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Tobias Linke: Grundrechtliche Spannungslagen am Lebensende

Rezensiert von Prof. em. Dr. habil. Hans-Ernst Schiller, 10.08.2004

Cover Tobias Linke: Grundrechtliche Spannungslagen am Lebensende ISBN 978-3-8329-0559-0

Tobias Linke: Grundrechtliche Spannungslagen am Lebensende. Zur Bedeutung der grundrechtlichen Abwehrrechte, Schutzpflichten und Leistungsaspekte für die Sterbehilfe. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2004. 217 Seiten. ISBN 978-3-8329-0559-0. 46,00 EUR. CH: 79,00 sFr.
Reihe: Nomos Universitätsschriften Politik .

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Hintergrund

Wie die jüngsten Diskussionen über einen gesetzlichen Regelungsbedarf zur Sterbehilfe zeigen, hat die Frage des selbst bestimmten Sterbens nichts an Aktualität und Strittigkeit verloren. Die Arbeit von Tobias Linke untersucht die verschiedenen Facetten der Sterbehilfe aus verfassungsrechtlicher Sicht und begründet differenzierte und klare Positionen. Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine juristische Dissertation, aus dem Wintersemester 2001/2002, die zur Veröffentlichung auf den Diskussionstand von August 2003 gebracht worden ist.

Inhalt

Der Begriff Sterbehilfe setzt für Linke den Eintritt des Sterbeprozesses voraus, was nicht bedeutet, dass der Tod unmittelbar bevorstehen müsste. Letale Eingriffe oder Unterlassungen etwa an Wachkoma-Patienten dürfen demnach nicht als Sterbehilfe gelten. Medizinischer oder sonstiger Beistand ohne lebensverkürzende Wirkung oder Absicht wird terminologisch als Sterbebegleitung abgegrenzt. Der so bestimmte Begriff von Sterbehilfe als Hilfe beim Sterben (im Sinne der Förderung eines bereits begonnenen Prozesses durch Handeln oder Unterlassen) wird sodann terminologisch mit dem in den Niederlanden gebräuchlichen Begriff der Euthanasie gleich gesetzt, wobei sich der Autor überzeugend gegen die polemische Identifizierung der in Frage stehenden Praktiken mit den fälschlich "Euthanasie" genannten Massenmorden der Nazis wendet.

Die nähere Differenzierung der Sterbehilfe ergibt bei Linke zunächst die uneigentlich so genannte - und verfassungsrechtlich eindeutig und unbedingt unzulässige - "unfreiwillige aktive Sterbehilfe", eine Tötungshandlung gegen den Willen des Betroffenen; sodann die - ebenfalls unzulässige - nichtfreiwillige aktive Sterbehilfe, eine Tötungshandlung ohne den erklärten Willen des Betroffenen. Es folgt die "freiwillige aktive Sterbehilfe durch ärztlich unterstütze Selbsttötung" (anderenorts auch "Suizidbeihilfe" genannt), ferner die aktive Sterbehilfe als freiwillige direkte Sterbehilfe (gegenwärtig unterfallend dem § 216 StGB, Tötung auf Verlangen, der freilich auch andere Fälle umfasst) sowie als freiwillige indirekte Sterbehilfe (potentiell lebensverkürzende Palliativbehandlung, die übrigens aber auch "nichtfreiwillig" sein kann).( S.126 ff. bzw. auch 101 ff.)

Auch die passive Sterbehilfe, allgemein bestimmt durch den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, wird nach den Kriterien unfreiwillig, nichtfreiwillig und freiwillig gegliedert. Als unfreiwillige passive "Sterbehilfe" - auch hier scheint das Wort "Hilfe" nicht angemessen - gilt die Behandlungsverweigerung, vor allem auch im Zusammenhang mit der Rationierungsproblematik. Die freiwillige passive Sterbehilfe ist der Behandlungsverzicht aufgrund eines aktuell erklärten und ungetrübten Willens. Unter dem Titel "Nichtfreiwillige passive Sterbehilfe" behandelt Linke die Probleme von Patientenverfügung und "mutmaßlichem Willen". Abschließend wird noch kurz auf die Sterbehilfe bei Neugeborenen und Minderjährigen eingegangen.

In jeder der genannten Fallgruppen untersucht der Autor die verfassungsrechtlichen Vorgaben nach den Kriterien von Grundrechtsschutz und Sozialstaatsprinzip. Es werden beinahe ausschließlich juristische Quellen wie höchstrichterliche Urteile und die Fachliteratur zugrunde gelegt. Jede einzelne Erörterung wird mit einem Ergebnis zur verlassungsrechtlichen Zulässigkeit der in Frage stehenden Praktiken abgeschlossen. Am Schluss des Buches werden diese Ergebnisse noch einmal in Thesen zusammengefasst.

Beurteilung

Der Rezensent, ein juristisch nicht gänzlich unbeleckter Laie, konnte dem Gang der Untersuchung in ihren verfassungsrechtlichen Verästelungen nicht immer folgen. Gewisse Durststrecken wurden von Passagen abgewechselt, die von allgemeinerem Wert sind, wobei ich die Ausführungen zur Problematik einer objektiven Deutung der Menschenwürde und zum mutmaßlichen Willen hervorheben möchte. Auch die Argumentation gegen die Umdeutung des Lebensrechts in eine Lebenspflicht ist von zentralem Interesse. Leider verdeckt der bei Juristen übliche apodiktisch-autoritäre Urteilsstil mitunter die Schwächen der Argumentation. Dies ist bei Linke in der Verteidigung des Hirntods als rechtlichen Todesbegriffs der Fall, wenn er schreibt: "Innerhalb des Gesamttodes des Organismus (...) muss ein Ereignis rechtlich mit dem Tode der Person identifiziert werden." (S.33) Warum muss diese rechtliche Identifikation innerhalb des Gesamtprozesses angesetzt werden (und keinesfalls nach dessen Abschluss)? Dafür gibt es bei Linke keine Begründung.

In der Hauptsache scheinen die Ergebnisse jedoch wohl begründet und mit rechtsethischen Überlegungen vereinbar zu sein. Hervorheben möchte ich, dass sich nach Linke die freiwillige direkte Euthanasie in engen Grenzen rechtfertigen lässt, dass aber die Berufung auf einen mutmaßlichen Willen bei nicht entscheidungsfähigen Patienten auf brüchigem Boden steht und sich hier ein Behandlungsabbruch nur durch eine unverhältnismäßige Belastung des Patienten rechtfertigen lässt.

Fazit

Wer sich einer juristischen Ausbildung erfreut (hat) oder aber eine gewisse intellektuelle Frustrationstoleranz besitzt, wird diese Untersuchung bedenkenlos zur Hand nehmen können. Sie ist geeignet für alle, die an der verfassungsrechtlichen Beurteilung der verschiedenen Formen von Sterbehilfe und am Spielraum für deren gesetzliche Regelung interessiert sind.

Rezension von
Prof. em. Dr. habil. Hans-Ernst Schiller
Vormals Professor für Sozialphilosophie und -ethik
Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
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Es gibt 32 Rezensionen von Hans-Ernst Schiller.

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Zitiervorschlag
Hans-Ernst Schiller. Rezension vom 10.08.2004 zu: Tobias Linke: Grundrechtliche Spannungslagen am Lebensende. Zur Bedeutung der grundrechtlichen Abwehrrechte, Schutzpflichten und Leistungsaspekte für die Sterbehilfe. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2004. ISBN 978-3-8329-0559-0. Reihe: Nomos Universitätsschriften Politik . In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/1462.php, Datum des Zugriffs 09.11.2024.


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