bei der Budgetneutralen Phase (2013-2016) und Konvergenzphase (2017-2021). Die auf dem Umschlag beschriebene Herleitung von Budgets und Entgelten einschließlich der Verfahren sowie die Erläuterungen von politischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen sind zweifelsfrei gelungen.
Einzig zu bemängeln wären die Formalia des Buches: Es ist für den Lesefluss recht unglücklich gewählt, die oft sehr zahlreichen Literatur-, Rechtsprechungsnachweise oder Entscheidungen im Text zu belassen und nicht in Fußnoten zu fassen. Das Literaturverzeichnis ist sehr ausführlich, dennoch wäre auch eine Übersicht der benannten zahlreichen Rechtsprechung hilfreich gewesen.
Es richtet sich daher vornehmlich an das Fachpersonal, denn für Leihen und Neueinsteiger könnte dieses Buch überfordernd wirken.
Das Buch ist daher als sehr empfehlenswert einzustufen.
Rezension von
Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
Spezialist für Wirtschaftsprüfung und Beratung von Sozialunternehmen
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Es gibt 113 Rezensionen von Friedrich Vogelbusch.
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Zitiervorschlag
Friedrich Vogelbusch. Rezension vom 09.09.2016 zu:
Behrend Behrends: Praxishandbuch Krankenhausfinanzierung. Grundlagen, Budgets, Entgelte, Verfahren. MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
(Berlin) 2013. 2., vollständig überarbeitete und erwe Auflage.
ISBN 978-3-95466-001-8.
Reihe: Health Care Management.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/14361.php, Datum des Zugriffs 08.12.2024.
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